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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Woeste <LP> (SO-084)

Objektbezeichnung:

NSG Woeste <LP>

Kennung:

SO-084

Ort: Lippstadt
Kreis: Soest
Bezirksregierung: Arnsberg
Digitalisierte Fläche: 3,34 ha
Offizielle Fläche: 3,00 ha
Flächenanzahl: 1
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 1999
Inkraft: 2006
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Beschreibung:
Es handelt sich um einen Teilbereich des bestehenden NSG "Woeste", einem Niedermoorgebiet
südlich der Ortschaft Bad Sassendorf-Ostinghausen. Der Teilbereich des NSG wird im Norden
vom Woestegraben, im Osten und Süden vom Woesteweg und im Westen von der Stadtgrenze
Lippstadt umschlossen.
Im Schutzgebiet befinden sich Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß
der Flora-Fauna-Habitat- (FFH-) bzw. Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft. Die
Bereiche werden unter den Ziffern "DE-4315-304" in der Liste der innerhalb der Gemeinschaft be-
sonders zu schützenden Gebiete geführt.
Das Gebiet liegt in der landwirtschaftlich genutzten Hellwegbörde. Es besteht aus den östlichen
Randbereichen eines naturnahen Torfabgrabungsgewässers unterschiedlicher Größe und unter-
schiedlichen Sukzessionsgrades, Ackerflächen, Feucht- und Nassgrünland, artenreichen Hoch-
staudenfluren und einzelnen (Kopf-) Bäumen auf Niedermoor.

Schutzzweck und Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt

1.- zur Erhaltung, Herstellung, Wiederherstellung und Entwicklung
a) des Niedermoorgebietes mit seinen Lebensgemeinschaften und Biotopen einer Vielzahl
schutzwürdiger Arten, insbesondere von seltenen, zum Teil stark gefährdeten rastenden
und brütenden Wasser-, Wat- und Wiesenvogelarten, Amphibien-, Libellen- und Fleder-
mausarten sowie Pflanzenarten und -gesellschaften des feuchten Grünlandes und des
Niedermoores.

b) von natürlichen Lebensräumen und Vorkommen wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
die in den Anhängen I, II und IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992
(ABL. EG Nr. L206 vom 22. Juli 1992 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG
vom 27.Oktober 1997 (ABL. EG Nr. L 305/42) - ( FFH-Richtlinie ), aufgeführt sind.
Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhang II/IV
der FFH-Richtlinie sowie für Arten der Vogelschutzrichtlinie Bedeutung für
-Großes Mausohr
-Wasserfledermaus
-Abendsegler
-Zwergfledermaus
-Braunes Langohr
-Laubfrosch
-Löffelente
-Knäkente
-Krickente
-Rohrweihe
-Bekassine
-Nachtigall
-Kampfläufer
-Wasserralle
-Grünschenkel
-Kiebitz
-Eisvogel
-Flussregenpfeifer
-Baumfalke
-Wespenbussard
-Zwergtaucher
-Bruchwasserläufer
-Waldwasserläufer

In ihrer natürlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schützen:

-Feucht- und Naßwiesen/-weiden,
-Niedermoore
-Röhrichte sowie
-stehende und fließende Gewässer

2. - zur Erhaltung des einzigen bekannten größeren Niedermoorrestes in der Soester Börde aus
naturgeschichtlichen Gründen

3. - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit dieses mit seinen
offenen Wasserflächen, naturnahen Bachbereichen, Torfstichen, Großseggenrieden, Röhrichtbe-
ständen, Naß- und Feuchtwiesen, Fettweiden, Ackerflächen und Feldgehölzen vielfältig und ab-
wechselungsreich strukturierten Niedermoorgebietes.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
Geschützte Biotope (§42):
Biotoptypen:
Rote Liste Arten 2010 NRW:
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
Tierarten:
Schutzziele:
Gefährdungen:
Maßnahmen:
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