Inhalt:
Naturschutzgebiet Stadtwald (LIP-041)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Stadtwald |
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Kennung: |
LIP-041 |
Ort: | Bad Salzuflen |
Kreis: | Lippe |
Bezirksregierung: | Detmold |
Digitalisierte Fläche: | 142,37 ha |
Offizielle Fläche: | 142,70 ha |
Flächenanzahl: | 3 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2002 |
Inkraft: | 2004 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 LG
insbesondere - Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensraeume und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschafts- raumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines grossflaechigen Wald- komplexes, der sich durch einen hohen Anteil artenreicher Buchenwaelder und durch im Zusammenhang mit dem Wald stehende schutzwuerdige Gewaesser- biotope auszeichnet. Insbesondere sind in ihrer natuerlichen Vergesellschaftung zu schuetzen - Hainsimsen- und Waldmeisterbuchenwaelder in ihren standoertlich verschiedenen Auspraegungen, - Stieleichen-Hainbuchenwald, - Erlen-Eschen- und Weichholzauenwald, - naturnahe Quellbereiche, Quellbaeche, Bachabschnitte und stehende Gewaesser sowie die natuerliche Artenvielfalt, insbesondere gefaehrdete Tier- und Pflanzenarten und naturnahe Lebensraeume b) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, c) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schoenheit des Gebietes, d) Zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensraeume fuer die folgenden im Gebiet vorkommenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- oder Vogelschutzrichtlinie (Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) vom 21.05.1992 und 79/409/EWG (Vogelschutz-RL) vom 02.04.1979 (ABI.EG Nr.L 305 S.1) - Grosses Mausohr (Myotis myotis), - Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), - Mittelspecht (Picoides medius), - Schwarzspecht (Dryocopus martius), - Teichfledermaus (Myotis dasycneme), - Grosse Bartfledermaus (Myotis brandti), - Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), - Fransenfledermaus (Myotis natteri), - Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri), - Abendsegler (Nyctalus noctula), - Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), - Braunes Langohr (Plecotus auritus). |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-3818-201 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Stadtwald |
Link zur Karte: | BK-3818-201 |
Objektbeschreibung: | Großes, strukturreiches Waldgebiet am Obernberg, u. a. mit naturnahen Buchenwaldbeständen sowie Eichen-Hainbuchenwald. Die Eichen-Hainbuchenwälder sind gekennzeichnet durch z.T. sehr alten Eichenbestand mit gut ausgebildeter Krautschicht. Die Buchenwälder auf basenveramten Lösslehmen bestehen ebenfalls zu grossen Teilen aus älteren Beständen, meist mit hohem Anteil der Stieleiche und gut ausgeprägter Krautschicht. Je nach Basenangebot sind Hainsimsen- oder Waldmeister-Buchenwälder ausgebildet, die meist eng miteinander verzahnt sind und zahlreiche Übergangsformen aufweisen. Im mittleren Teil des Gebietes liegt ein größerer Nadelwaldkomplex aus Fichte. Jüngere Aufforstungen erfolgten mit Laubholz (u. a. Buche, Stieleiche, Bergahorn). Das Waldgebiet durchziehen mehrere Quellbäche. Der Bocksieksbach im NO entsteht in einem anmoorigen Quellbereich und wird dann zu einer Reihe von Waldteichen ("Kellerteiche") aufgestaut. An den wohl auch fischereilich genutzten Kellerteichen befinden sich Freizeiteinrichtungen (Hütten, Grillplatz), die zu Störungen des Gebietes führen. In den Quellbereichen sowie zwischen den Kellerteichen haben sich im Bachtal Groß-Seggenrieder sowie Auwaldbestände gebildet. Im Süden fließen zwei von schmalen Erlen-Auwald-Bestädnen bzw. Eichen-Hainbuchenwald begleitete Quellbäche nach Osten ab, im Quellbereich hier lokal gut ausgebildete Quellflur. Im Nordwesten bildet der Oberlauf des Steinsieksbaches die Grenze zum Kreis Herford. Das Waldgebiet ist ein bedeutendes Erholungsgebiet für Bad Salzuflen. Neben vielen Wanderwegen sind weitere Freizeiteinrichtungen vorhanden bzw. grenzen unmittelbar an (Minigolf, Golf, Waldlehrpfad). Der Wald ist Lebensraum mehrerer Fledermausarten (u .a. Großes Muasohr, Bechsteinfledermaus). Er hat durch die ungewöhnlich hohe Artendichte von Fledermäusen große Bedeutung für den Artenschutz. Für das Große Mausohr ist er ein sehr bedeutendes Zwischenquartiergebiet in Nordrhein-Westfalen, das diese seltene Fledermausart auf ihren Wanderungen zwischen den Sommerquartieren bzw. Wochenstuben in Gebäuden und ihren Überwinterungsorten in Höhlen oder Stollen aufsucht. Der Wald ist auch Lebensraum der waldgebundenen Bechsteinfledermaus. Aufgrund des Strukturreichtums in diesem Waldbereich finden Fledermäuse ideale Bedingungen für die Insektenjagd vor, sehr wahrscheinlich finden in diesem Bereich auch Paarungen des Großen Mausohres statt. Im Gebiet kommen folgende § 62 LG NW-Biotoptypen vor: - Auwald (AC5, AQ1), - Großseggenried (CD0), - Quellbereiche (FK0) |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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