Inhalt:
Naturschutzgebiet Kallerhoeh und Limmicketal (OE-007)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Kallerhoeh und Limmicketal |
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Kennung: |
OE-007 |
Ort: | Wenden |
Kreis: | Olpe |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 82,20 ha |
Offizielle Fläche: | 82,26 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1949 |
Inkraft: | 2009 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | gemaess § 20 a), b) und c) LG
- zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung standorttypischer Lebensraeume und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere der Nass- und Feuchtgruenlandflaechen, Borstgrasrasen und Pfeifengraswiesen sowie der naturnahen Bruchwaldkomplexe mit Moorflaechen, der Baeche und Quellen, - zur Sicherung als Kernflaeche und Verbindungselement im Biotopverbund, - aus erdgeschichtlichen Gruenden, - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes als weitlaeufiger Bachtalkomplex mit naessegepraegten Biotopen und Quel- lbereichen und besonderen Bluehaspekten. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5013-0024 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Kallerhoeh und Limmicketal |
Link zur Karte: | BK-5013-0024 |
Objektbeschreibung: | Das weitläufige, rund 82 ha große Naturschutzgebiet Kallerhoeh und Limmicketal umfasst die halboffe Talniederung der Limmicke südlich von Hünsborn unter Einschluss der Quellbäche innerhalb der bewaldeten Höhenzone zwischen der Hochmulde des Wendener Landes und des Siegerlandes südöstlich von Hünsborn. In der bewaldeten Quellregion im Osten stehen großflächig sickerquellige, lokal torfmoosreiche Erlenwälder, die ehemals als Niederwälder genutzt worden sind. Sie werden umgeben von Eichenmischwäldern bodensaurer Prägung. Östlich dieser Waldzone erstreckt sich ein ausgedehnter Wiesen- und Weidenkomplex, durchsetzt von zahlreichen Solitärbäumen. Eine über 1,0 ha große Teichanlage (mit Insel, Freizeitgebäude) wird von jüngeren Gehölzen umrahmt. Der mittlere und westlichen Teil des Schutzgebietes umfasst einen 100 bis 200 m breiten Niederungsstreifen entlang der überwiegend geradlinig verlaufenden Limmicke. Hier kommen zahlreiche klein- bis mittelflächige Feuchtbrachen zur Ausprägung, verzahnt mit zumeist extensiv beweideten Grünlandflächen (Pferdeweiden). Das Schutzgebiet wird in seinem mittleren und westlichen Teil von zahlreichen Fichtenparzellen und Teichanlagen durchsetzt. Das Naturschutzgebiet weist eine hohe Dichte von Feuchtbiotopen mit oligotraphentem Charakter auf: im unteren und mittlerem Talraum Feucht- und Nasswiesen, Feuchtbrachen, kleinflächig auch Vegetationselemente feuchter Heiden bzw. Borstgrasrasen und in der Quellregion großflächige intakte Erlen-Feuchtwälder. Diese Feuchtwaldbiotope stocken auf kaum entwässerten Quell- und Bruchstandorten, sie heben sich positiv durch das weitestgehende Fehlen von Neophyten und Stickstoffzeigern hervor. Die Solitärbäume (häufig Alt-Eichen) innerhalb ausgedehnter Pferdeweiden sind markante Landschaftsbildelemente. Zu den gebietstypischen gefährdeten Pflanzenarten gehören Hirse-Segge, Teufelsabbiss und Sumpf-Blutauge. Das Naturschutzgebiet Kallerhoeh und Limmicketal ist ein herausragender Kernbiotop im Talsystem der oberen Bigge mit ihren Seitentälern. Positiv für den lokalen Biotopverbund ist insbesondere die störungsfreie Verzahnung von Offenland des oberen Talraumes mit den angrenzenden naturnahen Laubwäldern unterschiedlicher Feuchtestufen ohne trennende Wege oder andere Infrastrukturelemente. Zentrale Bestandteile einer nachhaltigen Schutzstrategie sindder Verzicht auf jede forstliche Nutzung der Feuchtwälder in der Quellregion, die Regelung der Teich- und Freizeitnutzung und eine naturschutzkonforme Nutzung und Pflege der Feucht- und Nassgrünlandkulisse. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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