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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Steinbruchgelaende Hohenhagen (RS-009)

Objektbezeichnung:

NSG Steinbruchgelaende Hohenhagen

Kennung:

RS-009

Ort: Remscheid
Kreis: Remscheid
Bezirksregierung: Düsseldorf
Digitalisierte Fläche: 8,66 ha
Offizielle Fläche: 8,76 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1995
Inkraft: 2003
Außerkraft: 9999
Schutzziel:
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4809-0142
Kennung:

BK-4809-0142

Objektbezeichnung:

RS-009 NSG Steinbruchgelände Hohenhagen

Link zur Karte: BK-4809-0142
Objektbeschreibung: Das Gelände der ehemaligen Ziegelei Schäfer ist seit 1998 unter dem Namen Steinbruchgelände Hohenhagen als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Das Naturschutzgebiet umfasst neben dem Steinbruch die nordwestlich angrenzende Wiesenflächen und hat eine Größe von 8,67 ha. Das NSG besteht aus dem aufgelassenen, brachliegenden Steinbruch der ehemaligen Ziegelei Schäfer und dem sich nördlich anschließenden Gelände außerhalb des eigentlichen Steinbruchs aus artenarmen, grasreichen Magerwiesen, aus Birken-Pionierwäldern mit u.a. Eichen, Salweiden und Zitterpappeln sowie aus Gehölzstreifen. In den alten Abbaukesseln des Tonschiefersteinbruchs hat sich auf den verschiedenen Böden, von reinem Fels über Felsschutt bis hin zu feinerem Bodenmaterial ein vielfältiges Biotopmosaik mit verschiedenen Sukzessionsstadien herausgebildet: Neben freien Felsschuttflächen mit Ruderalvegetation, teilweise moos- und flechtenbedeckt finden sich blüten- wie (Straußgras-)reiche Magerwiesen sowie verschiedene Stadien der Verbuschung mit Birken, Ginster und Weißdorn, teilweise auch Balsampappel und Späte Traubenkirsche. An einigen Stellen wird durch Fels oder verdichteten Boden der Wasserabfluss mehr oder weniger unterbunden, so dass sich staunasse Bereiche herausgebildet haben. In den letzten Jahren wurden in den ehemaligen Abbaukesseln einige Kleingewässer unterschiedlicher Größe in offener bis halbschattiger angelegt, die wertvolle Amphibien- und Libellenlebensräume darstellen. Die Steinbruchbereiche außerhalb der eigentlichen Abbaukessel sind mit Pionierwald aus u.a. Birken, Eichen, Salweiden und Bergahorn bestanden. Das Naturschutzgebiet ist heute nahezu völlig von Stadtrandsiedlungen, Industrieanlagen und einer Schule eingeschlossen. Das NSG Steinbruchgelände Hohenhagen ist von hoher lokaler, teilweise auch regionaler Bedeutung für den Schutz von mageren Grünlandbiotopen in Verzahnung mit aus Naturverjüngung hervorgegangenen Eichen-Birkenwäldern sowie blütenreichen Offenlandbiotopen allgemein. Von hoher Bedeutung ist neben der Trittsteinfunktion auch die Funktion als Ruhezone für die Fauna, etwa für Rehwild. Durch den für heutige Verhältnisse hohen Blütenreichtum, darunter einige regional bemerkenswerte oder selten gewordene Arten, wie z.B. große Bestände von Augentrost und Heidenelken, ist die Insektenfauna des Gebietes sehr vielgestaltig. In den Abbaukesseln herrschen thermisch günstige Bedingungen für wärmeliebende Arten. Der offene Charakter des Gebietes wird durch regelmäßige Pflegemaßnahmen erhalten. Das NSG Steinbruchgelände Hohenhagen ist durch seine Insellage für den regionalen Biotopverbund von außerordentlich hohem Wert. Durch das Vorkommen regional und überregional seltener Pflanzen- und Tierarten kommt dem NSG in diesem Verbundsystem eine wichtige Reservoir- und Trittsteinfunktion zu. Hervorzuhebendes Entwicklungsziel für das NSG Steinbruchgelände Hohenhagen ist die Erhaltung des reichhaltigen Biotopmosaiks aus Tonschiefersteinwänden, Brachflächen, Magerrasen, Gebüschbeständen, Vorwaldstadien, temporären Quellen und Hangwasseraustrit-ten als Lebens-, Rückzugs- und Regenerationsraum für an Sekundärlebensräume gebundene Pflanzen- und Tierarten wie z.B. Amphibien, Reptilien und Singvögel. Als Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung insbesondere der offenen Lebensräume sind v.a. turnusmäßige Mahd und Entbuschungen erforderlich.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • noch kein LRT <kein LRT> (0,45 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Laubwaelder ausserhalb von Sonderstandorten (nicht FFH-LRT) <NA00> (4,58 ha)
  • Kleingehölze (Alleen, linienförmige Gehölzstrukturen, Einzelbäume, Ufergehölze, flächige Gebüsche, Baumgruppen und Feldgehölze) (NB00) <NB00> (1,08 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Suempfe, Riede und Roehrichte (nicht FFH-LRT) <NCC0> (0,00 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes mesophiles Wirtschaftsgruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NE00> (0,12 ha)
  • Schutzwuerdiges und gefaehrdetes Magergruenland incl. Brachen (nicht FFH-LRT) <NED0> (2,39 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Stillgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFD0> (0,03 ha)
Geschützte Biotope (§62):
Biotoptypen:
  • Birkenwald <AD0> (0,17 ha)
  • Eichen-Birkenmischwald <AD1> (1,51 ha)
  • Birkenmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AD7> (2,00 ha)
  • Sonstiger Laub(misch)wald mit mehreren heimischen Laubbaumarten <AG1> (0,90 ha)
  • Kahlschlagfläche <AT1> (0,02 ha)
  • Gebüsche und Strauchgruppen mit vorwiegend heimischen Straucharten <BB11> (0,93 ha)
  • Gehölzstreifen <BD3> (0,15 ha)
  • Schnitthecke <BD5> (0,03 ha)
  • Röhrichtbestand niedrigwüchsiger Arten <CF1> (0,00 ha)
  • Fettwiese <EA0> (0,12 ha)
  • Magerwiese <ED1> (2,39 ha)
  • Fettgrünlandbrache <EE0a> (0,02 ha)
  • stehendes Kleingewässer <FD0> (0,03 ha)
  • sekundärer Silikatfels <GA4> (0,12 ha)
  • Vegetationsarme Kies- und Schotterflächen <GF1> (0,05 ha)
  • Trockener Waldsaum bzw. Hochstaudenflur, linienförmig <KB4> (0,07 ha)
  • Feuchte Hochstaudenflur, flächenhaft <LB1> (0,01 ha)
  • Trockene Hochstaudenflur, flächenhaft <LB2> (0,13 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
Tierarten:
  • Bergmolch (Triturus alpestris)
  • Birkenzeisig (Carduelis flammea)
  • Brauner Waldvogel (Aphantopus hyperantus)
  • Feld-Sandlaufkäfer (Cicindela campestris)
  • Feldhase (Lepus europaeus)
  • Feuerfalter (Lycaena phlaeas)
  • Fitis (Phylloscopus trochilus)
  • Gartengrasmücke (Sylvia borin)
  • Gimpel (Pyrrhula pyrrhula)
  • Grosser Schlillerfalter (Apatura iris)
  • Jakobskraut-Bär (Tyria jacobaeae)
  • Ochsenauge (Maniola jurtina)
  • Rehwild (Capreolus capreolus)
  • Rotmilan (Milvus milvus)
  • Schwarzkolbiger Braundickkopffalter (Thymelicus lineola)
  • Sperber (Accipiter nisus)
  • Turmfalke (Falco tinnunculus)
  • Waldeidechse (Lacerta vivipara)
  • Weidenmeise (Parus montanus)
Schutzziele:
  • - Zur Erhaltung und Weiterentwicklung eines Steinbruchbiotops als Lebens-
    Rueckzugs- und Regenerationsraum fuer an Sekundaerlebensraeume
    gebundene Pflanzen- und Tierarten,
    - Zur Erhaltung und Weiterentwicklung eines reichhaltigen Biotopmosaiks,
    u.a. der Tonschiefersteinwaende, der Brachflaechen, der Magerrasen
    und Gebueschbestaende, Vorwaldstadien, der krautigen Bestaende,
    der Hangflaechen mit ihren entsprechenden Sukzessionsstadien
    auf Schutt- und Lockermaterial und der Kleingewässer,
    - Zum Schutz der Lebensstaetten von Amphibien, Heuschrecken,
    Reptilien und Singvoegeln,
    - Zur Bewahrung seltener waermebeguenstigter Sonderstandorte als
    Lebensraum fuer an diese Standorte gebundene Insektenarten,
    - Zur Erhaltung als Lebensraum fuer gefaehrdete Tierarten,
    - Zur Erhaltung der temporaeren Quellen sowie der Hangwasser-
    austritte als Lebensgrundlage fuer an Feuchtbereiche gebundene
    Tier- und Pflanzenarten,
    - Aus naturwissenschaftlichen, erdgeschichtlichen, kulturhistorischen
    und umweltpaedagogischen Gruenden,
    - Zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Magerwiesen und Gruenland-
    brachen im noerdlichen Teil des Schutzgebietes,
    - Zur Erhaltung des sehr wertvollen Landschaftsbildes.
Gefährdungen:
Maßnahmen:
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