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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Kleiner Stein (SI-006)

Objektbezeichnung:

NSG Kleiner Stein

Kennung:

SI-006

Ort: Burbach
Kreis: Siegen-Wittgenstein
Bezirksregierung: Arnsberg
Digitalisierte Fläche: 4,34 ha
Offizielle Fläche: 4,30 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1953
Inkraft: 2003
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und zur Wiederherstellung
eines naturnahen und strukturreichen Waldes im Bereich von Basaltklippen
als Lebensraum für zum Teil gefährdete Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von

- Linden-Ahorn-Blockschuttwald, RL R/R (durch Seltenheit gefährdet)
- Buchenwald / Ahorn-Buchenwald
einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie zur Sicherung
der tertiären Basaltkuppen.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-SI-00064
Kennung:

BK-0002

Objektbezeichnung:

NSG Kleiner Stein

Link zur Karte: BK-0002
Objektbeschreibung: Das komplett von Laub- und Nadelwäldern umgebene NSG liegt auf rund 580 m üb NN auf dem Höhenrücken "Die Höh", der zwischen den Ortschaften Burbach und Burbach-Holzhausen verläuft. Das von Waldlebensräumen geprägte Gebiet nimmt zum Teil eine Kuppenlage ein und zieht sich süd-östlich den Hang hinunter. Der Name "Kleiner Stein" weist auf die Basaltklippen etwa in der Mitte des Gebietes hin. Die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes ergibt sich zum einen durch die Felsstandorte. Natürliche Felsbildungen wie die Basaltkuppe und die aus dem Boden ragenden Basalt-Säulen und -Blöcke sind landesweit selten und gelten als absolut schützenswerte geologische Besonderheit. Die Felsbildung gilt zudem als nach § 42 LG als Gesetzlich geschütztes Biotop. Einige der bis zu sechs Metern aus dem Boden ragenden Klippen zeigen die typische sechseckige Form der Basaltsäulen. Die schattige und luftfeuchte Lage im Laubwald sorgt für einen üppigen Moosbewuchs der Felsen. Zum anderen konnten sich durch die geologischen Bedingungen im Umfeld der Basaltklippen und der durch die Basaltverwitterung verbesserten Nährstoffversorgung seltene Wald-Lebensgemeinschaften einstellen. Direkt unterhalb angrenzend an die Basaltklippen findet sich kleinräumig ein Waldmeister-Buchenwald, der auf die gute Nährstoffversorgung hinweist. Namengebend ist der Waldmeister, der neben Bingelkraut und Goldnessel die Krautschicht bildet. Im Frühjahr blüht hier auch der auf der Roten Liste als "gefährdet" geführte Märzenbecher. Hangabwärts lässt der Einfluss des Basalts nach und es schließt sich der im Kreisgebiet hauptsächlich vorkommende Hainsimsen-Buchenwald an, der auf nährstoffärmeren, bodensauren Standorten stockt, und dessen Krautschicht aufgrund der schlechteren Nährstoffversorgung dürftig bis gar nicht vorhanden ist. Hainsimsen-Buchenwald und Waldmeisterbuchenwald gelten als FFH-Lebensräume. Im nördlichen Teil des Gebietes stockt ein Ahorn-Blockschuttwald. Dieser gilt sogar als prioritärer FFH-Lebensraum, das heißt, dass dieser Lebensraum vom Verschwinden bedroht sind und dass die Europäische Gemeinschaft eine besondere Verantwortung für seine Erhaltung hat, und ist nach § 42 LG ein Gesetzlich geschütztes Biotop. Der Bergahorn bildet hier die Baumschicht. Einige Buchen sind beigemischt. In der Krautschicht dominiert stellenweise der Ahorn-Jungwuchs. Auch hier ist die Nährstoffversorgung durch den Basaltuntergrund gut. Darauf weisen Pflanzen in der Krautschicht, wie z. B. die Zwiebeltragende Zahnwurz oder das Waldveilchen. Das Naturschutzgebiet mit seinen geologischen und botanischen Besonderheiten bildet einen wichtigen Trittstein im Biotopverbund und gehört mit dem in der Nachbarschaft liegenden NSG "Grosser Stein" zum Waldbiotopkomplex "Kleiner und Grosser Stein", der als Verbundfläche mit herausragender Bedeutung gilt. Außerdem liegt das Gebiet im Vogelschutzgebiet "Wälder und Wiesen bei Burbach und Neunkirchen" und weist FFH-Lebensräume und Geschützte Biotope auf. In allen Laubwald Biotopen des Gebietes bilden Bäume mit geringem Stammdurchmesser die Mehrzahl, Da Altholz und gross dimensioniertes Totholz aber überaus wichtige Lebensräume im Wald sind, sollten im Buchenwald einzelne Bäume aus der Nutzung genommen werden. Diese sind bis zur Zerfallsphase zu erhalten. Schlucht- und Hangmischwälder sind seltene Waldtypen, die oft nur kleinflächig an Sonderstandorten vorkommen. Sie sollten daher nach Möglichkeit nicht mehr genutzt werden. Rund 30 % der Fläche sind mit Fichten bestockt. Diese Fehlbestockung sollte baldmöglichst entfernt werden, um dem Schutzziel der Wiederherstellung eines naturnahen und strukturreichen Waldes näher zu kommen. Auch die an vielen Stellen vorkommende Fichten-Naturverjüngung sollte zurückgedrängt werden.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) <9110> (1,57 ha)
  • Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) <9130> (0,08 ha)
  • Schlucht- und Hangmischwaelder Tilio-Acerion <9180> (1,23 ha)
  • noch kein LRT <kein LRT> (1,34 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Felsen (nicht FFH-LRT) <NGA0> (0,12 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • nat. Felsen, offene nat. Block-, Schutt-, Geröllhalden, Höhlen (0,08 ha)
  • Schlucht-, Blockhalden-, Hangschuttwälder (1,23 ha)
Biotoptypen:
  • Buchenmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AA2> (1,65 ha)
  • Fichtenwald <AJ0> (1,34 ha)
  • Ahornmischwald mit heimischen Laubbaumarten <AR1> (1,23 ha)
  • natürlicher Silikatfels <GA2> (0,12 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Adlerfarn (Pteridium aquilinum (subsp. aquilinum))
  • Algenähnlicher Stumpfdeckel (Amblystegium confervoides)
  • Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Dornfarn Sa. (Dryopteris carthusiana agg.)
  • Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa)
  • Fichte (Picea abies)
  • Gewöhnliche Goldnessel Sa. (Galeobdolon luteum agg.)
  • Gewöhnliche Weißliche Hainsimse (Luzula luzuloides subsp. luzuloides)
  • Goldenes Frauenhaar (Polytrichum commune)
  • Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos)
  • Märzenbecher (Leucojum vernum)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Scheiden-Goldstern (Gagea spathacea)
  • Tamarisken Thujamoos (Thuidium tamariscinum)
  • Ungleichästige Zackenmütze (Racomitrium heterostichum)
  • Wald-Bingelkraut (Mercurialis perennis)
  • Wald-Veilchen Sa. (Viola reichenbachiana agg.)
  • Waldmeister (Galium odoratum)
  • Zartes Kleinschnabeldeckelmoos (Rhynchostegiella tenella)
  • Zweizähniges Kammkelchmoos (Lophocolea bidentata)
  • Zwiebel-Zahnwurz (Cardamine bulbifera)
  • Zypressen-Schlafmoos (Hypnum cupressiforme)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhalt und Optimierung der FFH-Lebensräume (Schucht- und Hangschuttwald, sowie Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwald)
Gefährdungen:
  • Ausbreitung Problempflanzen (Adlerfarn)
  • Naturverjuengung nicht bodenstaendiger Gehoelze
  • nicht bodenstaendige Gehoelze
Maßnahmen:
  • der natuerlichen Entwicklung ueberlassen
  • Entnahme nicht bodenst. Gehoelze im Rahmen der forstl. Nutzung
  • Erhaltung 10 starker Baeumen des Oberstandes als Alt- u. Totholz
  • Erhoehung des Laubwaldanteils
  • Natuerliche Sukzession nach Abtrieb der Fehlbestockung
  • Naturverjuengung nicht lebensraumtypischer Gehoelze entnehmen
  • Verbot der Entnahme von Totholz
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