Inhalt:
Naturschutzgebiet Bergwiesen bei Neuastenberg (HSK-444)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Bergwiesen bei Neuastenberg |
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Kennung: |
HSK-444 |
Ort: | Winterberg |
Kreis: | Hochsauerlandkreis |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 95,69 ha |
Offizielle Fläche: | 95,77 ha |
Flächenanzahl: | 8 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2006 |
Inkraft: | 2008 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Schutzzweck:
- Erhaltung und Optimierung von artenreichen, montanen Grünlandflächen als Lebensräume von tlw. seltenen und gefährdeten Pflanzenarten; - Sicherung der überkommenen Grünlandnutzung durch Vertragsangebote zur Erhaltung dieses zusammenhängenden Kulturlandschaftskomplexes und der darauf beruhenden besonderen Eigenart des Landschaftscharakters der Winterberger Hochfläche; - Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000". DE-4717 - FFH Gebiet - Bergwiesen bei Winterberg (Teilgebiet) Schutzziele a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlag- gebend sind Schutzziele/Maßnahmen für Berg-Mähwiesen (6520) und für den Wiesenpieper Erhaltung artenreicher mesophiler Bergmähwiesen in montaner bis hochmontaner Lage mit ihrer typischen Flora und Fauna durch - ein- bis zweischürige Mahd bei gleichzeitig stickstofffreier oder fehlender Düngung (nach Kulturlandschaftsprogramm) - Entwicklung und Vermehrung der Bergmähwiesen auf geeigneten Standorten - Vermeidung einer Eutrophierung Schutzziele/Maßnahmen für Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) Erhaltung und Entwicklung artenreicher Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - zweischürige Mahd bei geringer Düngung (nach Kulturlandschaftsprogramm) - Förderung und Vermehrung der mageren Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen auf geeigneten Standorten - Vermeidung von Eutrophierung b) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Schutzziele/Maßnahmen für Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließ- gewässertyps durch - Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik - Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna im gesamten Verlauf - möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen - Regelung von (Freizeit-)Nutzungen - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Uferbefestigungen Schutzziele/Maßnahmen für Borstgrasrasen im Mittelgebirge (6230, Prioritärer Lebensraum) Erhaltung und Entwicklung der besonders artenreichen Borstgrasrasen mit ihrer charakteris- tischen Vegetation und Fauna durch - extensive Beweidung ohne Düngung und Kalkung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen) - Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für typische Faunenelemente - Wiederherstellung von Borstgrasrasen auf geeigneten Standorten - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen - vollständigen Verzicht auf Düngung und Kalkung Schutzziele/Maßnahmen für trockene Heidegebiete (4030) Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter trockener Heiden mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - extensive Beweidung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen) - Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für typische Faunenelemente - Wiederherstellung von Heiden auf geeigneten Standorten - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen Schutzziele/Maßnahmen für Hainsimsen-Buchenwald (9110) haltung und Entwicklung naturnaher Hainsimsen-Buchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen Schutzziel/Maßnahmen für die Bekassine Erhaltung und Entwicklung der quelligen Nassweiden mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna als Nahrungsgrundlage für die Bekassine durch - extensive Beweidung ohne Düngung (nach Kulturlandschaftsprogramm) - Vermeidung einer Eutrophierung |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4816-0013 |
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Objektbezeichnung: |
Bergwiesen bei Neuastenberg und Grubental (s. Allg. Bemerkungen) |
Link zur Karte: | BK-4816-0013 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet umfaßt eine Mosaik aus extensiv genutzten Gruenlaendern westlich und oestlich Neuastenberg. Das Wintersportgebiet Neuastenberg grenzt unmittelbar an den Siedlungsbereich Neuastenbergs an und umfaßt ingsesamt sechs Skilifte mit diversen Ski- und Rodelpisten. Auf den bis zu 40 Grad geneigten, oestlich exponierten Haengen sind montane Bergwiesen ausgebildet, die in manchen Bereichen Uebergaenge zu Borstgrasrasen und Heiden aufweisen. Zwischen den Pisten und Liftanlagen sind Gebueschkomplexe eingestreut. Westlich Neuastenberg grenzen ebenfalls großflächige Gruenlaender an. Im noerdlichen Gebietsteil, im Bereich der Siedlung Lenneplätze, sind montane Goldhaferwiesen ausgebildet. Im Sueden sind vermehrt geduengte Glatthaferwiesen anzutreffen. Suedlich der Siedlung Mollseifen erstreckt sich das Grubental, ein max. 150 m breites Sohelental, das ueberwiegend von Greunland eingenommen wird. Der das Tal durchfließende Bach ist naturnah und weist an einigen Stellen Steilufer auf. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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