Inhalt:
Naturschutzgebiet Hofermuehle Sued <B> (ME-009)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Hofermuehle Sued <B> |
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Kennung: |
ME-009 |
Ort: | Heiligenhaus |
Kreis: | Mettmann |
Bezirksregierung: | Düsseldorf |
Digitalisierte Fläche: | 16,57 ha |
Offizielle Fläche: | 17,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1984 |
Inkraft: | 2012 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung dieses NSG erfolgt gemaess Paragraph 23 Abs. 1 Nr. 1, 2 und3 BNatSchG,
insbesondere - Wegen seiner strukturellen Vielfalt, - Zur Erhaltung von gefaehrdeten oder in Rueckgang begriffenen Biotoptypen, - Zur Erhaltung von Lebensstaetten und -gemeinschaften seltener und gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten, - Wegen seiner bedeutenden Vorkommen von Reptilien und Amphibien, - Wegen seiner Bedeutung als Refugialraum, - Wegen seiner Bedeutung fuer die Forschung. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4607-907 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Hofermuehle-Sued |
Link zur Karte: | BK-4607-907 |
Objektbeschreibung: | Das Naturschutzgebiet "Hofermuehle Sued" ist im ursprünglichen östlichen Teil ein alter, seit etwa 1945 aufgelassener Kalksteinbruch mit steilen Felswaenden. Der Aufschluss im mitteldevonischen Muschelkalk (Eifelium) enthaelt viele Versteinerungen. Große Teile des Steinbruchs sind inzwischen verbuscht oder mit einem jungen Wald bewachsen. Dies gilt auch für Geröllhalden am Fuß der Felswände sowie für steile Hangbereiche etwa im Süden. Auf freien Flaechen sind Wiesengesellschaften mit Magerkeitszeigern vorhanden, Halbtrockenrasen (Mesobromion) konnten 2008 nicht festgestellt werden. Allerdings konnte die Freifläche im Südosten nicht erreicht werden und die Freifläche im Norden nicht abschließend begangen werden. Das Gebiet ist abgezäunt, mit einem Tor versehen und darf nicht betreten werden. Dadurch wird das Gebiet kaum von Menschen frequentiert. Laut Jagdpächter wird die nördliche Freifläche (angrenzend an den Weiher) einmal jährlich geschnitten - ein Teil der Fläche war bei der Begehung 2008 gerade geschnitten worden (Mahdgut nicht abtransportiert). Der auf der Sohle des Steinbruchs gelegene Weiher ist laut alter BK-Beschreibung ein wichtiger Amphibien-Laichplatz (außerdem § 62 LG NRW). Der Steinbruch ist aus floristischer Sicht wegen einiger Orchideenarten sowie der Massenvorkommen der Natternzunge (Ophiglossum vulgatum) bemerkenswert. Die faunistischen und floristischen Angaben stammen - soweit nicht extra gekennzeichnet - aus dem BMP (REINHOLD & ADOLPHY 1988) Der westliche Teil des NSG enthält einen ca. 400m langen naturnahen Abschnitt des Angerbaches (§ 62), der erst später in das NSG integriert wurde. Der Angerbach wird von einem Erlen-Auwald gesäumt, der tlw. nach Norden auch flächig entwickelt ist. Nitro- und Neophyten beherrschen in der Krautschicht das Bild. Südlich des Angerbaches findet sich ein Fichtenbestand in der Aue. Der westliche Talhang ist ebenfals mit Fichten bestanden, z.T. mit einem Eschen-Mischwald. Im Norden findet sich ein naturferner Teich und östlich davon Intensivgrünland in der Aue. Das Gebiet hat eine regionale Bedeutung, weil es einen naturnahen Abschnitt des Angerbaches enthält, der insgesamt eine hohe Wertigkeit für den Erhalt auentypischer Biotope und Arten hat (vgl. auch NSG Angerbach ME-053 sowie BK-4607-019). Auch der aufgelassene Steinbruch enthält wertvolle Lebensräume und ist ein wichtiges Rückzugsgebiet für Tiere und Prlanzen in einer intensiv genutzten Landschaft. Hervorzuheben ist hier das Vorkommen mehrer Pflanzenarten der Roten Liste wie Orchideen und der Natternzunge sowie seltener Tierarten, insbesondere Amphibien, Reptilien, Libellen. Der Steinbruch mit seinem Weiher ist insbesondere für Amphibien und Libellen ein wichtiges Rückzugs- und Trittsteinbiotop. Der Angerbachabschnitt ist Teil eines regionalen Biotopverbundes. Das Gebiet ist zu erhalten und zu optimieren, z.B. Waldumbau zu standortgerechten Beständen, Extensivierung der Grünlandnutzung im Norden, ggf. Freistellen von Feslpartien und Geröllhalden als Lebensraum etwa für Reptilien; Beibehaltung der extensiven Wiesennutzung auf den Freiflächen des Steinbruchs (Zielarten v.a. Orchideen, Natternzunge). |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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