Inhalt:
Naturschutzgebiet Willenahle (SI-047)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Willenahle |
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Kennung: |
SI-047 |
Ort: | Burbach |
Kreis: | Siegen-Wittgenstein |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 5,69 ha |
Offizielle Fläche: | 6,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2002 |
Inkraft: | 2003 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung
der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines quelldurchzogenen, nordwestlich exponierten, mäßig steilen Hanges mit einem extensiv genutzten Nass- und Feuchtweiden-Komplex, insbesondere von - Borstgrasrasen, RLP 2/2 (stark gefährdet) - Hochstaudenfluren in Form von Mädesüßfluren - Goldhaferwiesen, RLP 3N/3 (gefährdet) - Nass- und Feuchtwiesen in Form von Waldbinsensumpf, RLP 3/3 und Sumpfdotterblumenwiese - naturnahen Bachabschnitten einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten des Feucht- und Nassgrünlandes sowie der Fließgewässer. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5214-0130 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Willenahle |
Link zur Karte: | BK-5214-0130 |
Objektbeschreibung: | Das Gebiet liegt auf einem nord-west-exponierten, von naturschutzfachlich wertvollem Grünland geprägten Mittelhang. Der Hang wird durch mehrere, hangparallel verlaufende Raine gegliedert. Durch zahlreiche kleine Quellaustritte findet sich ein Mosaik von mageren Glatthaferwiesen und Nass- und Feuchtwiesen. Stellenweise sind auch Borstgrasrasen und Pfeifengraswiesen erhalten geblieben. Besonders nasse Bereiche sind brach gefallen. Beeindruckend ist die große Anzahl von landesweit gefährdeten Pflanzenarten. Der Heilziest und auch das Gefleckte Knabenkraut erreichen hohe Individuenzahlen. Der Hauptanteil des Grünlands wird seit Jahren nach Vertragsnaturschutzvorgaben bewirtschaftet. Einige kleinere Gehölze gliedern das Grünland oder bilden als Waldrand den Übergang zum bewaldeten Umfeld. Ganz im Süden liegt ein Eichenmischwald. Einzelne Bäume erreichen einen Stammdurchmesser in Brusthöhe von über 50 cm und damit die Wuchsklasse "starkes Baumholz", meistens erreichen die Bäume Stärken von ca. 40 cm. Am Westrand des Eichenwaldes verläuft ein kleiner, von Erlen gesäumter Bachlauf, der allerdings zur Kartierzeit trockengefallen war. In der Mitte des Gebiets wird ein ca. 0,8 ha großer Bereich von Kleintierställen, Gehegen und einer Gartenanlage in Anspruch genommen. Da der gesamte Bereich mit Knotengitterzäunen, die stellenweise noch mit Stacheldraht überspannt sind, und Toren gesichert ist, konnte dort nicht kartiert werden. Zumindest der untere (nördliche Teil) weist stellenweise Nass- und Feuchtwiesenvegetation auf (evtl. GB Seggen- und binsenreiche Nasswiesen). Oberhalb des Gartens (südlich) steht eine Reihe Obstbäume, die allerdings in +/- schlechtem Pflegezustand sind. Solche wertvollen Grünlandbereiche sind nicht nur regional von Bedeutung, sondern auch bundes- und europaweit: Die Magerwiesen gelten landesweit als Geschützte Biotope (gem. § 42 Landesnaturschutzgesetz). Nass- und Feuchtgrünland (dazu gehören auch die Pfeifengraswiesen), Quellbereiche und Borstgrasrasen stehen sowohl landes- als auch bundesweit unter gesetzlichem Schutz (gem. § 42 Landesnaturschutzgesetz und § 30 Bundes-Naturschutzgesetz). Das Gebiet weist zusätzlich noch Lebensräume der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Europäischen Union) auf wie Glatthaferwiesen, Pfeifengraswiesen und Borstgrasrasen. Bemerkenswert ist die - bezogen auf die Größe des NSG´s - relativ große Anzahl von RL-Arten, die z.T. in hoher Individuenzahl vertreten sind. Um den Komplex mit den unterschiedlichsten, schützenswerten Grünlandbeständen zu fördern und zu erhalten, ist weiterhin eine extensive Bewirtschaftung notwendig. Die standortfremde Gartenanlage sollte nach Möglichkeit zurückgebaut werden und die im Bereich des Zuweges gepflanzten, große Kronen entwickelnden Bäume, sollten entfernt werden, da sie zukünftig für eine Beschattung des benachbarten Borstgrasrasens sorgen werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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