Inhalt:
Naturschutzgebiet Sonsfeldsche Bruch, Hagener Meer und Duene (KLE-032)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Sonsfeldsche Bruch, Hagener Meer und Duene |
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Kennung: |
KLE-032 |
Ort: | Rees |
Kreis: | Kleve |
Bezirksregierung: | Düsseldorf |
Digitalisierte Fläche: | 48,14 ha |
Offizielle Fläche: | 48,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1986 |
Inkraft: | 2010 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Schutzzweck Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a), b) und c) LG, insbesondere - als Biotopkomplex für den Unteren Niederrhein bedeutsamer und repräsentativer Auenabschnitt mit naturnahem Altwasser und typischer Verlandungsvegetation sowie feuchten Hochstaudenfluren, - zur Erhaltung der Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum und der Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft (Moorgleye, Anmoorgleye, Nassgleye, z. T. Gleye mit natürlichem Wasserhaushalt oder nur geringfügig abgesenkten Wasserständen, regional Auenböden mit rezenter Überflutung, Parabraunerden und Braunauenböden), - zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wild lebenden Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs.4 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFHRichtlinie) vom 21. 05. 1992 (Abl. EG Nr. L 305 S. 42). Das Naturschutzgebiet liegt im Bereich des nach der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFHRichtlinie) vom 21.05.1992 (Abl. EG Nr. L 305 S. 42) gemeldeten und in die Erste Liste der EU - Kommission der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der atlantischen biogeografischen Region vom 07.12.2004 (Abl. EG Nr. 387/1 vom 29.12.2004) aufgenommenen FFH-Gebietes DE-4204-305 "NSG Sonsfeldsche Bruch, Hagener Meer und Düne, mit Erweiterung" mit den folgenden natürlichen Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang I der FFH - Richtlinie: Natürliche eutrophe Seen und Altarme (NATURA-2000-Code: 3150) Feuchte Hochstaudenfluren (NATURA-2000-Code: 6430) Das Naturschutzgebiet ist außerdem Teil des nach der Richtlinie 79/409/EWG von der Landesregierung NRW erklärten, mit Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 17. Dezember 2004 -III-9-616.07.00.04- (MBl NRW. 2005 S. 66) bekannt gemachten und durch § 48c Abs. 5 LG unter Schutz gestellten europäischen "Vogelschutzgebietes DE-4203-401 Unterer Niederrhein" Die Festsetzung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung der Brut-, Nahrungs- und Überwinterungsbiotope seltener Wat- und Wiesenvögel und der Rast- und Äsungsplätze überwinternder Wildgänse. Die Festsetzung erfolgt des weiteren zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume von Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der Richtlinie 79/409/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten vom 02. April 1979 (Abl. EG Nr. L 103 vom 25.04.1979 S. 1) (Vogelschutz-RL) des "Vogelschutzgebietes ,DE-4203-401 Unterer Niederrhein"" (mit Angabe der NATURA 2000 - Kennziffer): a) Arten des Anhangs I - Rohrweihe (Circus aeruginosus), A081 - Wachtelkönig (Crex crex), A122 - Blaukehlchen (Luscinia svecica), A272 - Zwergsäger (Mergus albellus), A068 - Kampfläufer (Philomachus pugnax), A151 - Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria), A140 - Bruchwasserläufer (Tringa glareola), A166 - Eisvogel (Alcedo atthis), A229 - Weißwangengans (Branta leucopsis), A045 - Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger), A197 - Flussseeschwalbe (Sterna hirundo), A193 - Kornweihe (Circus cyaneus), A082 - Weißstorch (Ciconia ciconia), A031 - Singschwan (Cygnus cygnus), A038 - Zwergschwan (Cygnus columbianus bewickii), A037 b) regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht in Anhang I aufgeführt sind; - Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus), A297 - Löffelente (Anas clypeata), A056 - Krickente (Anas crecca), A052 - Pfeifente (Anas penelope), A050 - Knäkente (Anas querquedula), A055 - Schnatterente (Anas strepera), A051 - Bläßgans (Anser albifrons), A041 - Saatgans (Anser fabalis), A039 - Wiesenpieper (Anthus pratensis), A257 - Flußregenpfeifer (Charadrius dubius), A136 - Bekassine (Gallinago gallinago), A153 - Uferschnepfe (Limosa limosa), A156 - Nachtigall (Luscinia megarhynchos),A 271 - Gänsesänger (Mergus merganser), A070 - Großer Brachvogel (Numenius arquata), A160 - Pirol (Oriolus oriolus), A337 - Schwarzkehlchen (Saxicola torquata), A276 - Rotschenkel (Tringa totanus), A162 - Kiebitz (Vanellus vanellus), A142 - Waldwasserläufer (Tringa ochropus), A165 - Braunkehlchen (Saxicola rubetra), A275 - Grünschenkel (Tringa nebularia), A164 - Spießente (Anas acuta), A054 - Tafelente (Aythya ferina), A059 - Wasserralle (Rallus aquaticus), A118 - Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis), A004 Die jeweils aktuelle Darstellung der schützenswerten NATURA 2000 Lebensräume und Arten sowie ihrer Beurteilung ergibt sich aus den Standarddatenbögen, die im Internet unter www.natura2000.munlv.nrw.de eingesehen werden können. Schutzziele: Schutzziele und Maßnahmen auf der Grundlage dieses Schutzzweckes sind: a) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Stillgewässer mit Arten der Charetea, Lemnetea und Potamogetonetea und der typischen Fauna durch: - Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe, - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen, - Nutzungsverbot bzw. Beschränkung der (Freizeit-)Nutzung des Gewässers auf ein naturverträgliches Maß, - Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalts. b) Erhaltung und Entwicklung der feuchten Hochstauden- und Waldsäume mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch: - Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Überflutungsdynamik, - im Einzelfall Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen) und Schutz vor Eutrophierung. c) Erhaltung der Altstromrinne als Geotop, das Erkenntnisse über die jüngste erdgeschichtliche Entwicklung der Niederrhein-Landschaft vermittelt. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-0003 |
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Objektbezeichnung: |
Sonsfeldsches Bruch, Hagener Meer und Düne |
Link zur Karte: | BK-0003 |
Objektbeschreibung: | 1. Gebietsbeschreibung Das Gebiet "Sonsfeldsches Bruch, Hagener Meer und Düne" umfasst den Bereich der Rheinaltwasserrinne an der Niederterrassenkante mit großen Schwimmblatt-Teppichen und unterschiedlichen Röhrichtsäumen. Neben dem Altwasser wird das Gebiet geprägt von wechselfeuchtem Grünland. Das Gebiet ist nicht rezent hochwasserbeeinflusst. Ergänzt wird das Biotoptypenspektrum durch feuchte Hochstaudenfluren, reich strukturierte Feuchtwaldbestände im Norden und Süden sowie durch einen kleinen Dünenrest auf der Niederterrasse. 2. Wertigkeit Das Hagener Meer ist ein bedeutsamer und repräsentativer Auenabschnitt mit naturnahem Altwasser und typischer Verlandungsvegetation. Das gesamte Gebiet ist Teil des Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein" gemäß der RAMSAR-Konvention. Es stellt eine bedeutsame Überwinterungsstätte für arktische Wildgänse und andere Wasservögel dar. 3. Entwicklungsziele / Biotopverbund Das Gewässer ist ein wichtiges Element in der Gewässer-Abfolge: Rhein - Reeser Altrhein - Haffensche Landwehr - Hagener Meer - Lange Renne - Bislicher Ley. In dieser Abfolge ist es von zentraler Bedeutung für den Biotopverbund. Das wechselfeuchte Grünland hat ein großes Entwicklungspotential, was derzeit durch die intensive Grünlandnutzung stark beeinträchtigt wird. Im Gebiet kommen folgende Paragraph 42-Biotoptypen vor: Bruch- und Sumpfwälder, stehende Binnengewässer, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Röhrichte, offene Binnendünen. 4. Hauptentwicklungsziele Erhaltung und Entwicklung des naturnahen eutrophen Gewässers und der Verlandungsvegetation. Erhaltung und ggf. Wiederherstellung (Seerose) der Schwimmblatt- und Unterwasservegetation. Entwicklung der Grünlandbereiche zu extensiven und artenreichen Nass- und Feuchtgrünländern. Erhalt des Dünenrestes und Optimierung für seine charakteristischen Pflanzen- und Tierarten. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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