Inhalt:
Naturschutzgebiet Quellgebiet der Gieseler (SO-014)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Quellgebiet der Gieseler |
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Kennung: |
SO-014 |
Ort: | Erwitte |
Kreis: | Soest |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 4,87 ha |
Offizielle Fläche: | 4,90 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 1982 |
Inkraft: | 2003 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung erfolgt
1. Zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung a) eines landschaftsraumtypischen Quellbereiches am noerdlichen Fuss des Haarstranges mit seinen spezifischen Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere seltener Voegel, Amphibien, Insekten, Fische und Rundmaeuler sowie bedrohter Pflanzenarten der Quellfluren, strukturreichen Waelder und des Feuchtgruenlandes. b) von natuerlichen Lebensraeumen und Vorkommen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 (ABL. EG Nr. L206 vom 22. Juli 1992 S. 7), zuletzt geaendert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27.Oktober 1997 (ABL. EG Nr. L 305/42) - ( FFH-Richtlinie ), aufgefuehrt sind. Hierbei handelt es sich gem. Anhang I der FFH-Richtlinie um folgende Lebensraeume: - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), und gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie um folgende Tierarten: - , - Bachneunauge, Das Gebiet hat darueber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder fuer Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Bedeutung fuer: - Groppe, - Rohrweihe, - Eisvogel, 2. Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Aspekten auf Grund der vorhandenen Karstquellen als geologische Besonderheiten. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4316-903 |
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Objektbezeichnung: |
NSG Quellgebiet der Gieseler bei Eikeloh |
Link zur Karte: | BK-4316-903 |
Objektbeschreibung: | Quellkomplex, nördlich des Ortes Eikeloh unmittelbar nördlich des ehemaligen Hellwegs, der heutigen Bundesstraße B 1, bestehend aus mehreren Quellteichen mit Abflüssen nach Norden, die sich noch vor der Gebietsgrenze vereinigen. Im Bereich der Quellteiche stockt ein unterholzreiches Wäldchen, ansonsten wird das Gebiet von Grünland eingenommen. Unmittelbar an der Gebietsgrenze befinden sich Höfe, weiterhin grenzen intensiv genutzte Weiden und Äcker an. Die beiden ständig, wenn auch in Trockenzeiten nur schwach schüttenden Quellen werden von blaugrünem Karstwasser aus der Haar gespeist und füllen mehrere bis 5 m tiefe und bis 10 m Durchmesser aufweisende Quellteiche (Limnokrenen). Das abfließende Wasser treibt eine an der nördlichen Gebietsgrenze gelegene Mühle an. Der von Kopfweiden begleitete Bachlauf wird über einen Damm zur Wassermühle geführt. Der Abfluss wird durch zwei Stauwehre geregelt, so dass der natürliche Übergang zwischen Quelle und Bachoberlauf unterbrochen wird. Bei dem Wäldchen handelt es sich um einen Bruchwald, bestehend aus Schwarzerlen, Pappeln und Weiden, dessen Krautschicht stellenweise von dichten Seggenbeständen dominiert wird. Im östlichen Bereich am staunassen Rand des Baches bzw. der Quelle gedeihen üppige Uferhochstauden und gut entwickelte Brunnenkressenbestände. Durch den Anstau und die großflächige Überschwemmung gehen der angestaute Teich und die eigentlichen Quelltümpel teilweise ineinander über und der naturnahe Charakter wird beeinträchtigt. Das Grünland wird eher intensiv bewirtschaftet, an staufeuchten Stellen kommen Feuchtezeiger auf. Im Westen durchquert ein Bachlauf das Grünland. Das Gebiet ist Bestandteil des großen Fließgewässersystems der Wasserläufe Gieseler und Manninghofer Bach am Nordrand des Haarstranges mit reich strukturierten Niederungen, größeren Niedermoorflächen, kopfbaumreichem Grünland, Karstquellen und Bruchwäldern. Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung eines landschaftsraumtypischen Quellbereiches am nördlichen Fuß des Haarstranges mit seinen spezifischen Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere seltener Vögel, Amphibien, Insekten, Fische und Rundmäuler sowie bedrohter Pflanzenarten der Quellfluren, strukturreichen Wälder und des Feuchtgrünlandes. Schutz der vorhandenen Karstquellen als geologische Besonderheiten. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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