Inhalt:
Naturschutzgebiet Ohligser Heide (SG-001)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Ohligser Heide |
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Kennung: |
SG-001 |
Ort: | Solingen |
Kreis: | Solingen |
Bezirksregierung: | Düsseldorf |
Digitalisierte Fläche: | 146,82 ha |
Offizielle Fläche: | 147,24 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1936 |
Inkraft: | 2005 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung des 147,24 ha grossen NSG erfolgt
- Zur Erhaltung und Weiterentwicklung eines strukturreichen Mosaiks von Feuchtheide, Moor- und Bruchwald, Heideweihern, Fliessgewaessern sowie Roehricht in den feuchten Niederungen, aber auch von Trockenheide, offenen Sandflaechen sowie Eichen-Birkenwaeldern auf den erhoehten Duenenbereichen, - Wegen der besonderen floristischen und faunistischen Artenvielfalt und des Artenreichtums, - Wegen des Vorkommens seltener, gefaehrdeter und bestandsbedrohter Pflanzen- und Tierarten, - Wegen der Bedeutung des Gebietes aus naturgeschichtlicher und landeskundlicher Sicht zur Dokumentation der Entwicklung der Heidelandschaften Mitteleuropas, - Wegen der Seltenheit der vorhandenen Lebensraumtypen, wegen der besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes, - Wegen der grossen Bedeutung als stadtnahes Gebiet fuer die naturnahe, stille Erholung und zu Zwecken der Forschung und Umweltbildung, - In Ausfuehrung des Paragraphen 48 c LG in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) und der Richtlinie 79/409/EW des Rates vom 02. April 1979 ueber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe a LG sowie gemaess Paragraph 20 Satz 2 LG wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes: a) Zur Erhaltung folgender natuerlicher Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFHRichtlinie: - Moorwaelder (91D0), - Dystrophe Seen (3160), - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), - Trockene Heidegebiete (4030), - Feuchte Heidegebiete mit Glockenheide (4010), - Uebergangs- und Schwingrasenmoore (7140). b) Zur Erhaltung folgender Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang II der FFHRichtlinie: - Grosse Moosjungfer (Leucorrhina pectoralis), c) Zur Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten gemaess Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie: - Schwarzspecht (Dryocopus martius), - Wespenbussard (Pernis apivorus), Fuer die Lebensraumtypen und Arten, die fuer die Meldung des Gebietes als FFH-Gebiet ausschlaggebend waren, werden folgende Schutzziele festgesetzt: Schutzziele fuer Feuchte Heidegebiete mit Glockenheide: - Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Feuchtheiden mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna. Weiterhin werden fuer die Lebensraumtypen und Arten, die darueber hinaus fuer das Netz Natura 2000 und / oder fuer Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie bedeutsam sind, folgende Schutzziele festgesetzt: Schutzziele fuer Moorwaelder: - Erhaltung und Entwicklung von Moorwaeldern mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standoertlichen, typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaldstadien. Schutzziele fuer dystrophe Seen: - Erhaltung und Entwicklung der naturnahen, huminsaeurereichen Stillgewaesser mit Torfmoosen und ihrer typischen Fauna. Schutzziele fuer Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation: - Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fliessgewaessers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fliess- gewaessertyps. Schutzziele fuer trockene Heidegebiete: - Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter trockener Heiden mit ihrer charakteristischen Fauna. Schutzziele fuer Uebergangs- und Schwingrasenmoore: - Erhaltung und Entwicklung des charakteristischen Lebensraumkomplexes eines Uebergangs- und Schwingrasenmoores mit Hochmoorvegetation und Schwingrasen auf Torfsubstraten und der typischen Fauna. Schutzziele fuer Schwarzspecht: - Erhaltung und Foerderung der Schwarzspecht-Population durch den Schutz geeigneter Lebensraeume wie grossflaechige Altwaldbestaende, v.a. von Buchenwaeldern. Schutzziele fuer Wespenbussard: - Erhaltung und Foerderung der Wespenbussard-Population durch den Schutz geeigneter Lebensraeume wie abwechslungsreiche, offene Landschaften, die mit ausgedehnten, lichten, strukturierten Laub- und Laubmischwaeldern durchsetzt sind. Schutzziele fuer die Grosse Moosjungfer: - Erhaltung und Foerderung der Lebensraumqualitaet fuer die Grosse Moosjungfer. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: | |
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4807-0039 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Ohligser Heide |
Link zur Karte: | BK-4807-0039 |
Objektbeschreibung: | 1.Gebietsbeschreibung Die Ohligser Heide stellt einen gut ausgeprägten Heide- und Bruch-Moorwaldkomplex im äußersten Westen der kreisfreien Stadt Solingen dar. Sie liegt naturräumlich auf der Bergischen Heideterrasse. Das Gebiet ist durch hohen Grundwasserstand sowie saure und nährstoffarme Sand- und Moorböden charakterisiert. Offene, artenreiche Feucht- und Trockenheideflächen sowie durch staunasse und in Teilen von Fließgewässern durchzogene Bruch- und Birkenmoorwälder prägen das Landschaftsbild der Ohligser Heide. Die Randgebiete sind durch Mischwaldbestände gekennzeichnet, die neben Laubbaumarten auch höhere Anteile von Kiefer aufweisen. Im Zentrum des Gebietes liegt das 1928 eröffnete Freibad Heide mit den dazugehörigen Bauten und Anlagen. 2.Wertigkeit Das Gebiet zählt zu den letzten erhaltenen Heidemoorbereichen auf der rechtsrheinischen Heideterrasse und besitzt durch Vorkommen zahlreicher landesweit gefährdeter Pflanzengesellschaften und Arten der Heidemoore, Bruchwälder und nährstoffarmen Gewässer eine herausragende Bedeutung. Infolge konsequenter Umsetzung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen konnten die Reste von Heide, Gagelgebüschen und Bruchwäldern nicht nur erhalten sondern seit den 1980er Jahren wieder deutlich ausgedehnt werden. Besonders hervorzuheben ist das Vorkommen von feuchtigkeitsliebenden Lebensräumen wie Feuchtheide, Birken- und Erlenbruchwald, Birkenmoorwald, nährstoffarme Stillgewässern und Fließgewässer mit Unterwasservegetation in gutem bis sehr gutem Erhaltungszustand. Ergänzt werden diese durch Trockenheiden und Birken-Eichenwäldern. 3.Entwicklungsziele/ Biotopverbund Im Rahmen des Biotopverbundes von Heidegebieten der Bergischen Heideterrasse kommt dem Gebiet große Bedeutung zu, da die ehemals weit verbreiteten naturraumtypischen Lebensräume (z.B. Heide, Heidegewässer, Moore, Brücher) nur noch hier und in wenigen weiteren Schutzgebieten erhalten sind. Von diesen Lebensräumen abhängige Tier- und Pflanzenarten können nur durch Erhaltung und Optimierung dieser Restflächen sowie Neuentwicklung solcher Biotope auf geeigneten Flächen wirkungsvoll geschützt werden. Das Gebiet eignet sich aufgrund des vorhandenen Artenpotentials sehr gut für die Entwicklung der genannten Lebensräume. 4.Hauptentwicklungsziele Erhaltung und Entwicklung des großflächigen Verbundsystems aus Feucht- und Trockenheide durch dauerhafte Pflege (Schaf- und Ziegenbeweidung; Entkusselung) sowie Maßnahmen zur Revitalisierung alter und entwicklungsfähiger Heideflächen. Erhaltung und Entwicklung der Bruch- und Moorwälder durch angepasstes Gewässermanagement, Waldentwicklungsmaßnahmen und Zurückdrängen von Neophyten. Erhalt und Entwicklung von Fließ- und Stillgewässern unter Berücksichtigung des sich im Rahmen des Klimawandels ändernden Gewässerhaushaltes. Naturnahe Entwicklung der randseitigen Wälder durch Entnahme standortfremder Gehölze und Förderung naturraumtypischer, standortheimischer Waldgesellschaften. Beruhigung des Gebietes durch Besucherlenkungs- und Besucherinformationsmaßnahmen. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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