Inhalt:
Naturschutzgebiet Steinbruch Hefel <C> (ME-025)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Steinbruch Hefel <C> |
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Kennung: |
ME-025 |
Ort: | Velbert |
Kreis: | Mettmann |
Bezirksregierung: | Düsseldorf |
Digitalisierte Fläche: | 2,13 ha |
Offizielle Fläche: | 2,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1993 |
Inkraft: | 2012 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung des NSG erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG,
insbesondere - Wegen seiner Seltenheit und besonderen Eigenart, - Wegen seiner Bedeutung als Refugialraum, - Wegen seiner erdgeschichtlichen Bedeutung. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4608-906 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Steinbruch Hefel |
Link zur Karte: | BK-4608-906 |
Objektbeschreibung: | Bei diesem Biotop handelt es sich um einen kleinen, alten, aufgelassenen Kalksteinbruch zwischen der A44 im Westen und dem Weiler Hefel im Osten. Die steilen, lehmigen Haenge sind mit Farnen (u.a. Schildfarn), Efeu, anderen Straucharten und z.T. mit Baeumen bewachsen. Die senkrechten Felswaende sind nur von wenig Arten bedeckt. Es herrschen die Gehoelzarten des angrenzenden Waldes vor. Die Bruchsohle wird z.T. von einem temporaer wasserfuehrenden Kleingewaesser eingenommen. Der Steinbruch weist ein besonderes Mikroklima auf und ist insbesondere für Amphibien (Feuersalamander, Fadenmolch, Geburtshelferkröte) ein ganzjährig wichtiger Lebensraum. Es ist ein lokaler Trittsteinbiotope - insbesondere für Farne und Amphibien, aber aufgrund der durch die Einzäunung bedingten geringen Störung auch für weitere Tierarten. Erhaltung und Schutz des Steinbruchs durch Überlassen der Sukzession. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): | |
Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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