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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Nuttlarer Schiefergrube (HSK-480)

Objektbezeichnung:

NSG Nuttlarer Schiefergrube

Kennung:

HSK-480

Ort: Bestwig
Kreis: Hochsauerlandkreis
Bezirksregierung: Arnsberg
Digitalisierte Fläche: 1,33 ha
Offizielle Fläche: 1,33 ha
Flächenanzahl: 5
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2007
Inkraft: 2008
Außerkraft: 9999
Schutzziel: gemaess § 20 LG
- Sicherung und Optimierung der "Kernzonen" der durch ehemaligen Schieferbergbau umge-
stalteten Landschaft südöstlich Nuttlar als Sekundärbiotope für gefährdete Tierartengruppen
- insbes. Fledermaus-Winterquartiere - und (potenziell) Pflanzenarten;
- Erhaltung von landeskundlich interessanten Relikten des Schieferbergbaus als einem auf
lokalen Ressourcen beruhenden Gewerbe, das die Entwicklung von Bestwig wesentlich
mitbestimmt hat;
- Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000".
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4616-0007
Kennung:

BK-4616-0007

Objektbezeichnung:

NSG Nuttlarer Schiefergrube

Link zur Karte: BK-4616-0007
Objektbeschreibung: Südlich von Nuttlar liegen nahe des Ruhrtales beidseits der Bundesstraße 7 die ehemaligen Nuttlarer Schiefergruben. Von den Gruben zeugen 5 Stollenmundlöcher, die potentiell wertvolle Fledermausquartiere sind. Östlich der B 7 sind von der Grube Nuttlar (auch Stuckenland genannt) noch eine Steinbruchwand und Abraumhalden erhalten. Am Fuß der Steinbruchwand liegt ein technisch genutzter, im einsehbaren Teil ausbetonierter Stollen. Ein aufgelassener Schießstand auf der schmalen Steinbruchsohle wurde ausgegrenzt. Etwa 100 m südlich der Grube Stuckenland liegt in einem schmalen Eschengehölzstreifen das Stollenmundloch der Füchtenzeche. Eine Lorenrampe führt hinab zum Stolleneingang. Westlich der B7 wurden in der großteils rekultivierten Grube Ostwig drei aufgelassene Steinbruchgelände mit Stollenmundlöchern erfasst. Der nördliche, annähernd hufeisenförmige Steinbruch besitzt eine vegetationsarme, etwa 10 m hohe Wand. Das am Ostrand des Steinbruches gelegene Mundloch wurde wohl erst vor kurzem wieder freigelegt (Erdarbeiten). Die südliche Steinbruchwand wurde großteils durch Bodenanschüttungen verfüllt. Der schmale Stollenspalt (um 1,2 m breit und 0,2 m hoch) liegt in einer um 5 m tiefen, kleinen Geländemulde. Das östliche Gebiet umfasst einen strukturreichen Abraumhang mit offenen Schuttflächen, kleinen Schichtmauern sowie teils sehr lückigem Vorwald aus vornehmlich Eschen, teilweise auch Fichten. Die Schuttflächen und Mauern weisen einen artenreichen Farnbewuchs auf. Im Süden befindet sich der Zugang zu einem alten Stollenmundloch. Alle Mundlöcher sind bis auf kleine, fledermaustaugliche Einfluglöcher verschlossen bzw. zugemauert, lediglich das Mundloch der Grube Stuckenland bietet mit einem dichtem Drahtgitter keine Einflugmöglichkeit. Die Stollen sind potentielle Lebensräume/Winterquartiere u.a. für Fledermäuse und daher Teil des international bedeutsamen Fledermausgebietes "Höhlen und Stollen bei Olsberg und Bestwig". Der Stollen Stuckenland sollte hinsichtlich seiner Nutzung und einer fledermausverträglichen Öffnung geprüft werden.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Felsen (nicht FFH-LRT) <NGA0> (1,20 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Stollen, Hoehlen und Tunnel (nicht FFH-LRT) <NGE0> (0,08 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • nat. Felsen, offene nat. Block-, Schutt-, Geröllhalden, Höhlen (0,08 ha)
Biotoptypen:
  • Silikatsteinbruch, Steinbruch auf silikatischem Ausgangsgestein <GC2> (1,20 ha)
  • Stollen <GE2> (0,10 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Blauer Eisenhut (Aconitum napellus)
  • Blauroter Hartriegel (Cornus sanguinea s.l.)
  • Braunstieliger Streifenfarn (Asplenium trichomanes s.l.)
  • Eichenfarn (Gymnocarpium dryopteris)
  • Eingriffliger Weissdorn (Crataegus monogyna)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Gemeiner Dost (Origanum vulgare)
  • Gemeines Ferkelkraut (Hypochaeris radicata)
  • Gewöhnliche Schlehe (Prunus spinosa)
  • Gewöhnlicher Wurmfarn (Dryopteris filix-mas)
  • Gewöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
  • Hain-Rispengras (Poa nemoralis)
  • Himbeere (Rubus idaeus)
  • Kleiner Wiesenknopf (Sanguisorba minor)
  • Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella)
  • Magerwiesen-Margerite (Leucanthemum vulgare)
  • Rauher Löwenzahn (Leontodon hispidus)
  • Rauhes Kurzbüchsenmoos (Brachythecium rutabulum)
  • Schafschwingel (Festuca ovina)
  • Schmalblättrige Acker-Hohlzahn (Galeopsis angustifolia)
  • Wald-Veilchen (Viola reichenbachiana)
  • Wald-Zwenke (Brachypodium sylvaticum)
  • Waldmeister (Galium odoratum)
  • Zerbrechlicher Blasenfarn (Cystopteris fragilis)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Sicherung und Optimierung von Sekundärbiotopen in der durch ehemaligen Schieferbergbau umgestalteten Landschaft südöstlich Nuttlar als Lebensraum u.a. für Fledermäuse (Winterquartiere) und gefährdete Pflanzenarten
Gefährdungen:
  • Bauliche Anlagen
  • Verdraengung von Lebensgemeinschaften
  • Verhinderung der Entwicklung wertbest. Lebensgemeinschaften
Maßnahmen:
  • Hoehlen, Stollen erhalten, sichern
  • Wiederherstellung von Biotopen
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