Inhalt:
Naturschutzgebiet Kiesgrube Paulsmaar (K-016)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Kiesgrube Paulsmaar |
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Kennung: |
K-016 |
Ort: | Koeln |
Kreis: | Koeln |
Bezirksregierung: | Köln |
Digitalisierte Fläche: | 24,68 ha |
Offizielle Fläche: | NaN ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1989 |
Inkraft: | 1991 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung als NSG erfolgt gemaess LG Paragraph 20
- Zur Erhaltung und Wiederherstellung eines wertvollen Lebensraumes fuer bedrohte Wasservoegel. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5108-902 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Kiesgruben Paulsmaar |
Link zur Karte: | BK-5108-902 |
Objektbeschreibung: | Das Naturschutzgebiet beinhaltet einen eingezäunten rekultivierten Abgrabungsbereich mit drei Wasserflächen. Arrondiert wurde eine ehemalige landwirtschaftliche Nutzfläche im Süden, auf der eine artenreiche Glatthaferwiese und standorttypische Gebüsche angelegt wurden. Der Abgrabungsbereich ist an einen Angelverein verpachtet. Das große ältere Abgrabungsgewässer im Osten wird fischereilich genutzt, das neuere Abgrabungsgewässer im Westen unterliegt keiner Nutzung und soll ausschließlich dem Naturschutz dienen. Ein kleines Gewässer im Nordosten besitzt eine Verbindung zum großen Abgrabungsgewässer und wird von einigen der eingesetzten Fischarten als Laichgewässer genutzt. Die Verlandungszonen der beiden großen Gewässer sind nur sehr schmal und werden von fragmentarischen Silberweidenauwäldern eingenommen. Am östlichen Abgrabungsgewässer finden sich neben typischen vegetationsarmen Kiesufern auch abschnittsweise Schilfröhrichtzonen, die von Mittgliedern des Angelvereins begründet worden sind. Im kleinen nordöstlichen Gewässer wurde neben Schilf auch Weiße Seerosen eingebracht, die eine Schwimmblattzone ausbilden. Die Unterwasservegetation sollte durch zusätzliche Tauchgänge näher untersucht werden. Es konnten beim Kartierdurchgang im Herbst 2018 im westlichen Abgrabungsgewässer lediglich eine Armleuchteralgenart nachgewiesen werden sowie in den beiden östlichen Gewässern eine Wasserschlauchart. An das kleinere Gewässer schließ östlich eine großflächigere Verlandungszone mit einem überstauten Weiden-Erlengehölz an. Die äußeren steilen Abgrabungsböschungen sind überwiegend mit einheimischen Laubbäumen bepflanzt, auf den Böschungen des westlichen Abgrabungsgewässers nehmen jedoch auch Roteichen und Robinien eine erhöhten Anteil ein. Flachere Bereiche sind mit artenreichen standorttypischen Gebüschen bepflanzt worden. Die beiden großen Abbaugewässer trennt ein hoher Damm, der nicht abgebaut wurde und die ursprüngliche Geländehöhe markiert. Im Inneren des Damms verläuft eine Gasleitung, die Dammkrone ist mit jungen Sukzessionsgebüschen bewachsen. Offene lückige Bereiche sind nur noch abschnittsweise entlang der Wege und im Nordosten nahe des Unterstand des Angelvereins in Form lückiger ruderalisierter Tritt- und Magerrasen sowie lichten Birkensukzessionsgehölzen vorhanden. Das Gebiet repräsentiert einen typischen im Sinne des Natur- und Artenschutz rekultivierten Abgrabungsbereich und weist auenähnliche Vegetationsbestände auf. Die Wasserflächen des Paulsmaar sind ein wichtiger Trittstein im Verbund größerer beruhigter Schutzzonen für Wasservögel entlang des Rheines. Neben der Bedeutung des Gebietes als Rast-, Nahrungs- und Brutbiotop ist es auch ein wichtiger Lebensraum für bedrohte Amphibien und Libellen. Aktuelle Untersuchungen der Wasservögel und Libellenfauna liegen nicht vor. Sie sollten zu Beurteilung der Schutzwürdigkeit des Gebietes durchgeführt werden. Die Erhaltung und Entwicklung naturnaher Stillgewäser stellt das wichtigste Ziel für das Gebiet dar. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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