Inhalt:
Naturschutzgebiet Hoemberg / Brusenbecke / Eberg / Kalte Spring (HSK-448)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Hoemberg / Brusenbecke / Eberg / Kalte Spring |
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Kennung: |
HSK-448 |
Ort: | Winterberg |
Kreis: | Hochsauerlandkreis |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 379,06 ha |
Offizielle Fläche: | 379,38 ha |
Flächenanzahl: | 2 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2006 |
Inkraft: | 2008 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Schutzzweck:
- Erhaltung und Optimierung eines ausgedehnten, bodensauren Buchenmischwaldkomplexes mit örtlichen Schluchtwaldanklängen und kleinflächigen Auwäldern, naturnahen Quellen, Siepen und Felsstandorten als standorttypische, artenreiche Lebensräume mit tlw. seltenen Tier- und Pflanzen- arten; - Ergänzung der entsprechenden Schutzfestsetzungen im benachbarten Landschaftsplan-Gebiet Schmallenberg zu einem raumgreifenden Schutzgebietssystem; - Schutz der Ungestörtheit eines großflächigen, rel. hoch gelegenen, stillen und weitgehend ursprüng- lichen Waldgebietes im Zusammenhang mit angrenzenden NSG-Festsetzungen für raumbeanspruch- ende Tierarten und wegen der Seltenheit solchen Landschaftserlebnisses; - Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000". DE-4716-301- FFH Gebiet - Hunau, Oberes Negertal, Renautal und Steinberg (Teilgebiet) Schutzziele a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind Schutzziele/Maßnahmen für Schlucht- und Hangmischwälder (9180, prioritärer Lebensraum) Erhaltung und Entwicklung naturnaher Schlucht- und Hangmischwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora durch - Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflächen - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft ein- schließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und För- derung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen - Vermehrung des Schlucht- und Hangmischwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenstän- digen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten - Sicherung der Schlucht- und Hangmischwälder durch Umbau des Waldes auf angrenzenden, mit nicht bodenständigen Gehölzen (Nadelholz) bestandenen Flächen zur Vermeidung von Samenanflug Schutzziele/Maßnahmen für Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140) Erhaltung und Entwicklung des charakteristischen Lebensraumkomplexes eines Übergangs- und Schwingrasenmoores mit Hochmoorvegetation und Schwingrasen auf Torfsubstraten und der typischen Fauna durch - Sicherung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Wasserhaushaltes, Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalts - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen, Verbot der Einleitung nährstoffreichen Wassers - Nutzungsverbot bzw. Beschränkung der (Freizeit-)Nutzung auf ein naturverträgliches Maß - ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen) Schutzziele/Maßnahmen für Hainsimsen-Buchenwälder (9110) und für Rauhfußkauz, Schwarzstorch, Schwarzspecht und Grauspecht Erhaltung und Entwicklung großflächig-zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen- Buchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungs- stufen / Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Toth- olz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessions- flächen - Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständi- gen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von Quellbereichen oder Bachläufen) - Nutzungsaufgabe auf Teilflächen b) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Schutzziele/Maßnahmen für Borstgrasrasen im Mittelgebirge (6230, prioritärer Lebensraum) Erhaltung und Entwicklung artenreiche Borstgrasrasen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - extensive Beweidung ohne Düngung und Kalkung, Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen) - Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für typische Faunenelemente - Wiederherstellung von Borstgrasrasen auf geeigneten Standorten - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen - vollständigen Verzicht auf Düngung und Kälkung Schutzziele/Maßnahmen für Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (91E0, prioritärer Lebensraum) Erhaltung und Entwicklung der Erlen-Eschenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Vermehrung der Erlen-Eschenwälder auf geeigneten Standorten durch natürliche Sukzes- sion oder ggf. Initialpflanzung von Gehölzen der natürlichen Waldgesellschaft - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Tot- holz, insbesondere von Höhlen- und Uraltbäumen - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen - Erhaltung / Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und / oder Überflutungs- verhältnisse - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nähr- stoffeinträgen Schutzziele/Maßnahmen für Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) und für die Groppe Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließgewässer- typs durch - Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik - Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna im gesamten Verlauf - möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rückbau von Uferbefestigungen Schutzziele/Maßnahmen für Berg-Mähwiesen (6520) Erhaltung artenreicher mesophiler Bergmähwiesen in montaner bis hochmontaner Lage mit ihrer typischen Flora und Fauna durch - ein- bis zweischürige Mahd bei gleichzeitig stickstofffreier oder fehlender Düngung (nach Kulturlandschaftsprogramm) - Entwicklung und Vermehrung der Bergmähwiesen auf geeigneten Standorten - Vermeidung einer Eutrophierung |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-HSK-00060 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Hömberg - Brusenbecke - Eberg - Kalte Spring |
Link zur Karte: | BK-HSK-00060 |
Objektbeschreibung: | Das stark zerrissene Schutzgebiet südlich Siedlinghausen ist annähernd vollständig bewaldet. Es umfasst die Berghänge von Hömberg, Sange, Eberg und Kalte Spring westlich des oberen Negertales, eng zertalt von zahlreichen Kerbtalsiepen. Die dominierenden Buchenwälder nehmen einen Flächenanteil von knapp 65 % ein. Abgesehen von einigen Wildwiesen bildet eine großflächige Extensivweide im Bereich einer weiten Talmulde nördlich des Großen Bildchens das einzige Offenland innerhalb des Schutzgebietes, entstanden erst nach Kyrill-Windwurf. Im Naturschutzgebiet stehen großflächig Buchenwälder und Buchenmischwälder. Eindeutig herrschen Bestände mit geringem bis mittlerem Baumholz vor. Lediglich vereinzelt und auch nur kleinflächig sind Buchen-Altholzinseln mit starkem bis sehr starkem Baumholz erhalten geblieben, so auf den Bergrücken von Sange (westlich des Quellgebietes Brusenbeck) und Eberg in Höhen über 700 m über NN. Dabei weist der Plateau-Buchenwald Sange bereits lichte und totholzreiche Waldbilder der Wald-Zerfallsphase auf. Die Quellmulden und Kerbtäler werden von Sickerquellen und Quellbächen durchzogen. Lokal sind diese Klein- und Sonderbiotope freigestellt worden. Auf dem Hömberg ragt ein Kleinfelsen hervor. Die ausgedehnte Extensivweide nördlich des Großen Bildchens wird großflächig von binsenreichen Feuchtwiesen geprägt. Zentrale Schutzinhalte des Naturschutzgebietes sind die Buchenwälder und Quellsiepen. Bei den Buchenwäldern handelt es sich fast ausschließlich um bodensaure Hainsimsen-Buchenwälder montaner Ausprägung. Nur kleinflächig sind an Unterhängen auch Übergänge zum Waldmeister-Buchenwald anzutreffen. In den zahlreichen Quellmulden und Quellsiepen sind Quellfluren mit Waldquellgesellschaften ausgebildet, selten und kleinflächig stehen auch Bach-Erlenwälder bzw. Erlen-Quellwäldchen. Das Naturschutzgebiet ist zentraler Teil des zum FFH-Gebiet Hunau, Oberes Negertal, Renautal und Steinberg. Von entscheidender Bedeutung für die Biotopsicherung und -entwicklung sind die naturnahe Forstwirtschaft unter Förderung von Buchen(misch)wäldern und die Etablierung eines Systems tot- und altholzreicher Waldentwicklungsstadien. Grundlage des naturnahen Waldbaus ist ein ökologisch verträgliches Management des Rotwild- und Muffelwildbestandes. Die Quellsiepen sollten als naturnahe Klein- und Sonderbiotope weitgehend der forstlichen Nutzung entzogen werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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