Inhalt:
Naturschutzgebiet Schluchten und Moore am oberen Furlbach (LIP-018)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Schluchten und Moore am oberen Furlbach |
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Kennung: |
LIP-018 |
Ort: | Augustdorf |
Kreis: | Lippe |
Bezirksregierung: | Detmold |
Digitalisierte Fläche: | 92,74 ha |
Offizielle Fläche: | 84,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1988 |
Inkraft: | 2004 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 LG insbesondere
- Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer an Sandgebiete gebundener Lebensraeume und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten. Insbesondere sind hier zu schuetzen und zu foerdern: - Binnenduenen mit ihrem Bewuchs, - naturnaher Bachlauf mit Quellbereichen, - naturnahe Stillgewaesser, - Grossseggenried, - Moor- und Feuchtheidebereiche, - Kiefern-Stieleichen-Birkenwaelder, - Bach-Erlen-Eschenwaelder, - trockene Heideflaechen, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, sowie wegen der biogeografischen Bedeutung, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes, - Zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992 (ABl. EG Nr. L 305 S.42). Hierbei handelt es sich um die folgenden fuer die Meldung des FFH-Gebietes "Senne mit Stapelager Senne" (DE-4118-301), hier fuer den Bereich des Naturschutzgebietes, ausschlaggebenden natuerlichen Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess der FFH-Richtlinie: - naehrstoffaermere basenarme Stillgewaesser (3130), - dystrophe Seen (3160), - trockene Heidegebiete (4030), - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260). Das Gebiet hat darueber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder fuer Arten des Anhang II und IV der FFH-Richtlinie Bedeutung fuer - Grosse Moosjungfer, - Bachneunauge, - Groppe, - Kammmolch. Zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensraeume fuer die folgenden im Gebiet als Teilbereich des Vogelschutzgebietes DE-4118-401 "Vogelschutzgebiet Senne mit Teutoburger Wald" vorkommenden Vogelarten, auf die sich Art. 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates ueber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie) vom 2. April 1979 (ABl. EG Nr. L 305 S.1) bezieht: - Heidelerche, - Schwarzspecht, - Wespenbussard, - Eisvogel, - Rotmilan, - Grauspecht, - Uhu, - Wendehals, - Schwarzstorch. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4018-903 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Schluchten und Moore am oberen Furlbach |
Link zur Karte: | BK-4018-903 |
Objektbeschreibung: | Bei dem NSG handelt es sich um Waldgebiet auf naehrstoffarmem Sandboden der Senne mit dem Talsystem des Furlbaches. Kern des Gebietes ist das von einem Eichen-Eschen-Buchenwald gesaeumtes Erosionstal des Furlbaches mit sehr ausgepraegten Einschnitten und zahlreichen einmuendenden Trockentaelern. (Rueckzugsgebiet fuer eiszeitliche Formen.) Die feuchten Bereiche sind hier als Gruenlandbrachen oder Erlengehoelze u.a. mit Wald-Simse ausgebildet. Der Bach hat sich bis zu 10m tief in den Sennesand (Duenensand und diluvialer Sand) eingeschnitten. Er ist naehrstoffreich, glasklar, schnellfliessend und stark maeandrierend. In langsam fliessenden Bereichen ist das Gewaesser bis zu 5m breit. Z.T. sind Sandbaenke vorhanden. Der Grund des Kastentales ist ca. 50m breit, die Boeschungen steigen steil an, die Trockentaeler sind bis zu 7m tief eingeschnitten. Von der im Sueden vorhandengewesenen Fischteichanlage ist der groesste Teich verfuellt, 3 kleinere Teiche sind renaturiert worden (ca. 1991) Am Gewaesser herrscht vorwiegend ein artenarmer Buchenwald vor. Eingestreut in den Bestand, vor allem in Ufernaehe, sind Eschen und Eichen. Im Westen oberhalb der Fischteichanlage stockt ein alter Fichtenforst. Die Baeume erreichen einen Stammdurchmesser von 40-70cm. Einige alte Buchen sogar bis ca. 1,20m. Grossflaechig wird der Wald ueberwiegend von Wald-Kiefer dominiert. In der niederen Baum- und Strauchschicht kommen Sand-Birke, Stiel-Eiche, Vogelbeere, Faulbaum, Spaetbluehende Traubenkirsche vor. In der Krautschicht herrscht zumeist Draht-Schmiele vor. Im NW des Gebietes steht ein Buchenwald. Im Zentrum oberhalb der ehemaligen Fischteiche und im Nordosten besteht ein gut ausgebildeter, sehr nasser Erlenbruchwald. Es grenzt im Nordosten feuchtes Gruenland an. Etwas weiter suedlich befindet sich eine groessere Flaeche mit Ackerbrache und extensiv genutztem Gruenland. In der suedwestlichen Spitze des Gebietes wird der Furlbach durch einen Absturz zur Strasse Teich gestaut, auch hier hat sich ein Erlenbruch entwickelt. Etwa auf der Kreisgrenze liegt ein wertvoller Weiher (Grosser Bentteich) mit Moor- und Feuchtheidevegetation im Uferbereich (Sonnentau-, Wollgras- und Schnabelriedvorkommen). Das Gebiet grenzt im Nordwesten an den Truppenübungsplatzt Senne an und hat mit seinem naturnahmen Bachlauf sowie den dazugehörigen Feucht-Lebensraumtypen einen hohen Wert. Das gesamt NSG wird intensiv zur Naherholung genugtzt. Im Biotopverbund ist das NSG ein landesweit bedeutsamer Teil der Senner Heidelandschaft, deren Lebensräume zu erhalten sind. Wichtig sind eine Besucherlenkung sowie der Erhalt der naturnahen Baulaufes. Eine Verbesserung (Entbuschung) der Moorflächen ist notwendig. Ein großer Teil des Bachsystems sowie einige weitere Waldparzellen sollen als Prozessschutzflächen stillgelegt werden. Hauptentwicklungsziel ist der Erhalt bzw. die Pflege der wertvollen nährstoffarmen Feuchtlebensräume. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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