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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Hengelsbach (SO-004)

Objektbezeichnung:

NSG Hengelsbach

Kennung:

SO-004

Ort: Ruethen
Kreis: Soest
Bezirksregierung: Arnsberg
Digitalisierte Fläche: 2,12 ha
Offizielle Fläche: 1,79 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: Paragraph 73 Abs.1, LG
Inkraft seit: 1942
Inkraft: 1966
Außerkraft: 9999
Schutzziel: gemaess LG Paragraph 20a,c
- Erhaltung eines urspruenglichen Waldgebietes <Birken>

§ 2
(1) Das Schutzgebiet hat eine Größe von 1,7875 ha und umfaßt in der Gemarkung Kneblinghausen das Flurstück Flur 10, Nr. 17 (Stichtag: 24.11.1965).
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in eine Karte 1 : 25 000 rot und in eine Katasterhandzeichnung 1 : 5000 rot eingetragen, die bei der obersten Naturschutzbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf niedergelegt sind. Weitere Ausfertigungen dieser Karten befinden sich bei der Landesstelle für Naturschutz und Landschaftspflege in Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, bei der höheren Naturschutzbehörde in Arnsberg, bei der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege im Regierungsbezirk Arnsberg in Arnsberg, bei der unteren Naturschutzbehörde in Lippstadt, bei der Kreisstelle für Naturschutz und Landschaftspflege in Lippstadt.
§ 3
(1) Das Naturschutzgebiet darf nicht verändert werden.
(2) Insbesondere ist verboten:
a) Pflanzen zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzuflücken, abzuschneiden oder abzureißen,
b) freilebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, zu ihrem Fang geeignete Vorrichtungen anzubringen, sie zu fangen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester und sonstige Brut- und Wohnstätten solcher Tiere fortzunehmen oder zu beschädigen,
c) Pflanzen oder Tiere einzubringen,
d) die Wege zu verlassen, zu lärmen, Feuer anzumachen, Abfälle wegzuwerfen oder das Gelände auf andere Weise zu beeinträchtigen,
e) Bodenbestandteile abzubauen, Sprengungen oder Grabungen vorzunehmen, Schutt oder Bodenbestandteile einzubringen oder die Bodengestalt einschließlich der Wasserläufe oder Wasserflächen auf andere Weise zu verändern oder zu beschädigen,
f) Bild- und Schrifttafeln anzubringen, soweit sie nicht auf den Schutz des Gebietes hinweisen.
§ 4
(1) Unberührt bleiben:
a) die rechtmäßige Ausübung der Jagd,
b) die beschränkte forstliche Nutzung des Erlenbestandes zwischen Kahlschlag und Fichtenpflanzung,
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4517-0010
Kennung:

BK-4517-0010

Objektbezeichnung:

NSG Hengelsbach

Link zur Karte: BK-4517-0010
Objektbeschreibung: Das Gebiet befindet sich oberhalb des BK 4517-098 und umfaßt den oberen Bachlauf des Hengelsbaches. Der Bachlauf befindet sich in einem mäßig steilen Kerbtal, das sich von West nach Ost erstreckt und wird von einem Auenwaldrest begleitet, der auf der Talsohle stockt. Am südlichen Rand befindet sich ein schmaler, niedrigwüchsiger Röhrichtbestand auf quelligem Untergrund. Umgeben ist das Gebiet von Nadelforst am südlichen Rand und Buchenmischwald am nördlichen. Am nördlichen Rand befindet sich außerdem ein Forstweg. Wertbestimmend ist der naturnahe Bach mit dem begleitende Auenwaldrest sowie dem Röhrichtbestand. Der gesamte Biotopkomplex ist landschaftsraumtypisch ausgeprägt und hoch repäsentativ im Sinne der Schutzzielkonzeption für den Naturraum. Leichte Beeinträchtigungen sind durch intensive Forstwirtschaft (nicht bodenständige Gehölze) zu erkennen. Vegetationskundlich wertvoll ist der Auenwald mit seiner Pflanzengesellschaft.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Laubwaelder ausserhalb von Sonderstandorten (nicht FFH-LRT) <NA00> (0,31 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Auenwaelder (nicht FFH-LRT) <NAX0> (0,50 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Moore, Suempfe, Riede und Roehrichte (nicht FFH) auf Primärstandorten <NCA0-ung.> (0,15 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Fliessgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFM0> (0,13 ha)
Geschützte Biotope (§42):
Biotoptypen:
  • Buchenwald <AA0> (0,31 ha)
  • Bachbegleitender Erlenwald <AC5> (0,50 ha)
  • Röhrichtbestand niedrigwüchsiger Arten <CF1> (0,15 ha)
  • Bachmittellauf im Mittelgebirge <FM2> (0,13 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Bergfarn (Thelypteris limbosperma)
  • Faulbaum (Frangula alnus)
  • Fichte (Picea abies)
  • Flutender Schwaden (Glyceria fluitans)
  • Goldenes Frauenhaar (Polytrichum commune)
  • Hain-Gilbweiderich (Lysimachia nemorum)
  • Kleiner Dornfarn (Dryopteris carthusiana)
  • Kriechender Günsel (Ajuga reptans)
  • Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa)
  • Rippenfarn (Blechnum spicant)
  • Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea)
  • Rotbuche (Fagus sylvatica)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Schönes Frauenhaarmoos (Polytrichum formosum)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Torfmoos (unbestimmt) (Sphagnum spec.)
  • Wald-Schachtelhalm (Equisetum sylvaticum)
  • Weisse Hainsimse (Luzula luzuloides)
  • Winkel-Segge (Carex remota)
Tierarten:
Schutzziele:
  • Erhalt und Optimierung eines landschaftsraumtypisch ausgeprägten Bachlaufs mit Auenwaldresten in einem mäßig steilen Kerbtal;
Gefährdungen:
  • intensive Forstwirtschaft (FW)
  • nicht bodenstaendige Gehoelze (FW)
Maßnahmen:
  • naturnahe Waldbewirtschaftung
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