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Naturschutzgebiete und Nationalpark Eifel in NRW


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Naturschutzgebiet Gieseler (SO-087)

Objektbezeichnung:

NSG Gieseler

Kennung:

SO-087

Ort: Erwitte
Kreis: Soest
Bezirksregierung: Arnsberg
Digitalisierte Fläche: 8,92 ha
Offizielle Fläche: 9,00 ha
Flächenanzahl: 3
Schutzstatus: NSG, bestehend
Verfahrensstand: LP rechtskraeftig
Inkraft seit: 2006
Inkraft: 2006
Außerkraft: 9999
Schutzziel: Beschreibung:
Das Schutzgebiet umfasst den Flusslauf der Gieseler. Das 4-5 m breite Gewässer kommt aus
östlicher Richtung und wird von Bächen gespeist, die einem am Nordrand des Haarstranges
gelegenen Quellhorizont entspringen. Der Flussabschnitt mit schwachem Gefälle wird von einem
mehr oder weniger dichten und gut entwickelten Ufergehölz begleitet, in dem auch zahlreiche alte
Kopfweiden stehen. In einigen ausgebauten z.T. tief eingeschnittenen Bereichen stehen nur dichte
Strauchreihen ohne Bäume. In den naturnahen Abschnitten kommen bis zu 3 m hohe lehmsandige
Steilufer vor. An den weniger eingetieften Stellen finden sich Sand- und Kiesbänke. Die ackerbau-
liche Nutzung grenzt unmittelbar an das Gewässer bzw. das Ufergehölz an.
Im Schutzgebiet befinden sich Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß
der Flora-Fauna-Habitat- (FFH-) bzw. Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft. Die
Bereiche werden unter der Ziffer "DE-4315-302" in der Liste der innerhalb der Gemeinschaft beson-
ders zu schützenden Gebiete geführt.
Besonders hervorzuheben ist die herausragende Bedeutung des Gewässersystems als Lebens-
raum und Wanderungskorridor zur Lippe für die schutzwürdigen Fisch- und Rundmaularten. Darüber
hinaus ist es eines der wichtigsten Gewässer in der Börde und stellt mit seinen Kiesbänken in den
Bereichen mit nicht ausgebauter Sohle potentielle Laichhabitate für bedrohte Fischarten dar.

Schutzzweck und Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt

1. - zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung
a) der naturnahen Strukturen, der Dynamik und der Durchgängigkeit eines Fließgewässers mit seinen
auentypischen Elementen als überregional bedeutsamer Lebensraum seltener und gefährdeter
sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere als Lebensraum für Eis-
vogel und Fisch- bzw. Rundmaularten.
b) von natürlichen Lebensräumen und Vorkommen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, die in den
Anhängen I, II und IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 (ABL. EG Nr. L206 vom
22. Juli 1992 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27.Oktober 1997 (ABL. EG Nr.
L 305/42) - ( FFH-Richtlinie ), aufgeführt sind.
Hierbei handelt es sich gem. Anhang I der FFH-Richtlinie um folgende Lebensräume:
-Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)
Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhang II/IV der
FFH-Richtlinie sowie für Arten der Vogelschutzrichtlinie Bedeutung für
-Groppe
-Bachneunauge
-
-Bergunke
-Eisvogel
-Rohrweihe
-Pirol
-Rotmilan
-Neuntöter

2. - aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen.

3. - wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit dieser Auen-
landschaft.
Referenzen FFH- und VS-Gebiete:
Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK):
  • BK-4315-092
Kennung:

BK-4315-092

Objektbezeichnung:

Gieseler

Link zur Karte: BK-4315-092
Objektbeschreibung: Abschnitt der Gieseler oberhalb des Quellbereiches bis nordwestlich Overhagen. Die Gieseler verläuft abschnittsweise noch relativ naturnah und weist typische Vegetationsgesellschaften kleinerer Fließgewässer auf. In Teilbereichen weist der Fluss bis zu 3 m hohen lehmigsandigen Steilufern auf. Vor allem im Zentralbereich kommen auch Sand- und Kiesbänke (Laichhabitate) vor. An den Fluss und sein Ufergehölz grenzen zum größten Teil Ackerflächen, abschnittsweise auch Siedlungsflächen unmittelbar an die Ufer an. Nur wenige angrenzende Flächen werden noch als Weidegrünland genutzt. Von diesen angrenzenden Wirtschaftsflächen sollten Randbereiche als Pufferzonen zum Schutz des Gewässers umgestaltet werden. Im Bereich von Bad Westernkotten grenzt der Kurpark an. Das Ufergehölz ist vielfach noch geschlossen, besteht aus Baumreihen (Eschen, Pappeln, seltener Weiden und Eichen), alte, meist ungepflegte Kopfweiden unter denen mehr oder weniger lückige Strauchreihen stocken. Ein geschlossenes Ufergehölz besteht meist nur in Nachbarschaft zu Siedlungsflächen, streckenweise stehen lediglich einzelne oder in kleinen Gruppen übriggebliebene Sträucher und Bäume am Ufer, darunter auch alte Kopfweiden. Unmittelbar in bzw. auf den steilen Uferböschungen der Gieseler im westlichen Teil des Gebietes befinden sich zwei solehaltige Quellen, die unbedingt großflächig gegen die intensiv genutzte Umgebung abgepuffert werden sollten, durch die sie im Moment stark beeinträchtigt werden. Bei Overhagen schränkt ein Wehr die Durchgängigkeit ein, im Bereich Bad Westernkotten finden sich noch die Fundamente eines alten Wehrs. Besonders hervorzuheben ist die herausragende Bedeutung der Gieseler als Lebensraum und Wanderungskorridor zur Lippe für die schutzwürdigen Fisch- bzw. Rundmaularten. Darüber hinaus bilden sie eines der wichtigsten Bachsysteme innerhalb der Börde, das in der nicht ausgebauten Sohle regelmäßig Kiesbänke als potentielle Laichhabitate für Fischarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie aufweist. Seit 2022 hat sich der Biber im Bereich Gieseler/Muckenbruch angesiedelt. Wie für ihn sind das Lippenebengewässer 'Gieseler' mit einmündender 'Pöppelsche' für zahlreiche Pflanzen und Tiere Biotopvernetzungselemente zwischen Haarstrang und Lippeniederung (Untere Hellwegbörde). Schutz und Optimierung eines naturnahen Baches als Lebensraum und Laichgewässer für gefährdete Fischarten und als wertvolles Vernetzungselement und Wanderungskorridor zur Lippe.

Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.

Lebensraumtypen:
  • Fliessgewaesser der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion <3260> (1,90 ha)
  • noch kein LRT <kein LRT> (0,75 ha)
  • Schutzwuerdige und gefaehrdete Fliessgewaesser (nicht FFH-LRT) <NFM0> (11,48 ha)
Geschützte Biotope (§42):
  • Biotoptypen der gesetzlich geschützten Biotope (0,21 ha)
  • Fliessgewaesserbereiche (natuerlich o. naturnah, unverbaut) (13,38 ha)
Biotoptypen:
  • Ufergehölz <BE0> (2,13 ha)
  • Sicker-, Sumpfquelle, Helokrene <FK2> (0,21 ha)
  • Tieflandbach <FM5> (14,12 ha)
Rote Liste Arten 2010 NRW:
  • Europäischer Biber (Castor fiber) <RL 3>
Planungsrelevante Arten:
Pflanzenarten:
  • Armenische Brombeere (Rubus armeniacus)
  • Arznei-Baldrian Sa. (Valeriana officinalis agg.)
  • Bachbunge (Veronica beccabunga)
  • Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Blauroter Hartriegel (Cornus sanguinea s.l.)
  • Bruch-Weide Sa. (Salix fragilis agg.)
  • Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)
  • Echte Brunnenkresse Sa. (Nasturtium officinale agg.)
  • Echte Trauerweide (Salix babylonica)
  • Echtes Mädesüss (Filipendula ulmaria)
  • Efeu (Hedera helix)
  • Einfacher Igelkolben (Sparganium emersum)
  • Eingriffliger Weissdorn (Crataegus monogyna)
  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Esskastanie (Castanea sativa)
  • Feld-Ahorn (Acer campestre)
  • Feld-Ulme (Ulmus minor)
  • Flatter-Ulme (Ulmus laevis)
  • Flutender Schwaden Sa. (Glyceria fluitans agg.)
  • Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus)
  • Gemeine Waldrebe (Clematis vitalba)
  • Gemeiner Froschlöffel Sa. (Alisma plantago-aquatica agg.)
  • Gemeines Brunnenmoos (Fontinalis antipyretica)
  • Gewöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
  • Giersch (Aegopodium podagraria)
  • Grosse Brennessel (Urtica dioica)
  • Hainbuche (Carpinus betulus)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Hopfen (Humulus lupulus)
  • Hunds-Rose (Rosa canina)
  • Kamm-Laichkraut (Potamogeton pectinatus)
  • Kanadische Pappel (Populus canadensis (P. deltoides x nigra))
  • Kletten-Labkraut (Galium aparine)
  • Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata)
  • Kornelkirsche (Cornus mas)
  • Pappel (unbestimmt) (Populus spec.)
  • Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea)
  • Rosskastanie (Aesculus hippocastanum)
  • Sal-Weide (Salix caprea)
  • Sand-Birke (Betula pendula)
  • Schlehe Sa. (Prunus spinosa agg.)
  • Schmalblättriger Merk (Berula erecta)
  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Schwarz-Pappel-Hybride (Populus nigra-Hybride)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Silber-Weide (Salix alba)
  • Stiel-Eiche (Quercus robur)
  • Sumpf-Teichfaden (Zannichellia palustris s.l.)
  • Sumpf-Teichfaden (Zannichellia palustris subsp. palustris)
  • Sumpf-Vergissmeinnicht Sa. (Myosotis scorpioides agg.)
  • Sumpf-Wasserstern Sa. (Callitriche palustris agg.)
  • Süss-Kirsche (Prunus avium)
  • Traubenkirsche (Prunus padus)
  • Weide (unbestimmt) (Salix spec.)
  • Weissdorn (unbestimmt) (Crataegus spec.)
  • Zweigriffliger Weissdorn (Crataegus laevigata)
  • Ähren-Tausendblatt (Myriophyllum spicatum)
Tierarten:
  • Eisvogel (Alcedo atthis)
  • Europäischer Biber (Castor fiber)
Schutzziele:
  • Schutz und Optimierung eines naturnahen Baches als Lebensraum und Laichgewaesser fuer gefaehrdete Fischarten und als wertvolles Vernetzungselement und Wanderungskorridor zur Lippe
Gefährdungen:
  • Eutrophierung
  • Gewaesserausbau
  • Gewaesserbegradigung (WA)
  • mangelnde Kopfbaumpflege
  • nicht bodenstaendige Gehoelze (FW) (Pappeln)
Maßnahmen:
  • Anlegen von Laubgehoelzen
  • Durchgaengigkeit wiederherstellen
  • Erhaltung von Steilwaenden
  • naturnahe Gewaessergestaltung
  • Pufferzone anlegen
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