Inhalt:
Naturschutzgebiet Hoehle Halver Huelloch (MK-136)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Hoehle Halver Huelloch |
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Kennung: |
MK-136 |
Ort: | Halver |
Kreis: | Maerkischer Kreis |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 6,60 ha |
Offizielle Fläche: | 6,60 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2004 |
Inkraft: | 2004 |
Außerkraft: | 2024 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung erfolgt
1. Zur Erhaltung a)einer regional und ueberregional bedeutsamen, gut erhaltenen Hoehle einschliesslich ihrer mikroklimatischen Verhaeltnisse, ihres Wasserhaushalts und ihrer Hoehlengewaesser als Lebensraum spezialisierter, hoehlenbewohnender Arten sowie als Winterquartier fuer Fledermaeuse, Amphibien und Insekten, b)des Lebensraumtyps "nicht touristisch erschlossene Hoehlen" (8310), der im Anhang I der FFH-Richtlinie aufgefuehrt ist, sowie des Vorkommens des Grossen Mausohrs (Myotis myotis), einer Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, 2. Zur Erhaltung und Wiederherstellung eines regional bedeutsamen naturnahen Buchenwaldes als Lebensraum seltener und land- schaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten und zum Schutz der im Untergrund befindlichen Karsthoehle, 3. Zur Sicherung eines bedeutsamen, in einer Kalklinse des unteren Mitteldevons entstandenen Hoehlensystems mit einer Kombination natuerlicher sowie bergmaennisch angelegter und erweiterter Hoehlenraume als Zeugnis der Erdgeschichte und des historischen Bergbaus sowie als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung, 4. Wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart dieses Hoehlensystems mit seinem Tropf- steinschmuck, von dem besonders die zahlreichen roten Tropfsteine sowie die Excentriques- Bildungen herausragen. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4710-037 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Höhle Halver Hülloch - Wälder um das FFH-Gebiet (siehe unter Bemerkungen!) |
Link zur Karte: | BK-4710-037 |
Objektbeschreibung: | Auf der Bergkuppe und dem Hang des Huelloch stockt auf kalkhaltigem Lehm ein Buchenaltholzbestand. Neben ca. 20 m hohen Rotbuchen sind in der Baumschicht Fichten und Eschen vertreten. Die Buchen erreichen eine Brusthoehendurchmesser (BHD) bis 0,6 m, einzelne Exemplare bis 0,8 m. Besonders im westlichen Teil ist eine starke Schichtung des Bestandes vorhanden. Die Naturverjuengung der Buche ist gut, so dass sich eine zu 40% deckende Strauchschicht ausgebildet hat. In ihr sind Holunder, Ahorn, Esche und Eberesche vertreten. In der zu 90% deckenden und durchaus artenreichen Krautschicht dominieren Hexenkraut und stellenweise Waldmeister. Neben aufgelichteten Stellen, die von einer ueppigeren Kraut- und stellenweise auch Strauchschicht gekennzeichnet sind, gibt es auch vegetationsarme Bereiche. Im oestlichen Teil des Bestandes sind hingegen einzelne Eichen eingestreut. Einige Gehoelze weisen Rindenschaeden (abgeplatzt an den Wurzelhaelsen) auf, sie befinden sich meist in Naehe der Siedlungsflaechen. In der weiter suedlich liegenden Fichtenparzelle befinden sich zwei alte abgestellte und vollkommen verrostete Autos. In das Zentrum der Flaeche ragt zungenfoermig eine von Westen ca. 10 m tief in den Huegel getriebene Senke hinein. An ihrem oestlichen Rand befinden sich schuetter bewachsene Klippen neben steilen Lehmabhaengen. Hier rutscht der Boden nach, so dass die Klippen ueberlagert sind. Die Felsklippen ragen bis zu 5 m empor, sie sind nur schuetter ueberwachsen. Am Fusse des Ostabhanges befindet sich der Eingang zu einer Hoehle (ND), der jedoch durch einen maechtigen Stahlaufbau voellig unpassierbar gemacht wurde. In die Tuer wurde ein ca.15 cm grosses Loch geschweisst, welches nur fuer kleinere Fledermausarten, wenn ueberhaupt, passierbar ist. Ueberwinterungswillige Amphibien koennen nicht in die Hoehle gelangen. Im Norden grenzen weitere Buchenbestaende, eine kleinflaechige Weihnachtsbaumkultur und eine Fichtenschonung an den Bestand. Sie sind als Pufferflaechen zu verstehen und mittel- bis langfristig in einen naturnahen Zustand zu ueberfuehren. Im Gebiet kommen folgende Paragraph 20c-Biotoptypen vor: - Hoehlen und Stollen (GE). |
Kennung: |
BK-4710-0042 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Höhle Halver Hülloch - Höhlenumfeld (FFH-Gebiet) |
Link zur Karte: | BK-4710-0042 |
Objektbeschreibung: | Nordwestlich von Halver liegt in einem kleineren, alten Buchenwald die Höhle des Halver Hüllochs. Der mit einer Eisenblech-Hütte überbaute Höhleneingang befindet sich in einer fast vollständig mit altem Waldmeister-Buchenwald eingewachsenen Abgrabung. Lediglich am Ostrand der Abgrabung besteht noch eine etwa 5 m hohe Felswand. Zur Hüttentür führt ein Trampelpfad, in die Tür wurde ein Loch von etwa 12 cm Durchmesser als Fledermaus-Einflugmöglichkeit geschweißt. Das mehretagige, verzweigte Höhlensystem des Halver Hüllochs stellt eine Kombination natürlicher und bergmännisch angelegter bzw. erweiterter Hohlräume dar. Ein erst vor relativ kurzer Zeit endeckter Höhlenteil weist einen bemerkenswerten Tropfsteinschmuck auf. Die einer Kalklinse des Mitteldevons folgende Höhle führt z.T. Wasser (u.a. Höhlengewässer). Das Halver Hülloch ist aus faunistischer Sicht (Winterquartier für Fledermäuse mit Nachweisen von vier Arten, Vorkommen mehrerer auf Höhlen und Höhlengewässer spezialisierter Wirbellosenarten) eine der bedeutendsten Höhlen im Naturraum und daher ein wichtiger Trittstein im westfälischen Biotopverbundnetz von Höhlenlebensräumen. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): | |
Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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