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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Schlootkuhlen (KLE-063)

Objektbezeichnung:

NSG Schlootkuhlen

Kennung:

KLE-063

Ort: Wachtendonk
Kreis: Kleve
Bezirksregierung: Düsseldorf
Digitalisierte Fläche: 18,60 ha
Offizielle Fläche: 19,00 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2013
Inkraft: 2013
Außerkraft: 9999
Schutzziel: SCHUTZGEGENSTAND
In der Karte B - Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft - werden die
Schlootkuhlen als Naturschutzgebiet festgesetzt.
Das Gebiet ist geprägt durch eine Kette von überwiegend durch Torfgewinnung entstandenen,
verlandenden Kuhlen. Die Kuhlen weisen zum Teil eine natürliche Verlandungszonierung
auf (Unterwasser-, Schwimmblatt-, Röhrichtvegetation, Großseggenriede, Erlenbruchwald),
einzelne Gewässer sind aufgrund von Fischerei- und Freizeit-Aktivitäten beeinträchtigt.
Sie sind teilweise eingelagert in ein etwa 150 m breites Band aus Laubwald, das einen
Teil der Niederung einnimmt und sie von der angrenzenden, z. T. durch eine bis zu 1,5 m
hohe Geländestufe abgetrennten Ackerplatte abhebt. Das Naturschutzgebiet besitzt eine
hohe strukturelle Vielfalt, gut ausgebildete Vegetationszonen, eine hohe Artenvielfalt mit RL
Pflanzenarten, RL Tierarten-Brutvögel, RL Tierarten-Gastvögel, RL Tierarten-Säugetiere, ist
kulturhistorisch wertvoll sowie wertvoll für Fledermäuse, Wasservögel, Höhlenbrüter und
Amphibien.
Das Gebiet ist Bestandteil des Biotopverbundsystems und über die Landschaftsschutzgebiete
L 3 und L 5 sowie den Naturschutzgebieten N 1 und N 3 mit dem Niersgraben, der
Schleckniederung und der Niersaue vernetzt.
Das zu schützende Biotop ist im Biotopkatasterblatt unter den Objektnummern BK-4604-
023, 4504-901 und 4504-030 und näher beschrieben.

Die Unterschutzstellung erfolgt:
- zum Erhalt des strukturreichen Grünland-Feuchtwald-Komplexes mit einer Reihe verlandender,
naturnaher, ehemaliger Torfkuhlen mit Unterwasser- und Schwimmblattvegetation, Seggenrieden
und Röhrichtzonen, Erlen-Eschen-Bruchwald sowie naturnahen Laubwäldern in angrenzenden,
etwas höher gelegenen Bereichen,

- zum Erhalt der landschaftsprägenden Niederung des Landgrabens mit teilweise gut ausgebilde-
ten Bruchkanten und dem vielfältigen Wechsel zwischen Wasserflächen der vom Landgraben
durchzogenen Kuhlenkette mit ausgeprägten Verlandungszonen, Laubwäldern und feuchten Grün-
laendereien als wertvoller Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten,

- zur Erhaltung und Optimierung eines naturnahen Eichen-Buchenwaldes und eines Kleingewässers
als Lebensraum für wild lebende Tier- und Pflanzenarten,

- zum Erhalt des strukturreichen Grünland-Feuchtwald-Komplexes,

- zum Erhalt der verlandenden, naturnahen, ehemaligen Torfkuhlen mit Unterwasser und Schwimmblatt-
vegetation, Seggenrieden und Röhrichtzonen.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4504-0027
  • BK-VIE-00026
  • BK-VIE-00027
Kennung:

BK-4604-0077

Objektbezeichnung:

Schlootkuhlen südlich von Gelinter

Link zur Karte: BK-4604-0077
Objektbeschreibung: Der weitgehend versumpfte Bachlauf des Landgrabens durchfließt südlich von Gelinter eine 100-150 m breite, mit einer 1-2 m tiefen Geländekante abgegrenzten Niedermoorrinne und wird hier von Bruchwald und sowie trockeneren Hybridpappel- und Eschenbeständen begleitet. Der Bachlauf bildet die Südgrenze des Gebiets und gleichzeitig die Kreisgrenze; im Kreis Viersen ist die Niederung als NSG Schlootkuhlen ausgewiesen. Drei größere und zwei kleine Kuhlen wurden im Bereich des Landgrabens bereits vor Langem ausgetorft und setzen sich teils ebenfalls jenseits der Kreisgrenze fort. Der schmale, begradigte Tieflandbach weist in den Abschnitten, die nicht von Kuhlen eingenommen werden, eine dichte Wasserlinsen-Vegetation auf. Die beiden westlichen Kuhlen werden intensiv beangelt, die nördlichen dagegen nicht bzw. nur noch sehr extensiv, jedoch nur eines der Gewässer weist eine etwas artenreichere, geschichtete Vegetation auf und unterliegt damit dem Schutz gemäß §62 LG. Besonders wertvoll sind mehrere typisch ausgebildete, sehr nasse, teils sehr artenreiche Erlenbruchwälder mit dichten Großseggen-Beständen. Hier kommt auch als Besonderheit mehrfach der stark gefährdete Sumpffarn vor. Weitere Niederungsbereiche werden von jüngeren Hybridpappelnforsten (teils stark aufgelichtet), älteren Eschenwäldchen und nitrophytenreichen Brachen eingenommen. Im Osten fallen in etwas höher gelegenen Bereichen naturnahe Birken-Eichen-Bestände mit dichtem Adlerfarn-Unterwuchs sowie eine alte Buchen-Reihe ins Auge. Entwicklungsziele sind eine Beschränkung der fischereilichen Nutzung auf maximal ein Gewässer, die naturnahe Entwicklung aller Stillgewässer und eine Umwandlung der Pappelforste in bodenständigen Feuchtwald. Das Gebiet ist als strukturreicher Niederungsbereich in der weitgehend intensiv landwirtschaftlich genutzten Umgebung in Verbindung mit dem bestehenden NSG Schlootkuhlen auch für den Biotopverbund von herausragender Bedeutung.
Kennung:

BK-4604-0078

Objektbezeichnung:

Niederung des Landgrabens bei Schlick

Link zur Karte: BK-4604-0078
Objektbeschreibung: Der Bachlauf des Landgrabens fließt bei Schlick durch eine gut 100 m breite, 1-2 m eingetiefte Niedermoorrinne und wird zumeist von teils gut strukturierten Grünlandflächen begleitet. Im Süden, auf Viersener Kreisgebiet, wurde die Niederung als NSG Schlootkuhlen ausgewiesen. Im Bereich der Hangkanten befinden sich einzelne Gehöfte, angrenzende Mittel- und Niederterrassenbereiche werden ackerbaulich genutzt. Der schmale, begradigte Tieflandbach weist über weite Abschnitte eine artenreiche Ufer- und Wasservegetation mit Vorkommen mehrerer gefährdeter Pflanzenarten auf. Das begleitende Grünland wird überwiegend als mäßig intensiv genutztes Weide-Dauergrünland, seltener als Intensiv-Mähwiese genutzt. Mehrere kleine Eichen-, Eschen-, Erlen- und Hybridpappel-Wäldchen in geringem bis starkem Baumholzalter, einige (Kopf-) Baumreihen, Baumgruppen und Einzelbäume, zumeist alt und teilweise mit Baumhöhlen, gliedern die Niederungslandschaft meist recht kleinteilig, lediglich die kleinere östliche Teilfläche stellt eine kaum gegliederte, größere Rinderweide dar. Die wichtigsten Entwicklungsziele sind eine naturnahe Umgestaltung des Baches und die Extensivierung der Grünlandnutzung zur Entwicklung artenreicher, teilweise feuchter Grünlandflächen. Das Gebiet stellt als strukturreicher Niederungsbereich in der weitgehend intensiv landwirtschaftlich genutzten Umgebung ein wertvolles Vernetzungsbiotop zwischen den NSG-würdigen Schlootkuhlen (beiderseits der Kreisgrenze) und der Niers-Niederung dar und ist damit auch für den Biotopverbund von herausragender Bedeutung.
Kennung:

BK-4504-0027

Objektbezeichnung:

Waldstück östlich Gelinter

Link zur Karte: BK-4504-0027
Objektbeschreibung: In der Agrarlandschaft östlich Wachtendonk wurde oberhalb der Niederung des Niersgrabens ein kleiner alter Laubwaldbestand erfasst, der sich großflächig auf Viersener Kreisgebiet fortsetzt. Der Wald stockt in Donkenlage auf einem weitgehend ebenen Gelände und wird von einem Fahrweg durchquert. Im Norden handelt es sich um einen Eichenwald im mittleren bis starken Baumholzalter, dessen Strauchschicht nur schwach entwickelt und dessen üppige Krautschicht zumeist von Brombeere geprägt ist. Im Süden sind alte Buchen vorherrschend (Durchmesser 40 bis 80 cm), die mit einzelnen Eichen sowie Bergahorn und Birke durchsetzt sind. Der hallenwaldartige Buchenbestand weist eine mäßig entwickelte Krautschicht auf, die neben viel Brombeere auch typische Arten des bodensauren Buchenwaldes beherbergt. Im Westen wird ein kleiner Teil des Buchenwaldes mit Rindern beweidet. Das Gebiet ist Teil eines größeren Laubwaldgebietes und in dem ansonsten strukturarmen Umfeld mit seinem alten Baumbestand als Lebensraum und Trittsteinbiotop für waldtypische Zönosen von Bedeutung. Ziel ist die naturnahe Bewirtschaftung des Laubwaldes, wobei der Alt- und Totholzanteil gezielt gefördert werden sollte.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) <9110> (1,10 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Laubwaelder ausserhalb von Sonderstandorten (nicht FFH-LRT) <NA00> (2,95 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Moor- und Bruchwaelder (nicht FFH-LRT) <NAC0> (2,41 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete flaechige Gebuesche und Baumgruppen <NBB0> (0,08 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete linienfoermige Gehoelzstrukturen und Einzelbaeume <NBD0> (0,72 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Ufergehoelze (nicht FFH-LRT) <NBE0> (0,64 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes mesophiles Wirtschaftsgruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NE00> (10,99 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Stillgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFD0> (0,42 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Fliessgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFM0> (1,34 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • Bruch- und Sumpfwälder (2,41 ha)
  • stehende Binnengewaesser (natuerlich o. naturnah, unverbaut) (0,42 ha)
Biotoptypen:
  • Buchenwald <AA0> (1,10 ha)
  • Eichenwald <AB0> (0,98 ha)
  • Birken-Eichenmischwald <AB2> (0,28 ha)
  • Schwarzerlenwald <AC0> (0,21 ha)
  • Eichen-Birkenmischwald <AD1> (0,72 ha)
  • Hybrid-Pappelwald <AF0> (1,35 ha)
  • Eschenmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AM1> (0,77 ha)
  • Ufergehölz <BE0> (0,64 ha)
  • Baumreihe <BF1> (0,60 ha)
  • Baumgruppe <BF2> (0,08 ha)
  • Einzelbaum <BF3> (0,05 ha)
  • Kopfbaumreihe <BG1> (0,07 ha)
  • Fettwiese <EA0> (1,22 ha)
  • Fettweide <EB0> (10,99 ha)
  • Grünlandbrache <EE0> (0,28 ha)
  • Teich <FF0> (0,85 ha)
  • Fischteich <FF2> (0,64 ha)
  • Tieflandbach <FM5> (0,49 ha)
  • Erlen-Bruchwald <yAC4> (2,41 ha)
  • Teich <yFF0> (0,42 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Adlerfarn (Pteridium aquilinum)
  • Asch-Weide Sa. (Salix cinerea)
  • Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Bittersüsser Nachtschatten (Solanum dulcamara)
  • Breitblättriger Rohrkolben (Typha latifolia)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Bruch-Weide (Salix fragilis)
  • Deutsches Weidelgras (Lolium perenne)
  • Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa)
  • Echte Brunnenkresse Sa. (Nasturtium officinale agg.)
  • Echte Nelkenwurz (Geum urbanum)
  • Echte Trauerweide (Salix babylonica)
  • Echte Zaunwinde (Calystegia sepium s.l.)
  • Echtes Mädesüss (Filipendula ulmaria)
  • Efeu (Hedera helix)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Fichte (Picea abies)
  • Flatter-Binse (Juncus effusus)
  • Flutender Schwaden Sa. (Glyceria fluitans agg.)
  • Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus)
  • Gemeiner Blutweiderich (Lythrum salicaria)
  • Gemeiner Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris)
  • Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus)
  • Gemeines Rispengras (Poa trivialis)
  • Gewöhnliche Eberesche (Sorbus aucuparia)
  • Gewöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum elatius)
  • Gewöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
  • Giersch (Aegopodium podagraria)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Großes Hexenkraut (Circaea lutetiana)
  • Hainbuche (Carpinus betulus)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Himbeere (Rubus idaeus)
  • Hopfen (Humulus lupulus)
  • Kleine Klette Sa. (Arctium minus)
  • Kleine Wasserlinse (Lemna minor)
  • Kleiner Dornfarn (Dryopteris carthusiana)
  • Kriechender Hahnenfuss (Ranunculus repens)
  • Moor-Birke (Betula pubescens)
  • Pappel (unbestimmt) (Populus spec.)
  • Pillen-Segge (Carex pilulifera)
  • Rispen-Segge (Carex paniculata)
  • Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea)
  • Rot-Eiche (Quercus rubra)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Rote Johannisbeere (Ribes rubrum)
  • Rotes Straussgras (Agrostis capillaris)
  • Ruprechtskraut (Geranium robertianum)
  • Salbei-Gamander (Teucrium scorodonia)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Schilf (Phragmites australis)
  • Schlank-Segge (Carex acuta)
  • Schmalblättriger Merk (Berula erecta)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Schwarze Johannisbeere (Ribes nigrum)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Silber-Weide (Salix alba)
  • Steife Segge (Carex elata)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius)
  • Sumpf-Helmkraut (Scutellaria galericulata)
  • Sumpf-Labkraut (Galium palustre)
  • Sumpf-Reitgras (Calamagrostis canescens)
  • Sumpf-Schafgarbe (Achillea ptarmica)
  • Sumpf-Segge (Carex acutiformis)
  • Sumpf-Wasserstern Sa. (Callitriche palustris agg.)
  • Sumpffarn (Thelypteris palustris)
  • Teichlinse (Spirodela polyrhiza)
  • Ufer-Segge (Carex riparia)
  • Ufer-Wolfstrapp (Lycopus europaeus)
  • Wald-Geissblatt (Lonicera periclymenum)
  • Wasser-Minze (Mentha aquatica)
  • Wasser-Schwaden (Glyceria maxima)
  • Weide (unbestimmt) (Salix spec.)
  • Weissklee (Trifolium repens)
  • Wiesen Knäuelgras (Dactylis glomerata)
  • Wiesen-Fuchsschwanzgras (Alopecurus pratensis)
  • Wiesen-Löwenzahn Sa. (Taraxacum sect. Ruderalia)
  • Wolliges Honiggras (Holcus lanatus)
  • Zierliche Wasserlinse (Lemna minuta)
  • Zottiges Weidenröschen (Epilobium hirsutum)
  • Zweizahn (unbestimmt) (Bidens spec.)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhaltung und Optimierung eines strukturreichen Niederungszuges mit artenreichen, wertvollen Bruchwäldern, teils naturnahen, ungenutzten Teichen und Kuhlen unterschiedlicher Ausprägung sowie Resten altholzreicher Laubholzbestände als Lebensraum für eine Vielzahl teilweise gefährdeter Tier- und Pflanzenarten
  • Erhaltung und Optimierung eines grünlandgeprägten, teilweise strukturreichen Niederungszuges als Lebensraum für eine Vielzahl teilweise gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und als Vernetzungsbiotop zwischen den NSG-würdigen Schlootkuhlen und der Niers-Niederung
  • Erhaltung und Förderung naturnaher Laubwaldbestände mit einem hohen Anteil an Alt- und Totholz als Lebensraum und Trittsteinbiotop für waldtypische Zönosen
Gefährdungen:
  • Angelsport, Fischerei
  • Beseitigung alter Baeume
  • Beseitigung alter Baeume (FW)
  • Entwaesserung, Wasserentnahme, Wasserregime
  • Freizeitaktivitaeten
  • Gewaesserbegradigung (WA)
  • Gewaesserunterhaltung, zu intensiv (WA)
  • Gruenlandbewirtschaftung, Mahd zu intensiv (LW)
  • mangelnde Kopfbaumpflege
  • nicht einheimische Gehoelze (FW)
  • Teichbau (FI)
  • Trampelpfad (SP)
  • Trittschaeden (FI)
  • Ufergestaltung, naturfern (FI)
  • Umbruch, Umwandlung von Gruenland in Acker
Maßnahmen:
  • Altholz erhalten
  • Beschraenkung der Fischereiausuebung
  • Beschraenkung der Freizeitaktivitaeten
  • Erhaltung der Gewaesser
  • Erhaltung der Landschaftsstrukturen
  • Erhaltung der Laubholzbestockung
  • extensive Gruenlandbewirtschaftung, Beweidung
  • Gruenlandnutzung beibehalten
  • kein Umbruch
  • keine Entwaesserung
  • Kopfbaumpflege
  • naturnahe Gewaessergestaltung
  • naturnahe Waldbewirtschaftung
  • NSG-Ausweisung / vertragliche Regelung
  • Totholz erhalten
  • Umwandlung in bodenstaendigen Gehoelzbestand
  • weiterhin keine Bewirtschaftung
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