Inhalt:
Naturschutzgebiet Lippeaue-Lippeaue westlich Lippborg (SO-093)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Lippeaue-Lippeaue westlich Lippborg |
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Kennung: |
SO-093 |
Ort: | Welver |
Kreis: | Soest |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 22,07 ha |
Offizielle Fläche: | 22,00 ha |
Flächenanzahl: | 1 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | LP rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2013 |
Inkraft: | 2013 |
Außerkraft: | 9999 |
Schutzziel: | Die Unterschutzstellung erfolgt
1. zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung a) der naturnahen Strukturen, der Dynamik und der Durchgängigkeit eines Fließgewässers mit seinen auentypischen Elementen als überregional bedeutsamer Lebensraum seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere als Brut-, Rast- und Überwinterungsraum für an Wasser gebundene Vogelarten. Der gesamten Lippeaue kommt aufgrund ihres Arteninventars, ihrer strukturellen Vielfalt und ihrer naturnahen Lebensräume eine sehr hohe Bedeutung für den Biotopverbund zu. b) von natürlichen Lebensräumen und Vorkommen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen I, II und IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 (ABL. EG Nr. L206 vom 22. Juli 1992 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27.Oktober 1997 (ABL. EG Nr. L 305/42) - (=FFH-Richtlinie) und dem Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02. April 1979 (ABL. Nr. L103 vom 25. April 1979 S.1), zuletzt geändert durch Richtlinie 97/49/EG vom 29 Juli 1997 (ABL.EG Nr. 223 v. 12.8.1997 S.9) (=Vogelschutzrichtlinie), aufgeführt sind. Hierbei handelt es sich gem. Anhang I der FFH-Richtlinie um folgende Lebensräume: - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150) - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) - Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) - Hartholz- Auenwälder (91F0) - Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (91E0) und folgende Arten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie - Groppe - Laubfrosch - Bachneunauge - Flussneunauge - Steinbeißer Außerdem hat das Gebiet Bedeutung für folgende Arten gemäß Anhang I und Art. 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie: - Beutelmeise - Löffelente - Flussregenpfeifer - Rohrweihe - Gänsesäger - Wachtelkönig - Bruchwasserläufer - Fischadler - Grünschenkel - Flussläufer - Kampfläufer - Spießente - Kiebitz - Trauerseeschwalbe - Nachtigall - Wiesenpieper - Pirol - Zwergsäger - Tafelente - Teichrohrsänger - Wasserralle - Tüpfelsumpfhuhn - Bekassine - Uferschwalbe - Eisvogel - Waldwasserläufer - Knäkente - Zwergtaucher - Krickente - Wanderfalke - Goldregenpfeifer - Kornweihe - Kampfläufer - Kranich - Neuntöter - Rohrdommel - Rotmilan - Schwarzstorch - Schwarzmilan - Weißstorch - Singschwan - Baumfalke - Sumpfohreule - Blässgans - Wespenbussard - Pfeifente - Braunkehlchen - Raubwürger - Dunkler Wasserläufer - Rotschenkel - Großer Brachvogel - Saatgans - Uferschwalbe - Uferschnepfe 2. aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen. 3. Zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden: Böden mit einem hohen bis sehr hohen Biotopentwicklungspotential (z.B. typischer Auengley). |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4313-802 |
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Objektbezeichnung: |
Lippeaue oestlich Hangfort |
Link zur Karte: | BK-4313-802 |
Objektbeschreibung: | Etwa 1,5 km langer Auenstreifen oestlich Hangfort. Die Flaeche schließt an die bereits als NSG ausgewiesene Lippeaue im Bereich der Stadt Hamm an. Im Westen erstreckt sich das Gebiet beiderseits, im Osten nur noerdlich der Lippe. Die Lippe selber weist wegen der Begradigung nur einen schwach gewundenen Verlauf auf. Unmittelbar noerdlich der Ferienhaussiedlung Hangfort befinden sich mehrere Altwasser und ein Altarm in der Aue. Diese sind bis auf den suedwestlichen, einseitig angebundenen Altarm vollstaendig von der Lippe getrennt. Die Gewaesser weisen mit Schwimmblatt- und Unterwasserpflanzen- Gesellschaften aus teilweise gefaehrdeten Arten einen "typischen" Altwassercharakter auf. Ufergehoelze sind nur teilweise vorhanden. Die Gewaesser werden auch fischereilich genutzt. Die bei Hochwasser noch regelmaessig ueberschwemmte Aue wird ueberwiegend von Fettweiden, teilweise auch Wiesen eingenommen. Das Gruenland wird von wenigen Einzelbaeumen (Eichen), schmalen Pappelgehoelzstreifen, einzelnen Kopfbaeumen und Kopfbaumreihen sowie Hecken und dem, nur abschnittsweise vorhandenen Ufergehoelz an der Lippe gegeliedert. Die Gruenlandaue wird von zahlreichen Graeben mit artenreicher Hochstaudenvegetation entwaessert. Der Charakter einer Tieflandflussaue mit extensiv genutztem Feucht- und Nassgruenland ist bereits heute durch die Intensiv- nutzung und Umwandlung in artenarme Fettwiesen bzw. -weiden weit- gehend zerstoert. Im oestlichen Teil sind hoeher gelegene Bereiche der Aue in Ackerflaechen umgebrochen worden. Die Lippeaue sollte durch die Wiederherstellung des naturnahen Flusslaufes und einer moeglichst natuerlichen Auendynamik und die Entwicklung abwechslungsreicher und artenreichen Feucht- und Nassgruenlaender optimiert werden. (Floristische und faunistische Angaben und Ergaenzungen nach NSG-Antrag, ABU, Soest (als Gutachten im LOELF-NSA)). |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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