Inhalt:
Naturschutzgebiet Grosse Bree (MS-005)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Grosse Bree |
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Kennung: |
MS-005 |
Ort: | Muenster |
Kreis: | Muenster |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 63,07 ha |
Offizielle Fläche: | 66,50 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1987 |
Inkraft: | 2009 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Schutzausweisung ist nach § 20 a) und c) LG erforderlich; sie dient insbesondere - der Erhaltung und Entwicklung des charakteristischen Emstales, vor allem des naturnahen bis natürlichen Flussverlaufes mit seinen Altwässern und deren typischen Biotopeinheiten mit einer Vielzahl von seltenen und geschützten Arten sowie der Sandtrockenrasen auf der Niederterrasse - dem Schutz und Erhalt sowie der Entwicklung der nachstehend aufgeführten Lebensräume mit ihren typischen Tier- und Pflanzenarten von europäischem Interesse gemäß Anhang I und II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) sowie der Vogelschutzrichtlinie von besonderer Bedeutung für den europäischen Naturschutz sind sowie zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günsti- gen Erhaltungszustandes aller im Gebiet vorhandenen natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Absatz 4 i. V. mit Artikel 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91 EO, prioritärer Lebensraum) - Sandtrockenrasen auf Binnendünen (2330) - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) sowie insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes - Kammmolch - Knoblauchkröte - Groppe - Steinbeißer - Bachneunauge - Bitterling und um nachfolgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang IV der FFH-Richtlinie - Kammmolch - Knoblauchkröte - Laubfrosch - Kreuzkröte - Zauneidechse Außerdem handelt es sich um folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes: - Nachtigall - Uferschwalbe - Pirol - Eisvogel - Mittelspecht - Wespenbussard Das Gebiet wird durch die Steilufer und Altarme der Ems sowie durch die Heckenstruktur geprägt und soll in seiner Eigenart und Schönheit sowie als Lebensraum erhalten bleiben. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-0001 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Große Bree |
Link zur Karte: | BK-0001 |
Objektbeschreibung: | Das Naturschutzgebiet "Grosse Bree" liegt innerhalb des Standortübungsplatzes Dorbaum im nordöstlichen Stadtgebiet von Münster. Im Norden wird das Schutzgebiet von der Ems und ihrer Aue begrenzt. Der sandgeprägte Fluss ist in diesem Abschnitt nur teilweise ausgebaut worden und somit noch größtenteils ohne direkte menschliche Eingriffe der natürlichen Fliesswasserdynamik ausgesetzt. Das Gelände innerhalb des Naturschutzgebietes ist deutlich reliefiert mit dem tief eingeschnittenen Flusslauf, zwei Altarmen sowie flach ausgebildeten Dünen, die etwa 2/3 des Gebietes ausmachen. Die Ems hat sich, bedingt durch die Sohlerosion infolge von Ausbaumaßnahmen außerhalb des NSG, stark eingetieft, die Ufer sind i.d.R. recht steil. Durch Uferabbrüche entstehen an den Prallhängen stellenweise immer wieder neue Steilwände, während die Gleitufer teils flache Sandbänke aufweisen. Ehemals offene, später stark verbuschte Steilwände wurden im Rahmen von Renaturierungsmaßnahmen punktuell wieder freigestellt, sodass wieder Brutstätten von Eisvogel und Uferschwalbe vorhanden sind. Ab 2020 wurden entlang der rechtsseitigen Uferseite (gegenüber dem NSG Große Bree) umfangreiche Uferrenaturierungen durchgeführt. In der Ems ist abschnittsweise eine ausgeprägte Submersvegetation aus Kamm-Laichkraut, Rauem Hornblatt, Ährigem Tausendblatt und Einfachem Igelarten vorhanden. Im Mittelwasserbereich der Ems stehen ausgedehnte Weidengebüsche (aus Silber-, Korb- und Bruchweide), die etwa zwei Drittel der Uferböschungen einnehmen; ansonsten prägen eutrophe, ruderalisierte, von Brennnesseln und Drüsigem Springkraut dominierte Hochstaudenfluren die Böschungen sowie unmittelbar angrenzende Freiflächen. Entlang der Böschungsoberkante stocken überwiegend 20 - 40 m breite Laubwaldstreifen im geringen bis mittleren Baumholzalter unterschiedlicher Zusammensetzung (vor allem Buche und Bergahorn, seltener Erle und Birke), denen z.T. Gebüsche (u.a. Schlehe, Weißdorn), vorgelagert sind. Im Unterwuchs der Gehölzbestände nehmen Eutrophierungszeiger (bei höheren Grundwasserständen vor allem Brennnessel, ansonsten Brombeeren) weite Flächen in Anspruch. In das Naturschutzgebiet wurden zwei Altarme mit einbezogen, von denen der nordwestliche unmittelbar an den Flusslauf angrenzt und bei Hochwässern regelmäßig überschwemmt wird. Dieser Altarm ist weitgehend verlandet und trocknet im Sommer fast vollständig aus, er ist mit einem ausgedehnten Wasserschwadenröhricht, kleinflächig auch mit Erlenbruchwald bestanden. Eine offene Wasserfläche (evtl. durch Entschlammung entstanden) kommt nur im Süden des Altarmes vor. In diesem Gewässer reproduziert die Knoblauchkröte. Der südöstliche Altarm liegt außerhalb des derzeitigen Überflutungsbereiches der Ems und besitzt keinerlei Verbindung mehr mit dem Fluss. Der Altarm ist überwiegend mit Erlenwald sowie Weiden- und Birken-Vorwäldern (Sand- und Moorbirke) bestanden. In der Krautschicht dominieren Brombeeren und Himbeeren, die ehemaligen Flatterbinsen- und Röhrichtbestände sind verschwunden. Nur vereinzelt treten Feuchtezeiger stärker in Erscheinung, meist im Umfeld verstreut liegender, temporär wasserführender Kuhlen. Im Westen stockt ein stark degenerierter Erlenbruchwald sowie kleinflächig ein stärker vernäter, artenreicher Weiden-Bruchwald. Weitere temporäre Kleingewässer werden außerhalb der Altarme durch Vertiefung und Verdichtung des Sandbodens auf den Fahrtrassen durch den militärischen Übungsbetrieb immer wieder aufs Neue geschaffen. Der emsnahe Auenbereich ist relativ eben und durch Hecken, Gebüsche, Gehölzgruppen, Gehölzsukzessionen und Feldgehölze bereichsweise stark strukturiert. Die ehemalige Ackernutzung ist mittlerweile eingestellt worden. Die letzten Ackerflächen im Nordosten des Gebietes wurden in Grünland umgewandelt und durch neue Heckenpflanzungen weiter gegliedert. Zeitweilig brachliegende Flächen sowie eine ehemalige Rinderweide werden seit 2022 mit Schafen und Ziegen beweidet. Der emsnahe Auenbereich unterliegt nur einer geringen militärischen Nutzung und ist durch eine ca. 30 m breite, sandige Fahrtrasse von dem militärisch intensiver genutzten Teil des Übungsplatzes getrennt. Zu militärischen Übungszwecken wurde im Westen des NSG eine breite Furt durch die Ems angelegt. Der Südosten des Gebietes ist durch einen (wieder) intensiven militärischen Übungsbetrieb geprägt. Das durch Dünen leicht wellige Gelände wird im Wesentlichen von Gehölzbeständen (v.a. Kiefern, Birken, kleinflächig auch Eichen) eingenommen, die durch zahlreiche Fahrspuren in viele Teilflächen aufgelöst sind. Bereichsweise sind größere Freiflächen vorhanden, die alle Übergänge von offenen Sandflächen und Sandtrockenrasen über ruderalisierte Trockenrasen und Grünlandbrachen bis hin zu stark verbuschten Trockenrasenflächen aufweisen. Nach einer Zwischenphase sehr extensiver militärischer Nutzung wurde diese in den letzten Jahren wieder stark intensiviert, u.a. auch mit Einsätzen von Kettenfahrzeugen, sodass die für seltene und spezialisierte Arten notwendigen dynamischen Prozesse und offenen Bodenstellen mit Pioniergesellschaften und frühen Sukzessionsstadien wieder deutlich zugenommen haben. Die in 2022 neu eingeführte extensive Hütebeweidung mit Schafen und Ziegen wird sich positiv auf die Offenlandbiotope mit ihrer wertgebenden Flora und Fauna auswirken. Zu den wertbestimmenden Merkmalen des NSG zählen der für die gesamte Ems einzigartige, naturnahe, unverbaute, mäandrierende Flussverlauf mit charakteristischen Prall- und Gleithängen und ausgedehnten Weidengebüschen, die naturnahen nährstoffreichen Stillgewässerstrukturen (Altwasser, Tümpel) mit typischer Ufervegetation und ausgedehnten Röhrichten und schließlich die für den Naturraum beispielhaft ausgebildeten Sandtrockenrasen, die zusammen mit weiteren ausgedehnten Beständen auf dem Übungsgelände außerhalb des Naturschutzgebietes zu den größten und wertvollsten im Münsterland zählen. Die floristischen Besonderheiten konzentrieren sich auf Arten der Sandtrockenrasen, die sich durch einen hohen Vollständigkeitsgrad auszeichnen. Die Trockenrasen sind gleichzeitig Lebensraum einer wärmeliebenden, hoch spezialisierten Entomofauna. Als herausragende Tierarten sind Laubfrosch und Knoblauchkröte (außerhalb des NSG laicht auch die Kreuzkröte), Ringelnatter und Zauneidechse, Eisvogel, Heide-Lerche (Teilrevier; Vorkommen v.a. außerhalb NSG), Nachtigall, Uferschwalbe und Pirol, seltene Heuschrecken und Tagfalter sowie eine sehr artenreiche, für Westfalen einmalige, durch viele gefährdete Arten ausgezeichnete Stechimmenfauna anzuführen. Für die Heidelerche ist der Übungsplatz das einzige Vorkommen in Münster und Umgebung. Der gesamte Übungsplatz beherbergt eine der größten Zauneidechsenpopulationen des Münsterlandes. Knoblauchkröte und Laubfrosch sind in ihrem Bestand mittlerweile ganz erheblich gefährdet. Als wesentliche Beeinträchtigungen und Gefährdungen des NSG sind großflächige Eutrophierungserscheinungen durch Brennnessel (Uferböschungen, Feuchtwälder, teilweise Feuchtbrachen) und Brombeere (Kiefern- und Eichenwälder, Magerrasen), das Brachliegen und die damit verbundene zunehmende Ruderalisierung und Verbuschung von Grünland- und Magerrasenflächen sowie die seit Jahren zu beobachtende zunehmende Austrocknung und Degenerierung von Feuchtwäldern und Kleingewässerstandorten innerhalb der Altarme zu nennen. Letzteres ist möglicherweise im Zusammenhang mit der Trinkwassergewinnung am Rande des Übungsplatzes zu sehen. Der Südteil des Gebietes, wie auch der Übungsplatz insgesamt, ist an den übungsfreien Tagen einem zum Teil starken Erholungsdruck unterworfen. Das Gelände wird regelmäßig von Motocrossfahrern , Mountainbikern, Reitern sowie Spaziergängern mit meist frei laufenden Hunden genutzt. Verstärkte Kontrollen durch die militärischen Nutzer hat in der letzten Zeit eine deutliche Beruhigung bewirkt Aufgrund seines besonderen Strukturreichtums und der reichen Ausstattung an emsauentypischen Biotopstrukturen sowie der geringen Erschließung und Störungsfrequenz ist das Gebiet ein zentraler Baustein des landesweit herausragenden Flusskorridors Emsaue im Münsterland. Im NSG Große Bree steht der Erhalt und die Entwicklung eines reich strukturierten Auenbereiches mit naturnahem Flussabschnitt, Altwässern, Auenwald, mageren Grünländern und Sandmagerrasen sowie bodenständigen Gehölzbeständen in Vordergrund. Für den gesamten Auenbereich sind die Förderung und Wiederherstellung der natürlichen Wasserverhältnisse, der für die Emsaue typischen Strukturen und Biotope sowie einer naturnahen Fließgewässerdynamik ein zentrales Anliegen. Alle Vorkommen von FFH-Lebensrauntypen wie Sandtrockenrasen auf Dünen (LRT 2330), naturnahe eutrophe Gewässer und Altarme (LRT 3150), Fließgewässer mit Unterwasservegetation (LRT 3260), Weichholz-Auenwäldern (LRT 91E0*) sowie kleinflächige Bestände anderer FFH-relevanter Waldgesellschaften im Gebiet, darüber hinaus sonstige geschützte Biotope wie Röhrichte, Bruch- und Sumpfwälder, Magerwiesen und Magerweiden mit ihren jeweils lebensraumtypischen Arten sind in ihrer Wertigkeit zu erhalten und bei einem ungünstigen Erhaltungszustand durch angepasste Pflege-, Entwicklungs- und Optimierungsmaßnahmen aufzuwerten. Auch die prägende hohe Biotop- und Strukturdiversität sowie die durch fehlende landwirtschaftliche Nutzung nährstoffarmen Standortpotenziale gilt es zu erhalten. Für die Ems als Fließgewässer mit Unterwasservegetation (LRT 3260) sind nach Möglichkeit weitere Renaturierungsmaßnahmen einzuleiten; diese werden zugleich der Optimierung und Entwicklung naturnaher, gewässerbegleitenden Weichholzauenwälder (LRT 91E0) dienen. Im Rahmen der Waldbewirtschaftung ist darauf hinzuwirken, dass entsprechend den standörtlichen Voraussetzungen die nach FFH-Richtlinie relevanten Waldgesellschaften wie zum Beispiel Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (LRT 9190) gefördert und die Wald bewohnenden wertgebenden Vogel- und Fledermausarten geschützt werden. Die Populationen der vorkommenden Anhangsarten der FFH-Richtlinie (Kammmolch, Kreuzkröte, Laubfrosch, Knoblauchkröte und Zauneidechse, alle Fledermausarten) sowie der EU-VS-Richtlinie (u.a. Heidelerche, Wespenbussard, Eisvogel, Uferschwalbe, Schwarzspecht, Nachtigall, Gartenrotschwanz, Pirol) sind in einen guten Gesamterhaltungszustand zu halten bzw. durch entsprechende Maßnahmen zu stärken. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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