Inhalt:
Naturschutzgebiet Nethemuendung (HX-080)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Nethemuendung |
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Kennung: |
HX-080 |
Ort: | Beverungen |
Kreis: | Hoexter |
Bezirksregierung: | Detmold |
Digitalisierte Fläche: | 85,03 ha |
Offizielle Fläche: | 85,00 ha |
Flächenanzahl: | 4 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2006 |
Inkraft: | 2006 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 LG NW insbesondere: - Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten von seltenen und gefaehrdeten sowie netheauetypischen Tier- und Pflanzenarten des Flusstales, insbesondere - des naturnahen Oekosystems der Nethe in ihrem Muendungstal mit heimischen Pflanzen- und Tierbestaenden des Fliessgewaessers, der Uferzonen und der Aue sowie der durch natuerliche Dynamik der Flutwelle geformten Gewaesserstrukturen wie z.B. Steilufer, Flachufer, Inseln, Kies-, Sand- und Schlammbaenke, - Flutrasen (Agrostion), - Seggenriede (Magnocaricion), - Roehrichte (Phragmition), - niedrige Uferfluren (Nano cyperion), - Feuchtwiesen und -weiden (Molinio/Arrhenatheretea), - Fettwiesen und -weiden (Arrhenatherion/Cynosurion), - Hochstaudenfluren (Filipendulion), - Weidengebuesche (Salicion), - Ufergehoelze, Kopfbaeume, Hecken und Obstgehoelze, - Terrassenkanten, Altwaesser, Flutmulden, Flussmaeander und auetypisches Mikrorelief, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schoenheit des Nethe-Muendungstales, - Aus naturgeschichtlichen, kulturhistorischen und landeskundlichen Gruenden, - Wegen der besonderen Bedeutung des Nethe-Muendungstales als zentrales Vernetzungselement im Biotopverbund der hier aneinander grenzenden Naturraeume sowie im landesweiten und laenderuebergreifenden Biotopverbund im Naturreservat "Triften und Waelder des oberen Weserberglandes", - Aufgrund der Einstufung entsprechend der Richtlinie Nr. 92/43 EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie), geaendert durch die Richtlinie 92/62/EG des Rates vom 27.10.1997 sowie der Richtlinie Nr. 79/409/EWG vom 02.04.1979 (Vogelschutzrichtlinie), - Wegen der Bedeutung des FFH-Gebietes "Nethe" (Natura 2000-Nr. DE-4320-305) fuer die Errichtung eines zusammenhaengenden oekologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensraeumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess der FFH-Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung bzw. zum Schutz und zur Foerderung - von Auwaeldern (FFH-Code 91EO Erlen-Eschen und Weichholz-Auenwaeldern als prioritaerer Lebensraum); - von Fliessgewaessern und Unterwasservegetation (FFH-Code 3260), - von feuchten Hochstaudenfluren (FFH-Code 6430), - folgender Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- oder Vogelschutzrichtlinie: Groppe, Bachneunauge, Eisvogel, Schwarzstorch, Rohrweihe, Wachtelkoenig, Neuntoeter, Rotmilan, Bekassine und Uferschwalbe; Schutzziele des FFH-Gebietes "Nethe" Schutzziele fuer Lebensraumtypen und Arten, die fuer die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind Schutzziele/Massnahmen fuer Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Vegetation des Fliessgewaessers entsprechend dem Leitbild des Fliessgewaessertyps unter Beachtung seiner typischen durch kulturlandschaftliche Entwicklung gebildeten Vegetation durch - Erhaltung und Entwicklung einer moeglichst unbeeintraechtigten Fliessgewaesserdynamik, Rueckbau von Uferbefestigungen und Ermoeglichung der vollstaendigen Durchgaengigkeit fuer alle Fliessgewaesserorganismen, - moeglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualitaet beeintraechtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen und Vermeidung von Trittschaeden, ggf. Regelung von Freizeitnutzungen, - Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutztem Gruenland und Auwald mit unbeeintraechtigtem Wasserhaushalt, Schutzziele/Massnahmen fuer Feuchte Hochstaudenfluren (6430) Erhalt und Entwicklung der feuchten Hochstaudensaeume, Vermeidung einer Verbuschung durch episodische abschnittsweise Mahd im Bedarfsfall. Verhinderung einer Verarmung an krautigen Bluetenpflanzen durch Vermeidung und Reduzierung von Eutrophierung: |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4221-0026 |
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Objektbezeichnung: |
Nethe zwischen Ottbergen und Nethemündung |
Link zur Karte: | BK-4221-0026 |
Objektbeschreibung: | Ca. 6,5 km langer Flussabschnitt der Nethe östlich Ottbergen bis zur Mündung in die Weser. Die bis zu 4 m eingetiefte Nethe fließt örtlich stark geschwungen bis geschlängelt mit einzelnen Mäanderbögen sowie auf weiten Strecken schwach geschwungen durch eine nahezu ebene Talaue. Sie wird häufig beidseitig von Ufergehölzen gesäumt, die sich örtlich zu kleineren Auwaldbeständen aufweiten. In Höhe der Mittelwasserlinie sind häufig Steinschüttungen vorhanden. Unbefestigte Abschnitte sind vereinzelt durch starke Uferabbrüche und Steilwände gekennzeichnet. Flachufer bzw. die Ausprägung typischer Gleithänge sowie die Ausprägung von Längsbänken sind aufgrund des stark eingetieften Gewässerbettes selten. Lediglich bei Haus Brunnen befindet sich in einer Aufweitung ein stärker strukturierter Gewässerabschnitt mit Uferbänken, in dem sich auch ein kleiner, typischer Weiden-Auenwald entwickelt hat. Träge fließende Abschnitten liegen vor allem im Bereich der Rückstaus (jeweils etwa 900 m) oberhalb der Wehre von Gut Amelunxen sowie der Godelheimer Mühle, in den frei fließenden Strecken ist eine höherer Strömungsdiversität vorhanden; sie sind örtlich durch Vorkommen seltener submerser Fließgewässervegetation mit Durchwachsenem Laichkraut und Haarblättrigem Wasser-Hahnenfuß gekennzeichnet. In gehölzfreien Uferzonen wachsen an der Mittelwasserlinie schmale Bänder von Rohrglanzgras-Röhricht, oberhalb grenzen zumeist nitrophile und/oder vom Indischen Springkraut dominierte Hochstaudenfluren an, die sich an einigen Stellen auch auf angrenzendem brachgefallenem Grünland großflächig entwickelt haben. An einzelnen Abschnitten wachsen typische feuchte Hochstaudenfluren des FFH-LRT 6430 als wenige Meter breite, gewässerbegleitende Säume. Die umgebende Nutzung wird vor allen durch Ackerbau bestimmt, an einigen Gewässerstrecken (z. B. oberhalb Amelunxen) wurden etwa 10 m breite Grünland-Randstreifen angelegt. Überwiegend intensiv genutztes Grünland prägt die Netheaue westlich der B 83 oberhalb von Haus Brunnen. Hier findet sich zudem eine Feuchtwiese mit zwei kleinen Tümpeln sowie eine brachgefallene Streuobstwiese. Der Netheabschnitt stellt einen sehr strukturreichen Biotopkomplex und eine besonders prägende Landschaftsstruktur in dem durch Ackerbau intensiv genutzten Umfeld dar. Hervorzuheben sind die naturnahen Fließgewässerstrukturen, die sich überall dort finden, wo dem Gewässer Raum zur Entwicklung gegeben wird (z. B. Abschnitt bei Haus Brunnen). Einen besonderen Wert stellt die lokal gut ausgebildete Unterwasservegetation dar, u. a. mit Vorkommen des nach der RL NRW stark gefährdeten Durchwachsenen Laichkrautes und des gefährdeten Haarblättrigen Wasser-Hahnenfußes. Die Nethe ist zudem Lebensraum für gefährdete und geschützte Fischarten und Rundmäuler, darunter die gefährdete Äsche sowie die beiden FFH-Arten Groppe und Bachneunauge. Die Nethe besitzt eine herausragende Funktion für die Vernetzung von Fließgewässerlebensräumen und für den Biotopverbund zwischen Egge und Weser, insbesondere auch im Hinblick auf die in jüngerer Zeit durchgeführten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit (Mäander-Fischpass am Streichwehr in Amelunxen) für fließgewässergebundene Arten. Hauptziele sind der Erhalt und die Förderung naturnaher Gewässerstrukturen und die Extensivierung der Auennutzung, hier insbesondere die Umwandlung direkt angrenzender Äcker in extensiv genutztes Grünland bzw. die Ausweisung weiterer Gewässerrandstreifen. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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