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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Hohlsteinhoehle (LIP-061)

Objektbezeichnung:

NSG Hohlsteinhoehle

Kennung:

LIP-061

Ort: Schlangen
Kreis: Lippe
Bezirksregierung: Detmold
Digitalisierte Fläche: 0,19 ha
Offizielle Fläche: 0,80 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2004
Inkraft: 2004
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Die Festsetzung als NSG erfolgt gem. Paragraph 20 LG
insbesondere

- Zur Sicherung eines landeskundlich, natur- und erdgeschichtlich bedeutsamen
Bereiches,
- Sus wissenschaftlichen und faunistischen Gruenden,
- Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der
natuerlichen Lebensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von
gemeinschaftlichem Interesse gemaess Artikel 4 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2
der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie
der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992 (Abl EG Nr. L 305, S. 42).

Hierbei handelt es sich um den folgenden fuer die Meldung des FFH-Gebietes DE-4119-305
"Hohlsteinhoehle" ausschlaggebenden natuerlichen Lebensraum von gemeinschaftlichem
Interesse gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie:

- Nicht touristisch erschlossene Hoehlen (8310),

Das Gebiet hat darueber hinaus im Gebietsnetz "Natura 2000" fuer folgende Arten des Anhang II
bzw. des Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie fuer die in der EG Vogelschutzrichtlinie in Anhang I
bzw. in Artikel 4, Abs. 2 benannten Arten Bedeutung:

- Teichfledermaus (Myotis dasycneme),
- Grosses Mausohr (Myotis myotis).
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-LIP-00015
Kennung:

BK-4119-002

Objektbezeichnung:

Hohlsteinhöhle

Link zur Karte: BK-4119-002
Objektbeschreibung: Die Hohlsteinhöhle liegt im westlichen Eggevorland östlich von Kohlstädt in rund 420 m üNN inmitten eines ausgedehnten Laub-Nadelmischwaldgebietes. Der spaltförmige 4 m hohe und 0,5 bis 1,5 m breite Eingang liegt am westlichen Rand einer etwa 5 m tiefen Geländemulde in einer lichtungsartigen Freifläche am nördlichen Rand einer steil zum Taleinschnitt der Strothe abfallenden Hochfläche. Zum Höhleneingang führt ein kleiner Trampelpfad. Der Zugang ist seit 1989 vergittert. Mit einer Gesamtganglänge von über 260 m und einer max. Höhe von 50 m ist die in Mergelkalken der Oberkreide (Turon, Lamarckii-Schichten) liegende Klufthöhle die größte Höhle des Kreises Lippe. Der Boden des schmalen Höhlenspaltes ist von lockerem Geröll bedeckt und fällt nach NW steil ab. Nach einer Engstelle nach 30 m erweitert sich die Höhle zu zwei Kammern. Die dahinter liegenden Bereiche sind nur mit besonderer Ausrüstung erreichbar. Die Hohlsteinhöhle gehört zu den bedeutendsten natürlichen Klufthöhlen im Weserbergland. Mit 7 regelmäßig nachgewiesenen Fledermausarten (Große und Kleine Bartfledermaus, Teich-, Wasser-, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Braunes Langohr) und der sporadisch nachgewiesenen Bechsteinfledermaus ist sie eines der individuen- und artenreichsten Fledermaus-Winterquartiere in NRW. Mit 413 Großen Mausohren (Zählung 17.02.2018) ist sie das größte bekannte Winterquartier dieser in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie geführten Art in NRW. Bezogen auf Schätzwerte des Jahres 2010 (vgl. LANUV 2010) handelt es sich um annähernd 50% des bekannten Winterbestandes in NRW. Netzfänge zur herbstlichen Schwärmzeit im Jahr 2011 belegen eine ähnliche hohe Bedeutung für Fransenfledermäuse. Allerdings ist der Winterbestand dieser und anderer Arten aufgrund der Vielzahl nicht einsehbarer / kontrollierbarer Spalten nicht erfassbar. In der Hohlsteinhöhle kommt eine endemische Nestkäfer-Unterart vor. Der an feucht-kühle Bedingungen angepasste Höhlenkäfer (Choleva lederiana sokolowskii) lebt von Fledermauskadavern und Fledermaus-Kot und konnte aufgrund der Klimaveränderungen nach dem Ende der letzten Vereisungsperiode in milderen Regionen Mitteleuropas nur in von Fledermäusen besiedelten Höhlen überdauern, in denen eine bis heute nicht unterbrochene Nahrungsversorgung gesichert war. Durch die Lage im Übergangsbereich der atlantischen und kontinentalen Klimaregion und im Bereich der für den Biotopverbund wichtigen Leitlinie von Eggegebirge und Teutoburger Wald hat die Hohlsteinhöhle eine überregionale Bedeutung als Fledermaus-Winterquartier und als Rendesvouz-Platz während der herbstlichen Schwärmphasen der Fledermäuse. Die Höhlenkäfer-Fledermaus-Gemeinschaft ist ein Beleg für die ununterbrochene mehrtausendjährige Tradition dieser Lebensgemeinschaft. Vorrangiges Entwicklungsziel ist die Erhaltung der Höhle einschließlich ihrer besonderen mikroklimatischen Verhältnisse und ihrer Ungestörtheit als Lebensraum für troglobionte und troglophile Tierarten sowie als Winterquartier für Fledermäuse, Amphibien und Insekten (Schmetterlinge,Zweiflügler u.a.). Zum Schutz der Höhlen-Lebensgemeinschaft ist die Erhaltung der Ungestörtheit des Höhleninneren durch Untersagung jeglicher Nutzung oder Erschließung und der Schutz vor unbefugtem Betreten durch dauerhafte Vergitterung des Höhleneinganges bei Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna erforderlich. Zum Schutz vor Einträgen aus den oberhalb der Höhle liegenden oberirdischen Bereichen, ist eine naturnahe Entwicklung bodenständigen Laubwaldes im Umfeld der Höhle anzustreben.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Nicht touristisch erschlossene Hoehlen <8310> (NaN ha)
  • noch kein LRT <kein LRT> (0,12 ha)
  • Kleingehölze (Alleen, linienförmige Gehölzstrukturen, Einzelbäume, Ufergehölze, flächige Gebüsche, Baumgruppen und Feldgehölze) (NB00) <NB00> (0,06 ha)
Geschützte Biotope (§42):
Biotoptypen:
  • Gebüsche und Strauchgruppen mit vorwiegend heimischen Straucharten <BB11> (0,06 ha)
  • Fettwiese <EA0> (0,12 ha)
  • Höhle <GE1> (NaN ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
  • Braunes Langohr (Plecotus auritus) <RL G>
  • Großes Mausohr (Myotis myotis) <RL 2>
  • Teichfledermaus (Myotis dasycneme) <RL G>
  • Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) <RL G>
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Brombeere (unbestimmt) (Rubus spec.)
  • Flatter-Binse (Juncus effusus)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Himbeere (Rubus idaeus)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Sal-Weide (Salix caprea)
  • Sauerampfer (unbestimmt) (Rumex spec.)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Stink-Storchschnabel Sa. (Geranium robertianum agg.)
  • Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre)
  • Wolliges Honiggras (Holcus lanatus)
Tierarten:
  • Bartfledermäuse (Myotis mystacinus/brandtii)
  • Braunes Langohr (Plecotus auritus)
  • Fransenfledermaus (Myotis nattereri)
  • Großes Mausohr (Myotis myotis)
  • Teichfledermaus (Myotis dasycneme)
  • Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)
Schutzziele:
  • Schutz des national bedeutenden Fledermaus-Winterquartiers mit zahlreichen Arten der FFH-Richtlinie und der Fledermaus-Höhlenkäfer-Gemeinschaft sowie weiterer höhlentypischer Arten.
Gefährdungen:
  • Freizeitaktivitaet (Aufbrechen der Sicherungen)
  • Trittschaeden (Trampelpfad)
Maßnahmen:
  • Beschraenkung der Freizeitaktivitaeten
  • Erhaltung des Kleinreliefs
  • Hoehlen, Stollen erhalten, sichern
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