Titel:

Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


Logo:

Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


Suche:


Schriftmenü:

Schriftgrösse: ||

Inhalt:

Naturschutzgebiet Ziegenberg <VO> (PB-058)

Objektbezeichnung:

NSG Ziegenberg <VO>

Kennung:

PB-058

Ort: Borchen
Kreis: Paderborn
Bezirksregierung: Detmold
Digitalisierte Fläche: 2,75 ha
Offizielle Fläche: 2,74 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: VO rechtskraeftig
Inkraft seit: 1984
Inkraft: 2004
Außerkraft: 2024
Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt

- Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensraeume
und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und
Pflanzenarten am suedostexponierten, auslaufenden und teilweise felsigen Hang des Ziegen-
bergs sowie in dem strukturreichen Abschnitt der Lohme. Das geschuetzte Gebiet ist Teil
eines vielfaeltigen und baumartenreichen Laubwaldkomplexes im Naturraum Paderborner
Hochflaeche, der sich durch ein aussergewoehnlich vollstaendiges Arteninventar teilweise
sehr seltener Laubwaldgesellschaften mit einer Haeufung kontinentaler Pflanzenarten an ihrer
noerdlichen Verbreitungszone auszeichnet. Der Hangwald geht kontinuierlich ueber in die
Aue der Lohme, deren wasserpflanzenreicher Lauf von feuchten Hochstaudenfluren und Au-
waldstadien gesaeumt ist. Auf dem aus natuerlichen Kalkklippen gebildeten Ziegenberg be-
reichern darueber hinaus die Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation die gebietstypische
Struktur- und Artenvielfalt.
- Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen
Lebensraeume und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse
im Gebietsnetz "NATURA 2000" gemaess Artikel 4 Abs.4 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 und
Artikel 6 Abs.2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich um die folgenden natuerlichen Lebens-
raeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I und II der FFH-Richtlinie (FFH-
Lebensraeume)

- Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum 9130),
- Orchideen-Kalkbuchenwald (Cephalanthero-Fagion 9150),
- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwald (Alnion, Prioritaerer Lebensraum, 91E0),
- Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation, 3260).

Darueber hinaus dient das Gebiet dem besonderen Schutz und der Entwicklung der Lebens-
raeume der folgenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang IV der FFH-
Richtlinie:

- Groppe (Cottus gobio),
- Bachneunauge (Lampetra planeri)

sowie der folgenden vorkommenden Vogelarten, auf die sich Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG
des Rates ueber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-RL) vom 02.04.1979
(ABl.EG Nr. L 103 S.1) bezieht:

- Eisvogel (Alcedo atthis),
- Neuntoeter (Lanius collurio),
- Rotmilan (Milvus milvus),
- Wespenbussard (Pernis apivorus),
- Schwarzstorch (Ciconia nigra),
- Grauspecht (Picus canus),

- Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden,
- Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes.

Die ueber die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung fuer die Waldflaechen
ist die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit den fuer die heimischen, insbesondere die waerme-
liebenden Laubwaldgesellschaften typischen Arten sowie die Ueberfuehrung vorhandener Alters-
klassenbestaende in naturnahe Laubwaelder mit ihrer standoertlich bedingten Variationsbreite und
ihren verschiedenen Entwicklungsphasen einschliesslich ihrer Alt- und Totholzphase, ihrer Vorwaelder,
Gebuesche und Staudenfluren sowie ihrer Waldraender.
Fuer das Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation besteht das langfristige Ziel in der Erhaltung und
Verbesserung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fliessgewaessers mit seiner typischen
Vegetation und Fauna vor allem durch die Erhaltung und Entwicklung der Durchgaengigkeit, durch die
Reduzierung der die Wasserqualitaet beeintraechtigenden direkten und indirekten Einleitungen, durch
die Regelung von Freizeitnutzungen und durch die Abstimmung der Gewaesserunterhaltungsmass-
nahmen mit den Schutzzielen.
Der Einfluss einer naturnahen Ueberflutungsdynamik, auch als Voraussetzung fuer auentypische Relief-
bildungen wie Flutmulden und Prallhaenge sowie fuer Biotopkomplexe mit feuchten Hochstaudenfluren
und Sukzessionsstadien zum Auwald, soll erhoeht werden, indem naturnahe Fliessgewaesserabschnitte
und Ueberschwemmungsflaechen gesichert und wiederherstellt bzw.zurueckgewonnen werden.
Als Beitrag zur Staerkung der herausragenden ueberoertlichen Biotopverbundfunktion der Fliessgewaesser
Lohme und Alem und ihrer Auen sollen in dem geschuetzten Gebiet die oekologischen Vernetzungen in
der Aue der Lohme und zu ihrem Umland verbessert werden.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
Geschützte Biotope (§42):
Biotoptypen:
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
Tierarten:
Schutzziele:
Gefährdungen:
Maßnahmen:
Die Kartenanwendung benötigt Javascript. Falls Sie diese Karte aufrufen möchten, schalten Sie in Ihrem Browser Javascript ein.