Inhalt:
Naturschutzgebiet Lasthauser Moor (RE-004)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Lasthauser Moor |
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Kennung: |
RE-004 |
Ort: | Dorsten |
Kreis: | Recklinghausen |
Bezirksregierung: | Münster |
Digitalisierte Fläche: | 2,02 ha |
Offizielle Fläche: | 2,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1957 |
Inkraft: | 2008 |
Außerkraft: | 2028 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20a,c - zur Erhaltung, Förderung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstäten, insbesondere von Hochmooren, nährstoffarmen Tümpeln und Zwerg- strauchheiden, außerdem zur Erhaltung und Föerderung von hieran angepassten, seltenen und gefährdeten Pflanzen-, Amphibien-, Reptilien-, Insekten- und Fledermausarten, - aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung und wegen der dort vorkommenden schutzwürdigen Böden, - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes, - zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4207-0043 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Lasthauser Moor |
Link zur Karte: | BK-4207-0043 |
Objektbeschreibung: | Der zentrale Teil des Lasthauser Moores ist eine Ausblasungswanne von knapp 2000 Quadratmetern Größe in einem bewaldeten Dünengelände, mit einem vermoorten Heideweiher, Übergangsmoor und angrenzender feuchter und trockener Heide in einem insgesamt nur 2 Hektar umfassenden Naturschutzgebiet. Der schmale Randsumpf wird im Süden von der Sumpf-Calla dominiert, während sich im Norden und Westen die Flatterbinse verstärkt ausbreitet. Im Osten grenzt am Rand des Übergangsmoores ein kleiner Tümpel an, in den schon in den 1930er Jahren Seerosen und Schilf eingebracht wurde. An diesen Komplex schließen sich im Norden und Osten Heiden und zur Heideentwicklung abgeschobene Flächen an. Ein kleinflächiger Birken-Eichenwald und Kiefernwälder, die teilweise mit Eichen und Birken durchsetzt sind, umgeben die Offenlandbiotope. An das Naturschutzgebiet schließt im Süden ein Forst- und Wanderweg an, von dem aus der offene Moorbereich gut einsehbar ist. Das Lasthauser Moor ist eines der letzten artenreichen Übergangsmoore mit Hochmoorelementen im Kreis Recklinghausen. Eine Vielzahl von seltenen moortypischen Pflanzenarten findet hier ein Refugium. Seine gute floristische Artenausstattung und das Vorkommen von Moorfrosch und Kleiner Moosjungfer (ob noch aktuell?) gibt dem Gebiet landesweite Bedeutung. Trotz seiner Kleinflächigkeit und mit seiner isolierten Lage kommt dem Lasthauser Moor als Trittsteinbiotop eine herausragende Bedeutung für den Biotopverbund zu. Regional hat der Moorfrosch hier eine wichtige Population. Das Hauptentwicklungsziel für das Lasthauser Moor ist der Erhalt und die Entwicklung des Moores. Dazu bedarf es der regelmäßigen Pflege indem der Gehölzaufwuchs auf dem Moor selbst und den Randzonen entfernt wird. Die Entwicklung der randlichen Heiden durch regelmäßige Pflege in Form von Mahd oder Beweidung und kleinflächigem Plaggen dient ebenfalls dem Schutz des zentralen Moores. Der langfristige Umbau der Kiefernwälder in naturnahe Laubwälder soll ebenfalls angestrebt werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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