Inhalt:
Naturschutzgebiet Sonnenbornbachtal (SO-099)
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Allgemeine
Informationen -
Schutzwürdige
Biotope (BK) -
Lebensräume
und Arten -
Schutzziele, Gefährdungen
und Maßnahmen -
Karte
Objektbezeichnung: |
NSG Sonnenbornbachtal |
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Kennung: |
SO-099 |
Ort: | Anroechte |
Kreis: | Soest |
Bezirksregierung: | Arnsberg |
Digitalisierte Fläche: | 156,64 ha |
Offizielle Fläche: | 148,90 ha |
Flächenanzahl: | 9 |
Schutzstatus: | NSG, bestehend |
Verfahrensstand: | VO rechtskraeftig |
Inkraft seit: | 2016 |
Inkraft: | 2016 |
Außerkraft: | 2036 |
Schutzziel: | (1) Die Unterschutzstellung erfolgt
1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung a) landschaftsprägender Tal- und Hangbereiche, die im Zusammenhang mit den naturnahen Bach- abschnitten, Grünlandflächen, Ufergehölzen, Baumgruppen, Feldgehölzen und Waldflächen von besonderer Eigenart und Seltenheit sind. Der Talabschnitt zwischen Altenmellrich und Robringhausen wird überwiegend durch Grünlandflächen bestimmt, die in Hanglage als mesophile, teilweise auch als magere Weiden ausgeprägt sind. b) von Lebensstätten und Lebensgemeinschaften eines vielfältig strukturierten Biotopkomplexes, vor allem der naturnahen Bachabschnitte, des mageren Tal- und Hanggrünlandes und der naturnahen Feldgehölze, Gebüsche und Ufergehölze sowie der alten Laubmischwälder. In ihrer natürlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schützen: - schutzwürdige und gefährdete Feldgehölze, - artenreiche Magerwiesen und -weiden, - naturnahe Stillgewässer, - schutzwürdige und gefährdete Fließgewässer. c) der landschaftsraumtypischen und kulturhistorisch wertvollen alten Laubmischwälder, die bereits im Urmesstischblatt von 1839 als Waldstandorte dargestellt sind. Diese Wälder sind durch nachhaltiges, menschliches Handeln über Generationen hinweg entstanden und erhalten worden. Die Wälder in der Nähe der Ortschaft Mellrich haben eine herausragende Bedeutung für den Biotopverbund als Kern- und Refugial- standort. Zum Schutz der kulturhistorisch wertvollen alten Laubmischwälder sind alle waldbaulichen Maßnah- men zu unterlassen, die zu einer Verschlechterung des Zustandes dieser Laubmischwälder führen können. Eine solche Verschlechterung kann auch vorliegen, wenn keine Einzelbaumentnahme erfolgt und der Natur- verjüngung von Gehölzarten nicht Vorrang vor der der Pflanzung eingeräumt wird. d) der Lebensräume und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie4 aufgeführt sind. Soweit Lebensräume oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritär eingestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Biotope gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero Fagion), Code 9150, - Waldmeister-Buchenwälder (Asperulo-Fagetum), 9130, - Stieleichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli), 9160, - Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation, 8210. Die naturnahe Waldbewirtschaftung hat zur Entwicklung und zum Schutz der FFH-Waldlebensraumtypen beigetragen. Naturschutzfachliches Ziel ist es deshalb, die naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die potenziell natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände beizubehalten. Im Lebensraumtyp Orchideen-Kalk-Buchenwald ist das Ziel einer Nutzungsaufgabe zu verfolgen, da dieser sich in Steilhanglage (Sonderstandort) befindet und die einzigen rezenten Vorkommen von Elsbeere und Berg-Segge im Kreis Soest besitzt. Außerdem handelt es sich um Lebensstätten für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten, auf die sich der Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie5 bezieht: - Baumfalke, - Neuntöter, - Turteltaube, - Rotmilan (Nahrungsgast), - Wespenbussard (Nahrungsgast). In ihrer natürlichen Vergesellschaftung sind als gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG und als FFH-Lebensraumtypen insbesondere zu schützen: - Fließgewässerbereiche (natürlich oder naturnah, unverbaut) (FM0), - Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte (AA0), - natürliche Felsen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden (GA1), - artenreiche Magerwiesen und -weiden (ED2). [gesetzlich geschützte Biotope gemäß LINFOS6] e) von schutzwürdigen Böden. Zu schützen und zu erhalten sind die vorhandenen Böden mit einem sehr hohen Biotopentwicklungspotential (z. B. Braunerde-Rendzina) und sehr schutzwürdige fruchtbare Böden mit einer sehr hohen Regelungs- und Pufferfunktion (z. B. Gley-Kolluvium). [schutzwürdige Böden nach den Bodenkarten von Nordrhein-Westfalen7] 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen, 3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes. (2) Das über die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel für die Waldflächen ist die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit den für den Naturraum typischen natürlichen Waldge- sellschaften in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien, einschließlich der Alt- und Totholzphase, und ihrer natürlichen Strukturvielfalt. Deshalb ist der Einzelbaumentnahme Vorrang bei der Nutzung einzuräumen. Die Naturverjüngung von Gehölzarten der angestrebten natürlichen Waldgesellschaften hat Vorrang vor der Pflanzung und ist entsprechend zu unterstützten. |
Referenzen FFH- und VS-Gebiete: |
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Referenzen Schutzwürdige Biotope (BK): |
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Kennung: |
BK-4415-0011 |
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Objektbezeichnung: |
Sonnenbornbach-Tal zwischen Beiwinde und Robringhausen |
Link zur Karte: | BK-4415-0011 |
Objektbeschreibung: | Die Gebietskulisse umfasst das Schleddensystem ( Schledden: Bäche auf dem Haarstrang, die meist nur periodisch Wasser führen) des Sonnenbornbaches und seiner Nebenläufe zwischen dem Gehöft Beiwinde auf dem oberen Haarstrang und der Ortschaft Robringhausen auf der Mittelhaar. Natürlicher, nicht verbauter Sonnenborn-Bach, meist gesäumt von lebensraumtypischen Ufergehölzen (überwiegend Eschen, Weiden mit Mistel, großen Baumhöhenvielfalt, Altholz und stellenweise auch Uraltbäumen) fließt durch eine breite, landwirtschaftlich genutzte Aue mit vielen Hecken, Feldgehölzen, einzeln Bäumen und Baumgruppen mit ebenfalls lebensraumtypischen Arten. Im oberen Abschnitt zwischen Beiwinde und Altenmellrich wird das Sohlental vor allem durch Laubmischwälder geprägt, die bereits im Urmesstischblatt von 1839 als Waldstandorte dargestellt sind und demzufolge eine mindestens 175 jährige, wahrscheinlich aber viel weiter zurückreichende Bestockungs- und Nutzungskontinuität aufweisen. Außer Buchenwäldern kommen großflächig Eichen-Hainbuchen-Buchen-Mischwälder mit den Begleitbaumarten Feld-Ahorn, Vogel-Kirsche und Esche vor, deren Baumartenzusammensetzung hauptsächlich durch die bisherige Waldnutzungsform bedingt ist. Im unteren Abschnitt zwischen Altenmellrich und Robringhausen sind im größeren Umfang Grünlandflächen vorhanden, die in Hanglage überwiegend von mesophilen, z. T. auch mageren Weiden eingenommen werden, während das Grünland auf den basen- u. nährstoffreichen Böden in der Talsohle einer intensiven Nutzung als Mähwiese und Mähweide unterliegt. Das Talsytem des Sonnenbornbaches mit seinen Aue- und Hangbereichen ist ein zusammenhängendes Ökosystem mit einer herausragenden Bedeutung für den Biotopverbund, insbesondere in eine Verbundachse zu dem FFH- Gebiet Manninghofer Bach und hat einen hervorragenden Platz unter vergleichbaren Gebieten im Naturraum Höllwegbörden. Wertbestimmend sind vor allem die natürlich verlaufenden, nach § 30/42 geschützten Fliessgewässer mit lebensraumtypischen Ufergehölzen, die stellenweise noch vorhandenen mageren Grünlandstandorte in einer breiten, unverbauten landwirtschaftlich genutzten Aue und die historisch alten Kulturwälder auf den Hängen mit FFH- Lebensraumtypen 9150 (Orchideen-Buchenwälder), 9130 (Waldmeister-Buchenwälder) und 9160 (Stieleichen-Hainbuchenwälder) in typischer Ausbildung und überwiegend in hervorragendem Erhaltungszustand, sowie die im gesamten Gebiet verstreuten kulturhistorisch bedeutsamen Zeugnisse der früheren bäuerlichen Landnutzung wie u. a. alte Gehölzstrukturen, Staueinrichtungen zur Bewässerung der Talwiesen und Hohlwege. Zum Erhalt der alten Kulturwälder sind besondere forstwirtschaftliche Regelungen notwendig, die sich an die bisherige Waldnutzungsform orientieren sollten. Ein Sonderfall ist der thermophile Buchenwald am Drostenholz mit Vorkommen von Elsbeere und Berg- Segge, hier sollte eine Herausnahme aus der forstlichen Nutzung angestrebt werden. Die überwiegend intensiv genutzte Mähweiden und Wiesen sollen extensiviert werden. |
Hinweis: Die Angaben zu den Lebensraumtypen, Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten beziehen sich jeweils auf ein oder mehrere referenzierte BK-Objekte. Wenn diese in Einzelfällen größer als das NSG sind, können sich die Angaben auf Teilflächen außerhalb des NSG beziehen und damit z.B. die Flächensumme aller LRTs größer als die Fläche des NSGs sein kann.
Lebensraumtypen: |
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Geschützte Biotope (§42): |
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Biotoptypen: |
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Rote Liste Arten 2010 NRW: |
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Planungsrelevante Arten: |
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Pflanzenarten: |
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Tierarten: |
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Schutzziele: |
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Gefährdungen: |
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Maßnahmen: |
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