Inhalt:
Naturschutzgebiet Stelborner Klippen (OE-013)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Stelborner Klippen |
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Kennung: |
OE-013 |
Ort: | Kirchhundem |
Kreis: | Olpe |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 2,94 ha |
Offizielle Fläche: | 3,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2003 |
Inkraft: | 2004 |
Außerkraft: | 2024 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung erfolgt
1. Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung, a) ueberregional bedeutsamer nur maessig beschatteter und aus Aschen- und Kristalltuffen bestehenden Silikatfelsen und z.T. auf Blockschutthalden stockenden Buchen-Eichenwaeldern, In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen: - Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation, - auf Blockschutt stockende Buchen-Eichenwaelder b) von Lebensraeumen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Lebensraeume oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Biotope gemaess Anhang I der Richtlinie: - Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation ( 8220 ) 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, 3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes. Das ueber die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel fuer die Waldflaechen ist die Entwicklung oder Wiederherstellung eines Laubwaldgebietes mit den fuer den Naturraum typischen natuerlichen Waldgesellschaften in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien, einschliesslich der Alt- und Totholzphase und ihrer natuerlichen Strukturvielfalt. Die Naturverjuengung von Gehoelzarten der angestrebten Waldgesellschaften soll Vorrang vor der Pflanzung haben und entsprechend unterstuetzt werden. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-OE-00075 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Stelborner Klippen |
Link zur Karte: | BK-OE-00075 |
Objektbeschreibung: | Das Naturschutzgebiet Stelborner Klippen umfasst neben den als FFH-Gebiet DE-4814-302 ausgewiesenen Quarzeratophyrtuff-Klippen auch die umgebenden z. T. auf Blockschutt stockenden Buchen-Eichenwälder. Im Südwesten stehen zwei senkrecht abfallende, bis 10 m hohe Klippen, die im Süden und Westen von einem Laubwaldgürtel umgeben sind. Östlich schließt sich jüngerer Fichtenwald mit zwei kleinen Felsen an. Oberhalb des querenden Waldweges befindet sich ein z.T. auf Blockschutt stockender Buchen-Eichenwald mit zwei weiteren Klippen und darunter liegenden Blockschutthalden. An der westlichen Klippe wächst ein Vorkommen des Nordischen Streifenfarnes an südexponierten Felspartien. Es handelt sich um wertvolle Keratophyrfelsen mit typischer Felsvegetation und dem aktuell wohl größten Vorkommen des Nordischen Streifenfarns an natürlichen Felsen im Kreis Olpe. Auch bei den Moosen kommen einige sehr seltene säureliebende Arten vor. Die Biotopfläche gehört zum Biotopverbund des Hundem-Quellbachsystem an dessen Nordrand. Die Keratophyr-Felsen sind wichtige Trittsteinbiotope der ausgedehneten Quarzkeratophyr-Vorkommen im Südostteil des Kreises Olpe. Die Wälder sollten naturnah bewirtschaftet werden, Alt- und Tothölzer insbesondere im Südwesten sollen weiterhin erhalten werden. Die Felsen und Blockschutthalden sollten behutsam aufgelichtet werden: Einige die Felsköpfe beschattende Laubbaumäste und einige felsbeschattende Jungfichten an der Westseite der Felsen sollten fallweise entfernt werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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