Inhalt:
Naturschutzgebiet Hengelsbach (SO-004)
-
Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
| Objektbezeichnung: |
NSG Hengelsbach |
|---|---|
| Kennung: |
SO-004 |
| Ort: | Ruethen |
| Kreis: | Soest |
| Bezirksregierung: | Arnsberg |
| Digitalisierte Fläche: | 2,12 ha |
| Offizielle Fläche: | 1,79 ha |
| Flächenanzahl: | 1 |
| Schutzstatus: | NSG, bestehend |
| Verfahrensstand: | Paragraph 73 Abs.1, LG |
| Inkraft seit: | 1942 |
| Inkraft: | 1966 |
| Außerkraft: | 9999 |
| Schutzziel: | gemaess LG Paragraph 20a,c - Erhaltung eines urspruenglichen Waldgebietes <Birken> § 2 (1) Das Schutzgebiet hat eine Größe von 1,7875 ha und umfaßt in der Gemarkung Kneblinghausen das Flurstück Flur 10, Nr. 17 (Stichtag: 24.11.1965). (2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in eine Karte 1 : 25 000 rot und in eine Katasterhandzeichnung 1 : 5000 rot eingetragen, die bei der obersten Naturschutzbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf niedergelegt sind. Weitere Ausfertigungen dieser Karten befinden sich bei der Landesstelle für Naturschutz und Landschaftspflege in Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, bei der höheren Naturschutzbehörde in Arnsberg, bei der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege im Regierungsbezirk Arnsberg in Arnsberg, bei der unteren Naturschutzbehörde in Lippstadt, bei der Kreisstelle für Naturschutz und Landschaftspflege in Lippstadt. § 3 (1) Das Naturschutzgebiet darf nicht verändert werden. (2) Insbesondere ist verboten: a) Pflanzen zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzuflücken, abzuschneiden oder abzureißen, b) freilebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, zu ihrem Fang geeignete Vorrichtungen anzubringen, sie zu fangen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester und sonstige Brut- und Wohnstätten solcher Tiere fortzunehmen oder zu beschädigen, c) Pflanzen oder Tiere einzubringen, d) die Wege zu verlassen, zu lärmen, Feuer anzumachen, Abfälle wegzuwerfen oder das Gelände auf andere Weise zu beeinträchtigen, e) Bodenbestandteile abzubauen, Sprengungen oder Grabungen vorzunehmen, Schutt oder Bodenbestandteile einzubringen oder die Bodengestalt einschließlich der Wasserläufe oder Wasserflächen auf andere Weise zu verändern oder zu beschädigen, f) Bild- und Schrifttafeln anzubringen, soweit sie nicht auf den Schutz des Gebietes hinweisen. § 4 (1) Unberührt bleiben: a) die rechtmäßige Ausübung der Jagd, b) die beschränkte forstliche Nutzung des Erlenbestandes zwischen Kahlschlag und Fichtenpflanzung, |
| Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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| Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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| Kennung: |
BK-4517-0010 |
|---|---|
| Objektbezeichnung: |
NSG Hengelsbach |
| Link zur Karte: | BK-4517-0010 |
| Objektbeschreibung: | Das Gebiet befindet sich oberhalb des BK 4517-098 und umfaßt den oberen Bachlauf des Hengelsbaches. Der Bachlauf befindet sich in einem mäßig steilen Kerbtal, das sich von West nach Ost erstreckt und wird von einem Auenwaldrest begleitet, der auf der Talsohle stockt. Am südlichen Rand befindet sich ein schmaler, niedrigwüchsiger Röhrichtbestand auf quelligem Untergrund. Umgeben ist das Gebiet von Nadelforst am südlichen Rand und Buchenmischwald am nördlichen. Am nördlichen Rand befindet sich außerdem ein Forstweg. Wertbestimmend ist der naturnahe Bach mit dem begleitende Auenwaldrest sowie dem Röhrichtbestand. Der gesamte Biotopkomplex ist landschaftsraumtypisch ausgeprägt und hoch repäsentativ im Sinne der Schutzzielkonzeption für den Naturraum. Leichte Beeinträchtigungen sind durch intensive Forstwirtschaft (nicht bodenständige Gehölze) zu erkennen. Vegetationskundlich wertvoll ist der Auenwald mit seiner Pflanzengesellschaft. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
| Lebensraumtypen: |
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| Geschützte Biotope (§42): | |
| Biotoptypen: |
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| Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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| Planungsrelevante Arten: |
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| Pflanzenarten: |
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| Tierarten: |
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| Schutzziele: |
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| Gefährdungen: |
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| Maßnahmen: |
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