Titel:

Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


Logo:

Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


Suche:


Schriftmenü:

Schriftgrösse: ||

Inhalt:

Naturschutzgebiet Leifkenstadt (MI-017)

Objektbezeichnung:

NSG Leifkenstadt

Kennung:

MI-017

Ort: Hille
Kreis: Minden-Luebbecke
Bezirksregierung: Detmold
Digitalisierte Fläche: 1,56 ha
Offizielle Fläche: 1,56 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: VO rechtskraeftig
Inkraft seit: 1982
Inkraft: 2006
Außerkraft: 2026
Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt
a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume
und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und
Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung und weiteren Entwicklung eines bedeutsamen
Laichplatzes und Lebensraumes für seltene Amphibienarten. In dem Gebiet, das sich aus
einer ehemaligen Sandgrube durch Sukzession und gezielte Pflege- und Entwicklungs-
maßnahmen entwickelt hat, ist das vorhandene Mosaik aus Kleingewässern und Tümpeln,
Röhrichtbeständen und Großseggenriedern, Feldgehölzen, Gebüschen, Strauchgruppen,
Ruderalflächen und Hochstaudenfluren besonders zu schützen.
Der gut ausgebildete und durch strukturellen Vielfalt geprägte Bereich ist auf Grund des Vor-
kommens mehrerer gefährdeter und von Aussterben bedrohter Amphibien ein besonders
wertvoller Rückzugs- und Fortpflanzungsraum innerhalb der Kulturlandschaft und hat darüber
hinaus eine besondere Funktion für die Vernetzung der noch vorhandenen Amphibienlebens-
räume des Naturraums.
Gegenstand des Schutzes sind auch die im Gebiet vorkommenden, seltenen Libellen- und
Reptilienarten sowie gefährdete Pflanzenarten.

b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen
Gründen.

c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-3618-0015
Kennung:

BK-3618-0015

Objektbezeichnung:

NSG Leifkenstadt

Link zur Karte: BK-3618-0015
Objektbeschreibung: Bei dem Naturschutzgebiet "Leifkenstadt", ca. 3 km nordöstlich von Hille gelegen, handelt es sich um den südlichen Teil einer ehemaligen Sandgrube, deren Grubensohle durch eine größere Wasserfläche im Zentrum sowie zahlreiche Kleingewässer und Tümpel auf sandig-lehmigem Untergrund vielfältig strukturiert ist. Neben den Wasserflächen kommen im Grubenbereich Röhrichte, Ruderalvegetation und Pioniergebüsche vor. Die Grubenböschungen sind weitgehend bewaldet. Unmittelbar nordwestlich angrenzend wurde ein bestehender Parkour zur Geländereiterei erheblich ausgedehnt. Die besondere naturschutzfachliche Bedeutung des Gebietes liegt in der Funktion als bedeutsamer Laichplatz und Lebensraum für seltene Amphibienarten. Im Gebiet konnten bisher sieben Amphibienarten nachgewiesen werden. Davon besonders erwähnenswert sind der in Nordrhein-Westfalen stark gefährdete Laubfrosch und der gefährdete Kammmolch (Henf 2010). Frühere Vorkommend der Knoblauchkröte konnten 2010 nicht bestätigt werden. Darüber hinaus hat das strukturreiche Gebiet eine besondere Bedeutung für Reptilien und Libellen. Auch Pflanzenarten der Roten-Liste NRW kommen im Gebiet vor. Dem Gebiet kommt eine besondere Funktion als Rückzugs- und Fortpflanzungsraum zu und hat für die Vernetzung der noch vorhandenen Amphibienlebensräume des Naturraums eine hohe Bedeutung. Zum Erhalt der Biotopstrukturen und des Gebietscharakters sowie der Bedeutung des Gebietes als Amphibienlebensraum sollten die in der Vergangenheit bereits mehrfach durchgeführten Pflegemaßnahmen (u. a. Entbuschung, Gehölzrückschnitt) weiterhin regelmäßig durchgeführt werden, auch der Wasserhaushalt in der Grube sollte beobachtet werden. Die Beeinträchtigungen durch intensive Geländereiterei im Gewässerumfeld (=Amphibienteillebensraum) sollten minimiert werden.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Feldgehoelze (nicht FFH-LRT) <NBA0> (0,95 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Stillgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFD0> (0,36 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • stehende Binnengewaesser (natuerlich o. naturnah, unverbaut) (0,36 ha)
Biotoptypen:
  • Feldgehölz <BA0> (0,95 ha)
  • Abgrabungsgerwässer (Kies, Sand) <FG1a> (0,36 ha)
  • Hochstaudenflur, flächenhaft <LB0> (0,21 ha)
  • ohne Zuordnung <OZ> (NaN ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
  • Kammmolch (Triturus cristatus) <RL 3>
  • Laubfrosch (Hyla arborea) <RL 2S>
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Asch-Weide Sa. (Salix cinerea)
  • Breitblättriger Rohrkolben (Typha latifolia)
  • Brennender Hahnenfuss (Ranunculus flammula)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Bruch-Weide (Salix fragilis)
  • Efeu (Hedera helix)
  • Eingriffliger Weissdorn (Crataegus monogyna)
  • Faulbaum (Frangula alnus)
  • Flatter-Binse (Juncus effusus)
  • Flutender Schwaden (Glyceria fluitans)
  • Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus)
  • Gemeine Sumpfsimse (Eleocharis palustris)
  • Gemeine Waldrebe (Clematis vitalba)
  • Gemeiner Froschlöffel (Alisma plantago-aquatica)
  • Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus)
  • Gewöhnliche Eberesche (Sorbus aucuparia)
  • Gewöhnliche Kratzdistel (Cirsium vulgare)
  • Gewöhnliche Schlehe (Prunus spinosa)
  • Giersch (Aegopodium podagraria)
  • Glieder-Binse (Juncus articulatus)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Hain-Rispengras (Poa nemoralis)
  • Kleiner Dornfarn (Dryopteris carthusiana)
  • Knick-Fuchsschwanz (Alopecurus geniculatus)
  • Korb-Weide (Salix viminalis)
  • Kriechendes Fingerkraut (Potentilla reptans)
  • Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos)
  • Riesen-Goldrute (Solidago gigantea)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Schein-Zypergras-Segge (Carex pseudocyperus)
  • Schild-Ehrenpreis (Veronica scutellata)
  • Schilf (Phragmites australis)
  • Schmalblättriger Rohrkolben (Typha angustifolia)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Silber-Weide (Salix alba)
  • Spitzblütige Binse (Juncus acutiflorus)
  • Steife Segge (Carex elata)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Sumpf-Segge (Carex acutiformis)
  • Ufer-Wolfstrapp (Lycopus europaeus)
  • Wasserdost (Eupatorium cannabinum)
  • Weißes Straussgras (Agrostis stolonifera)
  • Winkel-Segge (Carex remota)
  • Zitter-Pappel (Populus tremula)
Tierarten:
  • Kammmolch (Triturus cristatus)
  • Laubfrosch (Hyla arborea)
  • Teichmolch (Triturus vulgaris)
Schutzziele:
  • Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Erhaltung und weitere Entwicklung eines bedeutsamen Laichplatzes und Lebensraumes für seltene Amphibienarten.
Gefährdungen:
  • Beschattung
  • Muellablagerung, Gartenabfall
  • Muellablagerung, Hausmuell (Gehölzbestandene alte Müllkippe angrenzend)
  • Verbuschung als unerwuenschte Sukzession
Maßnahmen:
  • Beseitigung von Gehoelzaufwuchs
  • Beseitigung von Muell
  • Vegetationskontrolle
Die Kartenanwendung benötigt Javascript. Falls Sie diese Karte aufrufen möchten, schalten Sie in Ihrem Browser Javascript ein.