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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Grutt- und Sunderbach (LIP-084)

Objektbezeichnung:

NSG Grutt- und Sunderbach

Kennung:

LIP-084

Ort: Lage
Kreis: Lippe
Bezirksregierung: Detmold
Digitalisierte Fläche: 20,13 ha
Offizielle Fläche: NaN ha
Flächenanzahl: 4
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2006
Inkraft: 2006
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 20 LG insbesondere:

- zur Erhaltung, Entwicklung und Wieder-herstellung eines naturnahen, typischen Sohl- und Kastentales mit naturnahem, ständig wasserführendem Bachlauf von lokaler Bedeutung einschließlich seiner uferbegleitenden Gehölzsäume bzw. seiner naturnahen, bachbegleitenden Erlenwälder sowie eines naturnahen Kleingewässerverbundes in der naturräumlichen Einheit des Stieghorster Osning-Vorlandes als Lebensraum für seltene, gefährdete sowie landschafts raumtypische wildlebende Pflanzen und Tiere,

hierbei handelt es sich vor allem um fol-gende Lebensraum- bzw. Biotoptypen:

- schutzwürdige und gefährdete Fließgewässer mit naturnahem, mäandrierendem bis bedingt naturnahem Bachmittellauf sowie Bachunterlauf im Mittelgebirge einschließlich ihrer Ufergehölze, Steilufer, Sand- und Kiesbänke,

- schutzwürdige und gefährdete Auwälder mit bachbegleitendem, episodisch überflutetem Erlenwald,
- schutzwürdige und gefährdete Gehölzstrukturen wie Hecken, Baumreihen und Kopfbäume,

- schutzwürdige und gefährdete Stillgewässer in der Ausprägung von naturnahen Teichen einschließlich ihrer Röhrichtsäume und ihrer Schwimmblattvegetation,

- Mager-, Nass- und Feuchtgrünland;

- zur Sicherung eines strukturreichen Gebietes als Refugial-, Trittstein-, Kern- und Vernetzungslebensraum für Lebensgemeinschaften auengeprägter Biotope der Bachtäler, der strukturreichen Auwälder, der nassen bis feuchten Grünlandkomplexe sowie angrenzender Laubgehölze, Brachflächen und Stillgewässer,
- zum Schutz der hier vorkommenden gefährdeten Tier- und Pflanzenarten:

u.a. kommen im Gebiet folgende Arten der "Roten Liste der gefährdeten Pflanzen in Nordrhein-Westfalen" vor:

- Nymphaea alba (Weiße Seerose), RL 3;
das Gebiet stellt sich auch als wertvoller Bereich für Amphibien, Libellen, Schmetterlinge und die Avifauna (insbesondere typische Arten der Fließgewässer) dar, u.a. kommen im Gebiet folgende Arten der "Roten Liste der gefährdeten Tiere in Nordrhein-West-falen" vor:

- Alcedo atthis (Eisvogel), RL 2,
- Cinclus cinclus (Wasseramsel), RL 3,
- Triturus cristatus (Kammmolch), RL 3,

- aus wissenschaftlichen, landeskundlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen,

- wegen der Seltenheit verschiedener vegetationskundlich wertvoller Flächen, der besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit in diesem strukturreichen Biotopkomplex.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4018-432
Kennung:

BK-4018-432

Objektbezeichnung:

Gruttbach

Link zur Karte: BK-4018-432
Objektbeschreibung: Ca. 2,4 km langer, überwiegend naturnaher Talabschnitt mit Hauptrichtung von Süd nach Nord durch die ackerbaulich intensiv genutzte Lößlehmlandschaft des flachwelligen Lipper Berglandes. Der Gruttbach weist das für lößlehmgeprägte Fließgewässer typische kastenförmige Querprofil und einen unregelmäßig geschlängelten Verlauf auf. Die Bachsohle ist scherbig-kiesig, örtlich haben sich Geschiebeakkumulationen aus groberen Material und Ansammlungen von ineinander verkeilten Treib- und Fallholz gebildet. Vereinzelt wurden eiszeitliche Härtlinge freigespült. Die steilen Uferböschungen sind nahezu vollständig mit dichten, artenreichen Ufergehölzen bestanden, die streckenweise mit Hybridpappeln überformt wurden. Sporadisch sind nitrophytische Hochstaudenfluren vorhanden. Die Äcker reichen meist bis nahe an die Böschungsoberkante. Hier ist die Anlage von durchgehenden Uferrandstreifen zur Vermeidung eines weiteren Nährstoffeintrages und zur Entwicklung von Außensäumen anzustreben. Nördlich der Einmündung des Sunderbaches befindet sich ein Kleingewässerverbund (am südlichsten Teich wurden die Gehölze zurückgenommen). Die sich in südlicher Richtung anschließende aufgeweitete Talaue wird von brennnesselreichen Grünlandbrachen eingenommen. Lokal sind kleinflächige Waldsimsenbestände eingestreut. In dem aufgelockerten Ufergehölz wird sind einige alte, z.T. frisch geschneitelte Kopfweiden enthalten. Südlich des Bahndammes der Zuglinie Bielefeld-Lage wird der Bach von Erlen- und Eschen-Auwäldern gesäumt. Das Bachtal zeichnet sich durch wertvolle Elemente naturnaher Bachauen aus und ist wesentlicher Bestandteil im regionalen Biotopverbund aus einem verzweigten Talsystem mit zahlreichen zusammenhängenden oder benachbarten Talabschnitten innerhalb der von Ackerbau geprägten Lipper Hügellandschaft.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Auen-Waelder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) <91E0> (0,88 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Auenwaelder (nicht FFH-LRT) <NAX0> (0,06 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Stillgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFD0> (0,09 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Fliessgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFM0> (10,48 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • Auwälder (0,94 ha)
  • Fliessgewaesserbereiche (natuerlich o. naturnah, unverbaut) (10,48 ha)
  • stehende Binnengewaesser (natuerlich o. naturnah, unverbaut) (0,09 ha)
Biotoptypen:
  • Bachbegleitender Erlenwald <AC5> (0,62 ha)
  • Bachbegleitender Eschenwald <AM2> (0,32 ha)
  • Teich <FF0> (0,09 ha)
  • Bach <FM0> (0,48 ha)
  • Bachmittellauf im Mittelgebirge <FM2> (0,73 ha)
  • Bachunterlauf im Mittelgebirge <FM3> (9,27 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Aufrechter Igelkolben (Sparganium erectum)
  • Bitteres Schaumkraut (Cardamine amara)
  • Breitblättriger Rohrkolben (Typha latifolia)
  • Bruch-Weide (Salix fragilis)
  • Bruch-Weide Sa. (Salix fragilis agg.)
  • Echte Nelkenwurz (Geum urbanum)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Flutender Schwaden (Glyceria fluitans)
  • Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Gundermann (Glechoma hederacea)
  • Hain-Rispengras (Poa nemoralis)
  • Hain-Sternmiere (Stellaria nemorum)
  • Hopfen (Humulus lupulus)
  • Kleine Wasserlinse (Lemna minor)
  • Korb-Weide (Salix viminalis)
  • Pappel (unbestimmt) (Populus spec.)
  • Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa)
  • Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea)
  • Schein-Zypergras-Segge (Carex pseudocyperus)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Wald-Segge (Carex sylvatica)
  • Wald-Ziest (Stachys sylvatica)
  • Wald-Zwenke (Brachypodium sylvaticum)
  • Weisse Seerose (Nymphaea alba)
  • Winkel-Segge (Carex remota)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhaltung und ökologische Entwicklung eines Bachtales mit naturbelassenen Bachlauf, uferbegleitenden Gehölzsäumen und einem Kleingewässerverbund.
Gefährdungen:
  • Duengerdrift (LW)
  • Gewaesserbegradigung (WA)
  • nicht bodenstaendige Gehoelze (FW)
  • Zerschneidung durch Strassenbau
Maßnahmen:
  • Beschraenkung der Duengung
  • Erhaltung der Laubholzbestockung
  • Gruenland anlegen, wiederherstellen
  • Gruenlandnutzung beibehalten
  • kein Gewaesserausbau
  • naturnahe Waldbewirtschaftung
  • Pufferzone anlegen
  • Umwandlung in bodenstaendigen Gehoelzbestand
  • Vermeidung Eutrophierung
  • Wiedervernaessung
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