Inhalt:
Naturschutzgebiet Hetter-Millinger Bruch (KLE-013)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Hetter-Millinger Bruch |
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Kennung: |
KLE-013 |
Ort: | Rees |
Kreis: | Kleve |
Bezirksregierung: | Düsseldorf |
Digitalisierte Fläche: | 658,53 ha |
Offizielle Fläche: | 660,00 ha |
Flächenanzahl: | 4 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1989 |
Inkraft: | 2012 |
Außerkraft: | 2032 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung erfolgt - Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften bestimmter, wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten, insbesondere - Zur Erhaltung der Brut-, Rast- und Nahrungsbiotope seltener Wat- und Wiesenvoegel, - Zur Erhaltung der Rast- und Aesungsplaetze ueberwinternder Wildgaense als Teil des internationalen Feuchtgebietes "Unterer Niederrhein gemaess Ramsar Konvention, - Zur Erhaltung der durch den Rhein geschaffenen naturraeumlichen Strukturen der Flussmarschlandschaft und der baeuerlichen Kulturlandschaft, die sich durch charakteristische Lebensgemeinschaften mit hohem Artenreichtum auszeichnet, - Zur Erhaltung der ausgedehnten Feuchtgruenlandflaechen (Flutrasen, Feucht- und Nassweiden, Feuchtwiesen), - Zur Erhaltung der dort auftretenden schutzwuerdigen boeden, insbesondere a) Boeden mit einem sehr hohen Biotopenentwicklungspotential ( z. B. Typischer Auengley) b) Boeden mit einer sehr hohen Bodenfruchtbarkeit sowie Regelungs- und Pufferfunktion (z. B. Auengley-Brauner Auenboden). 3) Die Festsetzung erfolgt des weiteren, zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natür- lichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG. Hierbei handelt es sich bei dem FFH-Gebiet DE-4104-301 "NSG Hetter- Millinger Bruch, mit Erweiterungen" um die folgenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang I der FFH - Richtlinie: - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (NATURA-2000-Code: 3150) - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (NATURA-2000-Code: 3260) - Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (NATURA-2000-Code: 6510) sowie Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der Richtlinie 79/409/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten vom 02. April 1979 (Abl. EG Nr. L 103 vom 25.04.1979 S. 1) (Vogelschutz-RL): mit Angabe der NATURA 2000 - Kennziffer, a) Arten des Anhangs I - Bruchwasserlaeufer (Tringa glareola), - Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria), - Kampfläufer (Philomachus pugnax), - Kornweihe (Circus cyaneus), - Rohrweihe (Circusaeruginosus), - Silberreiher (Casmerodius albus), - Weißstorch (Ciconia ciconia), - Weißwangengans (Branta leucopsis), - Zwergsaeger (Mergellus albellus). b) regelmäßig vorkommende Zugvögel nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie, die nicht in Anhang I aufgeführt sind; - Baumfalke ( Falco subbuteo), - Bekassine (Gallinago gallinago), - Bläßgans (Anser albifrons), - Dunkler Wasserlaeufer (Tringa erythropus), - Großer Brachvogel (Numenius arquata), - Kiebitz (Vanellus vanellus), - Knäkente (Anas querquedula), - Krickente (Anas crecca), - Löffelente (Anas clypeata), - Nachtigall (Luscinia megarhynchos), - Pfeifente (Anas penelope), - Rotschenkel (Tringa totanus), - Saatgans (Anser fabalis), - Schnatterente (Anas strepera), - Spießente (Anas acuta), - Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola), - Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus), - Uferschnepfe (Limosa limosa), - Waldwasserlaeufer (Tringa ochropus), - Wiesenpieper (Anthus pratensis), - Zwergschnepfe (Lymnocryptes minimus), - Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis). c) weitere Arten nach der Roten Liste NRW - Feldlerche (Alauda arvensis), - Steinkauz (Athene noctua). |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4103-100 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Hetter-Millinger Bruch |
Link zur Karte: | BK-4103-100 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet ist in den westlich gelegenen Großen Hetterbogen und den im Osten gelegenen Kleinen Hetterbogen gegliedert, dem sich südlich der Autobahn A3 das Millinger Bruch anschliesst. Die Hetter und das Millinger Bruch werden durch ausgedehnte Grünlandflächen unterschiedlicher Feuchte geprägt, die von Weißdorn- und Schlehenhecken, (Kopf-)Baumreihen, Einzelgebüschen sowie Gräben durchzogen und gegliedert werden. Die Nordgrenze des Gebietes wird durch ein bis drei parallel verlaufende, grabenartige Landwehren gebildet (v.a. Hetter-Landwehr, Treiblandwehr, im Osten Millinger Landwehr), die entlang der niederländischen Grenze verlaufen. Nach Rückgang des Hochwassers v.a. der Hetter-Landwehr bleibt das Wasser in tieferen Bodenabschnitten noch längere Zeit stehen und bildet flache Tümpel. Die Landwehren zeichnen ehemalige Nebenbäche bzw. Altarme des Rheins nach. Den Schnittpunkt der ehemaligen Altarme bildet mit dem "Mettmeer" ein teilweise verlandendes, naturnahes Rhein-Altwasser (vergleiche separate Beschreibung BK-4104-025). Der Hetter kommt eine landesweit herausragende Bedeutung vor allem wegen ihrer ausgedehnten Feuchtgrünlandflächen zu (Flutrasen, Feucht- und Nassweiden, Feuchtwiesen). Die Sumpfdotterblumenwiesen im Osten des Großen Hetterbogens gehören auf Grund ihrer Ausdehnung und ihres Erhaltungszustandes zu den wertvollsten Feuchtwiesen im gesamten Naturraum. Eine Reihe in den letzten 15 Jahren angelegter Kleingewässer und Blänken beherbergen eine Vielzahl von bedrohten Tier- und Pflanzenarten. In den vergangenen Jahren hat sich der Flächenanteil von Calthion- und Arrhenatherion-Wiesen (häufig Glatthaferweisen-Fragmente und Übergangsgesellschaften) wegen der zunehmenden Mahdnutzung erhöht. Das Gebiet ist von zahlreichen Entwässerungsgräben durchzogen, die häufig mit verschiedenen Röhricht- und Großseggenbeständen bewachsen sind, und die teilweise eine wertvolle Schwimmblatt- und Submersvegetation aufweisen. Im Bereich des Millinger Bruches prägen dichte Weissdorn- und Schlehenhecken, Einzelgebüsche, Kopfweiden und Kopfbaumreihen das Gebiet. Das Millinger Bruch ist insgesamt weniger feucht als der gegenüberliegende nördliche Bereich der Hetter. Es handelt sich dort um eine große, als Weideland genutzte Gruenlandfläche, die durch Zäune und zuweilen vereinzelte Kopfweiden und Gebüschreihen sowie Gräben gegliedert ist. Das Niederungsgebiet ist von großer internationaler Bedeutung für rastende Zugvögel. Durch die relativ abgeschiedene Lage zwischen der Grenze zu den Niederlanden und der Autobahn ist es eines der am wenigsten durch menschliche Störungen beeinträchtigten Gebiete seiner Art in NRW. Dieses Feuchtwiesenniederungsgebiet ist überregional bedeutender Rast- und Nahrungsraum für die arktischen Gänse im Naturraum "Untere Rheinniederung" und bedeutend für hier brütende Wiesen- und Watvögel. Aus diesen Gründen gehört es in die Kulisse des Feuchtwiesenschutzprogramms und des Ramsar-Gebietes "Unterer Niederrhein". Von zentraler Bedeutung für das Gebiet sind die Erhaltung und Entwicklung der Grünlandnutzung (Mahd und extensive Beweidung) sowie der Überschwemmungsdynamik inklusive Wiedervernässung der grundwassernahen Standorte. Zur Optimierung der Glatthaferwiesen sind diese zweimal jährlich zu mähen. Zur Strukturanreicherung ist hier die Anlage weiterer Kleingewässer sinnvoll. Die Unterhaltung der Gräben sollten abschnittsweise erfolgen, auf Sohlenräumung sollte weitgehend verzichtet werden. Im Gebiet kommen folgende Paragraph 62 LG- Biotoptypen vor: Nass- und Feuchtgruenland (EC0, EC1, EC2, EC5), naturnahes Stillgewässer (FF0). |
Kennung: |
BK-4104-0031 |
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Objektbezeichnung: |
Mettmeer |
Link zur Karte: | BK-4104-0031 |
Objektbeschreibung: | Südlich der Autobahn A3 befindet sich ein als "Mettmeer" bezeichnetes Stillgewässer von etwa 250 m Länge und bis zu 75 m Breite. Es befindet sich genau am Schnittpunkt zweier alter Rheinbögen, die heute von der Hetter-Landwehr nachgezeichnet werden. Das Mettmeer kann daher als Altwasser des Rheins aufgefasst werden, das nur deswegen als offenes Gewässer erhalten blieb, weil es regelmäßig ausgewaschen bzw. in jüngerer Zeit entschlammt wurde. Vor dem Bau der Autobahn mündete der Hetter Landwehr-Graben in das Mettmeer und verhinderte so eine starke Verlandung des Gewässers. Heute fliesst der Landwehr-Graben nördlich der Autobahn, nur noch eine geringe Wassermenge fließt über den abgeschnittenen Graben dem Mettmeer zu. Das Mettmeer weist eine teilweise dichte Schwimmblattvegetation auf, weite Teile im Osten des Gewässers werden durch Schilfröhricht und aufkommende Weidengebüsche eingenommen. Auch der das Gebiet durchziehende bzw. im Süden begrenzende Graben weist über weite Strecken dichte Rohrglanzgras- und Schilfröhrichte auf. Wertvolle Laichkraut- und Wasserfederbestände, Teichrosenbestände und Fragmente von Pfeilkrautröhricht heben den Artenreichtum und die Vielgestaltigkeit der Grabenvegetation hervor, der auch aufgrund einer nur geringen Unterhaltungsintensität als naturnah eingestuft werden kann. In dem relativ ungestörten Gebiet, das durch die nahe gelegene Autobahn (Verlärmung) sowie durch den kompletten Umbruch und Nutzung als Maisacker der umschlossenen Parzelle beeinträchtigt wird, wurden 2010 fünf Brutpaare des Teichrohrsängers nachgewiesen, Brutverdacht bestand für Turteltaube und Knäkente. Haupt-Entwicklungsziel ist die Schaffung von extensiv genutztem, artenreichem Grünland im derzeit komplett als Ackerfläche genutzten, an den Landwehrgraben grenzenden Bereich. Eine abschnittsweise Entschlammung des Mettmeeres sollte erwogen werden. Das Gebiet stellt über den Hetter Landwehr-Graben eine Verbindung zwischen den beiden Gebietsteilen des NSG Hetter-Millinger Bruch her und ist als Teil des FFH-Gebietes "Hetter-Millinger Bruch" für das europaweite Biotopverbundsystem von Bedeutung. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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