Inhalt:
Naturschutzgebiet Unteres Diemeltal (HSK-385)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Unteres Diemeltal |
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Kennung: |
HSK-385 |
Ort: | Marsberg |
Kreis: | Hochsauerlandkreis |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 164,57 ha |
Offizielle Fläche: | 164,71 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2006 |
Inkraft: | 2008 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Schutzzweck:
- Erhaltung und Weiterentwicklung einer großflächig zusammenhängenden, landschaftlich bedeu- tenden Talaue mit den standortentsprechenden Lebensgemeinschaften des Auengrünlands; - Schutz und Optimierung von naturnahen Gewässern und Kleinstrukturen (Gehölze, Nass- und Trockenbiotope) als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten; - Sicherung der landeskundlich interessanten Zeugnisse im Gebiet (Relikte der Industrie- und Siedlungsgeschichte); - Erhaltung des großräumig prägenden Landschaftscharakters sowie der relativen Ungestörtheit des Flussabschnitts von bau- oder nutzungsbedingten Eingriffen in die landschaftliche Situation; - Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000". DE-4617-302 FFH Gebiet - Gewässersystem Diemel und Hoppecke (Teilgebiet) Schutzziele: a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind Schutzziele/Maßnahmen für Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum): Erhaltung und Entwicklung der Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite durch - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen, - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft ein- schließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände, - Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder auf geeigneten Stand- orten durch natürliche Sukzession (Weichholzauenwald) oder ggfs. Initialpflanzung von Ge- hölzen der natürlichen Waldgesellschaft (Erlen-Eschenwald), - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Höhlen- und Uraltbäumen, - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Überflutungs- verhältnisse, - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nähr- stoffeinträgen, Schutzziele/Maßnahmen für Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) und für Groppe, Eisvogel und Schwarzstorch (Nahrungshabitat) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließ- gewässertyps durch - Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik, - Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna im gesamten Verlauf, - möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen, - Regelung von (Freizeit-)Nutzungen, - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Uferbefestigungen, Schutzziele/Maßnahmen für Feuchte Hochstaudenfluren (6430): Erhaltung und Entwicklung der feuchten Hochstauden- und Waldsäume mit ihrer charakteristi- schen Vegetation und Fauna durch - Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Überflutungsdynamik, Schutzziele/Maßnahmen Silikatfelskuppen mit ihrer Pioniervegetation (8230): Erhaltung und Entwicklung naturnaher Silikatfelskuppen mit ihrer typischen Pioniervegetation und Fauna durch - Verbot der Erholungsnutzung, - im unmittelbaren Umfeld der Felskuppen Erhaltung des bodenständigen Laubwaldes, ggfs. Umwandlung von Nadelholzbeständen in bodenständigen Laubwald, Schutzziele/Maßnahmen für nicht touristisch erschlossene Höhlen (8310) und die unter 2a und 2b genannten Fledermausarten: Erhaltung der Höhlen einschließlich ihrer mikroklimatischen Verhältnisse, ihres Wasserhaushalts und ihrer Höhlengewässer als Lebensraum für troglobionte und troglophile Tierarten sowie als Winterquartier für Fledermäuse, Amphibien und Insekten (Schmetterlinge, Zweiflügler u.a.) durch - Erhaltung der Ungestörtheit des Höhleninneren durch Untersagung jeglicher Nutzung oder Erschließung, insbesondere keine touristische Nutzung, ggf. Vergitterung des Höhleneingangs durch ein Fledermausgitter und evtl. Rückbau von Wegen in der unmittelbaren Höhlenumgebung, - Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna, - Erhaltung bzw. Wiederherstellung der naturnahen Umgebung der Höhlen, - Vermeidung chemischer, physikalischer und sonstiger Belastungen und Beeinträchtigungen des Höhleninneren durch Nutzungen bzw. andere Einwirkungen aus den darüber gelegenen ober- irdischen Bereichen, Schutzziele/Maßnahmen für Waldmeister-Buchenwälder (9130) und für Rotmilan und Schwarzspecht: Erhaltung und Entwicklung naturnaher, kraut- und geophytenreicher Waldmeister-Buchenwälder auf basenreichen Standorten mit ihrer typischen Fauna in ihren verschiedenen Entwicklungs- stufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vor- wälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft ein- schließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förde- rung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen, - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen - Vermehrung des Waldmeister-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von Quell- bereichen oder Bachläufen), - Nutzungsaufgabe auf Teilflächen, Schutzziele/Maßnahmen für Teichfledermaus (Myotis dasycneme), Großes Mausohr (Myotis myotis): Erhaltung und Förderung der Populationen von Teichfledermaus und Großem Mausohr durch - Unterirdische Winterquartiere / Zwischenquartiere, - Erhaltung der bekannten unterirdischen Quartiere einschließlich ihrer mikroklimatischen Verhältnisse, ihres Wasserhaushalts und ihrer Zugänglichkeit für Fledermäuse, - Erhaltung der Ungestörtheit der Quartiere durch Untersagung jeglicher Nutzung oder Erschließung, insbesondere keine touristische oder Freizeit-Nutzung (evtl. bestehende rechtskräftige Nutzungen bleiben unberührt). Zum Schutz der Fledermäuse ggf. Vergitterung des Quartiereingangs durch ein Fledermausgitter oder anderen geeigneten Verschluss mit Kontrollmöglichkeit, - Erhalt der naturnahen Umgebung der Quartiere (soweit vorhanden) bzw. wenn möglich Förderung einer solchen, Vermeidung chemischer, physischer und sonstiger Belastungen und Beeinträchtigun- gen der unterirdischen Quartiere durch Nutzungen bzw. andere Einwirkungen aus den darüber gele- genen oberirdischen Bereichen, b) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeut- sam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie. Schutzziele/Maßnahmen für Borstgrasrasen im Mittelgebirge (6230, Prioritärer Lebensraum): Erhaltung und Entwicklung artenreiche Borstgrasrasen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - extensive Beweidung ohne Düngung und Kalkung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen), - Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für typische Faunenelemente - Wiederherstellung von Borstgrasrasen auf geeigneten Standorten, - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen, - vollständigen Verzicht auf Düngung und Kalkung, Schutzziele/Maßnahmen für Schlucht- und Hangmischwälder (9180, Prioritärer Lebensraum): Erhaltung und Entwicklung naturnaher Schlucht- und Hangmischwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora durch - Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflächen, - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen, - Vermehrung des Schlucht- und Hangmischwaldes durch den Umbau von mit nicht boden- ständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten, Schutzziele/Maßnahmen für trockene Heidegebiete (4030): Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter trockener Heiden mit ihrer charakteristi- schen Vegetation und Fauna durch - extensive Beweidung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen), - Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für typische Faunenelemente, - Wiederherstellung von Heiden auf geeigneten Standorten, - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen, Schutzziele/Maßnahmen für Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510): Erhaltung und Entwicklung artenreicher Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - zweischürige Mahd bei geringer Düngung (nach Kulturlandschaftsprogramm), - Förderung und Vermehrung der mageren Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen auf geeigneten Standorten, - Vermeidung von Eutrophierung, Schutzziele/Maßnahmen für Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen (8150): Erhaltung und Entwicklung naturnaher Silikatschutthalden mit ihrer typischen Vegetation und Fauna durch - Verbot der Erholungsnutzung, - im unmittelbaren Umfeld der Schutthalden Erhaltung des bodenständigen Laubwaldes, ggfs. Umwandlung von Nadelholzbeständen in bodenständigen Laubwald, Schutzziele/Maßnahmen für Hainsimsen-Buchenwald (9110): Erhaltung und Entwicklung, naturnaher Hainsimsen-Buchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen, - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen, - Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten, Schutzziele/Maßnahmen für Orchideen-Kalk-Buchenwald (9150): Erhaltung und Entwicklung naturnaher basenreicher, kraut- und geophytenreicher Orchi- deen-Buchenwälder mit ihrer typischen Fauna durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft, einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse, aus Artenschutz- gründen ggfs. auch aufgelichtete Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen, - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen, - Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflächen, Schutzziele/Maßnahmen für Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (9170): Erhaltung und Entwicklung naturnaher, meist krautreicher Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen, - bei Wäldern in Steilhanglagen nach Möglichkeit Nutzungsaufgabe oder Einzelstammentnahme, Schutzziele/Maßnahmen für Uhu: Erhaltung und Förderung der Uhu-Population durch - Schutz geeigneter Lebensräume wie natürlicher und naturnaher Felssysteme - Installierung von Horstschutzzonen (mindestens 200 Meter Radius um den Horst) - Verbot bzw. Regelung der Freizeitnutzung |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4518-0112 |
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Objektbezeichnung: |
Diemeltal zwischen Marsberg und Giershagen (exklusive FFH-Gebiet "Gewässersystem Diemel, Hoppecke") |
Link zur Karte: | BK-4518-0112 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet umfasst das Diemeltal zwischen Marsberg und Gierhagen, exklusive der Diemel und deren Auenwäldern, die in einem direkt angrenzenden FFH-Gebiet zusammengefasst sind. Das vorliegende ca. 123 ha große Gebiet verteilt sich auf acht Teilflächen , die zu einem weit überwiegenden Teil als Fettweide, Fettwiese bzw. Mähweide genutzt werden. Äcker treten mit insgesamt 8,6 ha nur untergeordnet in Erscheinung. Südlich der Kläranlage bei Giershagen sind Ackerflächen brachgefallen und zum Teil mit Weiden und Erlen aufgeforstet. Hier wurden auch zwei Teiche neu angelegt. Nördlich der Bahntrasse stockt in der Aue ein kleinflächiges von den Auenwäldern der Diemel durch Grünland isoliertes Erlen-Pappelgehölz. Östlich der Wepa-Papierwerke wurde ein kleiner Talzug mit eingegrenzt, durch das sich ein schmaler Bach zieht dessen Ufer zum Teil beweidet werden. Der Bachlauf führt weiter durch eine hochstaudenreiche Feuchtwiesen-Brache, an die sich südlich eine magerere Viehweide unterhalb einer Geländekante anschließt. Nördlich der Johannisbrücke bei Marsberg liegt ein weiteres, schmales Tal das ebenfalls von einem von Erlen und Eschen begleiteten Bachlauf durchzogen wird. Westlich des Baches liegen z.T. artenreiche Nass- und Feuchtwiesen. Die Grünländer westlich der Johannisbrücke werden von zwei Gräben durchzogen, die von Hochstauden-Säumen begleitet werden. Wertbestimmend für das Gebiet ist - abgesehen von den kleinflächigen Mager- und Feuchtweiden und Kleingewässern - nicht seine Biotopausstattung sondern seine Funktion als Auenraum und Pufferfläche für das angrenzende FFH- Gebiet "Gewässersystem Diemel und Hoppecke". Prioritäres Schutzziel ist demnach eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung um eine Beeinträchtigung der Diemel und der begleitenden Auenwäldern zu vermeiden. |
Kennung: |
BK-4518-0056 |
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Objektbezeichnung: |
Teilbereich des NSG Unteres Diemeltal im FFH-Gebiet Gewässersystem Diemel und Hoppecke |
Link zur Karte: | BK-4518-0056 |
Objektbeschreibung: | Der Abschnitt des FFH-Gebietes umfasst einen etwa 6,5 km langen Abschnitt der unteren Diemel von der Giershagener Mühle unterhalb der L 870 (heute: WEPA Papierfabrik) bis Obermarsberg sowie den etwa 1,2 km langen Mündungsabschnitt der Hoppecke mit bedingt naturnaher Gewässervegetation, angrenzenden Auen-Galeriewäldern und Hochstaudenfluren. Die untere Diemel ist ein kleiner Mittelgebirgsfluss, die Hoppecke im Unterlauf ein großer Mittelgebirgsbach mit überwiegend schotterig-steinigem, seltener sandig-kiesigem Sohlsubstrat. An der Diemel bei Obermarsberg steht zum Teil Fels direkt an der Gewässersohle an. Die Gewässer durchfließen in einem gestreckten bis schwach geschwungenen Verlauf eine hauptsächlich von Intensivgrünland, örtlich auch Ackerflächen eingenommene Aue. Negativ auf den Wasserhaushalt der Diemel wirkt sich die Ausleitung im Bereich der ehemaligen Vinzenziusmühle bei Obermarsberg aus. Absturzbauwerke wurden in raue Rampen umgestaltet, so dass die Gewässerdurchgängigkeit gewährleistet ist. Auf den Hartsubstraten des bis zu 15 m breiten Flussbettes der Diemel wachsen abschnittweise Flutender Hahnenfuß und Kamm-Laichkraut. Die Hoppecke weist keine Unterwasservegetation auf. Diemel und Hoppecke werden zumeist von einem schmalen, annähernd durchgängigen Galeriewald aus Erlen, Eschen und Weiden begleitet, der oft einreihig ausgebildet ist. Der Unterwuchs besteht aus einer nitrophilen auenwaldtypischen Staudenflur, in der frequent Kohl-Kratzdistel, Echtes Mädesüß, Gemeine Pestwurz, Rohr-Glanzgras, Hain-Sternmiere und der Neophyt Drüsiges Springkraut auftreten. Während an der Diemel oberhalb der Hoppecke-Mündung und an der Hoppecke die Schwarz-Erle vorherrscht, wird der Auenwald an der Diemel unterhalb der Hoppeckemündung von Bruch-Weiden dominiert. In Lücken des Auen-Galeriewaldes haben sich vielfach feuchte nährstoffreiche Hochstaudensäume entwickelt, in denen frequent Giersch, Kohl-Kratzdistel, Echtes Mädesüß, Pestwurz und Große Brennessel anzutreffen sind. Die Gewässerstrukturen sind in Folge des Gewässerausbaus überwiegend mäßig bis stark beeinträchtigt (Gewässerstrukturgüteklasse 4 und schlechter), einige Abschnitte sind bedingt naturnah (GSGK 3). Das Gebiet ist mit seinen naturnahen Fließgewässerstrecken, der abschnittsweise typischen Fließgewässervegetation, dem weitgehend durchgängigen Auengaleriewald und den feuchten Hochstaudenfluren ein sehr wertvoller Auenlebensraum. Das Gebiet ist Bestandteil des international bedeutsamen Auenverbundkorridors von Diemel und Hoppecke. |
Kennung: |
BK-4518-0329 |
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Objektbezeichnung: | |
Link zur Karte: | BK-4518-0329 |
Objektbeschreibung: |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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