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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Muehlenbruch (KLE-017)

Objektbezeichnung:

NSG Muehlenbruch

Kennung:

KLE-017

Ort: Goch
Kreis: Kleve
Bezirksregierung: Düsseldorf
Digitalisierte Fläche: 17,57 ha
Offizielle Fläche: NaN ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1982
Inkraft: 1982
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Gemaess LG Paragraph 20

a) Zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten bestimmter wildlebender
Pflanzen und wildlebender Tierarten,
b) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen
Gruenden,
c) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schoenheit einer Flaeche
oder eines Landschaftsbestandteiles.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-KLE-00013
Kennung:

BK-4202-904

Objektbezeichnung:

NSG Muehlenbruch

Link zur Karte: BK-4202-904
Objektbeschreibung: 1. Gebietsbeschreibung Das NSG Mühlenbruch liegt am Unterlauf der Niers direkt an der deutsch-niederlaendischen Grenze. Die Niersaue wird hier fast gänzlich von überflutungsbeeinflusstem Grünland eingenommen. Auf langen Abschnitten erfolgt eine extensive Grünlandnutzung (Niersauenkonzept des Niersverbandes). Das NSG Mühlenbruch grenzt im Südwesten an die Niers, im Norden an einen ganzjährig wasserführenden Graben. Der brachliegende Geländestreifen entlang des Grabens wird von einem Mosaik unterschiedlicher Röhrichttypen und Hochstaudenfluren eingenommen. Stellenweise sind kleine Grauweiden-Gebuesche eingestreut. Die ausgedehnte Grünlandfläche an der Niers wird seit Jahrzehnten sehr extensiv beweidet (Mutterkühe). Weidepflege (Ausmahd) findet nicht statt. Kleinräumig wechselnd haben sich je nach Feuchtestufe verschiedene Grünlandtypen entwickelt, die in Flutrinnen in Wasserschwaden- und Kalmus-Röhrichte übergehen. Die östlich anschließenden Parzellen werden als Mähweide/Weide extensiv bewirtschaftet. Sie werden von seggen- und binsenreichem Feuchtgrünland eingenommen. Intensive Bewirtschaftung mit Düngung findet lediglich auf einer Grünlandparzelle statt. Als trockener Sonderstandort liegt nahe der Niers eine grasbewachsene Motte als Kulturdenkmal in der Aue. Daneben prägen einige großkronige Eichen und eine Baumreihe aus knorrigen Hainbuchen das Landschaftsbild. Am Niersufer sind Uferstrukturen in Form von Abbrüchen, Unterspülungen und Anlandungen vorhanden. Auch an den Grabenrändern sind schmale Verlandungszonen mit naturnahen Vegetationsstrukturen ausgebildet. Die Niersniederung dient als Rast- und Ueberwinterungsplatz fuer Wasservoegel sowie als Brutplatz fuer an Feuchtgruenland gebundene Arten. 2.Wertigkeit Im NSG Mühlenbruch ist ein bewegtes Bodenrelief erhalten geblieben, weil eine Nivellierung der Auenflächen wegen hoher Grundwasserstände kaum möglich war. Die weitgehend ungestörten Feucht- und Nassstandorte sind die Basis für ein breites Spektrum unterschiedlicher Feuchtgrünland- und Röhrichttypen. Sie bilden ein großflächiges Mosaik aus nässegeprägten Offenlandbiotopen. Dieser sehr extensiv bewirtschaftete Feuchtbiotopkomplex hat herausragende regionale Bedeutung als Artenreservoir und Reliktstandort in der Niersaue und am gesamten Unteren Niederrhein. Im Gebiet kommen folgende Paragraph 42-Biotoptypen vor: Nass- und Feuchtgrünland, Sümpfe und Riede, natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender Gewässer. Dank naturschutzorientierter Beweidung ist eine positive Entwicklung und ein guter Erhaltungszustand des Gebietes festzustellen. 3. Entwicklungsziele / Biotopverbund Das NSG Mühlenbruch bildet eine Kernfläche für Arten des Nass- und Feuchtgrünlandes sowie für Arten, die an feuchte Staudenfluren oder Fließgewässerufer gebunden sind. Das NSG hat herausragende Bedeutung für die Biotopvernetzung in der Niersaue und insbesondere für die angrenzenden Auenflächen, die seit ca. 15 Jahren renaturiert werden. Ausgehend von den Reliktpopulationen im Mühlenbruch kann eine Wiederbesiedlung entlang der Niers bis zur Maas in den Niederlanden erfolgen, wo grenzübergreifend die gleichen Entwicklungsziele für eine naturnahe Niersaue verfolgt werden. 4. Hauptentwicklungsziele Die Erhaltung der strukturellen Vielfalt des Gebietes durch Beibehaltung der extensiven Nutzung und Erhaltung von unbeweideten Teilflächen ist das Hauptentwicklungsziel. In dem schwer zugänglichen Gebiet soll der geringe Störungsgrad beibehalten werden.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
Geschützte Biotope (§42):
Biotoptypen:
  • Strauchhecke, ebenerdig <BD2> (0,17 ha)
  • Ufergehölz <BE0> (0,17 ha)
  • Baumgruppe, Baumreihe <BF0> (0,17 ha)
  • Fettweide <EB0> (3,14 ha)
  • stehendes Kleingewässer <FD0> (0,17 ha)
  • ohne Zuordnung <OZ> (0,33 ha)
  • Großseggenried <yCD0> (2,48 ha)
  • Nass- und Feuchtgrünland <yEC0> (4,13 ha)
  • Brachgefallenes Nass- und Feuchtgrünland <yEE3> (5,45 ha)
  • Tieflandfluss <yFO2> (0,33 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
  • Bekassine (Gallinago gallinago) <RL 1S>
  • Krickente (Anas crecca) <RL 3S>
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Asch-Weide (Salix cinerea subsp. cinerea)
  • Brennender Hahnenfuss (Ranunculus flammula)
  • Echte Brunnenkresse i.e.S. (Nasturtium officinale s.str.)
  • Echtes Mädesüss (Filipendula ulmaria)
  • Eingriffliger Weissdorn (Crataegus monogyna)
  • Flatter-Binse (Juncus effusus)
  • Fluss-Ampfer (Rumex hydrolapathum)
  • Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus)
  • Gelbe Teichrose (Nuphar lutea)
  • Gemeines Rispengras (Poa trivialis)
  • Kalmus (Acorus calamus)
  • Kanadische Pappel (Populus canadensis (P. deltoides x nigra))
  • Kleine Wasserlinse (Lemna minor)
  • Knick-Fuchsschwanz (Alopecurus geniculatus)
  • Korb-Weide (Salix viminalis)
  • Kriechender Hahnenfuss (Ranunculus repens)
  • Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea)
  • Scharfer Hahnenfuss (Ranunculus acris)
  • Schilf (Phragmites australis)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Silber-Weide (Salix alba)
  • Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius)
  • Sumpf-Labkraut (Galium palustre)
  • Süss-Kirsche (Prunus avium)
  • Teich-Schachtelhalm (Equisetum fluviatile)
  • Wasser-Sumpfkresse (Rorippa amphibia)
  • Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis var. pratensis)
  • Zweizeilige Segge (Carex disticha)
Tierarten:
  • Bekassine (Gallinago gallinago)
  • Dorngrasmücke (Sylvia communis)
  • Goldammer (Emberiza citrinella)
  • Grasfrosch (Rana temporaria)
  • Krickente (Anas crecca)
  • Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris)
  • Teichfrosch (Rana kl. esculenta)
  • Teichmolch (Triturus vulgaris)
  • Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
Schutzziele:
  • Erhalt und Entwicklung des Lebensraumes fuer Tier- und
    Pflanzenarten des feuchten bis nassen Gruenlandes
Gefährdungen:
  • Gruenlandbewirtschaftung, Beweidung zu intensiv (LW)
  • Trittschaden an Vegetation
Maßnahmen:
  • Absperrung, Auszaeunung von Flaechen
  • Anlegung von Gewaessern
  • Beschraenkung der Freizeitaktivitaeten
  • Erhaltung der Gewaesser
  • Erhaltung der Laubholzbestockung
  • Erhaltung des Kleinreliefs
  • extensive Gruenlandbewirtschaftung, Beweidung
  • Gruenlandnutzung beibehalten
  • kein Gewaesserausbau
  • keine Aufforstung
  • keine Entwaesserung
  • keine wegebaulichen Massnahmen
  • Kopfbaumpflege
  • naturnahe Gewaessergestaltung
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