Inhalt:
Naturschutzgebiet Windheimer Marsch (MI-068)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Windheimer Marsch |
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Kennung: |
MI-068 |
Ort: | Petershagen |
Kreis: | Minden-Luebbecke |
Bezirksregierung: | Detmold |
Digitalisierte Fläche: | 89,85 ha |
Offizielle Fläche: | 90,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2005 |
Inkraft: | 2005 |
Außerkraft: | 2025 |
Schutzziel: | (1) Die Unterschutzstellung als NSG erfolgt
a) Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensraeume und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten eines im Niederungs- bereich der Weser gelegenen Gewaesserkomplexes, der insbesondere von sechs groesseren durch Kiesabgrabung entstandenen Stillgewaessern gepraegt ist und sich durch naturnahe Ufer- und Verlandungsbereiche mit Auwaldvegetation sowie feuchte und magere Gruenland- flaechen und Hochstaudenfluren auszeichnet. Insbesondere zu schuetzen und zu foerdern sind: - die groesseren Stillgewaesser mit naturnahen Uferstrukturen, Inseln, Halbinseln und Verlandungs- bereichen sowie der naturnahen Kleingewaesser, - Ufergehoelze mit Weidengebuesch in verschiedenen Entwicklungsstadien, Auwaldfragmente, Kopfbaumbestaende, naturnahe Feldgehoelze und Hecken, - das periodisch ueberschwemmte, extensiv genutzte Feuchtgruenland, Gruenlandbrachen, und Hochstaudenfluren. Aufgrund dieser Biotopstrukturen, der geografischen Lage und der ueberwiegend extensiven Nutzung besitzt das Gebiet eine besondere Bedeutung als Brut-, Nahrungs-, Mauser-, Rast-, Durchzugs- und Ueberwinterungsgebiet fuer eine Vielzahl von Wasser-, Wat-, Greif- und Singvoegeln. b) Zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensraeume fuer die folgenden im Gebiet als Teilbereich des Vogelschutzgebietes DE-3519-401 "Weseraue" vorkommenden Vogelarten, auf die sich Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates ueber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) vom 2.April 1979 (ABl.EG Nr.L 103 S.1), geaendert durch die RL 97/49/EWG vom 29.Juli 1997 (ABl.EG Nr. L 233, S.9), bezieht: - Flussuferlaeufer (Actitis hypoleucos), - Loeffelente (Anas clypeata), - Krickente (Anas crecca), - Knaekente (Anas querquedula), - Schnatterente (Anas strepera), - Blaessgans (Anser albifrons), - Saatgans (Anser fabalis), - Tafelente (Aythya ferina), - Reiherente (Aythya fuligula), - Schellente (Bucephala clangula), - Flussregenpfeiffer (Charadrius dubius), - Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger), - Weissstorch (Ciconia ciconia), - Rohrweihe (Circus aeruginosus), - Singschwan (Cygnus cygnus), - Austernfischer (Haematopus ostralegus), - Sturmmoewe (Latus canus), - Gaenseaeger (Mergus merganser), - Zwersaeger (Mergus serrator), - Kampflaeufer (Philomachus pugnax), - Fischadler (Pandion haliaetus), - Zwergtaucher (Podiceps ruficollis), - Flussseeschwalbe (Sterna hirundo), - Brandgans (Tadorna tadorna), - Bruchwasserlaeufer (Tringa glareola), - Gruenschenkel (Tringa nebularia), - Waldwasserlaeufer (Tringa ochropus), - Rotschenkel (Tringa totanus), - Kiebitz (Vanellus vanellus). c) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, d) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schoenheit des Gebietes. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-3519-0008 |
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Objektbezeichnung: |
NSG "Windheimer Marsch" |
Link zur Karte: | BK-3519-0008 |
Objektbeschreibung: | Das NSG "Windheimer Marsch" liegt in einer durch intensiven Kiesabbau geprägten Weserschleife westlich der Ortschaft Windheim inmitten des Vogelschutzgebietes Weseraue. Es grenzt im Norden und Westen unmittelbar an das NSG "Weseraue" welches vor allem die wesernahen Grünlandbereiche zwischen Petershagen und Schlüsselburg umfasst. Den größten Flächenanteil haben im Gebiet ausgedehnte Kiesabgrabungsgewässer, die unter Naturschutzgesichtspunkten hergerichtet und einer natürlichen Entwicklung überlassen wurden. Im Zuge der Rekultivierung wurden hier Inseln und Flachufer angelegt sowie zusätzliche Kleingewässer im Umfeld geschaffen. In den Randbereichen wurden umfangreiche Pflanzungen aus überwiegend heimischen Bäumen und Sträuchern vorgenommen, die mittlerweile den Charakter von Feldgehölzen und Feldhecken haben. In den Gewässern haben sich Hydrophytenbestände entwickelt und die Ufer werden größtenteils von auentypischen Weidenwäldern und –gebüschen gesäumt. Röhrichte sind hingegen nur kleinflächig entstanden. Große Teile des Schutzgebietes sind Bestandteil eines Projektes zur Landschaftspflege durch Ganzjahresbeweidung mit robusten Rindern und Pferden. Durch den Beweidungseinfluss und flankierende Pflegemaßnahmen haben sich hier inzwischen ausgedehnte Mosaike aus Weiderasen, Flutrasen, Pionierfluren feuchter Standorte, Ruderalfluren, Gebüschen und lichten, beweideten Weiden-Auenwäldern entwickelt. Bei einer der beweideten Flächen wurde nach Beendigung der Kiesabbautätigkeiten auf größerer Fläche Boden bis auf ein mittelwassernahes Niveau abgetragen. Auf dieser Fläche wurden später weitere Optimierungen wie die Anlage flacher Kleingewässer und Erhebungen durchgeführt. Hier finden sich inzwischen ausgedehnte Vegetationskomplexe aus Flutrasen und Pionierfluren feuchter Standorte. In geringem Umfang sind im Gebiet auch Ackerflächen und Intensiv-Grünland vorhanden. An zentraler Stelle liegt an einem durch die Windheimer Marsch und die angrenzende Flussterrasse führenden Rundwanderweg eine barrierefreie Vogelbeobachtungshütte. Dem NSG "Windheimer Marsch" kommt eine zentrale Bedeutung innerhalb des Vogelschutzgebietes "Weseraue" zu. Sowohl zur Brutzeit als auch während der Rast- und Überwinterungszeit wird es von vielen gebietstypischen Vogelarten genutzt. Zudem liegt es im unmittelbaren Einzugsbereich von drei Weißstorchpaaren. Als Brutvögel treten im Gebiet u.a. Flussregenpfeifer, Brandgans, Knäk-, Krick- und Löffelente auf. Auch in den Herbst-und Wintermonaten wird das Gebiet von vielen bedrohten Vogelarten wie z.B. nordischen Gänsen und Schwänen sowie verschiedenen Entenarten genutzt. Eine besondere Rolle spielen die ausgedehnten mittelwassernahen Flächen für verschiedene Watvogelarten wie Rot- und Grünschenkel, Alpenstrandläufer oder Bekassine. Auch für Amphibien wie die Kreuzkröte oder verschiedene Wirbellose Tiere (z.B. Libellen, Heuschrecken) bildet das Gebiet zusammen mit den angrenzenden Flächen einen wichtigen Lebensraum. Die zeitweilig trockenfallenden Schlammufer und andere Überflutungsbereiche weisen selten Pflanzenarten wie den Schlammling oder das Braune Cypergras auf. In Flutrasen findet sich das Kleine Flohkraut und das Zierliche Tausendgüldenkraut. In Uferröhrichten siedelten sich seltene Arten wie die Schwanenblume und die Strandsimse an. Für die strukturelle Vielfalt und den Reichtum an Tier- und Pflanzenarten sorgt in diesem Gebiet vor allem die extensive Ganzjahresbeweidung mit robusten Rindern und Pferden. Hierdurch wird ein kleinräumiges Nebeneinander unterschiedlichster Biotope und Pflanzengesellschaften geschaffen oder erhalten. Von besonderer Bedeutung sind dabei die offenen, zeitweilig überschwemmten Pionierstandorte, die auf diese Weise als Lebensraum hochgradig spezialisierter Tier- und Pflanzenarten erhalten werden können. Gleichzeitig trägt die Beweidung auch dazu bei, menschliche Störungen im Gebiet deutlich zu reduzieren ohne dabei Besucher vollständig "auszusperren". Gemeinsam mit anderen ehemaligen Kiesabgrabungsgebieten innerhalb des Vogelschutzgebietes Weseraue bildet das NSG "Windheimer Marsch" einen wichtigen Trittsteinbiotop für Zugvögel. Gleichzeitig bietet es wichtige Rückzugbereiche für auentypische Pflanzen, Brutvögel, Amphibien, Heuschrecken, Libellen etc., die von hier aus neu geschaffene Lebensräume im Gebiet und darüber hinaus besiedeln können. Aufgrund seiner zentralen Lage im Vogelschutzgebiet Weseraue gilt es, das NSG "Windheimer Marsch" vor allem als Lebensraum gebietstypischer Wat- und Wasservogelarten zu sichern. Wie sich gezeigt hat, eignet sich hierfür besonders die Entwicklung einer halboffenen, extensiv genutzten Auen-Weidelandschaft. Neben einer Fortführung der Beweidung sind flankierende Pflegemaßnahmen wie Pflegemahd und Entbuschungen erforderlich. Anzustreben ist auch eine weitere Arrondierung und Zusammenlegung von Weidegebieten. Zusätzlich sollten an einigen der größeren Abgrabungsgewässer Flachwasserzonen durch Einbringung von Bodenmaterial entwickelt werden, damit sich zumindest stellenweise ausgedehntere Röhrichtzonen entwickeln können. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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