Inhalt:
Naturschutzgebiet Leifkenstadt (MI-017)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Leifkenstadt |
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Kennung: |
MI-017 |
Ort: | Hille |
Kreis: | Minden-Luebbecke |
Bezirksregierung: | Detmold |
Digitalisierte Fläche: | 1,56 ha |
Offizielle Fläche: | 1,56 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1982 |
Inkraft: | 2006 |
Außerkraft: | 2026 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung erfolgt
a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung und weiteren Entwicklung eines bedeutsamen Laichplatzes und Lebensraumes für seltene Amphibienarten. In dem Gebiet, das sich aus einer ehemaligen Sandgrube durch Sukzession und gezielte Pflege- und Entwicklungs- maßnahmen entwickelt hat, ist das vorhandene Mosaik aus Kleingewässern und Tümpeln, Röhrichtbeständen und Großseggenriedern, Feldgehölzen, Gebüschen, Strauchgruppen, Ruderalflächen und Hochstaudenfluren besonders zu schützen. Der gut ausgebildete und durch strukturellen Vielfalt geprägte Bereich ist auf Grund des Vor- kommens mehrerer gefährdeter und von Aussterben bedrohter Amphibien ein besonders wertvoller Rückzugs- und Fortpflanzungsraum innerhalb der Kulturlandschaft und hat darüber hinaus eine besondere Funktion für die Vernetzung der noch vorhandenen Amphibienlebens- räume des Naturraums. Gegenstand des Schutzes sind auch die im Gebiet vorkommenden, seltenen Libellen- und Reptilienarten sowie gefährdete Pflanzenarten. b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen. c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-3618-0015 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Leifkenstadt |
Link zur Karte: | BK-3618-0015 |
Objektbeschreibung: | Bei dem Naturschutzgebiet "Leifkenstadt", ca. 3 km nordöstlich von Hille gelegen, handelt es sich um den südlichen Teil einer ehemaligen Sandgrube, deren Grubensohle durch eine größere Wasserfläche im Zentrum sowie zahlreiche Kleingewässer und Tümpel auf sandig-lehmigem Untergrund vielfältig strukturiert ist. Neben den Wasserflächen kommen im Grubenbereich Röhrichte, Ruderalvegetation und Pioniergebüsche vor. Die Grubenböschungen sind weitgehend bewaldet. Unmittelbar nordwestlich angrenzend wurde ein bestehender Parkour zur Geländereiterei erheblich ausgedehnt. Die besondere naturschutzfachliche Bedeutung des Gebietes liegt in der Funktion als bedeutsamer Laichplatz und Lebensraum für seltene Amphibienarten. Im Gebiet konnten bisher sieben Amphibienarten nachgewiesen werden. Davon besonders erwähnenswert sind der in Nordrhein-Westfalen stark gefährdete Laubfrosch und der gefährdete Kammmolch (Henf 2010). Frühere Vorkommend der Knoblauchkröte konnten 2010 nicht bestätigt werden. Darüber hinaus hat das strukturreiche Gebiet eine besondere Bedeutung für Reptilien und Libellen. Auch Pflanzenarten der Roten-Liste NRW kommen im Gebiet vor. Dem Gebiet kommt eine besondere Funktion als Rückzugs- und Fortpflanzungsraum zu und hat für die Vernetzung der noch vorhandenen Amphibienlebensräume des Naturraums eine hohe Bedeutung. Zum Erhalt der Biotopstrukturen und des Gebietscharakters sowie der Bedeutung des Gebietes als Amphibienlebensraum sollten die in der Vergangenheit bereits mehrfach durchgeführten Pflegemaßnahmen (u. a. Entbuschung, Gehölzrückschnitt) weiterhin regelmäßig durchgeführt werden, auch der Wasserhaushalt in der Grube sollte beobachtet werden. Die Beeinträchtigungen durch intensive Geländereiterei im Gewässerumfeld (=Amphibienteillebensraum) sollten minimiert werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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