Inhalt:
Naturschutzgebiet Emmericher Ward (KLE-012)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Emmericher Ward |
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Kennung: |
KLE-012 |
Ort: | Emmerich |
Kreis: | Kleve |
Bezirksregierung: | Düsseldorf |
Digitalisierte Fläche: | 309,20 ha |
Offizielle Fläche: | 310,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1981 |
Inkraft: | 2005 |
Außerkraft: | 2025 |
Schutzziel: | Das Naturschutzgebiet umfasst den Bereich des nach der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen FFH-Richtlinie) vom 21. 05. 1992 (Abl. EG Nr. L 305 S. 42) gemeldeten Gebietes "DE - 4103-302 NSG Emmericher Ward", den ufernahen Teilbereich des Teilabschnitts Rhein am NSG "Emmericher Ward" des gemeldeten Gebietes "DE-4405-301 "Rhein-Fisch- schutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef", sowie Teile des nach der Richtlinie 79/409/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten vom 02.April 1979 (Abl. EG Nr. L 103 vom 25.04.1979 S. 1) erklärten Vogelschutz- gebietes "DE-4203-401 Vogelschutzgebiet ,Unterer Niederrhein" " (2) Die Festsetzung erfolgt insbesondere a) zur Erhaltung nachstehend näher bezeichneter Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender Tiere und wildwachsender Pflanzen, b) zur Erhaltung u. Entwicklung der Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standörtlichen typi- schen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren, c) zur Erhaltung u. Entwicklung der feuchten Hochstauden und Waldsäume sowie zur Ent- wicklung von Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwälder (Hartholzauenwälder) mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Stauden- fluren sowie Waldränder, d) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Stillgewässer mit Arten der Charetea (Armleuchteralgen-Gesellschaften), Lemnetea (Wasserlinsen-Decken) und Potamogetone- tea (Schwimmblatt u. Laichkrautgesellschaften) und der typischen Fauna, e) zum Erhalt der naturnahen Strukturen der schlammigen / sandigen Flussufer und Kiesbänke, sowie reich strukturierten Buhnenfeldern mit Flachwasserzonen, Sand- und Schlammfluren mit Vegetation der Verbände Chenopodion rubri (Flussmelden-Fluren), Bidention (Zweizahn- fluren), Nanocyperion (Zwergbinsen-Annuellenflur) etc. und ihrer typischen Fauna, f) zum Schutz von Mager- und Trockenrasenstandorten und sonstigem extensivem Grünland wegen ihrer Seltenheit und ihres Artenreichtums sowie aufgrund des Vorkommens von gefährdeten Arten, g) zur Erhaltung der Rast- und Äsungsplätze überwinternder Wildgänse, h) zur Erhaltung der Brut-, Mauser-, Rast- und Nahrungsbiotope seltener und gefährdeter Wasser- und Watvögel, i) zur Erhaltung /Entwicklung geeigneter Lebensräume für die Arten Trauerseeschwalbe, Flusssee- schwalbe, Blaukehlchen, Knäkente, Löffelente, Flussregenpfeifer, Nachtigall und Wachtelkönig, j) zur Erhaltung der für den Rhein typischen Fischfauna sowie deren Laichgründe, k) zur Erhaltung und Förderung der Kammmolchpopulation durch Erhaltung und Entwicklung ihrer aquatischen und terrestrischen Lebensräume insbesondere der sonnenexponierten, tiefen, vegetationsreichen, permanenten oder spät austrocknenden Laichgewässer, der umgebenden Grünlandflächen mit eingestreuten Hecken und Gehölzen als Sommerlebensraum sowie an- grenzender Waldflächen mit Stubben als Winterquartier und Erhaltung und Entwicklung von Wanderstrukturen mit Verbindung zu den Laichgewässern wie Waldsäume und andere band- förmige Biotoptypen ( Raine, Gräben, Hecken ), l) zur Erhaltung und Entwicklung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik und zur Anbindung des Gebietes an die Wasserstandsdynamik des Rheins, m) zur Erhaltung der besonderen Eigenart und Schönheit der Auenlandschaft mit Altrheinarm und Kleingewässern sowie des ausgeprägten Kleinreliefs, insbesondere aus erdgeschicht- lichen und landeskundlichen Gründen n) zur Erhaltung der im Gebiet gelegenen Bodendenkmale - Banndeich als nördliche Grenze, - Leinpfad entlang des rechten Rheinufers und - Bahndamm der ehemaligen Bahntrasse Kleve -Griethausen - Elten. (3) Die Festsetzung erfolgt des weiteren a) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürli- chen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG). Hierbei handelt es sich um die folgenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang I der FFH - Richtlinie: - Erlen-Eschen-Weichholzauenwälder (NATURA-2000-Code: 91E0, prioritärer Lebensraum) für die FFH- Meldung ausschlaggebender Lebensraumtyp) Anteil: 2 Prozent des Gesamtgebietes Repräsentativität: A Relative Fläche: C Erhaltungszustand: B Gesamtbeurteilung: B - Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (NATURA-2000-Code: 3270) für die FFH- Meldung ausschlaggebender Lebensraumtyp Anteil: 1 Prozent des Gesamtgebietes Repräsentativität: C Relative Fläche: C Erhaltungszustand: - Gesamtbeurteilung: C - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (NATURA-2000-Code:3150) Anteil: 1 Prozent des Gesamtgebietes Repräsentativität: C Relative Fläche: C Erhaltungszustand: B Gesamtbeurteilung: C - Feuchte Hochstaudenfluren (NATURA-2000-Code: 6430) Anteil: < 1 Prozent des Gesamtgebietes Repräsentativität: C Relative Fläche: C Erhaltungszustand: C Gesamtbeurteilung: C - Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (NATURA-2000-Code: 6510) Anteil: < 1Prozent des Gesamtgebietes Repräsentativität: B Relative Fläche: C Erhaltungszustand: B Gesamtbeurteilung: B - Trespen - Schwingel Kalktrockenrasen (NATURA-2000-Code: 6210, prioritärer Lebensraum) Anteil: < 1 Prozent des Gesamtgebietes Repräsentativität: C Relative Fläche: C Erhaltungszustand: - Gesamtbeurteilung: C sowie Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der Richtlinie 92/43/EWG: mit Angabe der NATURA 2000 - Kennziffer, Populationsbeschreibung und Gesamtgebietsbeurteilung - Kammmolch (Triturus cristatus), 1166, nichtziehend, C und nach der Richtlinie 79/409/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten vom 02. April 1979 (Abl. EG Nr. L 103 vom 25.04.1979 S. 1) (Vogelschutz-RL): mit Angabe der NATURA 2000 - Kennziffer, Populationsbeschreibung und Gesamtgebietsbeurteilung a) Arten des Anhangs I - Rohrdommel (Botaurus stellaris), A 021), ziehend / auf dem Durchzug, B - Rohrweihe (Circhus aeruginosus), A 081, ziehend / brütend, C - Wachtelkönig (Crex crex), A 122, ziehend / brütend, C - Zwergschwan (Cygnus columbianus bewickii), A 037, ziehend / überwinternd, C - Singschwan (Cygnus cygnus), A 038, ziehend / überwinternd, C - Blaukehlchen (Luscinia svecica), A 272, ziehend / brütend, C - Zwergsäger (Mergus albellus), A 068, ziehend / überwinternd, C - Kampfläufer (Philomachus pugnax), A 151), ziehend / auf dem Durchzug, C - Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria), A 140, ziehend / auf dem Durchzug, C - Bruchwasserläufer (Tringa glareola), A 166, ziehend / auf dem Durchzug, C b) Arten nach Artikel 4 Abs. 2, die nicht in Anhang I aufgeführt sind; regelmäßig vorkommende Zugvögel - Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus), A 297, ziehend / brütend, C - Löffelente (Anas clypeata), A 056, ziehend / brütend, C - Krickente (Anas crecca), A 052, ziehend / auf dem Durchzug, C - Pfeifente (Anas penelope), A 050, ziehend / überwinternd, C - Knäkente (Anas querquedula), A 055, ziehend / brütend, C - Schnatterente (Anas strepera), A 051, ziehend / brütend, C - Bläßgans (Anser albifrons), A 041, ziehend / überwinternd, B - Saatgans (Anser fabalis), A 039, ziehend / überwinternd, C - Wiesenpieper (Anthus pratensis), A 257, ziehend / brütend, C - Tafelente (Aythya ferina), A 059), ziehend / überwinternd, C - Flußregenpfeifer (Charadrius dubius), A 136, ziehend / brütend, B - Uferschnepfe (Limosa limosa), A 156, ziehend / brütend, B - Nachtigall (Luscinia megarhynchos), A 271), ziehend / brütend, C - Gänsesänger (Mergus merganser), A 070, ziehend / überwinternd. C - Grünschenkel (Tringa nebularia), A 164, ziehend / auf dem Durchzug, C - Rotschenkel (Tringa totanus), 162, ziehend / brütend, B - Kiebitz (Vanellus vanellus), A 142, ziehend / brütend, C. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-0008 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Emmericher Ward (ohne Rheinfischschutzzone) |
Link zur Karte: | BK-0008 |
Objektbeschreibung: | DasGebiet ist ein überregional bedeutsames Auengebiet, geprägt durch struktur- und artenreiche Komplexe aus extensivem Grünland mit Stillgewässern, Verlandungszonen, Staudenfluren und Auenwaldentwicklungsstadien sowie einem naturnahen Rhein¬ufer mit Kiesbänken, temporären Schlammflächen und einer regelmäßig durchströmten Rheinnebenrinne. Naturräumlich ist der Untersuchungsraum der Haupteinheit 577 "Untere Rheinniederung" zuzuordnen(Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung 1977). Das Projektgebiet ist vollständig in der rezenten Stromaue, im Bereich holozäner Auenablagerungen gelegen. Die Emmericher Ward weist ein ausgeprägtes Kleinrelief auf, das in seiner Grundgliederung in Rücken und Senken noch auf die gestaltende Kraft des Rheines zurückgeht. Dieses natürliche Auen-Kleinrelief wurde in wesentlichen Teilen des Gebietes durch Lehm und Tonabgrabungen überformt. Es resultiert ein weitläufigeres Grobrelief mit langgezo¬gen¬en Rücken und Senken, das überlagert wird von kurzen, steilen Kanten und Böschungen, die die früheren Abgrabungen kennzeichnen. Zwei Sommerdeichlinien durchziehen das Gebiet. Die Höhenunterschiede bewegen sich zwischen ca. 9 m und knapp 16 m über NN. Die Banndeichkrone liegt bei ca. 20 m ü. NN. Der historische Landschaftszustand in der Zeit vor dem Beginn der systematischen Strombaumaßnahmen ab 1850 ergibt das Bild einer durch Nebengewässer und breite Flachwasserbuchten geprägten Auenlandschaft. Der Rhein wies in diesem Abschnitt sehr breite Flachwasserzonen auf. (Hoppe 1970). Nach LUA NRW (2003) wird der Rhein in diesem Abschnitt dem Stromabschnittstyp V zugeordnet, gekennzeichnet als häufig verzweigter, nebengerinnereicher, mäandrierender, kiesgeprägter Strom des Tieflandes mit feinkörnigem und sandreichem Sohlensubstrat. Sommerhochwässer sind am Niederrhein selten, die abflussärmste Zeit ist der Herbst, das Abfluss-maximum liegt im Februar. Im Jahresverlauf weist der Rhein ein ausgeglichenes Abflussregime auf, das im Winter und im Frühjahr durch Wasser aus dem Mittelgebirge (Niederschläge) und im Sommer aus den Alpen (Schmelzwässer) gespeist wird (LUA NRW 2003). Die natürlichen Böden der Emmericher Ward sind überwiegend Braune Auenböden, die vom Überflutungsregime des Rheines bzw. dem in Abhängigkeit vom Rheinwasserstand schwankenden Grundwassereinfluss geprägt werden. Die natürliche Bodenlandschaft des Gebietes ist überwiegend durch Abgrabung, Auslehmung und zum Teil Wiederverfüllung überformt. Das Projektgebiet liegt im ozeanisch geprägten Klimabereich mit milden Wintern und mäßig warmen Sommern (Jahresschwankungen der Monatsmittel der Lufttemperatur unter 16°C). Flora: Bezogen auf das gesamte NSG Emmericher Ward wurden über 340 Gefäßpflanzenarten auf 320 ha Fläche nachgewiesen (NABU-Naturschutzstation 2018). Die charakteristischen stromtalbegleitenden Florenelemente der Trockenwiesen, Staudenfluren und Auengewässer sind artenreich vertreten. Damit gehört das Naturschutzgebiet Emmericher Ward zu den floristisch regional bis landesweit bedeutenden Auengebieten der Großlandschaft Niederrheinisches Tiefland. Diese Bewertung wird unterstrichen durch die Vorkommen von 31 Arten der Roten Liste NRW bzw. des Naturraums Niederrheinisches Tiefland und 4 Arten der Vorwarnliste NRW (LANUV, 2010). Das Grünland des NSG "Emmericher Ward" repräsentiert einen typischen Mosaik- und Zonationskomplex des Rheinvorlandes bestehend aus Flutrasen, mehr oder weniger überflutungsbeeinflussten Wiesen und Weiden und örtlich eingestreuten Sandrasen. Naturschutzrelevante, gefährdete und oder besonders gut ausgebildete Grünlandgesellschaften sind in der Emmericher Ward weitgehend auf die alte "Rheininsel", den hochgelegenen, selten überfluteten und mit deutlichem Kleinrelief versehenen Rücken nahe des Rheins beschränkt. Dieser wurde von der nahezu flächendeckenden früheren Abgrabung des Vorlandes nicht erfasst. Auf diesem Rücken ist die typische strombegleitende Grünlandvegetation aus trocken-basischen Wiesen- und Weiden, Sandrasen und Stromtal-Halbtrockenrasen in kleinräumigem Mosaik erhalten. Mit oft über 30 Arten handelt es sich um den Schwerpunkt der Artenvielfalt im Grünland des Gebietes. Erhebliche Teile des Komplexes werden von gefährdeten bis stark gefährdeten Gesellschaften eingenommen. Im rheinferneren, weniger reliefierten und intensiver bewirtschafteten Teil herrschen großflächig einförmige Weidegesellschaften vor. Diese Bestände außerhalb der genannten "Rheininsel" sind recht artenarm und oft schwach charakterisiert, d.h. insbesondere arm an bezeichnenden Arten alter Grünlandnarben. Hier ist der Einfluss der früheren Abgrabung des Vorlandes und der damit verbundenen Abtragung der alten Böden noch wirksam, die Reetablierung artenreicher Gesellschaften noch nicht abgeschlossen. Die nicht landwirtschaftlich genutzten Teile der Emmericher Ward werden von großflächigen Staudenfluren und Sukzessionsstadien des Weichholzauenwaldes, im Bereich der Gewässer und Ufer von Zweizahnfluren, Schlammlingsfluren, Schwimmblatt- und Was¬serpflanzengesellschaften geprägt. Darunter befinden sich zahlreiche gefährdete Pflanzengesellschaften wie z.B. Seekannen-Gesellschaft (Nymphoidetum peltatae), Schwanenblumenröhricht (Butometum umbellati), Flussgreiskraut-Gesellschaft (Senecionetum fluviatilis) (Verbücheln et al. 1995). Fauna: Dem Projektgebiet kommt für diverse Tiergruppen eine herausgehobene Bedeutung zu. Die ornithologische Bedeutung innerhalb des Ramsar-Gebietes "Unterer Niederrhein" wird bestimmt durch die Funktion als Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet für Limikolen, Wasservögel und Singvögel der Auen sowie arktischen Gänse. Für fünf der Wasservogelarten (Pfeifente, Löffelente, Spießente, Tafelente, Schellente, Gänsesäger) erreichten die maximalen Rastbestände in den letzten 15 Jahren mehr als 10% der Maxima des Ramsar-Gebietes. Im Winter ist das Gebiet Teil des international bedeutsamen Überwinterungsgebietes arktischer Gänse (insbesondere Bläss- und Saatgans). Die Bedeutung der Brutvogelfauna wird bestimmt durch die Vorkommen von Wasservögeln (Knäkente, Zwergtaucher, Schnatterente u.a.) sowie zunehmend auch Arten der strukturreichen Auenkomplexe (Blaukehlchen, Nachtigall u.a.). Mit dem Nachweis von 29 Libellenarten in 2017 und 38 Arten in den letzten 21 Jahren, davon etwa ein Drittel in NRW als gefährdet eingestufte Arten, gehört das NSG Emmericher Ward zu den artenreichsten Libellen-Gebieten am Unteren Niederrhein. Am Rheinufer kommt die Asiatische Kleijungfer (Gomphus flavipes) vor. Die Sand- und Stromtalhalbtrockenrasen am südexponierten Hochufer des Rheins beherbergen landesweit bedeutsame Stechimmenvorkommen mit nachgewiesenen 159 Arten, darunter zahlreiche stark spezialisierte, spezifische und auch landes- und bundesweit gefährdete Arten. Alle Angaben zur Bedeutung des Gebietes im Hinblick auf Flora und Fauna sind dem Biotopmanagementplan (NABU-Naturschutzstation 2005) und den jährlichen Berichten der NABU-Naturschutzstation zum Gebiet entnommen. |
Kennung: |
BK-KLE-00005 |
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Objektbezeichnung: |
Rhein-Fischschutzzone Emmericher Ward |
Link zur Karte: | BK-KLE-00005 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet umfasst den rechtsrheinischen etwa 3,7 km langen Rhein(-ufer)abschnitt vom Hüthumer Yachthafen bis zur Landesgrenze und von der Fahrrinne bis etwa zum Sommerdeich im Bereich des Naturschutzgebietes Emmericher Ward. Es ist Teil der schutzwürdigen Abschnitte des Rheins "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef", die sich durch Flach- und Ruhigwasserzonen insbesondere zwischen den Buhnenfeldern sowie Bereiche mit langsamer Strömung auszeichnen; die Sohle ist kiesig-sandig mit zum Teil organischer Auflage. Weiter in den Rhein hineinreichende Buhnen (mit entsprechend tiefen Buhnenfeldern) regulieren den Rheinabfluß. Das innerhalb der Buhnenfelder sanft bis mäßig ansteigende Ufer ist bei Niedrigwasser zumeist mit Flachwasserbereichen, z.T. mit eingelagerten kleinen Inseln und oft buchtiger Uferlinie ausgestattet. Sandig-kiesiges Substrat mit örtlichen Muschelschalenauflagen herrscht vor. Kurze Uferabschnitte sind mit Steinschüttungen befestigt. Seit 2017 besteht die neu angelegte Nebenrinne im Südteil die bei Hochwasser durchströmt wird. Ein Großteil der Uferbereiche bis zur Böschungskante wird von naturnahen Uferweidengebüschen und Silberweiden-Auenwaldbereichen besiedelt, die teils auf sandigem Rohboden stocken. Weitere großflächigere Auwälder haben sich im Bereich ehemaliger Flußrinnen entwickelt. Bei den im Gebiet vorkommenden Pappelbeständen handelt es sich lt. NABU Naturschutzstation i.d.R. um autochthone Bestände der heimischen Schwarzpappel. Die offenen Uferbereiche sind stellenweise von Vegetationsbeständen der Spülsaeume bzw. der Schlammuferfluren v.a. des Chenopodion rubri-Beständen besiedelt, die im Sommer 2018 durch die extrem niedrige Wasserführung des Rheins in nahezu maximaler Ausdehnung auftraten. Ebenso beginnen sich in der neuen Nebenrinne fließgewässertypische Vegetetionseinheiten zu entwickeln. Offene Bereiche mit festgelegtem Substrat sind durch unterschiedliche, mehr oder weniger dichte feuchte oder trockene Hochstaudenfluren besiedelt. Sie sind durchsetzt mit Flutrasen, Röhricht- oder Ruderalfluren und aufkommenden Gehölzen. Eingestreut finden sich Neophyten. Besonders hervorzuheben ist in der Gebietsmitte der enger an den Rhein angebunden Stillgewässerbereich mit dem sich anschließenden Buhnenfeld als ein sehr bedeutsamer Raum für Jungfische (Rapfen, Steinbeißer, Bitterling) sowie mit einem größeren Vorkommen der Nadel-Sumpfsimse. Weiterhin bemerkenswert sind die übrwiegend beweideten Magergrünlandflächen auf den Sommerdeichböschungen an der östlichen Gebietsgrenze mit besonderer Bedeutung für gefährdete Stechimmen. Sie weisen noch einzelne Relikte der ehemaligen Sandtrockenrasen (auf basenreichen, sandig-kiesigen Alluvionen). Problematisch ist allgemein die zunehmende Ausbreitung von Neophyten wie Acer negundo, Goldrute und in bisher geringerem Maße Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera). Weitere Beeinträchtigungen ergeben sich durch Freizeitaktivitäten wie Angeln, Lagern, Feuerstellen, freilaufende Hunde und Müllablagerungen auch durch Treibgut (insbesondere Kunststoffteile). Der Rheinabschnitt besitzt eine besondere limnologische und für die Fischfaune maßgebliche Bedeutung als Laichplätze, Jungfisch-, Nahrungs-, und Ruhehabitate insbesondere für die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Wanderfische, aber auch für Nichtwanderfische. Die Uferbereiche sind bedeutende Standorte von Schlammuferfluren und Weichholz-Weidenauenwäldern und -ufergehölzen. Das Gebiet ist der nordöstlicheTeilabschnitt des FFH-Gebietes "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef" und bildet mit seinen überwiegend unverbauten Ufern, den flachen, sandig-(kiesigen) Uferzonen, den Ruhigwasserbereichen zwischen den Buhnen und den steinigen Buhnen/Buhnenköpfen einen wichtigen Trittstein (im Sinne eines Stepping-Stone-Konzeptes) für rheintypische Fischarten. Der Rheinstrom selber ist für den Zu- und Abzug der Langdistanzwanderer und damit für deren Populationen in oberhalb gelegenen Nebenflüssen von Bedeutung. Darüberhinaus ist das NSG Emmericher Ward Best |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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