Inhalt:
Naturschutzgebiet "Haffensche Landwehr" - Sonsfeldsche Weiden (KLE-054)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG "Haffensche Landwehr" - Sonsfeldsche Weiden |
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Kennung: |
KLE-054 |
Ort: | Rees |
Kreis: | Kleve |
Bezirksregierung: | Düsseldorf |
Digitalisierte Fläche: | 164,77 ha |
Offizielle Fläche: | 165,00 ha |
Flächenanzahl: | 2 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2010 |
Inkraft: | 2010 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a), b) und c) LG, insbesondere: - zum Schutz, Erhalt und Optimierung eines Biotopkomplexes aus strukturreichem Feuchtgrünland und unterschiedlichen Sukzessionsstadien von Abgrabungsgewässern mit besonderer Bedeutung für Wat- und Wasservögel, - zur Bewahrung und Wiederherstellung eines gut ausgebildeten Biotopkomplexes mit hoher struktureller Vielfalt und wertvollen Grünlandflächen, - zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und Rastgebiete für Wat-, Wasser- und Wiesenvögel, Höhlenbrüter, Amphibien, Mollusken, Libellen sowie gefährdete Pflanzengesellschaften, RL Tierarten- Brutvögel / RL Tierarten-Gastvögel, RL Tierarten-Säugetiere und RL Tierarten Libellen. Ein Teilbereich des Naturschutzgebietes liegt im Bereich des nach der Richtlinie 79/409/EWG von der Landesregierung NRW erklärten, mit Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 17. Dezember 2004 -III-9-616.07.00.04- (MBl NRW. 2005 S. 66) bekannt gemachten und durch § 48c Abs. 5 LG unter Schutz gestellten europäischen "Vogelschutzgebietes DE-4203-401 Unterer Niederrhein". Die Festsetzung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung der Brut-, Nahrungs- und Überwinterungsbiotope seltener Wat- und Wiesenvögel und der Rast- und Äsungsplätze überwinternder Wildgänse. Die Festsetzung erfolgt des weiteren zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume von Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der Richtlinie 79/409/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten vom 02. April 1979 (Abl. EG Nr. L 103 vom 25.04.1979 S. 1) (Vogelschutz-RL) des "Vogelschutzgebietes ,DE-4203-401 Unterer Niederrhein" (mit Angabe der NATURA 2000 - Kennziffer): a) Arten des Anhangs I - Rohrweihe (Circus aeruginosus), A081 - Wachtelkönig (Crex crex), A122 - Blaukehlchen (Luscinia svecica), A272 - Zwergsäger (Mergus albellus), A068 - Kampfläufer (Philomachus pugnax), A151 - Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria), A140 - Bruchwasserläufer (Tringa glareola), A166 - Eisvogel (Alcedo atthis), A229 - Weißwangengans (Branta leucopsis), A045 - Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger), A197 - Flussseeschwalbe (Sterna hirundo), A193 - Kornweihe (Circus cyaneus), A082 - Weißstorch (Ciconia ciconia), A031 - Singschwan (Cygnus cygnus), A038 - Zwergschwan (Cygnus columbianus bewickii), A037 b) regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht in Anhang I aufgeführt sind; - Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus), A297 - Löffelente (Anas clypeata), A056 - Krickente (Anas crecca), A052 - Pfeifente (Anas penelope), A050 - Knäkente (Anas querquedula), A055 - Schnatterente (Anas strepera), A051 - Bläßgans (Anser albifrons), A041 - Saatgans (Anser fabalis), A039 - Wiesenpieper (Anthus pratensis), A257 - Flußregenpfeifer (Charadrius dubius), A136 - Bekassine (Gallinago gallinago), A153 - Uferschnepfe (Limosa limosa), A156 - Nachtigall (Luscinia megarhynchos),A 271 - Gänsesänger (Mergus merganser), A070 - Großer Brachvogel (Numenius arquata), A160 - Pirol (Oriolus oriolus), A337 - Schwarzkehlchen (Saxicola torquata), A276 - Rotschenkel (Tringa totanus), A162 - Kiebitz (Vanellus vanellus), A142 - Waldwasserläufer (Tringa ochropus), A165 - Braunkehlchen (Saxicola rubetra), A275 - Grünschenkel (Tringa nebularia), A164 - Spießente (Anas acuta), A054 - Tafelente (Aythya ferina), A059 - Wasserralle (Rallus aquaticus), A118 - Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis), A004 Die jeweils aktuelle Darstellung der schützenswerten NATURA 2000 Lebensräume und Arten sowie ihrer Beurteilung ergibt sich aus den Standarddatenbögen, die im Internet unter www.natura2000.munlv.nrw.de eingesehen werden können. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4204-0012 |
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Objektbezeichnung: |
NSG "Haffensche Landwehr" - Sonsfeldsche Weiden |
Link zur Karte: | BK-4204-0012 |
Objektbeschreibung: | Der große Biotopkomplex südlich von Rees-Haldern besteht aus der Haffenschen Landwehr zwischen dem Rheindeich im Westen und dem Hagener Meer im Osten, dem östlichen Teil des Abgrabungsgebietes "Reeser Meer" mit drei großen, unterschiedlich alten Abgrabungsseen (bzw. Teilen von diesen), welche sich nördlich und südlich der Haffenschen Landwehr erstrecken, sowie dem Grünlandgebiet "Sonsfeldsches Bruch/Sonsfeldsche Weiden" im Osten. Die älteren Abgrabungsgewässer des Gebietes (Reeser Meer Nord und der sog. "Biotopsee" im Südosten des NSG bei Hof Oertgeskath) zeichnen sich in größeren Teilen der überwiegend flach ausgezogenen Randzonen des Gewässers durch eine recht gut entwickelte Unterwasservegetation u.a. mit verschiedenen Laichkräutern und Vorkommen mehrerer teils stark gefährdeter Pflanzenarten aus. Im Rahmen der Rekultivierung wurden Ufergehölze vorwiegend aus Silberweiden angelegt. Kleine (Schilf-)Röhrichte finden sich vor allem am Biotopsee, außerdem Weidengebüsche. Dem Ufer vorgelagert wurden hier in Teilbereichen Kiesbänke als Brutplatz u.a. für die Flussseeschwalbe gestaltet. Einige Kleingewässer mit Röhrichten und Wasserpflanzenbewuchs liegen im Bereich der Haffenschen Landwehr. Entlang der Haffenschen Landwehr erstreckt sich darüber hinaus ein vegetationsreicher Graben, der vor allem im östlichen Teil des Gebietes von vielfältiger und artenreicher Wasserpflanzen- und Ufervegetation geprägt wird (u.a. Vorkommen von Froschbiss). Das Sonsfeldsche Bruch wird von teilweise feuchtem, jedoch insgesamt sehr intensiv genutztem Grünland geprägt. Mähweidenutzung ist vorherrschend. In den zahlreichen flachen Gräben zwischen den Parzellen finden sich kleinflächig Rohrglanzgrasröhrichte (an dem westlich begrenzenden, tieferen Graben auch Seggenrieder), und auch die feuchten Grünlandbereiche sind von Rohrglanzgras als Nässezeiger geprägt. Weitere wertbestimmende Feuchtezeiger fehlen aufgrund der intensiven Nutzung weitestgehend. Kleine Heckenfragmente und Kopfweiden stellen gliedernde Elemente dar. Weiteres, etwas artenreicheres Feuchtgrünland ist in einem schmalen Grünlandstreifen entlang der Haffenschen Landwehr gelegen. Die Haffensche Landwehr ist die Verbindung zwischen dem Hagener Meer sowie weiteren Altwässern im Osten und dem Reeser Altrhein im Westen und somit ein wichtiges Vernetzungselement des Biotopverbundes. Insgesamt stellt der große, vielfältig strukturierte Biotopkomplex mit Vorkommen zahlreicher seltener und gefährdeter Arten und besonderer Bedeutung für Wat- und Wasservögel einen wertvollen Bestandteil des Biotopverbundes auentypischer (teilweise sekundärer) Lebensräume in der Unteren Rheinniederung dar. Entwicklungsziele sind, neben dem Erhalt der vorhandenen wertbestimmenden Biotopstrukturen, vor allem eine extensivere Bewirtschaftung des Grünlandes, sowie die (weitere) Entwicklung der Abgrabungsgewässer als Lebensraum für zahlreiche, teils stark gefährdete Tier- und Pflanzenarten. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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