Inhalt:
Naturschutzgebiet Heimberg <LP Bestwig> (HSK-465)
-
Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Heimberg <LP Bestwig> |
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Kennung: |
HSK-465 |
Ort: | Bestwig |
Kreis: | Hochsauerlandkreis |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 13,42 ha |
Offizielle Fläche: | 13,43 ha |
Flächenanzahl: | 2 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2007 |
Inkraft: | 2008 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | gemaess § 20 LG
- Erhaltung und - in wesentlichen Teilen - Optimierung von klippenreichen Laubholzbestän- den auf ökologischen Sonderstandorten repräsentativ für die ursprünglichen, heute weitge- hend umbestockten Waldgesellschaften dieses Raumes und als Refugiallebensräume der darauf angewiesenen Tier- und Pflanzenarten; - Förderung der Potenzialentfaltung auf den felsgeprägten Extremstandorten durch eine lang- fristige Laubholzbestockung im Rahmen der Regelung unter 2.1 q) und damit einhergehender Verbesserung der Licht- und Bodenverhältnisse (insbes. südl. Gebietsteil); - Sicherung der besonderen Eigenart einer tief eingeschnittenen Quellmulde (nördl. Gebietsteil). |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4616-0020 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Heimberg <LP Bestwig> |
Link zur Karte: | BK-4616-0020 |
Objektbeschreibung: | Südwestlich von Halbeswig liegen in einem von Fichtenforsten, Schlagflächen und Weihnachtsbaumkulturen geprägten Gebiet zwei felsenreiche Wälder mit noch höherem Anteil an naturnahen Buchenwäldern. Die nördliche Teilfläche liegt am westexponierten Hang. Der hier ehemals ausgedehnte alte Buchenhochwald ist durch Kahlschlag in seiner Fläche nahezu halbiert worden. Die verbliebenen Buchenhochwälder im Norden, Süden und am Westrand der Fläche sind z.T. verlichtet. Hier ist der Unterwuchs teilweise gestört, teilweise besteht eine dichte Buchen-Naturverjüngung. Der südliche, großteils noch weitgehend geschlossene Waldteil besitzt eine farnreiche Krautschicht. Bemerkenswert sind einige stehende Totholzstämme (aus Windbruch), z.T. mit Baumschwammbewuchs sowie Spechthöhlen. Am Südrand des nördlichen Buchenwaldes zieht sich ein unterbrochenes Felsband hangabwärts. Ein weiteres Felsband liegt höhenlinienparallel im oberen Hangteil der Schlagfläche. Im Südwesten des Waldes entspringt unterhalb einer Felswand in einer typisch ausgebildeten Sickerquelle ein natürlicher Quellbach, der in einem schluchtartigen Kerbtal hangabwärts fließt. Am Oberhang liegende Weihnachtsbaumkulturen wurden in das NSG einbezogen. Die südliche Teilfläche umfasst einen steilen Nordhang, der mit einem alten, verlichteten und totholzreichen Buchenwald bestanden ist. Vor allem im Westen des Hanges treten zahlreiche, bis 6 m hohe Felsen und Felsbänder auf. Der an den Hang anschließende Rücken wird z.T. ebenfalls von einem besonnten, bis etwa 2 m hohen Felsband eingenommen. Nach Süden schließt sich eine schwache Geländemulde an, die von Fichtenforst und einer feuchten Schlagfläche eingenommen wird. Im von Fichtenforsten und Weihnachtsbaumkulturen geprägten Umfeld sind die felsdurchsetzten Buchenwaldbereiche sowie der Quellbach als naturnahe Lebensräume besonders schutzwürdig. Das NSG ist ein wichtiger Trittsteinbiotop im regionalen Biotopverbund von naturnahen Wäldern und Felsbiotopen. Das stark beeinträchtigte Biotop sollte durch Wiederentwicklung eines naturnahen Buchenwaldes auf der Schlagfläche sowie durch Umwandlung der Fichtenforste und Weihnachtsbaumkulturen in einen naturnahen Buchenwald aufgewertet werden. Das derzeitige stehende Totholz sollte als besonders wertvoller Lebensraum u.a. für Höhlenbrüter unbedingt im Bestand verbleiben. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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