Inhalt:
Naturschutzgebiet Albaumer Klippen (OE-016)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Albaumer Klippen |
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Kennung: |
OE-016 |
Ort: | Kirchhundem |
Kreis: | Olpe |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 17,07 ha |
Offizielle Fläche: | 17,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1981 |
Inkraft: | 2004 |
Außerkraft: | 2024 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung erfolgt
1. Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung, a) Ueberregional bedeutsamer Biotope seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraum- typischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb der Silikatfelsen mit ihrer Felsspaltenvegetation sowie den Hangmischwaeldern. In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen: - Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation, - eichenreiche Hangmischwaelder, b) Von Lebensraeumen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Lebensraeume oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Biotope gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie: - Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220, prioritaerer Lebensraum), - Schlucht- und Hangmischwaelder (9180, prioritaerer Lebensraum), c) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, d) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes. Das ueber die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel fuer die Waldf- laechen ist die Entwicklung oder Wiederherstellung eines Laubwaldgebietes mit den fuer den Naturraum typischen natuerlichen Waldgesellschaften in ihren verschiedenen Entwicklungs- stadien, einschliesslich der Alt- und Totholzphase und ihrer natuerlichen Strukturvielfalt. Die Natur- verjuengung von Gehoelzarten der angestrebten Waldgesellschaften soll Vorrang vor der Pflanzung haben und entsprechend unterstuetzt werden. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4914-0082 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Albaumer Klippen |
Link zur Karte: | BK-4914-0082 |
Objektbeschreibung: | NSG Albaumer Klippen mit Felsrippen und typischer Felsenvegetation sowie strukturreicher Eichenwälder östlich Albaum. Das NSG Albaumer Klippen wird von einer etwa 750 m langen Felsrippe aus Keratophyrfelsen geprägt. Die Klippen ziehen sich senkrecht zu den Höhenlinien über die gesamte Bergflanke und beherbergen neben dem Nördlichen und Braunstieligen Streifenfarn nach Koppe (1974) eine bemerkenswerte Flechten- und Moosvegetation. Auf der Südseite sind den Klippen bis zu 50 m breite Blockfelder vorgelagert, einzelne Felsblöcke reichen bis in die angrenzenden Waldbestände hinein. Auf der Nordseite misst die Breite der Blockschutthalde ca. 20 m. Die von mehreren Trampelpfaden gequerten Klippen sind mit einem überwiegend aus Birken und Eichen aufgebauten Krüppelwald bestanden, vereinzelt sind ältere Buchen eingesprengt. Eichenwälder verschiedenster Ausprägung bilden die Umgebung der Klippen, wobei auf der Südseite mehr Buchen-Eichenwälder und auf der Nordseite mehr Birken-Eichenwälder vorherrschen, teilweise sind auch kleinere Fichtenparzellen vorhanden. Im Westen wird das Gebiet von einer Stromleitungstrasse gequert, unter der sich eine Schlagflurvegetation angesiedelt hat. Angabe der Moosarten nach Koppe (1974). Es handelt sich um einen regional wertvollen natürlichen Felskomplex als Refugial- und Trittsteinbiotop für Felsen-Lebensgemeinschaften mit dem Vorkommen mehrerer Rote-Liste-Pflanzenarten. Die Biotopfläche gehört zum Biotopverbund des Hundembaches mit Quell-, Nebenbächen und Hangwäldern. Wichtige Maßnahme ist der Schutz des gesamten Felsenbereiches und der umgebenden Laubwälder vor zu starker Freizeitnutzung und vor Aufforstung mit Fichten. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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