Inhalt:
Naturschutzgebiet Edergrund (SI-126)
-
Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Edergrund |
---|---|
Kennung: |
SI-126 |
Ort: | Erndtebrueck |
Kreis: | Siegen-Wittgenstein |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 7,41 ha |
Offizielle Fläche: | 7,40 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2004 |
Inkraft: | 2011 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung regional und überregional bedeutsamer Biotope seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten eines Wiesentales, insbesondere von - naturnahem Fließgewässer mit Kiesbänken, natürlichen ufernahen Feinsedimentablagerungen, Kolken, Uferabbrüchen, Steilwänden und Stromschnellen sowie mit Unterwasservegetation, FFH-Lebensraum, - Einzelbäume, Kleingehölze, Hecken und Gebüsche, - naturnahe Uferbereiche mit feuchten Hochstaudenfluren, FFH-Lebensraum, - brachgefallenes Nass- und Feuchtgrünland, - Nass- und Feuchtgrünland, - Bergmähwiesen in Form von Goldhaferwiesen, FFH-Lebensraum einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Fließgewässer sowie des Feuchtgrünlandes. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen von Groppe, Bachneunauge, Eisvogel, Schwarzstorch. 2. Außerdem soll die landschaftliche Schönheit, Eigenart und Vielfalt des Gebietes erhalten und entwickelt werden. Dieser Schutzzweck entspricht auch den Schutzzielen für das FFH-Gebiet "Rothaarkamm und Wiesentäler" mit der Kennziffer DE-5015-301. Das NSG "Edergrund" ist Teilfläche dieses FFH-Gebietes. Das Naturschutzgebiet setzt sich in der Stadt Hilchenbach im Oberlauf der Eder fort und ist dort per Verordnung geschützt. In der Stadt Netphen ist der Quellbereich der Eder derzeit als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Hierüber ist dieses Naturschutzgebiet mit dem NSG 9 "Rothaarkamm und Wiesentäler" in Erndtebrück im Benfetal mit Seitentälern verbunden. Aufgrund dieser Großflächigkeit ergibt sich u.a. die besondere Schutzwürdigkeit. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
|
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
|
Kennung: |
BK-0001 |
---|---|
Objektbezeichnung: |
NSG Edergrund |
Link zur Karte: | BK-0001 |
Objektbeschreibung: | Das Naturschutzgebiet Edergrund befindet sich südwestlich von Erndtebrück in der gleichnamigen Gemeinde und liegt auf einer Höhe von ca. 500m ü. NN. Es ist Teil des FFH-Gebietes DE-5015-301 Rothaarkamm und Wiesentäler, welches hier im Bereich von Erndtebrück endet. Im angrenzenden Stadtgebiet von Hilchenbach ist der gesamte Oberlauf der Eder bis zur Quelle mit den angrenzenden Waldgebieten als NSG Rothaarkamm und Wiesentäler ausgewiesen. Der größte Teil des 7,4 ha großen Gebietes befindet sich in der Ederaue. Es wird überwiegend von frischen bis nassen Grünland eingenommen. Der Scharbach, welcher von Südosten kommend zur Eder hinfließt, ist ebenfalls Bestandteil des Naturschutzgebietes. Das Naturschutzgebiet wird im Norden durch die Bundesstr. B62 begrenzt und im Süden bzw. Südosten von dem dort entlangführenden Waldweg. Die westliche Gebietsgrenze bildet die Gemeindegrenze zur Stadt Hilchenbach, die nordöstliche Grenze liegt bei Grünewald. Die Eder fließt ab der Gemeinde Erndtebrück nicht mehr frei mäandrierend durch die Aue, sondern wurde ehemals künstlich an die südliche bzw. östliche Grenze des Tales verlegt. Sie weist in diesem Abschnitt nahezu keinen standorttypischen Gehölzsaum mehr auf. Die angrenzende Aue, welche überwiegend als Grünland genutzt wird, hat eine sehr hohe Strukturvielfalt. Dort haben sich Bergmähwiesen und ein Mosaik an Feucht- bis Nasswiesen unterschiedlicher Ausprägung entwickelt. An einigen Stellen befinden sich randlich Weidengebüsche. Die Eder bzw. die zufließenden Bäche und Gräben sind von Hochstaudensäumen und Röhrichten gesäumt. Alle Grünlandflächen werden mittlerweile als Wiese genutzt. Aufgrund der aktuellen Borkenkäferkalamitäten sind die Fichtenbestände an den Böschungen randlich des Gebietes größtenteils entfernt worden. Der naturschutzfachliche Wert des NSG Edergrund liegt vor allem in der außergewöhnlich hohen Strukturvielfalt des Grünlandes in der Ederaue mit einem hohen Anteil seggen- und binsenreichen Feucht- und Nassgrünlandes. Es wechseln gefährdete Lebensräume, wie Bergmähwiesen, Sumpfdotterblumenwiesen kleinflächig in unterschiedlicher Ausprägung mit Kleinseggenriedern ab. Hier kommen seltene und gefährdete Pflanzenarten wie z.B. Grausegge (RL 2020 */*), Igelsegge (RL 2020 3/*S), Sumpfveilchen (RL 2020 3/*), Schmalblättrige Wollgras (RL 2020 3S/3S) und Borstgras (RL 2020 3/3) vor. Entlang der Eder finden sich kleinflächig Bachröhrichte mit dominierendem Rohrglanzgras sowie ein mehr oder weniger breiter Streifen von Hochstaudenfluren, in denen verbreitet der Blaue Eisenhut (RL 2020 */3) vorkommt. Die Gebirgsstelze (RL 2020 3/3) tritt hier regelmäßig entlang dieses Ederabschnittes als Brutvogel auf. Der Schwarzstorch und der Eisvogel kommen als Nahrungsgast vor. In den Feucht- und Nasswiesen tritt verbreitet die Sumpfschrecke (RL 2010 2/1) auf. In der Eder kommen typische Fischarten, wie Groppe und Bachneunauge vor. Im Rahmen der landesweiten Biotopvernetzung stellt das NSG Edergrund als Bestandteil des FFH-Gebietes Rothaarkamm und Wiesentäler ein wichtiges Trittsteinbiotop insbesondere für Bewohner feuchtnasser Grünlandbereiche in einer Talaue. Die Erhaltung und Förderung der Biotope innerhalb der Ederaue mit ihren unterschiedlichen extensiv genutzten feuchtnassen Grünlandbiotopen, den Hochstaudenfluren sowie den Kleingehölzen mit ihren seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten stehen im Vordergrund. Die Entwicklungsmaßnahmen konzentrieren sich auf die Beibehaltung und Förderung der extensiven landwirtschaftlichen Nutzung und die Verhinderung einer weiteren Intensivierung der Grünlandflächen. Die Hochstaudenfluren entlang der Eder und der zufließenden Bäche sollten gezielt gefördert werden und eine Mindestbreite von 1 bzw. 2m aufweisen. Aufgrund des Fichtensterbens ist bereits ein Großteil der Fichtenmonokulturen am Rand des Naturschutzgebietes abgestorben und entfernt worden. Die ehemaligen und noch bestehende Fichtenbestände sollten durch natürliche Sukzession in natürliche Laubmischwaldbestände überführt werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
|
---|---|
Geschützte Biotope (§42): |
|
Biotoptypen: |
|
Rote Liste Arten 2010 NRW: |
|
Planungsrelevante Arten: |
|
Pflanzenarten: |
|
Tierarten: |
|
Schutzziele: |
|
---|---|
Gefährdungen: |
|
Maßnahmen: |
|
Die Kartenanwendung benötigt Javascript. Falls Sie diese Karte aufrufen möchten, schalten Sie in Ihrem Browser Javascript ein.