Inhalt:
Naturschutzgebiet Waldreservat Glindfeld <LP Winterberg> (HSK-433)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Waldreservat Glindfeld <LP Winterberg> |
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Kennung: |
HSK-433 |
Ort: | Winterberg |
Kreis: | Hochsauerlandkreis |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 209,95 ha |
Offizielle Fläche: | 210,20 ha |
Flächenanzahl: | 3 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2006 |
Inkraft: | 2008 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Schutzzweck:
- Erhaltung und Optimierung eines großflächigen, geschlossenen Waldgebietes mit montanen Buchenmischwäldern unterschiedlicher Altersstufen und zahlreichen Klein- und Sonderbio- topen als Refugialraum für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten; - Schutz zahlreicher Waldquellen und Quellbäche mit Erlen-Eschenwäldern als naturnahe azonale Waldgesellschaften; - Bewahrung der Ungestörtheit eines großflächigen, rel. hoch gelegenen, stillen und weitgehend ursprünglichen Waldgebietes im Zusammenhang mit angrenzenden NSG-Festsetzungen für raumbeanspruchende Tierarten und wegen der Seltenheit solchen Landschaftserlebnisses; - Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000", - wobei hier aufgrund der gegebenen Eigentumsverhältnisse (weit überwiegend: Staatsforst) auch dem Entwicklungsaspekt der europäischen Naturschutz-Richtlinien in besonderer Weise Rech- nung getragen werden soll. DE-4817-304 - FFH Gebiet - Waldreservat Glindfeld - Orketal (mit Nebentälern) (Teilgebiet) Schutzziele a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlag- gebend sind Schutzziele/Maßnahmen für Schlucht- und Hangmischwälder (9180, Prioritärer Lebensraum) Erhaltung und Entwicklung naturnaher Schlucht- und Hangmischwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora durch - Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflächen - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft ein- schließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und För- derung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen - Vermehrung des Schlucht- und Hangmischwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenstän- digen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten Schutzziele/Maßnahmen für Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) Erhaltung und Entwicklung der Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturver- jüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Vermehrung der Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder auf geeigneten Standorten durch natürliche Sukzession (Weichholzauenwald) oder ggfs. Initialpflanzung von Gehölzen der natürlichen Waldgesellschaft (Erlen-Eschenwald) - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson- dere von Höhlen- und Uraltbäumen - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und / oder Überflutungsverhältnisse - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen Schutzziele/Maßnahmen für Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) und für den Eisvogel Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließgewässertyps durch - Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik - Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna im gesamten Verlauf - möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen - Regelung von (Freizeit-)Nutzungen - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Uferbefestigungen Schutzziele/Maßnahmen für Wacholderheiden auf Zwergstrauchheiden oder Kalktrockenrasen (5130) Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - extensive Beweidung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen) - Wiederherstellung von Wacholderheiden auf geeigneten Standorten - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen - Regelung der Freizeitnutzung Schutzziele/Maßnahmen für Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) Erhaltung und Entwicklung artenreicher Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen mit ihrer charakte- ristischen Vegetation und Fauna durch - zweischürige Mahd bei geringer Düngung (nach Kulturlandschaftsprogramm) - Förderung und Vermehrung der mageren Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen auf geeigneten Standorten - Vermeidung von Eutrophierung Schutzziele/Maßnahmen für Berg-Mähwiesen (6520) und für den Neuntöter, Wiesenpieper, Raubwürger, Bekassine, Schwarzkehlchen, Braunkehlchen Erhaltung artenreicher mesophiler Bergmähwiesen in montaner bis hochmontaner Lage mit ihrer typi- schen Flora und Fauna durch - ein- bis zweischürige Mahd bei gleichzeitig stickstofffreier oder fehlender Düngung (nach Kulturland- schaftsprogramm) - Entwicklung und Vermehrung der Bergmähwiesen auf geeigneten Standorten - Vermeidung einer Eutrophierung Schutzziele/Maßnahmen für Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen (8150) Erhaltung und Entwicklung naturnaher Silikatschutthalden mit ihrer typischen Vegetation und Fauna durch - Verbot der Erholungsnutzung - im unmittelbaren Umfeld der Schutthalden Erhaltung des bodenständigen Laubwaldes, ggfs. Umwan- dlung von Nadelholzbeständen in bodenständigen Laubwald Schutzziele/Maßnahmen für Hainsimsen-Buchenwald (9110) und für Raufußkauz, Schwarzspecht, Rotmilan, Schwarzstorch, Grauspecht Erhaltung und Entwicklung großflächig-zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen- Buchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturver- jüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson- dere von Großhöhlen- und Uraltbäumen - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen - Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von Quellbereichen oder Bach- läufen) - Nutzungsaufgabe auf Teilflächen b) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Schutzziele/Maßnahmen für trockene Heidegebiete (4030) Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter trockener Heiden mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - extensive Beweidung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen) - Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für typische Faunen- elemente - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen DE-4717-401 - VSG Gebiet - Medebacher Bucht (Teilgebiet) Schutzziele und Maßnahmen a) für Vogelarten der Fließgewässer mit Unterwasservegetation wie den EISVOGEL: - Erhaltung und Entwicklung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik - Möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen - Schaffung von Pufferzonen - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Ufer- befestigungen b) für Vogelarten der Trockenen Heidegebiete und Wacholderheiden auf Zwergstrauchheiden oder Kalktrockenrasen wie NEUNTÖTER und RAUBWÜRGER: - Extensive Beweidung - Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen c) für Vogelarten der Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen wie WIESENPIEPER, BRAUNKEHLCHEN und NEUNTÖTER: - Zweischürige Mahd bei geringer Düngung (nach Kulturlandschaftsprogramm) - Vermeidung von Eutrophierung d) für Vogelarten des Hainsimsen-Buchenwaldes wie ROTMILAN, WESPENBUSSARD, RAUFUßKAUZ, SCHWARZSPECHT und GRAUSPECHT: - Naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen e) für das BRAUNKEHLCHEN: - Beibehaltung bzw. Wiedereinführung extensiver Landnutzungsformen - Anlage von Wiesenrandstreifen und Säumen - Schaffung von Jagd- und Singwarten in Form vertikaler Strukturen wie "Überständer", Zaunpfähle, einzeln stehender Büsche oder Bäume - Schaffung und Erhaltung von Bracheinseln und -streifen, die nur in mehrjährigen Abständen gemäht werden - Schaffung von Pufferzonen - Mahd nicht vor dem 15. Juli - Verzicht auf Düngung, Pestizideinsatz und Walzen f) für den SCHWARZSTORCH: - Installierung von Horstschutzzonen (mindestens 300 Meter Radius um den Horst) - Optimierung der Nahrungshabitate, vor allem Waldbäche und Fließgewässer (z.B. durch Entfichtung) - Gewährleistung der Störungsfreiheit (Brutbereich, Aktionsräume) |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4717-048 |
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Objektbezeichnung: |
Oberes Orke-Tal oestlich Elkeringhausen, Waldkomplex |
Link zur Karte: | BK-4717-048 |
Objektbeschreibung: | Die Orke, ein Nebengewaesser der Eder im oestlichen Rothaargebirge, entspringt unterhalb von Küstelberg in der Randzone des ausgedehnten Glindfelder Forstes. Zwischen Kuestelberg und Elkeringhausen durchfliessen der durchgaengig naturnah ausgebildete Mittelgebirgsbach und seine zahlreichen seitlichen Quellbaeche ein steilwandiges, bewaldetes, nach Suedwesten geoeffnetes Kerbsohlental. Die hoechsten Waldhaenge und Walduecken steigen bis auf 760 mueb. NN auf. Sie werden oertlich durchsetzt von natuerlichen, bis 6 m hohen Felsaufragungen. Die Waelder im oberen Orketal weisen einen fuer den Naturraum überdurchschnittlich hohen Laubwaldanteil auf. Vorherrschend sind bodensaure Buchenwaelder montaner Auspraegung. Neben Buchen-Bestaenden mit mittlerem Baumholz kommen auch Altholzbestaende zur Auspraegung, die oertlich sogar Uebergaenge zur natuerlichen Buchenwald-Zerfallsphase aufweisen. Einige flaechige Sickerquellzonen weisen ausgedehnte Quellfluren auf. Im mittleren Talraum kommt auf sickerquelligem Standort flaechig ein Grossseggenried (mit Rispensegge) zur Auspraegung. An der Orkequelle liegt eine kleine, sickerquellige, brachfallende, orchideenreiche Feuchtwiese; |
Kennung: |
BK-4817-039 |
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Objektbezeichnung: |
Buchenwaldkomplex "Glindfeld-Sued" |
Link zur Karte: | BK-4817-039 |
Objektbeschreibung: | Sehr grossflaechige Buchenwaelder im Bereich der Mark Vilden wurden zu einem Naturschutzgebietsvorschlag "Buchenwaldkomplex Glindfeld Sued" zusammengefasst. Sie stocken auf den maessig geneigten, teils auch steileren Haengen von Kaltenscheid, Dillenscheid und Rechtenscheid. Zum grossen Teil sind die Waelder nach Norden und Osten exponiert und nehmen meist den gesamten Bergruecken ein. Nur kleinflaechig sind im Sueden Fichtenbestaende eingestreut. In dem Buchenkomplex ueberwiegt das starke Baumholz, dem stellenweise weitere Baumarten wie Eichen (suedlich Forsthaus Kaltenscheid), einzelne Fichten und Laerchen beigemischt sind. Die Buchen erreichen einen Brusthoehendurchmesser (BHD) bis 0,5 m, stellenweise und kleinflaechig auch bis 0,8 m, einzelne Eichen bis 0,45 m. Grossflaechige Buchennaturverjuengung hat eingesetzt und befindet sich teilweise bereits im Dickungsstadium. Auf diesen Flaechen sind noch aeltere Buchen als Ueberhaelter stehen geblieben. Die Stammfuesse sind haeufig von Moosen ueberzogen, an der Rinde der Gehoelze siedeln Flechten. Stellenweise fehlen sowohl Strauch- als auch Krautschicht, die Bestaende weisen Hallenwaldcharakter auf. Lokal treten an Verlichtungsstellen Herden von Fuchsgreiskraut und Eichenfarn auf. Einzelne Gehoelze an steileren Hangpartien sind durch Saebelwuchs gekennzeichnet. Der Totholzanteil ist meist relativ gering. An der Gebietsgrenze, der Nordseite des Bereiches "Verbrannte Erde" ist stellenweise nur noch Jungwuchs ohne einen Buchenschirm vorhanden. Vereinzelt durchziehen Baeche das Gebiet. Ihre Quellregionen liegen nur zum Teil im Stadtgebiet (Rechtenbecke und Jillmecke). Die Oberlaeufe der Siepen fallen stellenweise trocken. Das Bachbett weist haeufig nur eine 1 bis 2 m breite Schottersohle auf, die durch kleinere Terrassenstufen gegliedert ist. Eine ausgepraegte Gewaesserbegleitflora fehlt ebenso wie ein Gehoelzsaum. Am Oberlauf der Rechtmecke befinden sich kleinere offengebliebene Brachflaechen, die vermutlich ehemals als Gruenlandflaechen genutzt wurden. Die Quellbereiche sind nur kleinflaechig ausgepraegt. Die Biotopflaeche ist Bestandteil eines noch auszuweisenden grossflaechigen Buchenwald-Naturschutzgebietes. Im Gebiet kommen folgende Paragraph 62-Biotoptypen vor: - Quellen (FK2), - naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte (FM1) |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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