Inhalt:
Naturschutzgebiet Issumer Fleuth (KLE-047)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Issumer Fleuth |
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Kennung: |
KLE-047 |
Ort: | Kevelaer |
Kreis: | Kleve |
Bezirksregierung: | Düsseldorf |
Digitalisierte Fläche: | 10,38 ha |
Offizielle Fläche: | 17,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2004 |
Inkraft: | 2004 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a), b) und c) LG, insbesondere - Zur Erhaltung und Entwicklung des landesweit bedeutenden Niedermoor-Verlandungskomplex mit Altwassern, Roehrichten und bachbegleitendem Erlen-Eschenwald mit bedeutendem Vorkommen von Eisvogel, Wasserralle, Teichrohrsaenger, Pirol und Rohrweihe, ausserdem Fliessgewaesser und Graeben mit Steinbeisser, Schlammpeitzger und Bitterling, - Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und wild lebenden Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Art. 4 Abs.4 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21. 05. 1992 (Abl. EG Nr. L 305 S. 42). Hierbei handelt es sich um folgende natuerliche Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang 1 der FFH - Richtlinie: - Natuerliche eutrophe Seen und Altarme (3150), - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), sowie die folgenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie: - Teichfledermaus, Bitterling, Schwarzspecht, Eisvogel, Rohrweihe, Teichrohrsaenger, Knaekente, Loeffelente, Bekassine, Krickente, Nachtigall, Pirol, Wasserralle, Zwergtaucher, Schlammpeitzger, Steinbeisser. Schutzziele und Massnahmen auf der Grundlage des Schutzzweckes sind: - Erhaltung und Entwicklung der Schneidenriede und Kalkflachmoore mit ihrer typischen Vegetation und Fauna durch Sicherung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Wasserhaushaltes, Gewaesserchemismus und Naehrstoffhaushalts unter Beruecksichtigung des Wassereinzugsgebietes, - Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Naehrstoff- eintraegen, Verbot der Einleitung naehrstoffreichen Wassers, - Nutzungsverbot bzw. Beschraenkung der (Freizeit-)Nutzung auf ein naturvertraegliches Mass, - Ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehoelzen), - Vermehrung / Wiederherstellung auf geeigneten Standorten (eventuell durch Neuanlage von Gewaessern), - Erhaltung und Foerderung der Schlammpeitzger-Population durch Erhaltung und Entwicklung von flachen, stehenden bzw. sehr langsam fliessenden Gewaessern mit intensivem Wasserpflanzen- bestand und weichem schlammigen, gut durchluefteten Untergrund, - Vermeidung von Faulschlammbildungen und Verockerungen, - Erhaltung und Foerderung der Steinbeisser-Population durch Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgaengiger Fliessgewaesser mit Gewaessersohlbereichen aus nicht verfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten sowie mit natuerlicher Abflussdynamik mit sich umlagernden Sanden und Feinkiesen, - Vermeidung von Eutrophierungen und starken Materialeinschwemmungen mit der Folge von Veralgungen, Verschlammungen und Bewuchs mit Wasserpflanzen auf den Gewaessersohlen, - Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewaesser wie Wurzeln und Steine, - Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Stillgewaesser mit Arten der Charetea, Lemnetea und Potamogetonetea und der typischen Fauna durch Foerderung der Entwicklung einer natuerlichen Verlandungsreihe, - Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Naehrstoff- eintraegen - Nutzungsverbot bzw. Beschraenkung der (Freizeit-)Nutzung des Gewaessers auf ein natur- vertraegliches Mass, - Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewaesserchemismus und Naehrstoff- haushalts - Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fliessgewaessers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fliessgewaesser- typs in seiner kulturlandschaftlichen Praegung durch Erhaltung und Wiederherstellung einer moeglichst unbeeintraechtigten Fliessgewaesserdynamik, - Erhaltung und Entwicklung der Durchgaengigkeit des Fliessgewaessers fuer seine typische Fauna im gesamten Verlauf moeglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualitaet beeintraechtigenden direkten und diffusen Einleitungen, - Schaffung von Pufferzonen, - Vermeidung von Trittschaeden, ggf. Regelung von (Freizeit-) Nutzungen, - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rueckbau von Ufer- befestigungen, - Erhaltung der Rinnen, Terrassenraender und Donken wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schoenheit. Bei dem Naturschutzgebiet handelt es sich um einen Teilbereich des FFH - Gebietes DE 4404-301. Erhaltungszustand der relevanten Lebensraumtypen aus dem Standartdatenbogen. - Schneidenriede und Kalkflachmoore (7210) Anteil: 1 % des Gesamtgebietes Repraesentativitaet: A Relative Flaeche: A Erhaltungszustand: A Gesamtbeurteilung: B - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0) Anteil: 2 % des Gesamtgebietes Repraesentativitaet: C Relative Flaeche: C Erhaltungszustand: C Gesamtbeurteilung: C - Natuerlich eutrophe Seen und Altarme (3150) Anteil: 3 % des Gesamtgebietes Repraesentativitaet: B Relative Flaeche: C Erhaltungszustand: B Gesamtbeurteilung: B - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260) Anteil: 3 % des Gesamtgebietes Repraesentativitaet: C Relative Flaeche: - Erhaltungszustand: B Gesamtbeurteilung: C |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4403-0004 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Issumer Fleuth |
Link zur Karte: | BK-4403-0004 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet umfasst den mehr als 8 km langen Abschnitt der Issumer Fleuth zwischen den Ortslagen von Kapellen und Winnekendonk sowie zwei abgebundene, verlandende, von Flutrasen umgebene naturnahe Altarme östlich von Winnekendonk. Es stellt den nordwestlichsten Teilbereich des ausgedehnten FFH-Gebietes "Fleuthkuhlen" dar (Altarme außerhalb der FFH-Abgrenzung gelegen). Es handelt sich um einen weitgehend begradigten, in weiten Bögen verlaufende 8-10 m breiten, relativ sauberen Tieflandfluss mit teils sandig-kiesigem, teils schlammigem Substrat, begleitenden Röhrichten, Teichrosenbeständen, flutenden Laichkraut- sowie Wasser- und Teichlinsendecken. Die an den Fluss angrenzenden Flächen werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt (meist als Grünland) und sind stellenweise durch Baumreihen, Hecken und Feldgehölze gegliedert. Besonders im Bereich des angrenzenden NSG Fleuthbenden bei Winnekendonk weist die Aue auch Altarmreste, Weiden-Auwald und großflächiges Feuchtgrünland auf. Wertigkeit Die Bedeutung des Gewässerabschnitts ergibt sich vor allem aus seinem artenreichen Fischbestand, darunter die überregional bedeutenden Vorkommen von Steinbeißer, Bitterling und Koppe, drei Fischarten von internationaler Bedeutung (FFH-Richtlinie Anhang II). Dazu trägt auch die meist gut ausgebildetet Unterwasservegetation bei (mäßiger bis guter Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie). Im untersten Abschnitt ist mit dem Vorhandesein von Ufergehölzen, flacheren Ufern und angrenzenden Altarmen auch die Gewässerstruktur gut ausgebildet, so dass dieser dem FFH-Lebensraumtyp "Fließgewässer mit Unterwasservegetation" entspricht. Biotopverbund Das Gebiet erfüllt eine wichtige Vernetzungsfunktion im Gewässernetz am Niederrhein, indem es die Fleuthkuhlen mit der Niersaue verbindet. Zentrales Entwicklungsziel ist eine naturnahe Entwicklung des Fließgewässers mit seinen Ufer- und Auenbereichen. Entwicklugsmaßnahmen sollten sich auf die Strukturverbesserung der Ufer- und Sohlbereiche (Schaffung von Ruhezonen) sowie eine Minderung der Nährstoffeinträge fokussieren. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf einer an einen natürlichen Zustand angepassten Gewässerunterhaltung, die auch die Ansprüche der charakteristischen Fischfauna berücksichtigt. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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