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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Derkerstein / Itzelstein <NSG der Gruppe Kalkkuppen> (HSK-504)

Objektbezeichnung:

NSG Derkerstein / Itzelstein <NSG der Gruppe Kalkkuppen>

Kennung:

HSK-504

Ort: Brilon
Kreis: Hochsauerlandkreis
Bezirksregierung: Arnsberg
Digitalisierte Fläche: 6,32 ha
Offizielle Fläche: 6,33 ha
Flächenanzahl: 3
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2007
Inkraft: 2008
Außerkraft: 9999
Schutzziel: gemaess § 20 LG,
- Erhaltung und punktuelle Optimierung von artenreichen Kalkbuchenwäldern mit dem typi-
schem Inventar auch seltener und gefährdeter Pflanzenarten,
- Schutz der Lebensraumqualität der flachgründigen, felsenreichen Sonderstandorte für die
darauf angewiesene Fauna,
- Sicherung der ortsnahen, naturraumtypischen Landschaftselemente der Briloner Hochfläche
und ihres Beitrags zur Vielfalt im Landschaftsbild.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4617-0006
  • BK-4617-0014
Kennung:

BK-4617-0006

Objektbezeichnung:

Kalkbuchenwälder am Itzelstein

Link zur Karte: BK-4617-0006
Objektbeschreibung: Zwei nahe beieinander liegende, kleine Buchenwälder aus mittlerem Baumholz am Itzelstein und westlich des Itzelsteins im Süden Brilons. Die auf kleinen, steil ansteigenden Bergrücken stockenden Flächen grenzen unmittelbar an die Siedlung an und sind nur durch eine Grünlandparzelle und einen Wirtschaftsweg voneinander getrennt. Die Flächen werden im Übrigen von Grünlandparzellen begrenzt. Die mit einer überwiegend gut ausgebildeten Krautschicht ausgestatteten Buchenwälder stocken auf flachgründigem Boden mit lokal anstehenden Felsen. Wo der Boden immer skelettreicher wird und die Felsrücken zutrage treten, haben sich in beiden Flächen in südwestlicher Exposition Frühlingsplatterbsen-Waldgersten- Buchenwälder ausgebildet. Die übrigen Bereiche werden zumeist von Waldmeister-Buchenwäldern bewachsen, die lokal mit Felssprengsel versehen sind. In der westlichen Teilfläche tritt eine etwa 10m hohe Klippe mit typischer Felsvegetation zutage. Diese ist stellenweise mit tiefen Felsspalten und Klüften versehen und besitzt somit auch eine wichtige faunistische Funktion. In Beiden Teilflächen wachsen randlich einige Fichten, die aber keine großen Flächenanteile einnehmen. Die zwei beieinander liegenden Bergrücken sind charakteristische Landschaftselemente der Briloner Hochebene und bilden wichtige Trittsteinbiotope sowie Vernetzungslebensräume. Zudem bilden sie den Lebensraum einiger gefährdeter sowie geschützter Lebensräume sowie den FFH-LR-Typ Waldmeister-Buchenwald. Durch die unmittelbare Nähe zur Siedlung sind beide Teilflächen von Freizeitaktivitäten in Anspruch genommen. Dieses trifft im besonderen Maße auf die östliche Teilfläche am Itzelstein zu, da diese durch einen befestigten Wanderweg durchzogen ist. Beide Flächen werden in den Randbereichen von Gartenabfall-Ablagerungen beeinträchtigt. Auch hier ist die Beeinträchtigung am Itzelstein am Größten, da zum einen die Siedlung auf der gesamten Ostseite angrenzt und zum anderen die Abfälle auch im Bereich der aus ökologischer Sicht sensibleren Kuppe abgelagert werden. Die Gartenabfälle im Bereich der Bergkuppe sollten beseitigt und eine weitere Ablagerung von Abfällen unterbunden werden. Durch die geringe Flächengröße und der relativ isolierten Lage der Flächen geht vor allem im Bereich der Frühlingsplatterbsen-Waldgersten- Buchenwälder eine besondere Gefährdung von einem Kahlschlag aus. Die kleinflächigen Nadelholzbestände im Rahmen der Nutzung in bodenständige Laubbaumbestände umgewandelt und bei Nutzung der Laubbaumbestände mehrere Altbäume je ha belassen werden. Eine forstliche Nutzung der Kuppenlagen sollte nach Möglichkeit unterbleiben.
Kennung:

BK-4617-0014

Objektbezeichnung:

Buchenwälder am Hölsterloh und östlich des Itzelsteins

Link zur Karte: BK-4617-0014
Objektbeschreibung: Zwei kleine Waldmeister-Buchenwäldchen mit geringen bis mittlerem Baumholz in der Nähe von Brilon am Hölsterloh und südöstlich des Itzelsteins. Die Fläche am Hölsterloh ist von Grünland umgeben und liegt in leicht isolierter Lage. Im Osten grenzt eine Jungendherberge an und das angrenzende Grünland wird fast ausschließlich als Golfplatz genutz. Die kleine Fläche im Westen grenzt nahezu unmittelbar an den Buchenwald des Itzelsteins an und wird im Norden durch eine Siedlung begrenzt. Die Fläche am Hölsterloh wird durch einen kleinen Bergrücken gebildet, aus dem lokal kleine Felsköpfchen anstehen. Der Buchenwald wird von mittlerem Baumholz dominiert, nur sehr vereinzelt ist starkes Baumholz anzutreffen. Lokal ist eine dichte Strauchschicht ausgebildet, die Deckung der Krautschicht variiert sehr stark, ist aber überwiegend gering. Im Nordwesten des Teilgebietes befindet sich ein altes Steinbruchgelände, dessen klüftige Steilwände typische Felsvegetation ausgebildet haben. Die Sohle des Steinbruchs wird als Lagerplatz genutz und ist teilweise verfüllt. Die zweiteTeilfläche nahe des Itzelsteins ist die mit dem jüngsten Baumbestand bestockte Teilfläche - die Bäume haben sind nur von geringem Baumholz. Auch hier treten wenige, nur ein bis zwei Meter hohe Felsköpfchen zutage. Im Westen dieser Teilfläche stocken junge Eschen. Die Teilflächen besitzten durch ihre Lage im wesentlichen eine Bedeutung innerhalb des Biotopverbundes und für die Gliederung und Belebung der Landschaft - hier vor allem im Zusammenhang mit der Naherholung. Eine besonderer Schaden liegt durch die geringe Flächengröße und die leicht isolierte Lage der östlichen Teilfläche sowie durch die Gartenabfall-Ablagerungen in der westlichen Teilfläche vor.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation <8210> (0,11 ha)
  • Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) <9130> (8,54 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete linienfoermige Gehoelzstrukturen und Einzelbaeume <NBD0> (0,05 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Felsen (nicht FFH-LRT) <NGA0> (0,13 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • Biotoptypen der gesetzlich geschützten Biotope (0,70 ha)
Biotoptypen:
  • Buchenwald <AA0> (7,94 ha)
  • Buchenmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AA2> (0,60 ha)
  • Fichtenwald <AJ0> (0,13 ha)
  • Eschenwald <AM0> (0,06 ha)
  • Gehölzstreifen <BD3> (0,05 ha)
  • natürlicher Kalkfels <GA1> (0,11 ha)
  • sekundärer Kalkfels <GA3> (0,13 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Alpen-Johannisbeere (Ribes alpinum)
  • Arznei-Thymian (Thymus pulegioides)
  • Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Berg-Goldnessel (Galeobdolon montanum)
  • Blauroter Hartriegel (Cornus sanguinea s.l.)
  • Braunstieliger Streifenfarn (Asplenium trichomanes s.l.)
  • Breitblättrige Stendelwurz Sa. (Epipactis helleborine agg.)
  • Busch-Windröschen (Anemone nemorosa)
  • Dreinervige Nabelmiere (Moehringia trinervia)
  • Echte Nelkenwurz (Geum urbanum)
  • Echtes Johanniskraut (Hypericum perforatum s.l.)
  • Efeu (Hedera helix)
  • Einblütiges Perlgras (Melica uniflora)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Fichte (Picea abies)
  • Frühlings-Platterbse (Lathyrus vernus)
  • Gemeiner Tüpfelfarn (Polypodium vulgare)
  • Gemeines Rispengras (Poa trivialis)
  • Gewöhnliche Eberesche (Sorbus aucuparia)
  • Gewöhnliche Goldnessel Sa. (Galeobdolon luteum agg.)
  • Gewöhnlicher Klettenkerbel (Torilis japonica)
  • Giersch (Aegopodium podagraria)
  • Goldschopf-Hahnenfuss Sa. (Ranunculus-auricomus-Gruppe)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Hain-Rispengras (Poa nemoralis)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Himbeere (Rubus idaeus)
  • Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella)
  • Knotige Braunwurz (Scrophularia nodosa)
  • Mauerlattich (Mycelis muralis)
  • Mauerraute (Asplenium ruta-muraria)
  • Nesselblättrige Glockenblume (Campanula trachelium)
  • Rauhhaarige Gänsekresse Sa. (Arabis hirsuta agg.)
  • Rose (unbestimmt) (Rosa spec.)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Rote Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)
  • Rotschwingel Sa. (Festuca rubra agg.)
  • Rundblättrige Glockenblume (Campanula rotundifolia)
  • Ruprechtskraut (Geranium robertianum)
  • Sal-Weide (Salix caprea)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Sanikel (Sanicula europaea)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Sparrige Segge Sa. (Carex muricata agg.)
  • Vielblütige Weisswurz (Polygonatum multiflorum)
  • Viermänniges Schaumkraut (Cardamine hirsuta)
  • Wald-Bingelkraut (Mercurialis perennis)
  • Wald-Erdbeere (Fragaria vesca)
  • Wald-Habichtskraut (Hieracium murorum)
  • Wald-Sauerklee (Oxalis acetosella)
  • Wald-Schwingel (Festuca altissima)
  • Wald-Veilchen (Viola reichenbachiana)
  • Wald-Ziest (Stachys sylvatica)
  • Wald-Zwenke (Brachypodium sylvaticum)
  • Waldmeister (Galium odoratum)
  • Weissdorn (unbestimmt) (Crataegus spec.)
  • Weisse Hainsimse (Luzula luzuloides)
  • Weisse Schwalbenwurz (Vincetoxicum hirundinaria)
  • Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris)
  • Zerbrechlicher Blasenfarn Sa. (Cystopteris fragilis agg.)
  • Zottige Zackenmütze (Racomitrium lanuginosum)
  • Zweiblättrige Schattenblume (Maianthemum bifolium)
  • Ährige Teufelskralle (Phyteuma spicatum)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhalt und Entwicklung naturraumtypischer bewaldeter Bergkuppen mit Kalkbuchenwäldern und Wäldern trocken-warmer Standorte sowie Felsen und Klippen.
  • Erhalt und Entwicklung von bodenständigen Wäldern für den Biotopverbund
Gefährdungen:
  • Beseitigung alter Baeume (FW) (langfristig)
  • Freizeitaktivitaeten
  • Isolation von Lebensgemeinschaften
  • Isolationseffekt
  • Kahlschlag, unsachgemaesser Holzeinschlag (FW)
  • Muellablagerung (Gartenabfälle)
  • nicht bodenstaendige Gehoelze (FW) (geringfügig)
  • sonstige Beeintraechtigung, Gefaehrdung (siehe Bemerkung) (geringe Flächengroße)
  • Trittschaden an Vegetation
  • Verfuellung (Steilwand des Steinbruches)
  • Wegebau
Maßnahmen:
  • Beseitigung von Gehoelzen
  • der Sukzession ueberlassen
  • Erhaltung 10 starker Baeumen des Oberstandes als Alt- u. Totholz
  • Erhaltung der Laubholzbestockung
  • Erhaltung des Kleinreliefs
  • Erhaltung von Steilwaenden
  • kein Kahlschlag
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