Inhalt:
Naturschutzgebiet Magerwiesen bei Hohenhein (SI-073)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Magerwiesen bei Hohenhein |
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Kennung: |
SI-073 |
Ort: | Freudenberg |
Kreis: | Siegen-Wittgenstein |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 2,23 ha |
Offizielle Fläche: | 2,20 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2003 |
Inkraft: | 2003 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung des NSG erfolgt
- Zur Erhaltung und Wiederherstellung eines mageren und teils feuchten Gruenlandbereiches einschliesslich angrenzender Flaechen als Pufferzone und Entwicklungszone , insbesondere von: - Borstgrasrasen, RLP 2/2 (stark gefaehrdet), - Quellen, - Feuchtgruenland in Form von Pfeifengraswiese, RLP 1/1 (vor dem Erloeschen bzw. von der Vernichtung bedroht) einschliesslich der Vorkommen gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten, besonders eines reichen Orchideenvorkommens und des einzigen Vorkommens von Arnika im Stadtgebiet Freudenberg. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-5013-0079 |
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Objektbezeichnung: |
Naturschutzgebiet Magerwiesen bei Hohenhain |
Link zur Karte: | BK-5013-0079 |
Objektbeschreibung: | Das von wertvollem Grünland geprägte Gebiet liegt an einem nordexponierten, stellenweise steilen Hang, der sich hier von ca. 425 m auf etwa 395 m üb. NN ab absenkt. Ein asphaltierter Wirtschaftsweg teilt das Gebiet auf halber Hanghöhe in zwei fast gleich große Teile. Die Kernzone des Gebietets wartet mit einem Mosaik aus Nass- und Feuchtwiesen und auch trockeneren Bereichen auf. Hier finden sich Pfeifengraswiesen und Borstgrasrasen, sowie randlich kleinere Bereiche mit Glatthaferwiese und mageren bis fetteren Brachen. Durch die extensive Bewirtschaftung konnten in dieser hoch naturschutzwürdigen Kernzone zahlreiche seltene, z.T. landesweit gefährdete Pflanzenarten überdauern. Darunter finden sich Orchideenarten wie das Gefleckte Knabenkraut, aber auch Borstgras, Heilziest oder die bundesweit gefährdete Arnika. Die Fläche wird mittlerweile im Rahmen des Vertragsnaturschutzes bewirtschaftet, d.h. spät gemäht und nicht gedüngt. Die Nordhälfte des Schutzgebietes wird zum größten Teil von einer Weide eingenommen. Auf dem relativ steilen Hang im Süden der Weide und auf der gegenüber liegenden Hangseite findet sich Magergrünland mit vielen Magerkeitszeigern wie der Rundblättrigen Glockenblume, dem Kanten-Johanniskraut, aber auch dem landesweit gefährdeten Heilziest. In die Magerweide eingebettet liegt ein kleinerer quelliger Bereich mit einer Mädesüßflur sowie einige besser mit Nährstoffen versorgte Bereiche, die als Fettweide angesprochen werden können. Nach Osten schließt ein Gehölzsaum diesen Teil des Schutzgebiets ab. Im Gehölzsaum selbst und kurz hinter der Schutzgebietsgrenze stehen insgesamt drei ältere Eichen mit bis zu 65 cm Durchmesser in Brusthöhe. Eine weitere alte Eiche (BHD 65 - 70 cm) stockt auf der Wegeböschung des asphaltierten Weges, ebenfalls kurz hinter der Schutzgebietsgrenze. Solche, bisher weitgehend unbeeinträchtigt gebliebene Grünlandbereiche wie in der Kernzone, sind nicht nur im südwestfälischen Mittelgebirgsraum sehr selten geworden und sind nicht nur regional von Bedeutung, sondern auch bundes- und europaweit: Die Magerweide in der Nordhälfte des Gebietes gilt landesweit als Geschütztes Biotop (gem. § 42 Landesnaturschutzgesetz). Nass- und Feuchtgrünland (dazu gehören auch die Pfeifengraswiesen), Quellbereiche und Borstgrasrasen stehen sowohl landes- als auch bundesweit unter gesetzlichem Schutz (gem. § 42 Landesnaturschutzgesetz und § 30 Bundes-Naturschutzgesetz). Das Gebiet weist zusätzlich noch Lebensräume der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Europäischen Union) auf wie Glatthaferwiese, Pfeifengraswiese und Borstgrasrasen. Um den wertvollen Grünlandbereich der Kernzone vor den Auswirkungen der intensiven Grünlandnutzung im Umfeld zu schützen, wurde bei der Ausweisung des Schutzgebietes eine größere Wiesenfläche im Süden und ein schmaler Streifen im Osten als Puffer einbezogen. Diese Wiesenflächen werden allerdings ebenso intensiv bewirtschaftet, wie die Nachbarflächen außerhalb des Schutzgebietes. Eine Heckenpflanzung trennt zwar die Intensiv-Wiese von dem naturschutzfachlich sehr wertvollen Grünland weiter hangabwärts. Die Bewirtschaftung sollte aber dringend extensiver gestaltet werden. Auf der Weidefläche im Nordteil ist auf der Flurkarte ein kleiner Bach eingezeichnet, der ausgehend von dem Nassbereich die Weidefläche durchquert, aber im Gelände nicht mehr erkennbar ist. Vermutlich wurden sowohl Quelle als auch Bach in der Vergangenheit verrohrt. Eine Wiederherstellung des ursprünglichen Gewässerzustandes, d.h. die Freilegung von Quelle und Bach ist aus Naturschutzsicht erforderlich. Die Weidefläche sollte weiterhin extensiv bewirtschaftet, wenn möglich in das hiesige Kulturlandschaftsprogramm übernommen werden. Stellenweise sind Pflegemaßnahmen erforderlich (Entfernen/Eindämmen des Drüsigen Springkrauts und von Sträuchern wie Brombeere und Zitterpappel). Die drei alten Eichen im Gehölzsaum (zwei knapp außerhalb des NSG´s/BK´s) sollten bis zur Zerfallsphase erhalten bleiben. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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