Inhalt:
Naturschutzgebiet Ziegenberg <VO> (PB-058)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Ziegenberg <VO> |
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Kennung: |
PB-058 |
Ort: | Borchen |
Kreis: | Paderborn |
Bezirksregierung: | Detmold |
Digitalisierte Fläche: | 2,75 ha |
Offizielle Fläche: | 2,74 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1984 |
Inkraft: | 2004 |
Außerkraft: | 2024 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung erfolgt - Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensraeume und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten am suedostexponierten, auslaufenden und teilweise felsigen Hang des Ziegen- bergs sowie in dem strukturreichen Abschnitt der Lohme. Das geschuetzte Gebiet ist Teil eines vielfaeltigen und baumartenreichen Laubwaldkomplexes im Naturraum Paderborner Hochflaeche, der sich durch ein aussergewoehnlich vollstaendiges Arteninventar teilweise sehr seltener Laubwaldgesellschaften mit einer Haeufung kontinentaler Pflanzenarten an ihrer noerdlichen Verbreitungszone auszeichnet. Der Hangwald geht kontinuierlich ueber in die Aue der Lohme, deren wasserpflanzenreicher Lauf von feuchten Hochstaudenfluren und Au- waldstadien gesaeumt ist. Auf dem aus natuerlichen Kalkklippen gebildeten Ziegenberg be- reichern darueber hinaus die Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation die gebietstypische Struktur- und Artenvielfalt. - Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse im Gebietsnetz "NATURA 2000" gemaess Artikel 4 Abs.4 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 und Artikel 6 Abs.2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich um die folgenden natuerlichen Lebens- raeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I und II der FFH-Richtlinie (FFH- Lebensraeume) - Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum 9130), - Orchideen-Kalkbuchenwald (Cephalanthero-Fagion 9150), - Erlen-Eschen- und Weichholzauenwald (Alnion, Prioritaerer Lebensraum, 91E0), - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation, 3260). Darueber hinaus dient das Gebiet dem besonderen Schutz und der Entwicklung der Lebens- raeume der folgenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang IV der FFH- Richtlinie: - Groppe (Cottus gobio), - Bachneunauge (Lampetra planeri) sowie der folgenden vorkommenden Vogelarten, auf die sich Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates ueber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-RL) vom 02.04.1979 (ABl.EG Nr. L 103 S.1) bezieht: - Eisvogel (Alcedo atthis), - Neuntoeter (Lanius collurio), - Rotmilan (Milvus milvus), - Wespenbussard (Pernis apivorus), - Schwarzstorch (Ciconia nigra), - Grauspecht (Picus canus), - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes. Die ueber die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung fuer die Waldflaechen ist die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit den fuer die heimischen, insbesondere die waerme- liebenden Laubwaldgesellschaften typischen Arten sowie die Ueberfuehrung vorhandener Alters- klassenbestaende in naturnahe Laubwaelder mit ihrer standoertlich bedingten Variationsbreite und ihren verschiedenen Entwicklungsphasen einschliesslich ihrer Alt- und Totholzphase, ihrer Vorwaelder, Gebuesche und Staudenfluren sowie ihrer Waldraender. Fuer das Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation besteht das langfristige Ziel in der Erhaltung und Verbesserung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fliessgewaessers mit seiner typischen Vegetation und Fauna vor allem durch die Erhaltung und Entwicklung der Durchgaengigkeit, durch die Reduzierung der die Wasserqualitaet beeintraechtigenden direkten und indirekten Einleitungen, durch die Regelung von Freizeitnutzungen und durch die Abstimmung der Gewaesserunterhaltungsmass- nahmen mit den Schutzzielen. Der Einfluss einer naturnahen Ueberflutungsdynamik, auch als Voraussetzung fuer auentypische Relief- bildungen wie Flutmulden und Prallhaenge sowie fuer Biotopkomplexe mit feuchten Hochstaudenfluren und Sukzessionsstadien zum Auwald, soll erhoeht werden, indem naturnahe Fliessgewaesserabschnitte und Ueberschwemmungsflaechen gesichert und wiederherstellt bzw.zurueckgewonnen werden. Als Beitrag zur Staerkung der herausragenden ueberoertlichen Biotopverbundfunktion der Fliessgewaesser Lohme und Alem und ihrer Auen sollen in dem geschuetzten Gebiet die oekologischen Vernetzungen in der Aue der Lohme und zu ihrem Umland verbessert werden. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: | |
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Geschützte Biotope (§42): | |
Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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