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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Wahler Berg, Hannepuetzheide und Martinsee (NE-004)

Objektbezeichnung:

NSG Wahler Berg, Hannepuetzheide und Martinsee

Kennung:

NE-004

Ort: Dormagen
Kreis: Rhein-Kreis Neuss
Bezirksregierung: Düsseldorf
Digitalisierte Fläche: 90,66 ha
Offizielle Fläche: 90,68 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1982
Inkraft: 2001
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20a), b) und c) LG NW insbesondere

- Zur Erhaltung und Entwicklung der Flugsandduene im Bereich des "Wahler Berges" mit ihren
offenen Sandflaechen und groesseren Bestaenden der Silbergrasflur, Calluna-Heide-
flaechen, Sand-Magerrasen, Besenginsterheiden und Eichenbirkenwaelder als Lebensraum
fuer zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie
- Zur Erhaltung und Entwicklung der Wald-Heide-Komplexe im Bereich der "Hannepuetzheide"
auf naehrstoffarmen Sandboeden sowie
- Zur Wiederherstellung naturnaher Eichen-Birken und Eichen-Buchenwaelder im Waldbereich
"Hannepuetzheide", bei Entwicklung der dort vorhandenen Heiderelikte.

Die Festsetzung erfolgt insbesondere weiterhin Paragraph 20 Satz 2 LG NW:

- Zur Wiederherstellung der verbindenen Heideflaechen auf den zur Zeit landwirtschaftlich ge-
nutzten, naehrstoffarmen Sandboeden.

Die Festsetzung fuer den Bereich "Martinsee" erfolgt gemaess Paragraph 20 Satz 2 LG NW:

- Zur Wiederherstellung und Entwicklung des Abgrabungsgewaessers und seines Umfeldes
fuer den Biotop- und Artenschutz, insbesondere fuer wassergebundene Tierarten (z.B. Amphibien,
Vogelarten des Uferroehrichts und der offenen Wasserflaechen, Uferschwalben, heimische
Fischarten) und im Bereich der trockenen Boeschungen fuer Tier- und Pflanzenarten
der primaeren Duenenvegetation (z.B. Heide- und Sandmagerrasen).
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4806-0077
  • BK-4806-0152
  • BK-4806-0153
  • BK-4806-0154
  • BK-4806-0155
Kennung:

BK-4806-0155

Objektbezeichnung:

Hannepützheide und Flächen am Wahler Berg

Link zur Karte: BK-4806-0155
Objektbeschreibung: 1: Das 46 ha umfassende Gebiet liegt nördlich von Dormagen in der linksrheinischen Niederterrasse. Es umfasst den überwiegenden Teil der Fläche des Naturschutzgebietes "Wahler Berg, Hannepützheide und Martinsee", soweit dieses nicht als FFH-Gebiet oder als Baggersee durch separate BKs abgedeckt wird. Das Gebiet beinhaltet im Osten mit der "Hannepützheide" ein nahezu geschlossenes, seit den 1950er Jahren mit Kiefern, Fichten und Eichen aufgeforstetes Waldgebiet, welches auf einer großen, der Ausdehnung des Waldgebietes entsprechenden Binnendüne liegt. Ehemals vorhandene Heide-Relikte mit Calluna-Heide, Straußgras, Schafschwingel u.a. Magerzeigern sind auf wenige, zunehmend verbuschende Lichtungen zusammengeschrumpft. Zunehmend werden auch andere Laubbaumarten (Buche, Esche) flächig und femelartig eingebracht. Das Waldgebiet unterliegt einer starken Erholungsnutzung. Im Nordosten beinhaltet das Gebiet einen Sandacker, welcher aktuell als Spargelacker genutzt wird. Im Nordwesten des BKs existiert eine kleine, überwiegend mit alten Hudeeichen bestandene Fläche, die im Westen an eine stark befahrene Straße (B9) und im Norden an ein Gewerbegebiet angrenzt. Ehemals vorhandene Magerrasen- und Heideflächen sind aufgrund der erfolgten Eutrophierung (Müll, Falllaub, Straße, Luft) sowie des fehlenden Biomasseentzugs (z.B. durch Schafbeweidung wie südlich angrenzend) verschwunden und durch Brennnesseln und Brombeer-Gebüsch ersetzt. Die Biotopkatasterfläche umfasst außerdem einen kleineren Waldbestand östlich der Binnendüne "Wahler Berg" sowie im Süden des BKs eine Fläche mit Ackernutzung. Die weiteren, ehemalig konventionell als Acker genutzten Flächen sind in magere Grünlandflächen (10,5 ha) mit extensiver Weidenutzung bzw. Wiesennutzung bzw. in extensiv genutzten Acker (0,9 ha) zur Förderung der Lebensgemeinschaft der Äcker (KKLP-Pakete Extensive Ackernutzung - 4010, Stehen lassen von Stoppeln - 4024, Doppelter Saatreihenabstand - 4026) entsprechend Vertragsnaturschutzauflagen umgewandelt worden und werden entsprechend bewirtschaftet. Die Umsetzung dieser Maßnahmen sowie Weiterer auf angrenzenden Flächen erfolgt im Ökokonto der Stadt Dormagen. Zusammen mit dem Hegering Dormagen erfolgen auch auf den letztgenannten Flächen der Biotopkatasterfläche Artenschutzmaßnahmen zur Wiederansiedlung des Rebhuhns. 2: Die Fläche weist mit seinen mageren und extensiv als Schafweiden oder 1 - 2 mal jährlich gemähten Grünlandflächen wertvolle Offenlandflächen auf. Durch eigenständige Besiedlung und durch Mahdgutübertragung sowie Übertragung von Oberboden eines Dünenstandortes haben sich zahlreiche, teilweise seltene Pflanzenarten etabliert, die auf magere Standortverhältnisse angewiesen sind. Tiergruppen, beispielsweise die Heuschrecken haben die neu geschaffenen Grünlandflächen bereits mit einer typischen Lebensgemeinschaft besiedelt, darunter auch regional seltene Arten wie Ch. mollis oder Phanoptera falcata. Für Goldammer, Gelbspötter, Sperber, Fitis und Baumpieper ist das Gebiet bereits ein Lebensraum geworden. Zauneidechse, Feldhase und Rebhuhn sollen von gezielten Maßnahmen zukünftig profitieren. Die Eichenbestände im Norden des Gebietes weisen mit ihren mächtigen Hudeeichen deutliche Spuren einer ehemaligen Hudewirtschaft und Niederwaldnutzung auf. Neben der Bedeutung für den Naturschutz stellt diese Hudelandschaft ein herausragendes kulturhistorisches Zeugnis einer durch den Menschen über Jahrhunderte geprägte offene bis halboffene Kulturlandschaft dar. Mit der Hannepützheide beinhaltet das Gebiet eine der wenigen nicht überbauten, wenn auch weitgehend aufgeforsteten Binnendünen des Rheinlandes und ist daher von landesweiter Bedeutung. 3: Das Gebiet beinhaltet vollständig eine der letzten gut erhaltenen, nicht überbauten, jedoch aufgeforsteten Binnendünen des linken Niederrheins und stellt die direkte räumliche Verbindung zur offenen Binnendüne Wahler Berg (BK-4806-0152) dar. Es besitzt somit sowohl für den landesweiten als auch lokalen Biotopverbund eine herausragende Bedeutung. Durch die weitgehend vollständige und typische Ausbildung des Biotoptypenkomplexes der Binnendüne Wahler Berg besitzt die Binnendüne Hannepützheide eine optimale Ausgangsituation für eine Wiederbesiedlung mit Arten der Lebensgemeinschaft offener Binnendünen. Außerdem kommt den Flächen des BKs eine Pufferfunktion für das kleine NATURA 2000 - Gebiet "Wahler Berg" zu. Gezielte Biotopverbundmaßnahmen wurden für die Zauneidechse durch Schaffung von Säumen und Sandhaufen geschaffen. 4: Im Bereich der Hannepützheide ist der Erhalt und die Entwicklung der Wald-Heide-Komplexe unter Entwicklung der dort vorhandenen Heiderelikte und durch Wiederherstellung naturnaher Eichen-Birken und Eichen-Buchenwälder vorrangiges Entwicklungsziel. Außerdem ist auf den ackerbaulich genutzten und die Teilgebiete verbinden Sandböden die Wiederherstellung von Heideflächen ein wichtiges Entwicklungsziel.
Kennung:

BK-4806-0154

Objektbezeichnung:

Martinsee

Link zur Karte: BK-4806-0154
Objektbeschreibung: 1: Das 33,3 ha umfassende BK-4806-0154 liegt nördlich von Dormagen in der linksrheinischen Niederterrasse und ist Teil des Naturschutzgebietes "Wahler Berg, Hannepützheide und Martinsee". Es umfasst das Abgrabungsgewässer Martinsee. Hier wird seit 1930 kontinuierlich Sand und Kies im Nassabbau gewonnen und aus den ehemals 3 Abgrabungsgewässern ist mittlerweile eine große Wasserfläche (19 ha) geworden. Im Südosten befindet sich ein von dem übrigen Abgrabungsgewässer nur bei niedrigem Wasserstand abgetrennter Teich. Dieser wird, wie auch angrenzende Bereiche des Ostufers sowie Bereiche des West- und Nordufers sehr stark von Anglern der zwei Angelvereine frequentiert. Im Rahmen des von der Biologischen Station erarbeiteten Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) wurden Uferbereiche mit zeitlicher Einschränkung der Angelfischerei vorgeschlagen, eine Übernahme in den Landschaftsplan hat noch zu erfolgen. Ende 2012 wird der verbliebene von zwei Betrieben den Kiesabbau einstellen und seine Betriebsanlagen entsprechend Rekultivierungsplan rückbauen. 2: Die Fläche ist einer der wenigen Baggerseen im Rhein-Kreis Neuss, die im Landschaftsplan als Naturschutzgebiet festgesetzt sind. Der ökologische Wert des Martinsees ist in erster Linie in seinem Entwicklungspotential als Lebensraum für charakteristische Pflanzen- und Tierarten von Nassabgrabungen als Ersatzstandort für eigendynamische, natürliche Fließgewässerauen begründet. Das Gebiet besitzt ein hohes Entwicklungspotential für die Besiedlung von spezialisierten und seltenen Pflanzenarten. Es ist Lebensraum verschiedener, teilw. wassergebundener Vogelarten, wie beispielsweise des Flussregenpfeifers. Das Gebiet besitzt eine hohe Bedeutung für mausernde, rastende und durchziehende Vogelarten, darunter Singschwäne sowie verschiedene Enten- und Limikolenarten. Das Gebiet ist Lebensraum der Kreuzkröte und der See ist ein wichtiges, da einziges größeres Laichgewässer einer sehr großen Erdkrötenpopulation. Ehemals (um 1950-1960) soll im Gebiet die Knoblauchkröte vorgekommen sein. 3: Das Gebiet besitzt eine hohe Bedeutung im lokalen Biotopverbund für die Lebensgemeinschaften von vegetationsarmen Rohböden, insbesondere für wärme- und trockenheitsliebende Arten sowie solchen sandgeprägter Standorte. Es steht in direktem räumlichen Zusammenhang mit Flächen der beiden Dünenzüge "Wahler Berg" und "Hannepützheide" und verbindet so beispielsweise Lebensräume der Zauneidechse, bzw. stellt selbst Trittsteinlebensräume für diese und weitere Arten dar. Im regionalen und landesweiten Biotopverbund stellt das Gebiet ein bedeutendes Vogelrast- und Mausergebiet dar. Es ist Brutlebensraum des Flussregenpfeifers und Lebensraum der Kreuzkröte. Es ist somit Ersatzlebensraum von Arten einer natürlichen, dynamische Prozesse erlaubenden Flussaue. 4: Der LP nennt für das Gebiet die Wiederherstellung und Entwicklung des Abgrabungsgewässers und seines Umfeldes für den Biotop- und Artenschutz als wichtigstes Entwicklungsziel. Insbesondere für wassergebundene Tierarten (Amphibien, Fische, Vögel) und in den Bereichen trockener Böschungen für Arten der primären Dünenvegetation.
Kennung:

BK-4806-0152

Objektbezeichnung:

Binnendüne Wahler Berg (FFH und NSG)

Link zur Karte: BK-4806-0152
Objektbeschreibung: 1: Das 7,8 ha umfassende Gebiet liegt nördlich von Dormagen in der linksrheinischen Niederterrasse und umfasst den überwiegenden Teil der natürlichen Flugsanddüne "Wahler Berg", welche unter DE-4806-305 ein Gebiet im Netzwerk Natura 2000 ist. Die Fläche ist Teil des Naturschutzgebietes "Wahler Berg, Hannepützheide und Martinsee". Der nicht zum BK gehörige, westlich der Bundesstraße 9 liegende Teil der Binnendüne ist Geschützter Landschaftsbestandteil. Hier ist an die Stelle der ehemals vorhandene Zwergstrauchheide heute fast flächendeckender Gehölzbestand (Eichen, Ahorn) und ein eingezäunter Teich getreten. 2: Die Fläche des BK-4806-0152 weist im Bereich der offenen, unbewaldeten Binnendüne neben offenen Sandflächen typisch ausgebildete Silbergrasfluren sowie Kleinschmielenrasen, Sand-Straußgrasrasen sowie Übergänge zu Zwergstrauchheiden atlantischer Prägung auf. Mit den weiteren vorkommenden Biotoptypen, wie Gebüsch (Brombeer-), Glatthaferwiese und Trockene Säume weist das Gebiet damit den vollständigen Biotoptypenkomplex dieses Standortes ab. Damit gehört der Wahler Berg zu einer der letzten nicht überbauten oder aufgeforsteten Binnendünen des nordrhein-westfälischen Rheinlandes. Das Gebiet weist wichtige Vorkommen der landesweit sehr seltenen Lebensraumtypen (LRT) "Sandtrockenrasen auf Dünenstandorten" und "Sandheiden auf Binnendünen" auf. Der LRT "Alte bodensaure Eichenwälder" im Norden und Süden des Gebietes weist mit seinen mächtigen Hudeeichen deutliche Spuren einer ehemaligen Hudewirtschaft und Niederwaldnutzung auf. Neben der Bedeutung für den Naturschutz stellt diese Hudelandschaft ein herausragendes kulturhistorisches Zeugnis einer durch den Menschen über Jahrhunderte geprägten offenen bis halboffenen Kulturlandschaft dar. Während der nördliche Hudewald zusammen mit den Offenlandflächen sehr extensiv mit Schafen und Ziegen beweidet wird, erfolgt im südlichen Waldbereich bisher keine Beweidung, was in den letzten 30 Jahren zum Verlust offener Heide- und Magerrasenbereiche führte. 3: Das Gebiet zählt zu den letzten gut erhaltenen, nicht überbauten oder aufgeforsteten Dünen des linken Niederrheins und ist damit von landesweiter Bedeutung. Durch die weitgehend vollständige und typische Ausbildung des Biotoptypenkomplexes einer Binnendüne mit ihren charakteristischen Pflanzengesellschaften und Vorkommen zahlreicher typischer Arten hat es einen herausragenden Naturschutzwert. Im Biotopverbund des NATURA 2000-Netzes ist das Gebiet als Trittsteinbiotop zwischen größeren Gebieten mit dem Biotoptypenkomplex der Binnendünen an Lippe, Ems, Maas und Rhein von großer Bedeutung. Im lokalen und regionalen Biotopverbund kommt dem Wahler Berg als reliktäre Habitatinsel mit langer Floren- und Faunentradition eine Schlüsselstellung hinsichtlich der Wiederbesiedlung geeigneter Lebensräume zu. Es steht dabei in engem funktionalen Zusammenhang zu weiteren im NSG "Wahler Berg, Hannepützheide und Martinsee" und im Dormagener Raum existierenden, derzeit weitgehend aufgeforsteten, jedoch ein hohes Entwicklungspotential aufweisenden Binnendünen. 4: Die wichtigsten LRT im Gebiet sind die landesweit sehr seltenen "Silbergrasfluren auf Dünenstandorten" und die "Trockenen Sandheiden". Diese beiden LRT sind daher vorrangig in ihren Erhaltungszuständen zu sichern bzw. zu verbessern. Auf ehemaligen oder geeigneten Standorten sind im Gebiet diese LRT zu erweitern bzw. zu entwickeln. Schutzziel ist für den LRT 2330 die Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Sandtrockenrasen auf Binnendünen bzw. für den LRT 2310 die Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Calluna-Heiden auf Binnendünen mit ihrer charakteristischen Vegetation, Fauna und ihrer natürlichen Morphologie durch extensive Beweidung mit ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen) sowie unter Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für typische Faunenelemente sowie der Wiederherstellung von Sandtrockenrasen und Heiden auf Binnendünen. Die im Gebiet Wahler Berg befindlichen Eichenniederwald-Bestände mit ihren eindrucksvollen, mehrstämmigen Hudeeichen sind als Kulturlandschaftsrelikt zu erhalten. Die Zauneidechse ist im Gebiet durch die qualitative und quantitative Optimierung der benötigten Umweltrequisiten in ihrem Bestand zu sichern und zu fördern.
Kennung:

BK-4806-0077

Objektbezeichnung:

Grünland- und Heideflächen in der Hannepützheide

Link zur Karte: BK-4806-0077
Objektbeschreibung: Kleiner Grünland- und Heidekomplex im Nordwesten der Hannepützheide, etwa 1 km südlich von Stürzelberg, begrenzt von einem Nadel-Laubholz-Mischwald im Osten. Ansonsten ist das Gebiet von Ackerflächen umgeben. An der Nordgrenze verläuft ein befestigter Feldweg mit einer Hecke. Auf nährstoffarmen Boeden (verfestigte Flugsande), die z.T. früher als Ackerland genutzt wurden, sind unterschiedliche, artenreiche Offenlandbiotope und einige Kleingehölze entwickelt. Die Osthälfte wird vorwiegend von einer Besenginsterheide und Magerweiden (Straußgrasrasen, Kleinschmielenrasen) eingenommen. Die Vegetationsdecke ist lückig, die Pflege der Ökokontofläche der Stadt Dormagen erfolgt durch extensive Beweidung (Schafkoppel) im Beweidungskonzept für das Naturschutzgebiet "Wahler Berg". Außerdem sorgen die zahlreichen Wildkaninchen für eine dauerhaft kurze Grasnarbe. Kleinflächig haben sich Brombeere und andere Störzeiger etabliert. Die offenen Flächen werden durch Baum- und Strauchgruppen aus Birke, Kiefer und Später Traubenkirsche gegliedert. Am Nordrand und im Zentrum stocken pionierwaldartige Feldgehölze (Stangenhölzer) aus Salweide und Birke. In der Westhälfte des Gebietes befindet sich auf einer, bis 2004 als Acker genutzten Teilfläche ein junger Straußgrasrasen, der derzeitig noch stark mit Landreitgras u.a. Störzeigern durchsetzt ist. Die Vegetationsentwicklung geht weitgehend auf Selbstbegrünung zurück. Im West- und Südteil dieser Fläche wurde 2008 eine Mahdgutübertragung mit Material einer artenreichen, trockenen Glatthaferwiese durchgeführt. Das Gebiet hat lokalen Schutzwert auf Grund der reliktartigen Heide- und Magerrasenbestände, die u.a. Lebensräume für eine größere Zauneidechsenpopulation, erdgrabende und blütenbesuchende Insekten (u.a. auch Omocestus haemorrhoidalis), Wiesenbrüter, Pflanzen der Sandmagerrasen darstellen. Die vorhandenen Kleingehölze sind geeignete Brutplätze für eine Reihe von Singvogelarten. In Ergänzung zum Naturschutzgebiet "Wahler Berg" bildet die Heidefläche einen Trittsteinbiotop für Magerrasen-Arten. Entwicklungsziele sind die Erhaltung der offenen, mageren Heiden und Straußgrasrasen und ihre Optimierung durch extensive Beweidung und gelegentliche Entfernung von Gehölzaufwuchs.
Kennung:

BK-4806-0153

Objektbezeichnung:

Binnendüne Wahler Berg (FFH, kein NSG)

Link zur Karte: BK-4806-0153
Objektbeschreibung: 1: Das knapp 0,9 ha umfassende Gebiet liegt nördlich von Dormagen in der linksrheinischen Niederterrasse und ist Teilfläche der natürlichen Flugsanddüne "Wahler Berg" und Teil des NATURA 2000 - Gebietes DE-4806-305. Das BK-4806-0153 grenzt östlich an das Naturschutzgebiet "Wahler Berg, Hannepützheide und Martinsee" an. Der nördliche Teil wird durch Gehölzbestände, insbesondere durch bodensauren Eichenwald mit ehem. Niederwald- und Hutewaldnutzung sowie durch eine Hochstaudenflur geprägt. Nach Süden schließen sich mosaikartig verzahnte Kleinschmielenrasen, Sand-Straußgrasrasen sowie Übergänge zu Zwergstrauchheiden atlantischer Prägung an. 2: Die Fläche des BK-4806-0153 weist typisch ausgebildete Kleinschmielenrasen, Sand-Straußgrasrasen sowie Übergänge zu Zwergstrauchheiden atlantischer Prägung auf. Diese sind untereinander und mit weiteren vorkommenden Biotoptypen, wie Gebüsch (Brombeer-), Trockenen Säumen und alten bodensauren Eichenwälder verzahnt. Zusammen mit den angrenzenden Flächen des BK-4806-0152 weist das Gebiet damit den vollständigen Biotoptypenkomplex dieses Standortes auf. Damit gehört der Wahler Berg zu einer der letzten nicht überbauten oder aufgeforsteten Binnendünen des nordrhein-westfälischen Rheinlandes. Das Gebiet weist wichtige Vorkommen der landesweit sehr seltenen Lebensraumtypen (LRT) "Sandtrockenrasen auf Dünenstandorten" und "Sandheiden auf Binnendünen" auf. Die im Norden des Gebietes stehenden mächtigen Hudeeichen deuten auf eine ehemaligen Hudewirtschaft und Niederwaldnutzung hin. Neben der Bedeutung für den Naturschutz stellt diese Hudelandschaft ein herausragendes kulturhistorisches Zeugnis einer durch den Menschen über Jahrhunderte geprägten offenen bis halboffenen Kulturlandschaft dar. Der Hutewald wird zusammen mit den Offenlandflächen sehr extensiv mit Schafen und Ziegen beweidet. 3: Das Gebiet ist Bestandteil einer der letzten gut erhaltenen, nicht überbauten oder aufgeforsteten Dünen des linken Niederrheins und ist damit von landesweiter Bedeutung. Durch die weitgehend vollständige und typische Ausbildung des Biotoptypenkomplexes einer Binnendüne mit ihren charakteristischen Pflanzengesellschaften und Vorkommen zahlreicher typischer Arten hat es einen herausragenden Naturschutzwert. Im Biotopverbund des NATURA 2000-Netzes ist das Gebiet als Trittsteinbiotop zwischen größeren Gebieten mit dem Biotoptypenkomplex der Binnendünen an Lippe, Ems, Maas und Rhein von großer Bedeutung. Im lokalen und regionalen Biotopverbund kommt dem Wahler Berg als reliktäre Habitatinsel mit langer Floren- und Faunentradition eine Schlüsselstellung hinsichtlich der Wiederbesiedlung geeigneter Lebensräume zu. Es steht dabei in engem funktionalen Zusammenhang zu weiteren im NSG "Wahler Berg, Hannepützheide und Martinsee" und im Dormagener Raum existierenden, derzeit weitgehend aufgeforsteten, jedoch ein hohes Entwicklungspotential aufweisenden Binnendünen. 4: Die wichtigsten LRT im Gebiet sind die landesweit sehr seltenen "Silbergrasfluren auf Dünenstandorten" und die "Trockenen Sandheiden". Diese LRT sind daher vorrangig in ihren Erhaltungszuständen zu sichern bzw. zu verbessern. Auf ehemaligen oder geeigneten Standorten sind im Gebiet diese LRT zu erweitern bzw. zu entwickeln. Schutzziel für den LRT 2330 ist die Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Sandtrockenrasen auf Binnendünen bzw. für den LRT 2310 ist die Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Calluna-Heiden auf Binnendünen mit ihrer charakteristischen Vegetation, Fauna und ihrer natürlichen Morphologie durch extensive Beweidung mit ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen) sowie unter Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für typische Faunenelemente sowie der Wiederherstellung von Sandtrockenrasen und Heiden auf Binnendünen. Die im Gebiet Wahler Berg befindlichen Eichenniederwald-Bestände mit ihren eindrucksvollen, mehrstämmigen Hudeeichen sind als Kulturlandschaftsrelikt zu erhalten. Die Zauneidechse ist im Gebiet durch die qualitative und quantitative Optimierung der benötigten Umweltrequisiten in ihrem Bestand zu sichern und zu fördern.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista [Dünen im Binnenland] <2310> (0,59 ha)
  • Duenen mit offenen Grasflaechen mit Corynephorus und Agrostis [Duenen im Binnenland] <2330> (1,44 ha)
  • Trockene europaeische Heiden <4030> (0,44 ha)
  • Magere Flachland-Maehwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) <6510> (0,12 ha)
  • Alte bodensaure Eichenwaelder auf Sandebenen mit Quercus robur <9190> (4,63 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Waelder auf Duenenstandorten und naehrstoffarmen Sandboeden (nicht FFH-LRT) <NAD0> (6,81 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Feldgehoelze (nicht FFH-LRT) <NBA0> (0,44 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete trockene Heiden (nicht FFH-LRT) <NDA0> (0,08 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes mesophiles Wirtschaftsgruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NE00> (0,68 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes Magergruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NED0> (11,62 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Stillgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFD0> (20,34 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Sand- Lehm- oder Loesswaende <NGG0> (0,01 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Aecker und Ackerbrachen (auf Sonderstandorten) <NHA0> (0,87 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • Magerwiesen und -weiden (0,71 ha)
  • offene Binnendünen (2,03 ha)
  • Zwergstrauch-, Ginster-, Wacholderheiden (0,44 ha)
Biotoptypen:
  • Buchenwald <AA0> (2,85 ha)
  • Eichenwald <AB0> (7,56 ha)
  • Birken-Eichenmischwald <AB2> (4,16 ha)
  • Eichenmischwald mit nicht heimischen Laubbaumarten <AB4> (0,29 ha)
  • Birkenwald <AD0> (0,25 ha)
  • Sonstiger Laubwald aus einer nicht heimischen Laubbaumart <AH0> (0,99 ha)
  • Fichtenwald <AJ0> (8,92 ha)
  • Kiefernwald <AK0> (8,20 ha)
  • Robinienwald <AN0> (0,06 ha)
  • Roteichenwald <AO0> (0,08 ha)
  • Ahornmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AR1> (0,83 ha)
  • Aufforstung, Pionierwald <AU0> (0,56 ha)
  • Wald, Jungwuchs <AU1> (0,06 ha)
  • flächiges Kleingehölz mit vorwiegend heimischen Baumarten <BA1> (3,38 ha)
  • flächiges Kleingehölz mit vorwiegend nicht heimischen Baumarten <BA2> (0,25 ha)
  • Gebüsch, Strauchgruppe <BB0> (1,31 ha)
  • Hecke <BD0> (1,02 ha)
  • Ufergehölz <BE0> (0,71 ha)
  • Weiden-Ufergehölz <BE1> (0,07 ha)
  • Baumreihe <BF1> (0,01 ha)
  • Baumgruppe <BF2> (0,28 ha)
  • Einzelbaum <BF3> (0,09 ha)
  • Röhrichtbestand <CF0> (0,01 ha)
  • Röhrichtbestand niedrigwüchsiger Arten <CF1> (0,00 ha)
  • Trockene Heide <DA0> (0,59 ha)
  • Degenerierte Calluna-Heide <DA2> (0,08 ha)
  • Besenginster-Heide <DA3> (0,44 ha)
  • Silikattrockenrasen <DC0> (1,44 ha)
  • Straussgrasrasen <DC3> (0,30 ha)
  • Fettwiese <EA0> (0,28 ha)
  • Fettwiese, Flachlandausbildung (Glatthaferwiese) <EA1> (0,12 ha)
  • Magerwiese <ED1> (3,99 ha)
  • Magerweide <ED2> (7,23 ha)
  • Magergrünlandbrache <EE4> (0,84 ha)
  • Abgrabungsgewässer <FG0> (1,21 ha)
  • Abgrabungsgerwässer (Kies, Sand) <FG1a> (19,13 ha)
  • Sandwand <GG1> (0,01 ha)
  • Acker <HA0> (0,04 ha)
  • Sand-, Silikatacker <HA3> (4,58 ha)
  • Rain, Strassenrand <HC0> (0,01 ha)
  • Halde, Aufschüttung <HF0> (1,13 ha)
  • Ziergarten <HJ1> (0,21 ha)
  • Streuobstwiese <HK2> (0,09 ha)
  • Trittrasen, Rasenplatz, Parkrasen, Sportrasen <HM4> (0,75 ha)
  • Gebäude <HN1> (0,10 ha)
  • Nicht genutzte Siedlungs-, Industrie- oder Verkehrsfläche <HW8> (3,92 ha)
  • Ruderalsaum bzw. linienf. Hochstaudenflur <KB1> (0,22 ha)
  • Trockener Waldinnensaum bzw. Hochstaudenflur, linienförmig <KB3> (0,07 ha)
  • Hochstaudenflur, flächenhaft <LB0> (0,06 ha)
  • Wirtschaftsweg <VB0> (1,94 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Acker-Hornkraut (Cerastium arvense s.l.)
  • Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense)
  • Acker-Schmalwand (Arabidopsis thaliana)
  • Acker-Vergissmeinnicht (Myosotis arvensis)
  • Acker-Witwenblume (Knautia arvensis)
  • Ahorn (unbestimmt) (Acer spec.)
  • Aufrechte Trespe (Bromus erectus)
  • Bauernsenf (Teesdalia nudicaulis)
  • Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Berg-Sandknöpfchen (Jasione montana)
  • Besenginster (Cytisus scoparius)
  • Besenheide (Calluna vulgaris)
  • Birnbaum (unbestimmt) (Pyrus spec.)
  • Breitblättrige Stendelwurz Sa. (Epipactis helleborine agg.)
  • Brombeere (unbestimmt) (Rubus spec.)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Buntes Vergissmeinnicht (Myosotis discolor)
  • Deutsches Weidelgras (Lolium perenne)
  • Dichtährige Segge (Carex spicata)
  • Dreinervige Nabelmiere (Moehringia trinervia)
  • Echtes Hirtentäschel (Capsella bursa-pastoris)
  • Echtes Johanniskraut (Hypericum perforatum s.l.)
  • Echtes Labkraut (Galium verum (subsp. verum))
  • Efeu (Hedera helix)
  • Efeublättriger Ehrenpreis Sa. (Veronica hederifolia)
  • Eingriffliger Weissdorn (Crataegus monogyna)
  • Einjähriges Rispengras (Poa annua)
  • Einjähriges Rispengras Sa. (Poa annua agg.)
  • Einwärtsgebogenes Krummstielmoos (Campylopus introflexus)
  • Faulbaum (Frangula alnus)
  • Feld-Ahorn (Acer campestre)
  • Feld-Ehrenpreis (Veronica arvensis)
  • Feld-Hainsimse (Luzula campestris s.str.)
  • Feld-Hainsimse Sa. (Luzula campestris agg.)
  • Feld-Klee (Trifolium campestre)
  • Feld-Ulme (Ulmus minor)
  • Flaum-Hafer (Helictotrichon pubescens)
  • Frühe Haferschmiele (Aira praecox)
  • Frühe Segge (Carex praecox subsp. praecox)
  • Frühe Segge Sa. (Carex praecox)
  • Frühlings-Hungerblümchen (Erophila verna subsp. verna)
  • Gamander-Ehrenpreis Sa. (Veronica chamaedrys)
  • Gebräuchliche Ochsenzunge (Anchusa officinalis)
  • Geflecktes Ferkelkraut (Hypochaeris maculata)
  • Gemeiner Windhalm (Apera spica-venti)
  • Gemeiner Wundklee (Anthyllis vulneraria)
  • Gemeines Ferkelkraut (Hypochaeris radicata)
  • Gemeines Hornkraut (Cerastium holosteoides)
  • Gemeines Rispengras (Poa trivialis)
  • Gewöhnliche Brennessel (Urtica dioica subsp. dioica)
  • Gewöhnliche Eberesche (Sorbus aucuparia)
  • Gewöhnliche Kratzdistel (Cirsium vulgare)
  • Gewöhnliche Tauben-Skabiose (Scabiosa columbaria subsp. columbaria)
  • Gewöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum elatius)
  • Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus)
  • Gewöhnlicher Hornklee Sa. (Lotus corniculatus agg.)
  • Gewöhnlicher Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium subsp. sphondylium)
  • Gewöhnlicher Wiesen-Goldhafer (Trisetum flavescens subsp. flavescens)
  • Gewöhnliches Acker-Stiefmütterchen (Viola arvensis subsp. arvensis)
  • Gewöhnliches Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobaea subsp. jacobaea)
  • Gewöhnliches Ruchgras (Anthoxanthum odoratum)
  • Gewöhnliches Ruchgras Sa. (Anthoxanthum odoratum agg.)
  • Giersch (Aegopodium podagraria)
  • Glashaar-Widertonmoos (Polytrichum piliferum)
  • Goldhafer (Trisetum flavescens)
  • Goldhafer Sa. (Trisetum flavescens agg.)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Gundermann (Glechoma hederacea)
  • Gänseblümchen (Bellis perennis)
  • Haar-Schafschwingel (Festuca filiformis)
  • Hain-Rispengras (Poa nemoralis)
  • Hain-Rispengras (Sa.) (Poa nemoralis agg.)
  • Hainbuche (Carpinus betulus)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Hasen-Klee (Trifolium arvense)
  • Hopfenklee (Medicago lupulina)
  • Hornkraut (unbestimmt) (Cerastium spec.)
  • Hunds-Veilchen (Viola canina)
  • Jakobs Greiskraut (Senecio jacobaea)
  • Kahle Gänsekresse (Turritis glabra)
  • Klatsch-Mohn (Papaver rhoeas)
  • Kleinblütiges Springkraut (Impatiens parviflora)
  • Kleine Wiesenraute (Thalictrum minus s.l.)
  • Kleine Wiesenraute (Thalictrum minus subsp. minus)
  • Kleiner Klee (Trifolium dubium)
  • Kleiner Klee Sa. (Trifolium dubium agg.)
  • Kleiner Sauerampfer (Rumex acetosella)
  • Kleiner Sauerampfer (Rumex acetosella var. acetosella)
  • Kleiner Wiesenknopf (Sanguisorba minor)
  • Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella)
  • Kleinköpfiger Pippau (Crepis capillaris)
  • Kletten-Labkraut (Galium aparine)
  • Kletten-Labkraut Sa. (Galium aparine agg.)
  • Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata)
  • Knolliger Hahnenfuss (Ranunculus bulbosus)
  • Kompass-Lattich (Lactuca serriola)
  • Kornblume (Centaurea cyanus)
  • Kratzbeere (Rubus caesius)
  • Krauser Ampfer (Rumex crispus )
  • Krauses Laichkraut (Potamogeton crispus)
  • Kriechender Hahnenfuss (Ranunculus repens)
  • Kriechendes Fingerkraut (Potentilla reptans)
  • Laichkraut (unbestimmt) (Potamogeton spec.)
  • Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos)
  • Löwenzahn (unbestimmt) (Taraxacum spec.)
  • Nelken-Haferschmiele (Aira caryophyllea)
  • Orientalischer Bocksbart (Tragopogon orientalis)
  • Pastinak (Pastinaca sativa s.l.)
  • Persischer Ehrenpreis (Veronica persica)
  • Pfeifengras (Molinia caerulea)
  • Pillen-Segge (Carex pilulifera)
  • Quendelblättriges Sandkraut (Arenaria serpyllifolia)
  • Quendelblättriges Sandkraut Sa. (Arenaria serpyllifolia agg.)
  • Rainfarn (Tanacetum vulgare)
  • Rapunzel-Glockenblume (Campanula rapunculus)
  • Rauhhaar-Wicke (Vicia hirsuta)
  • Rispen-Ampfer (Rumex thyrsiflorus)
  • Rotbeerige Zaunrübe (Bryonia dioica)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Rotes Straussgras (Agrostis capillaris)
  • Rotschwingel (Festuca rubra)
  • Rotschwingel Sa. (Festuca rubra agg.)
  • Rundblättrige Glockenblume (Campanula rotundifolia)
  • Rundblättrige Glockenblume Sa. (Campanula rotundifolia agg.)
  • Saat-Mohn (Papaver dubium (subsp. dubium))
  • Saat-Wicke Sa. (Vicia sativa agg.)
  • Sal-Weide (Salix caprea)
  • Salbei-Gamander (Teucrium scorodonia)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Sand-Hornkraut (Cerastium semidecandrum)
  • Sand-Mohn (Papaver argemone)
  • Sand-Straussgras (Agrostis vinealis)
  • Sauerampfer (Rumex acetosa)
  • Schafschwingel (Festuca ovina)
  • Schafschwingel Sa. (Festuca ovina agg.)
  • Scharfer Hahnenfuss (Ranunculus acris)
  • Scharfer Mauerpfeffer (Sedum acre)
  • Schmalblättrige Saatwicke (Vicia angustifolia)
  • Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens)
  • Schmaler Sauerampfer (Rumex acetosella var. tenuifolius)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Silbergras (Corynephorus canescens)
  • Skabiosen-Flockenblume (Centaurea scabiosa s.l.)
  • Spargel (Asparagus officinalis)
  • Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata)
  • Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius)
  • Süss-Kirsche (Prunus avium)
  • Taube Trespe (Bromus sterilis)
  • Unbewehrte Trespe (Bromus inermis)
  • Vielblütige Hainsimse (Luzula multiflora)
  • Viersamige Wicke Sa. (Vicia tetrasperma agg.)
  • Vogel-Knöterich Sa. (Polygonum aviculare agg.)
  • Vogel-Wicke (Vicia cracca)
  • Vogelfuss (Ornithopus perpusillus)
  • Wacholder (Juniperus communis)
  • Wald-Geissblatt (Lonicera periclymenum)
  • Wald-Kiefer (Pinus sylvestris)
  • Weg-Rauke (Sisymbrium officinale)
  • Weiche Trespe Sa. (Bromus hordeaceus agg.)
  • Weiches Honiggras (Holcus mollis)
  • Weide-Kammgras (Cynosurus cristatus)
  • Weinberg-Lauch Sa. (Allium vineale)
  • Weisse Lichtnelke (Silene latifolia subsp. alba)
  • Weissklee (Trifolium repens)
  • Weißes Labkraut (Galium album)
  • Wiesen Knäuelgras (Dactylis glomerata)
  • Wiesen Knäuelgras Sa. (Dactylis glomerata agg.)
  • Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium)
  • Wiesen-Flockenblume (Centaurea jacea subsp. jacea)
  • Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris)
  • Wiesen-Klee (Trifolium pratense)
  • Wiesen-Labkraut Sa. (Galium mollugo agg.)
  • Wiesen-Rispengras (Poa pratensis)
  • Wiesen-Rispengras Sa. (Poa pratensis agg.)
  • Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium)
  • Wiesen-Schafgarbe Sa. (Achillea millefolium agg.)
  • Wiesen-Schwingel (Festuca pratensis)
  • Wiesen-Storchschnabel (Geranium pratense)
  • Wilde Möhre (Daucus carota (subsp. carota))
  • Wolliges Honiggras (Holcus lanatus)
  • Zaun-Wicke (Vicia sepium)
  • Zitter-Pappel (Populus tremula)
  • Zottiger Klappertopf (Rhinanthus alectorolophus subsp. alectorolophus)
  • Zwerg-Filzkraut (Filago minima)
  • Zwerg-Hornkraut Sa. (Cerastium pumilum agg.)
  • Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias s.l.)
  • Ähren-Tausendblatt (Myriophyllum spicatum)
Tierarten:
  • Buchfink (Fringilla coelebs)
  • Fitis (Phylloscopus trochilus)
  • Goldammer (Emberiza citrinella)
  • Kohlmeise (Parus major)
  • Misteldrossel (Turdus viscivorus)
  • Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla)
  • Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus)
Schutzziele:
  • Erhalt und Entwicklung der Wald-Heide-Komplexe unter Enwicklung der vorhandenen Heiderelikte und Wiederherstellung der naturnaher Eichen-Birken und Eichen-Buchenwälder
    Wiederherstellung von Heideflächen auf den ackerbaulich genutzten und die Teilgebiete verbindenden Sandböden
  • Wiederherstellung und Entwicklung des Abgrabungsgewässers und seines Umfeldes für den Biotop- und Artenschutz insbesondere für wassergebundene Tierarten (Amphibien, Fische, Vögel) und in den Bereichen trockener Böschungen für Arten der primären Dünenvegetation.
  • Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Sandtrockenrasen auf Binnendünen (LRT 2330) bzw.
    Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Calluna-Heiden auf Binnendünen (LRT 2310) mit ihrer charakteristischen Vegetation, Fauna und ihrer natürlichen Morphologie, Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für typische Faunenelemente.
    Wiederherstellung von Sandtrockenrasen und Heiden auf Binnendünen.
    Erhaltung der Eichenniederwald-Bestände mit ihren eindrucksvollen, mehrstämmigen Hudeeichen als Kulturlandschaftsrelikt.
    Sicherung und Förderung der Zauneidechse.
  • Erhaltung und Optimierung eines artenreichen, reliktartigen Magergrünland- und Heidekomplexes mit eingestreuten Kleingehölzen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere der Magerstandorte (Trittsteinbiotop) und Gebüsche.
Gefährdungen:
  • Angelsport, Fischerei
  • Ausbreitung Problempflanzen
  • Beschattung
  • Duengerdrift (LW)
  • Einbringen von Pflanzen
  • Einbringen von Tieren
  • Einwanderung, Ausbreitung Neophyten
  • freilaufende Hunde (SP)
  • Freizeitaktivitaeten
  • gaertnerische Gestaltung
  • Immissionen
  • intensive Beweidung
  • Isolation von Lebensgemeinschaften
  • Isolationseffekt
  • nicht bodenstaendige Gehoelze
  • Stoerung von Tieren
  • Stoerungs-, Eutrophierungszeiger
  • unerwuenschte Sukzession
  • Verkehr
Maßnahmen:
  • Absperrung, Auszaeunung von Flaechen
  • Anpassung von Bewirtschaftungsvertraegen
  • Belassen von anfallendem liegenden und stehenden Totholz
  • Beschraenkung der Freizeitaktivitaeten
  • Beseitigung von Gehoelzen
  • Einzelbaume, Baumgruppe pflegen
  • Entnahme nicht bodenstaendig-standortgerechter Gehoelze
  • extensive Gruenlandbewirtschaftung, Beweidung
  • extensive Gruenlandbewirtschaftung, Mahd
  • fischereiliche Nutzung regeln
  • Freizeitaktivitaeten lenken
  • keine Duengung
  • Kfz-Verkehr beschraenken, regeln
  • lebensraumtypische Baumarten foerdern
  • Nat. Spontanbesiedlung n. Gehoelzabtrieb mit anschl. Beweidung
  • Naturverjuengung nicht lebensraumtypischer Gehoelze entnehmen
  • Vegetationskontrolle
  • Verbot des Angelns in festgelegte Zeitraeume
  • Verbot des Einbringens von Pflanzen und Tieren
  • Vermeidung Eutrophierung
  • Vertragliche Regelungen fuer Ausgleichsleistungen
  • Wald in Heide umwandeln
  • Wiederherstellung eines Offenlandbiotops durch Waldentfernung
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