Inhalt:
Naturschutzgebiet Suedliche Hellertalaue (SI-071)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Suedliche Hellertalaue |
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Kennung: |
SI-071 |
Ort: | Burbach |
Kreis: | Siegen-Wittgenstein |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 10,78 ha |
Offizielle Fläche: | 10,70 ha |
Flächenanzahl: | 2 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2002 |
Inkraft: | 2003 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung
eines überwiegend als Grünland genutzten Tales, insbesondere von - Bachröhrichten in Form von Rohrglanzgras-Röhricht - Hochstaudenfluren in Form von Mädesüßfluren - Goldhaferwiesen, RLP 3N/3 (gefährdet) - Glatthaferwiesen, RLP 3N/* - Nass- und Feuchtwiesen in Form von Sumpfdotterblumen-Wiese und in Form von Waldbinsensumpf, RLP 3/3 - naturnahen Bachabschnitten einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Magerwiesen, des Feuchtgrünlandes und der Fließgewässer. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5214-020 |
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Objektbezeichnung: |
Hellertal-Aue noerdlich Wahlbach |
Link zur Karte: | BK-5214-020 |
Objektbeschreibung: | Sohlental der Heller "Freier Grund" noerdlich von Wahlbach. Die bis ca. 250 m breite, ueberwiegend ebene Talsohle wird aus- schliesslich von Gruenland eingenommen. Oestlich des Baches befinden sich in der schwach geneigten Aue grossflaechige Feuchtwiesen mit grossen Vorkommen der Herbstzeitlosen. Haeufig durchziehen flache, z.T. verlandete Graeben das Gebiet. Im Westteil zur Strasse hin ist der Hang steiler. Hier befinden sich etwas intensiver bewirtschaftete Fettwiesen. Noerdlich davon in flacherer Hanglage in quelligen Bereichen z.T. brachgefallenes Feuchtgruenland mit Braunkehlchenbrutplatz. Besonders an Parzellen- grenzen stocken einzelne Straeucher und vorwiegend juengere Baeume. Weidezaeune fehlen. Der Hellerbach ist durch einen recht naturnahen, leicht maeandrierenden Lauf gekennzeichnet, der sich lokal bis auf eine Breite von 6 m aufweitet. Die Ufer werden von Uferhochstauden- saeumen, Rohrglanzgras-Bestaenden und von mehrstaemmigen Ufergehoelzen vor allem aus Roterle begleitet. An den Gleithaengen befinden sich kleinere Kiesbaenke. Dieser Teil der Hellerbachaue konnte noch nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden, weil er sich im Bereich des in Arbeit befindlichen Landschaftsplanes Burbach befindet. Bei der Ueberarbeitung 1997 wurde festgestellt, dass ein grosser Teil dieser Flaechen brachgefallen ist. Hier waere weiterhin eine extensive Bewirtschaftung wuenschenswert. Darueberhinaus wurde die BK-Flaeche um eine noerdlich des bestehenden NSG gelegenen Teilflaeche erweitert. Es wurden weitere, ueberwiegend hoechst schutzwuerdige (nach §62) feuchte bis nasse Gruenlandflaechen einbezogen. Es handelt sich um Gruenlandflaechen in der Helleraue sowie um das von Nordosten ein- muendende Tal des Bahlenbachbachseifen. Relativ grossflaechig sind hier noch Reste ehemaliger Waesserwiesen zu finden, die sich durch ihr welliges Relief und den eng beeeinander liegenden, meist verlandeten, binsenreichen Graeben auszeichnen (Landschaftsbild, kulturhistorischer Wert). Eine weitere kleine Teilflaeche grenzt unmittelbar oestlich an das ausgewiesene NSG an. Hier befindet sich oberhalb eines Weges eine magere Flaeche mit einigen Gehoelzen und zwischen dem Weg und dem NSG eine Fecuhtwiese an, die sich durch ihren reichen Bestand an Orchideen auszeichnet. Hier ist der vermutlich zahlenreichste Fundort des Breitblaettrigen Knabenkrautes im Hellertal zu finden (G. Rinder, mdl. Mitteilung, 1997). Trotzdem wurden diese Bereiche nicht in das NSG einbezogen. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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