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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Grubenhalde Rhonard (OE-009)

Objektbezeichnung:

NSG Grubenhalde Rhonard

Kennung:

OE-009

Ort: Olpe
Kreis: Olpe
Bezirksregierung: Arnsberg
Digitalisierte Fläche: 1,17 ha
Offizielle Fläche: 1,13 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1969
Inkraft: 2020
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG
1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen und Lebensgemeinschaften
bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten eines alten, kulturhistorisch
bedeutsamen Erzabbaugeländes mit Pingen, Einbruchstrichtern und -tälchen, Gesteinshalden
auf carbonatreichem Grauwackeschiefer sowie einer floristisch-vegetationskundlich wertvollen
Krautvegetation mit seltenen Moosen, Farnen und Flechten,
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen, insbesondere
zur Erhaltung der Bergbaurelikte und der Gesteinshalden mit einem hohen Biotopentwicklungspotenzial,
3. wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes,
4. zur Sicherung als Kernfläche im Biotopverbund.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-OE-00071
Kennung:

BK-OE-00071

Objektbezeichnung:

NSG Grubenhalde Rhonard

Link zur Karte: BK-OE-00071
Objektbeschreibung: Bereits 1614 urkundlich erwähntes altes Erzabbaugelände auf carbonatreichen Grauwackenschiefern der Siegener Schichten des Unterdevons. Historisch wurde zunächst vorwiegend Kupfer und Blei gewonnen, Eisenerze wurden erst seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts abgebaut. Im ersten Weltkrieg wurde nochmals Zinnober gewonnen, dann wurde die Grube kurz nach dem Krieg stillgelegt. Das im Bergbau aufgewühlte Gelände weist mit seinen Pingen (Mulden), Einbruchstälchen und -trichtern sowie seinen Gesteinshalden ein bewegtes Relief auf. Es wird allseits von befestigten Fahrwegen begrenzt. Das NSG ist vorwiegend von einem Birkenwald mit unterschiedlich entwickeltem Unterwuchs bestanden. Lokal dominieren Eichen, vor allem am Westrand dominiert die Fichte. Eingesprengt finden sich vereinzelt morsche und bemooste Baumstubben. Der Wald beschattet die ehemaligen Schutthalden mittlerweile stark, die in der Vorkartierung beschriebenen Wacholder an lichten Waldstellen konnten aktuell nicht mehr wiedergefunden werden. Zwei der Pingen sind eingezäunt. Noch bei der Fortschreibung im Jahr 1989 im Gebiet vorhandene vegetationsarme Gesteinshalden sind heute nur noch am Wegrand im Südwesten zu finden. Der früher häufige Nordische Streifenfarn konnte 2011 nach mehreren Jahrzehnten in mehreren kleinen zarten Pflänzchen wiedergefunden werden, 2021ist er noch an 2 Stellen zu finden. Der Ruprechtsfarn ist nur noch in wenigen Exemplaren vorhanden. Auch weitere von Schumacher (1971) angegebene Pflanzen wie Kleines Wintergrün, Braunrote Stendelwurz und Nickendes Wintergrün (früher auch im NSG , H. Bäppler) sind heute verschollen. Etwa 300 m unterhalb des NSG fand Bäppler 1980 das Nickende Wintergrün, dieser Fundort ist ebenfalls seit einigen Jahren erloschen (H. Bäppler mdl.). Das NSG Grubenhalde Rhonard hat eine bundesweite Bedeutung durch das aktuell einzige bekannte Vorkommen des Kleinen Wurmfarns in Deutschland. Im Biotopverbund handelt es sich um einen Trittsteinbiotop für auf Gesteinshalden angewiesene z. T. seltene Farn- und Blütenpflanzen und wärmeliebende Tierarten. Wichtigste Sofortmaßnahme ist das Befreien der des einzigen verbliebenen Schwermetallrasens an der Wegböschung im Südwesten von abgelagerten Holzabfällen an mehreren Stellen. Die Fichten im Westteil sollte entfernt werden. Hier sollte anschließend Insbesondere randlich neben den Schwermetallrasen und in den Uferbereichen der Pingen und Halden die Rohhumusschicht abgeschoben werden und Schotter des historischen Bergbaus wieder freigelegt werden. Heidebereiche (Vaccinium-Bestände) sollten erhalten bleiben. Trotz bisheriger Fehlversuche sollte auch im Ostteil an einigen Halden versucht werden, wieder offene Schutthalden herzustellen, indem der Pflanzenbewuchs entfernt wird und umliegende Bäume gefällt werden. Diese Arbeiten dürfen allerdings nur im Beisein von Kennern der Fundorte der noch vorhandenen z.T. sehr seltenen Arten durchgeführt werden, damit diese nicht zerstört werden.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Schwermetallrasen (Violetalia calaminariae) <6130> (0,03 ha)
  • noch kein LRT <kein LRT> (0,28 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Laubwaelder ausserhalb von Sonderstandorten (nicht FFH-LRT) <NA00> (0,81 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete trockene Heiden (nicht FFH-LRT) <NDA0> (0,04 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • Natuerliche Schwermetallrasen (0,03 ha)
Biotoptypen:
  • Eichen-Birkenmischwald <AD1> (0,81 ha)
  • Fichtenwald <AJ0> (0,28 ha)
  • Trockene Heide <DA0> (0,04 ha)
  • Schwermetallrasen <DE0> (0,03 ha)
  • Lockergesteinsabgrabung <GD0> (NaN ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Acker-Witwenblume (Knautia arvensis)
  • Adlerfarn (Pteridium aquilinum (subsp. aquilinum))
  • Besenheide (Calluna vulgaris)
  • Blutwurz (Potentilla erecta)
  • Brombeere Sa. (Rubus sectio Rubus)
  • Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa)
  • Eiche (unbestimmt) (Quercus spec.)
  • Eichenfarn (Gymnocarpium dryopteris)
  • Europäische Lärche (Larix decidua)
  • Faulbaum (Frangula alnus)
  • Fichte (Picea abies)
  • Frauenfarn (Athyrium filix-femina)
  • Gemeine Braunelle (Prunella vulgaris)
  • Gemeiner Breitwegerich (Plantago major subsp. major)
  • Gemeiner Tüpfelfarn Sa. (Polypodium vulgare agg.)
  • Gewöhnliche Breitblättrige Stendelwurz (Epipactis helleborine subsp. helleborine)
  • Gewöhnliche Kratzdistel (Cirsium vulgare)
  • Gewöhnliche Vogelbeere (Sorbus aucuparia subsp. aucuparia)
  • Gewöhnliche Wald-Kiefer (Pinus sylvestris subsp. sylvestris)
  • Gewöhnlicher Besenginster (Cytisus scoparius subsp. scoparius)
  • Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus)
  • Gewöhnlicher Rainkohl (Lapsana communis subsp. communis)
  • Gewöhnlicher Stink-Storchschnabel (Geranium robertianum subsp. robertianum)
  • Gewöhnliches Fuchs Greiskraut (Senecio ovatus subsp. ovatus)
  • Gewöhnliches Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobaea subsp. jacobaea)
  • Gewöhnliches Taubenkropf-Leimkraut (Silene vulgaris subsp. vulgaris)
  • Grosser Dornfarn (Dryopteris dilatata)
  • Habichtskraut (unbestimmt) (Hieracium spec.)
  • Hainsimse (unbestimmt) (Luzula spec.)
  • Harzer Labkraut (Galium saxatile)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Heidelbeere (Vaccinium myrtillus)
  • Himbeere (Rubus idaeus)
  • Huflattich (Tussilago farfara)
  • Kanadisches Berufkraut (Erigeron canadensis)
  • Kleiner Dornfarn (Dryopteris carthusiana)
  • Kleiner Odermennig (Agrimonia eupatoria)
  • Kleiner Wurmfarn (Dryopteris oreades)
  • Mauerlattich (Mycelis muralis)
  • Quendelblättriges Sandkraut Sa. (Arenaria serpyllifolia agg.)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Roter Fingerhut (Digitalis purpurea)
  • Rotes Straussgras (Agrostis capillaris)
  • Ruprechtsfarn (Gymnocarpium robertianum)
  • Salbei-Gamander (Teucrium scorodonia)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Schafschwingel Sa. (Festuca ovina agg.)
  • Schmalblättriges Tüpfel-Johanniskraut (Hypericum perforatum subsp. perforatum)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Schönes Johanniskraut (Hypericum pulchrum)
  • Seidelbast (Daphne mezereum)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Trauben-Holunder (Sambucus racemosa)
  • Wald-Ehrenpreis (Veronica officinalis)
  • Wald-Erdbeere (Fragaria vesca)
  • Wald-Greiskraut (Senecio sylvaticus)
  • Wald-Sauerklee (Oxalis acetosella)
  • Wald-Veilchen Sa. (Viola reichenbachiana agg.)
  • Wiesen-Flockenblume i.e.S. (Centaurea jacea s.str.)
  • Wiesen-Labkraut Sa. (Galium mollugo agg.)
  • Wiesen-Wachtelweizen (Melampyrum pratense)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhaltung und Wiederherstellung eines alten, kulturhistorisch bedeutsamen Erzabbaugelaendes mit Pingen, Einbruchstälchen und- trichtern und Gesteinshalden auf carbonatreichem Grauwackeschiefer sowie einer floristisch-vegetationskundlich wertvollen Krautvegetation mit seltenen Moosen, Farnen und Flechten.
    Sicherung landesweit seltener und gefährdeter Farnarten
Gefährdungen:
  • Aufforstung schutzwuerdiger Offenlandbiotope (FW)
  • Eutrophierung
  • nicht bodenstaendige Gehoelze (FW)
  • Verbuschung als unerwuenschte Sukzession
Maßnahmen:
  • Beseitigung von Gehoelzen
  • Vegetationskontrolle
  • Wiederherstellung von Biotopen
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