Inhalt:
Naturschutzgebiet Grosser Keller (SI-005)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Grosser Keller |
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Kennung: |
SI-005 |
Ort: | Bad Berleburg |
Kreis: | Siegen-Wittgenstein |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 1,99 ha |
Offizielle Fläche: | 2,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | Paragraph 73 Abs.1, LG |
Inkraft seit: | 1953 |
Inkraft: | 2013 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt
1. zum Schutz und zur Entwicklung typischer Arten und Lebensgemeinschaften einer Wacholderheide (FFH-Lebensraumtyp Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden oder Kalktrockenrasen - 5130) mit entsprechenden Pflanzen- und Tierarten; 2. zum Erhalt und zur Entwicklung der besonderen landschaftlichen Eigenart und wegen der Seltenheit als kleinflächiges Relikt einer historischen Kulturlandschaft sowie der hervorragenden Schönheit des Gebietes. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4916-0063 |
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Objektbezeichnung: |
SI-005 - NSG Großer Keller |
Link zur Karte: | BK-4916-0063 |
Objektbeschreibung: | Großer Keller Das Naturschutzgebiet liegt auf einer nach Süd-Osten geneigten Bergkuppe südöstlich der Ortschaft Dotzlar in einer Höhenlage von 530 bis 570 m ü.N.N. Die kleine Wacholderheide ist ringsum von Fichtenforsten umgeben und stellt nur noch einen Rest des - zu früheren Zeiten als ungedüngte Weide genutzten - sog. Außenfeldes dar. Den Bemühungen des Sauerländischen Gebirgsvereins in den 1930er Jahren ist es zu verdanken, dass wenigstens die heutige NSG-Fläche nicht mit Fichten bepflanzt wurde und im Jahr 1950 als NSG ausgewiesen werden konnte. Nach längerer Brachezeit wird die Wacholderheide seit einigen Jahren nach Vertragsnaturschutzvorgaben extensiv bewirtschaftet. Die Beweidung erfolgt mit einer geringen Besatzdichte und eine Düngung ist ausgeschlossen. Im Offenlandbereich der Magerweide treten stellenweise Kennarten der Borstgrasrasen, wie Borstgras, Dreizahn, Kreuzblümchen und Pillensegge auf. Arten der Zwergstrauchheiden, wie Heidekraut, Heidelbeere und selten die Preiselbeere, kommen an wenigen Stellen v.a. in der Nähe der Wacholderbüsche und der Solitärfichten vor. Im unteren schmalen Bereich, der sich den Hang hinaufzieht, ist die Magerweide mit Wacholder-Sträuchern bestanden. Der obere Bereich der NSG-Fläche wird etwa zur Hälfte von einem Buchenwald eingenommen, der in die Weide miteinbezogen worden ist. Die hier stockenden Buchen erreichen Brusthöhendurchmesser (BHD) von bis zu 50 cm, einige dazwischenstehende Fichten bis 80 cm. Randlich nach Westen hin treten einzelne Kiefern mit einem BHD von bis zu 60 cm hinzu, die zum Teil absterben. Auf der südlich an den Buchenwald grenzenden Weide prägen mehrere imposante Fichten, mit vereinzelt bis 110 cm BHD, das Landschaftsbild. Auch hier finden sich Wacholdersträucher, in deren Unterwuchs die RL-Arten Borstgras, Kreuzblümchen und Preiselbeere wachsen. An einigen Stellen, insbesondere zwischen bzw. in den Wacholderbüschen, breiten sich vermehrt Brombeer-Sträucher aus. Mitglieder des SGV führten daher in den letzten Jahren unterstützend zur Beweidung regelmäßig Pflegearbeiten durch. Hierbei wurden aufwachsende Gehölze bzw. die Brombeeren geschnitten. Seit 2018 führt auf Initiative des SGV als Teil des Themen-Wanderweges "Bei de Hullerkeppe" an der Ost- und Nordseite ein Pfad an der Wacholderheide entlang, wodurch das Naturschutzgebiet für Besucher erfahrbar gemacht wurde. Solche, auch aus kultureller Sicht, wertvollen Landschaftsbestandteile sind nicht nur regional von Bedeutung, sondern auch bundes- und europaweit: Die Magerwiesen und Magerweiden gelten landesweit als Geschützte Biotope (gem. § 42 Landesnaturschutzgesetz). Wacholderheiden stehen sowohl landes- als auch bundesweit unter gesetzlichem Schutz (gem. § 42 Landesnaturschutzgesetz und § 30 Bundes-Naturschutzgesetz). Das Gebiet weist zusätzlich noch Lebensräume der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Europäischen Union) auf wie Wacholderbestände und Hainsimsen-Buchenwald. Um den Grünlandbereich zu erhalten und zu fördern, sollte die extensive Bewirtschaftung weitergeführt werden. Wünschenswert wäre ein Zurückdrängen des umgebenden Fichtenforstes. Es sollte sich auf einem mindestens 30 m breiten Saum ein naturnaher Laubwald mit Waldrand entwickeln dürfen. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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