Inhalt:
Naturschutzgebiet Dornicksche Ward (KLE-065)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Dornicksche Ward |
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Kennung: |
KLE-065 |
Ort: | Emmerich |
Kreis: | Kleve |
Bezirksregierung: | Düsseldorf |
Digitalisierte Fläche: | 211,78 ha |
Offizielle Fläche: | 142,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2016 |
Inkraft: | 2016 |
Außerkraft: | 2036 |
Schutzziel: | (1) Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in der Stadt Emmerich, Kreis Kleve, werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet umfasst das nach der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992 (Abl. L 206 vom 22.07.1992, S. 7), zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13. Mai 2013 (Abl. Nr. L.158, S. 193 vom 10.06.2013) gemeldeten und in die Erste Liste der EU " Kommission der Gebiete von gemein- schaftlicher Bedeutung der atlantischen biogeografischen Region vom 07.12.2004 (Abl. EG Nr. 387/1 vom 29.12.2004) aufgenommene Gebiet DE-4103-301 "Dornicksche Ward". Weiterhin ist die gesamte Fläche Teil des nach der Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildleben- den Vogelarten vom 30. November 2009 (Abl. L 20 vom 26.01.2010), geändert durch Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13. Mai 2013 (Abl. Nr. L.158, S. 193 vom 10.06.2013) von der Landesregierung NRW erklärten, mit Erlass des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 17. Dezember 2004-III-9-616.07.00.04- (MBl NRW. 2005 S. 66) bekannt gemachten und durch § 48 c Abs. 5 des Landschaftsgesetzes in der Fassung der Änderung vom 01. März 2005 (GV. NRW. S. 191) in Verbindung mit der Verordnung zur Anpassung der Gebietsabgrenzung des Europäischen Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein" vom 28. April 2009 (GV.NRW. S. 325/SGV. NRW. 791) unter Schutz gestellten europäischen "Vogelschutzgebietes DE-4203-401 Unterer Niederrhein"". (2) Die Festsetzung erfolgt zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere 1. zur Erhaltung und Entwicklung der durch den Rhein geschaffenen naturräumlichen Strukturen der Flussauen- landschaft mit Nebenrinnen und Kleingewässern sowie des ausgeprägten Kleinreliefs, insbesondere aus erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen und der bäuerlichen Kulturlandschaft, die sich durch charakteristische Lebensgemeinschaften mit hohem Artenreichtum auszeichnet, 2. zur Erhaltung und Entwicklung der Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren, sowie eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Höhlen- und Altbäumen. 3. zur Erhaltung und Entwicklung der feuchten Hochstaudenfluren und Waldsäumen sowie zur Entwicklung von Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwälder (Hartholzauenwälder) mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren, Waldränder, sowie eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Höhlen- und Altbäumen, 4. zur Erhaltung und Entwicklung der für das Deichvorland typischen naturnahen eutrophen Stillgewässer mit Arten der Charetea (Armleuchteralgen-Gesellschaften), Lemnetea (Wasserlinsen-Decken) und Potamogetonetea (Schwimmblatt u. Laichkrautgesellschaften) und der typischen Fauna, 5. zum Erhalt der naturnahen Strukturen der schlammigen / sandigen Flussufer und Kiesbänke, sowie reich struk- turierten Buhnenfeldern mit Flachwasserzonen, Sand- und Schlammfluren mit Vegetation der Verbände Cheno- podion rubri (Flussmelden-Fluren), Bidention (Zweizahnfluren), Nanocyperion (Zwergbinsen-Annuellenflur) etc. und ihrer typischen Fauna, 6. zum Schutz von Mager- und Trockenrasenstandorten und sonstigem extensivem Grünland wegen ihrer Selten- heit und ihres Artenreichtums sowie aufgrund des Vorkommens von gefährdeten Arten, 7. zur Erhaltung der Rast- und Äsungsplätze überwinternder Wildgänse, 8. zur Erhaltung der Brut-, Mauser-, Rast- und Nahrungsbiotope seltener und gefährdeter Wasser- und Watvögel, 9. zur Erhaltung der für den Rhein typischen Fischfauna sowie deren Laichgründe, 10. zur Erhaltung und Förderung gefährdeter Amphibien durch Erhaltung und Entwicklung ihrer aquatischen und terrestrischen Lebensräume insbesondere der sonnenexponierten, tiefen, vegetationsreichen, permanenten oder spät austrocknenden Laichgewässer, der umgebenden Grünlandflächen mit eingestreuten Hecken und Gehölzen als Sommerlebensraum sowie angrenzender Waldflächen mit Stubben als Winterquartier und Erhaltung und En- twicklung von Wanderstrukturen mit Verbindung zu den Laichgewässern wie Waldsäume und andere bandförmige Biotoptypen (Raine, Gräben, Hecken), 11. zur Erhaltung und Entwicklung der Auentypischen Anbindung des Gebietes an die Wasserstandsdynamik des Rheins sowie 12. zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden: Böden mit einem sehr hohen Biotopentwicklungspotential (Grund- wasserböden) und sehr schutzwürdige fruchtbare Böden mit einer hohen Regelungs- und Pufferfunktion (z.B. Auenböden). (3) Die Festsetzung erfolgt des Weiteren A) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG. Hierbei handelt es sich bei dem FFH-Gebiet DE-4103-301 "Dornicksche Ward" gemäß der Lebensraumtypen- karte des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW im Verordnungsgebiet um die folgenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang I der FFH - Richt-linie: - Erlen-Eschen-Weichholzauenwälder (NATU-RA-2000-Code: 91E0, prioritärer Lebensraum) für die FFH- Meldung ausschlaggebender Lebensraumtyp) - Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (NATURA-2000-Code: 3270) für die FFH- Meldung ausschlaggebender Lebensraumtyp - Natürliche eutrophe Seen und Altarm (NATU-RA-2000-Code:3150) - Feuchte Hochstaudenfluren (NATURA-2000-Code: 6430) - Glatthafer- und Wiesenknopf-Zeilenweisen (NATURA-2000-Code: 6510) sowie Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II nach der Richtlinie 92/43/EWG:, - Bitterling (Rhodes Services Amaras), sowie B) weiterhin zum Schutz folgender Arten von gemeinschaftlichen Interesse nach der Richtlinie 79/409/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten vom 02. April 1979 (Abl. EG Nr. L 103 vom 25.04.1979 S. 1) (Vogelschutz-RL) im "Vogelschutzgebiet ,DE-4203-401 Unterer Niederrhein"): a) Arten des Anhangs I - Blaukehlchen (Lucyna Stefica), - Rohrweihe (Circus aeruginosus), - Silberreiher (Casmerodius albus), - Singschwan (Cygnus cygnus), - Wachtelkönig (Crex crex), - Weißwangengans (Branta leucopsis), - Zwergsäger (Mergus albellus), - Zwergschwan (Cygnus columbianus bewickii) b) regelmäßig vorkommende Zugvögel nach Artikel 4 Abs. 2, die nicht in Anhang I aufgeführt sind; - Bekassine (Gallinago gallinago), - Bläßgans (Anser albifrons), - Flußregenpfeifer (Charadrius dubius - Gänsesänger (Mergus merganser), - Großer Brachvogel (Numenius arquata), - Kiebitz (Vanellus vanellus), - Knäkente (Anas querquedula), - Krickente (Anas crecca), - Löffelente (Anas clypeata), - Nachtigall (Luscinia megarhynchos), - Pfeifente (Anas penelope), - Rotschenkel (Tringa totanus), - Saatgans (Anser fabalis), - Schnatterente (Anas strepera), - Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola), - Tafelente (Aythya ferina), - Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus), - Uferschnepfe (Limosa limosa), - Wiesenpieper (Anthus pratensis), c) weitere Arten der Roten Liste: - Steinkauz (Athene noctua) |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-0002 |
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Objektbezeichnung: |
Dornicksche Ward |
Link zur Karte: | BK-0002 |
Objektbeschreibung: | 1. Gebietsbeschreibung: Deichvorland zwischen dem Emmericher Hafen und der Ausmündung des Grietherorter Altrheins bei Rees, das regelmäßig überflutet wird. Große Teile der Rheinaue weisen noch die natürliche Oberflächengestalt auf und sind sehr stark reliefiert. Einige intensiv genutzte Bereiche sind eingeebnet. Im Norden durchzieht ein gepflasterter Weg, die ehemalige Nato-Straße, das Gebiet, der in Höhe der Kläranlage vom Deich direkt auf den Rhein zuführt. Diese Straße ist zugleich Zufahrt zum innerhalb des Gebietes gelegenen Segelflugplatz (Start- und Landebahn mit einer kurzgehaltenen Grasnarbe), der v.a. an den Sommerwochenenden stark genutzt und in der übrigen Zeit sehr intensiv von Hundehaltern als Auslauffläche benutzt wird. Eine weitere Straße führt im Süden in das Gebiet hinein. Diese führt vom ehemaligen Pioniergelände bis zum Rhein und wird vor allem als Bewirtschaftungsweg und von Hundehaltern aus der näheren Umgebung sowie von Anglern, tlw. auch aus Westfalen und dem südlichen Rheinland genutzt. Die Rheinaue in der Dornickschen Ward ist durch Grünlandnutzung geprägt, lediglich im Süden wird eine Parzelle ackerbaulich genutzt. Der zum Deich hin gelegene Teil des Grünlandes wird überwiegend intensiv genutzt, wobei die intensiv genutzten Weiden zum Teil artenreich sind. Die Intensivwiesen sind artenarme Flächen. Der übrige Teil des Grünlandes wird extensiv genutzt und beherbergt einige wertvolle Grünlandflächen. Aufgrund der gut erhaltenen Geländemorphologie sind auf den (Deich-)Böschungen und Geländerücken einige magere Grünlandbestände eingestreut, in den tiefer gelegenen Bereichen überwiegen meist Queckenbestände. Das Grünland ist vor allem im Süden durch Gehölzgruppen und Kopfbäume strukturiert. Im Gebiet sind mehrere ehemalige Altstromrinnen vorhanden, die zumeist noch morphologisch deutlich hervortreten. Sie beherbergen mehrere Auenkolke, die zum Teil im Sommer vollständig austrocknen. Weitere flache Kolke finden sich im Nordteil des Gebietes. Aufgrund der extremen Trockenheit in den Jahren 2018 und 2019, sowie aufgrund des sinkenden Grundwasserstandes durch die Rheinsohleneintiefung sind nur noch wenige Stillgewässer ganzjährig wasserführend. In sehr trockenen Jahren ist die Wassertiefe ist kaum ausreichend für eine Unterwasser- und Schwimmblattvegetation, sodass diese in den letzten Jahren kaum oder gar nicht vorhanden war. Auch ehemalige Röhrichtbereiche sind durch den sinkenden (Grund-)Wasserstand im Gebiet stark beeinträchtigt. An einigen Stillgewässern haben sich große Weidengebüsche und Ufergehölze entwickelt. Der größte Teil des Schutzgebietes ist nach wie vor an die Auendynamik des Rheins mit seinen wechselnden Wasserständen angebunden. Nördlich der Zufahrtsstraße zum Segelflugplatz befindet sich ein ausgedehnter Weichholzauwald und einzelne Hartholzbestände. Der Auwald ist ein für den Unteren Niederrhein sehr gut entwickelter Bestand, zwar überwiegend noch mit geringem und mittlerem Baumholz aber in Teilbereichen sind auch Alt- und Totholz vorhanden. 2. Wertigkeit: Die Dornicksche Ward stellt eine bedeutsame Rast- und Überwinterungsstätte für arktische Wildgänse, den Großen Brachvogel, für Sing- und Zwergschwäne sowie für andere Wasservögel dar. Auch als Brutgebiet für Röhricht-, Wiesen- und Wasservögel ist die Dornicksche Ward von großer Bedeutung, wenn auch die allgemein zunehmende Trockenheit im Gebiet aufgrund der Sohleintiefung des Rheins zum Nachteil der Wasservögel ist und die erheblichen Störungen im Gebiet durch Erholungssuchende und freilaufende Hunde eine Beeinträchtigung darstellen. Das gesamte Gebiet ist Teil des Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein" gemäß der RAMSAR-Konvention. Die ursprüngliche Geländemorphologie der Rheinaue mit ihren ehemaligen Altstrom- und Flutrinnen und einigen Stillgewässern ist in der Dornickschen Ward weitgehend erhalten geblieben. Sie bildet die Basis für einen vielfältigen Biotopkomplex. Im Gebiet kommen folgende Paragraph 42-Biotoptypen vor: Auwälder, stehende Binnengewässer, Nass- und Feuchtgrünland, Röhrichte. 3. Entwicklungsziele / Biotopverbund: Das Gebiet grenzt im Süden an das FFH-Gebiet Bienener Altrhein, Millinger Meer und Hurler Meer und Empeler Meer sowie an das FFH-Gebiet Grietherorter Altrhein und hat eine herausragende Bedeutung für den Biotopverbund. Der Erhalt, die Optimierung und die Wiederherstellung einer naturnahen Auenlandschaft mit ihren typischen Biotopen ist das vorrangige Entwicklungsziel. 4. Hauptentwicklungsziele: - Erhaltung und Entwicklung des in der Dornickschen Ward noch vorhandenen ausgeprägten natürlichen Reliefs. - Die natürliche Entwicklung der Auwälder zu heterogenen Waldbeständen mit verschiedenen Entwicklungsstufen, insbesondere eines ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz ist anzustreben. - Erhaltung und gegebenenfalls Optimierung der vorhandenen Gewässer für die Gewässerfauna und in geeigneten Bereichen Optimierung der Flachgewässer für Wiesenvögel. - Im Grünland sollte die bestehende extensive Grünlandnutzung fortgesetzt und optimiert werden, insbesondere im Hinblick auf das zeitweilige Stehen-lassen von hochwüchsigen Vegetationsstrukturen auf Teilflächen bei der Wiesenmahd (Schonstreifen). Eine Extensivierung der intensiv bewirtschafteten Grünlandflächen ist anzustreben. |
Kennung: |
BK-4103-202 |
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Objektbezeichnung: |
Rhein-Fischschutzzone Dornicksche Ward |
Link zur Karte: | BK-4103-202 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet umfasst einen 4,4 km langen Rheinabschnitt von der Fahrrinne bis etwa zum Hochufer im Bereich der Dornickschen Ward. Weiter in den Rhein hineinreichende Buhnen (mit entsprechend tiefen Buhnenfeldern) regulieren den Rheinabfluß. Das sanft bis mäßig ansteigende, im Westen relativ geradlinige, im Osten oft buchtenreichere Ufer ist großteils sandig bis sandig-kiesig, lediglich im Osten treten an der Einmündung des Grietherorter Altrheins und den anschliessende fünf Buhnenfeldern bei Niedrigwasser Lehmbänke auf. In diesem Bereich wachsen, oftmals in höher gelegenen, kiesig-sandigen Uferzonen, fragmentarische Schlammufergesellschaften. Die sandigen Uferbereiche östlich des Bootsanlegers sind beliebte Freizeitstätten. Westlich des Anlegers wird ein Uferbereich extensiv beweidet. An das offene Rheinufer schließen sich nach Norden größere, oft buschwaldartige Weiden-Auenwälder, einige Brachen und Grünlandflächen an. Die Auenwälder stocken z.T. auf sandigem bis sandig-kiesigem Rohboden. Im Mittelteil des Gebietes stehen auf dem Hochufer längere, großteils pflegebedürftige Kopfweidenreihen. Besonders hervorzuheben ist neben den Auenwaldbereichen und den Schlammufergesellschaften der Strukturreichtum der Buhnenfelder mit geradlinigen bis buchtenreicheren Uferlinien und Flachwasserzonen als bedeutsamer Fischlebensraum. Darüber hinaus ist ein größeres Vorkommen des Hirschsprungs (Corrigiola litoralis) auf einer sandigen Uferböschung etwa 1,3 km westlich von Dornick besonders hervorzuheben. Das Gebiet ist Teil des FFH-Gebietes "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef" und bildet mit seinen unverbauten Ufern, den abwechslungsreich ausgestalteten Uferzonen, den Ruhigwasserbereichen zwischen den Buhnen und den steinigen Buhnen/Buhnenköpfen einen wichtigen Lebensraum und Trittstein (im Sinne eines Stepping-Stone-Konzeptes) für rheintypische Fischarten. Der Rheinstrom selber ist für den Zu- und Abzug der Langdistanzwanderer und damit für deren Populationen in oberhalb gelegenen Nebenflüssen von Bedeutung. |
Kennung: |
BK-4103-0016 |
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Objektbezeichnung: |
Rhein-Fischschutzzone Dornicker Ward |
Link zur Karte: | BK-4103-0016 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet umfasst den etwa 4,4 km langen Rhein(-ufer)abschnitt von der Fahrrinne bis landwärts zu den Uferwällen bzw. Uferböschungskanten im Bereich des Naturschutzgebietes Dornicker Ward. Es ist Teil der schutzwürdigen Abschnitte des Rheins "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef", die sich durch Flach- und Ruhigwasserzonen insbesondere zwischen den Buhnenfeldern sowie Bereiche mit langsamer Strömung auszeichnen; die Sohle ist kiesig-sandig mit zum Teil organischer Auflage. Im nördlichen Teil befindet sich ein Fähranleger. Weiter in den Rhein hineinreichende Buhnen (mit entsprechend tiefen Buhnenfeldern) regulieren den Rheinabfluß. Das innerhalb der Buhnenfelder sanft bis mäßig ansteigende Ufer ist bei Niedrigwasser zumeist mit Flachwasserbereichen, z.T. mit buchtiger Uferlinie ausgestattet. Vorherrschend ist sandig-kiesiges Substrat, im Südteil häufiger kiesig. Die offenen Flachuferbereiche sind stellenweise von Vegetationsbeständen der Spülsaeume bzw. der Schlammuferfluren v.a. des Chenopodion rubri-Beständen besiedelt, die im Sommer 2018 durch die extrem niedrige Wasserführung des Rheins in nahezu maximaler Ausdehnung auftraten. Darüber hinaus ist ein größeres Vorkommen des Hirschsprungs (Corrigiola litoralis) auf einer sandigen Uferböschung bemerkenswert. Offene Bereiche mit festgelegtem Substrat sind durch unterschiedliche, mehr oder weniger dichte feuchte oder trockene Hochstaudenfluren besiedelt. Sie sind durchsetzt mit Flutrasen, Röhricht- oder Ruderalfluren und aufkommenden Gehölzen. Eingestreut finden sich Neophyten. Ein Großteil der Uferbereiche bis zur Böschungskante wird von naturnahen Uferweidengebüschen und Silberweiden-Auenwaldbereichen besiedelt, die teils auf sandig-kiesigemem Rohboden stocken. Bei den im Gebiet vorkommenden Pappeln bzw. -beständen ist unklar, ob es sich um autochthone Bestände der heimischen Schwarzpappel handelt. Eingestreut finden sich teils großflächigere Hochstaudenfluren bzw. Brachen, oberhalb der Böschungskanten schließen sich Grünlandflächen an. Im Mittelteil des Gebietes stehen auf dem Hochufer längere, großteils pflegebedürftige Kopfweidenreihen und Gebüschbestände. Problematisch ist allgemein die zunehmende Ausbreitung von Störzeigern bzw. Neophyten wie Goldrute und in bisher geringerem Maße Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera) und vereinzelt Acer negundo.. Weitere Beeinträchtigungen ergeben sich durch Freizeitaktivitäten wie Angeln, Lagern, Feuerstellen, freilaufende Hunde und Müllablagerungen auch durch Treibgut (insbesondere Kunststoffteile). Der Rheinabschnitt besitzt eine besondere limnologische und für die Fischfaune maßgebliche Bedeutung als Laichplätze, Jungfisch-, Nahrungs-, und Ruhehabitate insbesondere für die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Wanderfische, aber auch für Nichtwanderfische. Die Uferbereiche sind bedeutende Standorte von Schlammuferfluren und Weichholz-Weidenauenwäldern und -ufergehölzen. Das Gebiet ist der Teilabschnitt des FFH-Gebietes "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef" und bildet mit seinen überwiegend unverbauten Ufern, den flachen, sandig-(kiesigen) Uferzonen, den Ruhigwasserbereichen zwischen den Buhnen und den steinigen Buhnen/Buhnenköpfen einen wichtigen Trittstein (im Sinne eines Stepping-Stone-Konzeptes) für rheintypische Fischarten. Der Rheinstrom selber ist für den Zu- und Abzug der Langdistanzwanderer und damit für deren Populationen in oberhalb gelegenen Nebenflüssen von Bedeutung. Darüberhinaus ist das NSG Dornicker Ward Bestandteil des Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein". Die Uferbereiche sind bedeutende Standorte von Schlammuferfluren und Weidenauenwäldern bzw. -ufergehölzen. Im landesweiten Biotopverbund ist es Teil der naturnahen Fließgewässer und -Auen mit internationaler Bedeutung. Hauptentwicklungsziel ist der Erhalt und die Förderung von fließgewässer- und auentypischen Arten- und Lebensraumtypen insbesondere der Fischfauna sowie der Schlammuferfluren und Weichholzauenwälder. Der Erhalt der ungestörten Flach- und Ruhigwasserzonen sowie K |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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