Inhalt:
Naturschutzgebiet Hannoversche Klippen (HX-023)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Hannoversche Klippen |
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Kennung: |
HX-023 |
Ort: | Beverungen |
Kreis: | Hoexter |
Bezirksregierung: | Detmold |
Digitalisierte Fläche: | 26,97 ha |
Offizielle Fläche: | 27,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1984 |
Inkraft: | 2006 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 LG insbesondere - Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten von seltenen und gefaehrdeten sowie der landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten innerhalb dieses Buchenwald-Komplexes mit natuerlichen Buntsandsteinklippen, insbesondere sind in ihrer Vergesellschaftung schuetzenswert: - Waldmeister-Buchenwaelder (Asperulo-Fagetum), Hainsimsen-Buchenwaelder (Luzulo-Fagetum) und Fels-Pioniervegetation (Sedo-Sclerantetalia), - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes, - Wegen der besonderen Bedeutung als Verbundzentrum innerhalb des landesweiten Biotopverbundes und als Kerngebiet innerhalb des naturraeumlichen Biotopverbundes und innerhalb der wertvollen Kulturlandschaft "Triften und Waelder des Oberen Weserberglandes", - Aufgrund der Einstufung entsprechend der Richtlinie Nr. 92/43 EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie), geaendert durch die Richtlinie 92/62/EG des Rates vom 27.10.1997 sowie der Richtlinie Nr. 79/409/EWG vom 02.04.1979 (Vogelschutzrichtlinie), - Wegen der Bedeutung des Gebietes als FFH-Gebiet "Hannoversche Klippen" (NATURA 2000-Nr. DE-4322-303) fuer die Errichtung eines zusammenhaengenden oekologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensraeumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess der FFH-Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie, insbesondere zur Erhaltung Entwicklung bzw. zum Schutz und zur Foerderung von - Silikatfelsen mit ihrer Pioniervegetation (Sedo-Scleranthion, Sedo albi-Veronicion dillenii, FFH-Code 8230), - Hainsimsen-Buchenwaeldern (Luzulo-Fagetum, FFH-Code 9110), - Waldmeister-Buchenwaeldern (Asperulo-Fagetum, FFH-Code 9130), - folgender Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- Richtlinie: - Hirschkaefer (Lucanus cervus). Neben dem Erhalt der Laubwaldgesellschaften sowie der landschaftspraegenden Buntsandsteinklippen ist das langfristige Ziel die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit den fuer die heimischen Laubwald- gesellschaften typischen Arten sowie die Ueberfuehrung der Nadelwaldflaechen in naturnahe Laubwaelder mit einem haeufigen Wechsel ihrer standoertlichen Variationen. Insbesondere in den zahlreichen Steilhanglagen ist eine natuerliche Sukzession zuzulassen. Der Anteil an Alt- und Totholz ist zu erhalten und zu foerdern. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4322-904 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Hannoversche Klippen |
Link zur Karte: | BK-4322-904 |
Objektbeschreibung: | Die Hannoverschen Klippen bestehen aus mehreren 20-30 Meter hohen Buntsandsteinköpfen, die südexponiert die Buchenwälder des Weserhanges von Bad Karlshafen überragen. Bei den Buchen-Eichenwäldern handelt es sich um ausgesprochen Alt- und Totholzreiche Bestände. An Hangfüßen sowie in den Rinnenlagen sind sie dem Galio odorati-Fagetum zuzuordnen. In enger Verzahnung finden sich in Bereichen von Felsen bodensauere Buchenwaldbereiche. Obwohl die Vegetation der Felsköpfe arealbedingt nicht sehr artenreich ist, handelt es sich um einen für den Naturraum sehr bedeutsamen Lebensraum. Die südexponierten Sandsteinklippen stellen aufgrund ihrer Lage am Zufluss der Diemel in die Weser einen wichtigen Trittstein für die auf diesen Extremstandort spezialisierte Flora und Fauna dar. Der Buchenwald des die Klippenköpfe umgebenden steilen Hangbereiches wird anscheinend seit vielen Jahrzehnten nicht mehr genutzt und weist einen sehr hohen überregional bedeutsamen Bestand an sehr alten und z.T. toten Buchen und Eichen mit extremen Stammumfang auf. Im W befindet sich ein stillgelegter Steinbruch. Auf dem Schotter hat aber bereits wieder die erste Besiedlung stattgefunden. Der oestliche Teil des Gebiets ist mit Eichen und Hainbuchen auf Hangschutt, z.T. niederwaldartig, bestanden. Im W befinden sich Robinienaufforstungen. |
Kennung: |
BK-4322-907 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Hannoversche Klippen (siehe unter Bemerkungen) |
Link zur Karte: | BK-4322-907 |
Objektbeschreibung: | 10-20 m hohe Buntsandsteinklippen der Oberwesertalung, teils kahl, teils bewachsen (Niederwaldcharakter). Im W sowie im O (bereits Niedersachsen) befinden sich zwei stillgelegte Steinbrueche. Der Steinbruch im W wird erst seit kurzer Zeit nicht mehr abgebaut, denn zur Zeit der Aufnahme (1989) waren noch diverse Geraetschaften vorhanden. Auf dem Schotter hat aber bereits wieder die erste Besiedlung stattgefunden. Der oestliche Teil des Gebiets ist mit Buchen und Eichen bestanden. Im W befinden sich Fichtenaufforstungen unterschiedlichen Alters. Die Felsen selbst sind mit zahlreichen Flechten sowie Pilzarten bewachsen. Auch Moose kommen vor. Eine typische Felsflora fehlt jedoch. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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