Inhalt:
Naturschutzgebiet Griesemert (OE-063)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Griesemert |
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Kennung: |
OE-063 |
Ort: | Olpe |
Kreis: | Olpe |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 80,92 ha |
Offizielle Fläche: | 80,98 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2013 |
Inkraft: | 2013 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen und Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten (u. a. Torfmoose und Kleinseggen) eines naturnahen Quellwaldsystems sowie von Magergrünland, 2. zur Sicherung als Verbindungselement im Biotopverbund, 3. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen, insbesondere zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden: Böden mit einem hohen bis sehr hohen Biotop- entwicklungspotential (z. B. Typischer Pseudogley) und 4. wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4913-0046 |
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Objektbezeichnung: |
Olper Stadtwald nordöstlich Griesemert |
Link zur Karte: | BK-4913-0046 |
Objektbeschreibung: | Von mehreren Quellbächen durchzogenes Waldgebiet nordöstlich der Ortschaft Griesemert. Als Ausgleichsmaßnahme für die Bebauung des nahe gelegenen ehemaligen NATO-Lagers "Rother Stein" wurden seit 2000 im Bereich des Olper Stadtwaldes größere Fichtenforste auf anmoorigen Standorten geschlagen und der natürlichen Wiederbewaldung überlassen. An einer solchen Stelle oberhalb eines Waldweges im Zentralbereich hat sich eine an Kleinseggen individuen- und artenreiche feuchte Heidefläche ausgebildet (siehe Geschützter Biotop). Am Graben und an der Grabenböschung befinden sich großflächige Torfmoosteppiche (Sphagnum auriculatum). Am Nordrand erstreckt sich von Osten nach Westen der Quellbach der Bieke. Der Quellbach ist im Oberlauf bereits grabenartig ausgebaut, dennoch haben sich zwei kleine Erlensümpfe an der Quelle erhalten (siehe Geschützer Biotop). Im weiteren Verlauf ist der Bach meist begradigt, nur oberhalb der Teiche befindet sich ein kurzer naturnaher Abschnitt. Durch das Gebiet ziehen sich von Süden nach Norden vier weitere Quellbäche. Im Südosten liegt ein Quellbach in einem etwa 90jährigen Eichenwald, der in einen jungen Buchenwald übergeht. Am Bach dort z. T. noch typische Vegetation, aber weiter östlich zur Quelle hin undurchdringliche Brombeer- und Adlerfarngebüsche, die auf eine stärkere Nährstoffanreicherung hindeuten. Ansonsten zeigt sich ein Mosaik aus Kahlschlagflächen und von Birken dominierten Vorwäldern. Nach Westen noch einige von Bächen durchzogene altere Fichtenforste. Im Nordosten wurden zwei Wiesen einbezogen mit Resten von Magergrünland an den Böschungen. Die Straßenböschung entlang des Nordrandes des Gebietes ist auffallend nährstoffarm ausgebildet mit Heide- bzw- Magerrasenfragmenten. Im Westen unterhalb der Teiche liegen noch zwei bachbegleitende Weideflächen (Schafbeweidung). Es handelt sich um einen in seinem Reichtum an Quellbächen im Umfeld seltenen Waldkomplex, der sich durch eine zumindest im Zentralteil noch vorhandene seggen- und torfmoosreiche Ausbildung auszeichnet. Die Quellbäche sind Bestandteil des Verbunds der Zuflüsse des Biekebaches im Bigge-Einzugsbereich. Im Westen sollten die noch verbliebenen Fichtenwälder entlang der Quellbäche mittelfristig ebenfalls umgewandelt werden. Die als Geschützter Biotop auskartierten Kleinseggenriede und angrenzende Heideflächen sollten offengehalten werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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