Inhalt:
Naturschutzgebiet Gieseler (SO-087)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Gieseler |
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Kennung: |
SO-087 |
Ort: | Erwitte |
Kreis: | Soest |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 8,92 ha |
Offizielle Fläche: | 9,00 ha |
Flächenanzahl: | 3 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2006 |
Inkraft: | 2006 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Beschreibung:
Das Schutzgebiet umfasst den Flusslauf der Gieseler. Das 4-5 m breite Gewässer kommt aus östlicher Richtung und wird von Bächen gespeist, die einem am Nordrand des Haarstranges gelegenen Quellhorizont entspringen. Der Flussabschnitt mit schwachem Gefälle wird von einem mehr oder weniger dichten und gut entwickelten Ufergehölz begleitet, in dem auch zahlreiche alte Kopfweiden stehen. In einigen ausgebauten z.T. tief eingeschnittenen Bereichen stehen nur dichte Strauchreihen ohne Bäume. In den naturnahen Abschnitten kommen bis zu 3 m hohe lehmsandige Steilufer vor. An den weniger eingetieften Stellen finden sich Sand- und Kiesbänke. Die ackerbau- liche Nutzung grenzt unmittelbar an das Gewässer bzw. das Ufergehölz an. Im Schutzgebiet befinden sich Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß der Flora-Fauna-Habitat- (FFH-) bzw. Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft. Die Bereiche werden unter der Ziffer "DE-4315-302" in der Liste der innerhalb der Gemeinschaft beson- ders zu schützenden Gebiete geführt. Besonders hervorzuheben ist die herausragende Bedeutung des Gewässersystems als Lebens- raum und Wanderungskorridor zur Lippe für die schutzwürdigen Fisch- und Rundmaularten. Darüber hinaus ist es eines der wichtigsten Gewässer in der Börde und stellt mit seinen Kiesbänken in den Bereichen mit nicht ausgebauter Sohle potentielle Laichhabitate für bedrohte Fischarten dar. Schutzzweck und Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt 1. - zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung a) der naturnahen Strukturen, der Dynamik und der Durchgängigkeit eines Fließgewässers mit seinen auentypischen Elementen als überregional bedeutsamer Lebensraum seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere als Lebensraum für Eis- vogel und Fisch- bzw. Rundmaularten. b) von natürlichen Lebensräumen und Vorkommen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen I, II und IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 (ABL. EG Nr. L206 vom 22. Juli 1992 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27.Oktober 1997 (ABL. EG Nr. L 305/42) - ( FFH-Richtlinie ), aufgeführt sind. Hierbei handelt es sich gem. Anhang I der FFH-Richtlinie um folgende Lebensräume: -Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhang II/IV der FFH-Richtlinie sowie für Arten der Vogelschutzrichtlinie Bedeutung für -Groppe -Bachneunauge - -Bergunke -Eisvogel -Rohrweihe -Pirol -Rotmilan -Neuntöter 2. - aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen. 3. - wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit dieser Auen- landschaft. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4315-092 |
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Objektbezeichnung: |
Gieseler |
Link zur Karte: | BK-4315-092 |
Objektbeschreibung: | Abschnitt der Gieseler oberhalb des Quellbereiches bis nordwestlich Overhagen. Die Gieseler verläuft abschnittsweise noch relativ naturnah und weist typische Vegetationsgesellschaften kleinerer Fließgewässer auf. In Teilbereichen weist der Fluss bis zu 3 m hohen lehmigsandigen Steilufern auf. Vor allem im Zentralbereich kommen auch Sand- und Kiesbänke (Laichhabitate) vor. An den Fluss und sein Ufergehölz grenzen zum größten Teil Ackerflächen, abschnittsweise auch Siedlungsflächen unmittelbar an die Ufer an. Nur wenige angrenzende Flächen werden noch als Weidegrünland genutzt. Von diesen angrenzenden Wirtschaftsflächen sollten Randbereiche als Pufferzonen zum Schutz des Gewässers umgestaltet werden. Im Bereich von Bad Westernkotten grenzt der Kurpark an. Das Ufergehölz ist vielfach noch geschlossen, besteht aus Baumreihen (Eschen, Pappeln, seltener Weiden und Eichen), alte, meist ungepflegte Kopfweiden unter denen mehr oder weniger lückige Strauchreihen stocken. Ein geschlossenes Ufergehölz besteht meist nur in Nachbarschaft zu Siedlungsflächen, streckenweise stehen lediglich einzelne oder in kleinen Gruppen übriggebliebene Sträucher und Bäume am Ufer, darunter auch alte Kopfweiden. Unmittelbar in bzw. auf den steilen Uferböschungen der Gieseler im westlichen Teil des Gebietes befinden sich zwei solehaltige Quellen, die unbedingt großflächig gegen die intensiv genutzte Umgebung abgepuffert werden sollten, durch die sie im Moment stark beeinträchtigt werden. Bei Overhagen schränkt ein Wehr die Durchgängigkeit ein, im Bereich Bad Westernkotten finden sich noch die Fundamente eines alten Wehrs. Besonders hervorzuheben ist die herausragende Bedeutung der Gieseler als Lebensraum und Wanderungskorridor zur Lippe für die schutzwürdigen Fisch- bzw. Rundmaularten. Darüber hinaus bilden sie eines der wichtigsten Bachsysteme innerhalb der Börde, das in der nicht ausgebauten Sohle regelmäßig Kiesbänke als potentielle Laichhabitate für Fischarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie aufweist. Seit 2022 hat sich der Biber im Bereich Gieseler/Muckenbruch angesiedelt. Wie für ihn sind das Lippenebengewässer 'Gieseler' mit einmündender 'Pöppelsche' für zahlreiche Pflanzen und Tiere Biotopvernetzungselemente zwischen Haarstrang und Lippeniederung (Untere Hellwegbörde). Schutz und Optimierung eines naturnahen Baches als Lebensraum und Laichgewässer für gefährdete Fischarten und als wertvolles Vernetzungselement und Wanderungskorridor zur Lippe. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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